Rechtsprechung
   BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4796
BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95 (https://dejure.org/1996,4796)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 2 AZR 803/95 (https://dejure.org/1996,4796)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 (https://dejure.org/1996,4796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung der Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. zur Stellungnahme des Betriebsrats Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - AP Nr. 69 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95
    Ob eine bestimmte Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden oder ein bestimmtes Verhalten den Erklärungsinhalt hat, der Betriebsrat werde sich zu der Kündigung weiter nicht äußern, und ob darin eine abschließende Stellungnahme liegt, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.03.1977 - 1 AZR 46/75

    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Betriebsstillegung - Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95
    Abgesehen davon, daß eine einseitige Abkürzung der Wochenfrist durch den Arbeitgeber selbst in Eilfällen unzulässig ist (BAG Urteil vom 29. März 1977 - 1 AZR 46/75 - BAGE 29, 114 = AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 28, m.w.N.) und selbst die einverständliche Abkürzung der Frist Bedenken unterliegt (KR-Etzel, a.a.O.), hat der Beklagte hier nicht versucht, einseitig die Wochenfrist abzukürzen bzw. eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat über die Abkürzung dieser Frist herbeizuführen.
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95
    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - AP Nr. 17 zu § 130 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung der Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. zur Stellungnahme des Betriebsrats Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - AP Nr. 69 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 11.02.1992 - 2 Sa 1615/91

    Wartepflicht; Anhörung; Betriebsrat; Kündigung; Nachtbriefkasten

    Auszug aus BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95
    Für die Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm, die Wartefrist ende am letzten Tag mit dem Dienstschluß der Personalabteilung des Arbeitgebers (LAG Hamm Urteil vom 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 33), fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 86).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.1995 - 8 Sa 537/95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. September 1995 - 8 Sa 537/95 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen,.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Die Beklagte hat die Kündigung nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts aber nicht aus ihrem Machtbereich herausgegeben, bevor ihr die Zustimmung und damit eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats (vgl. dazu BAG 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 der Gründe) vorlag.
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Die Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BetrVG endete nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der nächsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem der Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung erhalten hat (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 106, 14; 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 b der Gründe) .

    Die Nachprüfung des Revisionsgerichts beschränkt sich darauf, ob die für die Auslegung geltenden Rechtsvorschriften richtig angewandt worden sind, dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BAG 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 e der Gründe) .

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Eine vor Fristablauf ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam, es sei denn, es liegt bereits eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor (vgl. BAG 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 der Gründe; 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 - zu 3 a der Gründe, BAGE 27, 331) .
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02

    Betriebsratsanhörung

    Die Äußerungsfristen für den Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 1, Abs. 2 BGB zu berechnen (Senat 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - RzK III 1 e Nr. 21; BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 139, auch zur Veröffentlichung für die Amtliche Sammlung vorgesehen).

    Dies ließ es nach den aktenkundlichen Gepflogenheiten des Kurierdienstes deshalb auch hinreichend wahrscheinlich erscheinen, daß die Beklagte den Zugang des Kündigungsschreibens noch hätte verhindern können, wenn bei Arbeitsbeginn am 11. September 2001 etwa eine nach Dienstschluß zugegangene Stellungnahme des Betriebsrats zu der Kündigungsabsicht vorgelegen hätte (vgl. zu der Frage, ob eine nach Dienstschluß eingegangene Stellungnahme überhaupt noch einen Zugang iSv. § 130 BGB am 10. September 2001 hätte bewirken können Senat 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - RzK III 1 e Nr. 21).

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

    Eine gegenüber der abwesenden Arbeitsvertragspartei erklärte schriftliche Kündigung ist nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft ist (grundlegend BAG v. 16.01.1976 - 2 AZR 619/74, AP Nr. 7 zu § 130 BGB; ferner BAG v. 12.12.1996 - 2 AZR 803/95, RzK III 1a Nr. 78 = RzK III 1e Nr. 21; BAG v. 12.12.1996 - 2 AZR 809/95, AiB 1998, 113 [Hinrichs]).
  • LAG Düsseldorf, 19.07.2002 - 18 Sa 451/02

    Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates

    Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 11.02.1992 2 Sa 1615/91, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 33) diese Auffassung vertreten hat, jedoch fehlt für diese Auffassung wie das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 12.12.1996 (2 AZR 803/95, RZK III 1 e Nr. 21) angemerkt hat eine gesetzliche Grundlage.
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 168/96

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Zutreffend ist zunächst der rechtliche Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts, daß der Arbeitgeber unter Berücksichtigung von § 102 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG dann die ordentliche Kündigung aussprechen kann, wenn entweder die für den Betriebsrat zur Stellungnahme vorgesehene Wochenfrist abgelaufen ist oder der Betriebsrat eine abschließende Stellungnahme zur beabsichtigten Kündigung abgegeben hat (vgl. BAG Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 30.03.2022 - 11 Sa 786/21

    Feststellung des Zeitpunkts des Zugangs des Anhörungsschreibens zu einer

    Wird die Erklärung in ein für die Interessenvertretung bestehendes Postfach hinterlegt, zu dem (z.B. nach Dienstschluss) nicht mehr mit der Leerung dieses Postfachs am selben Tag gerechnet werden kann, geht die Mitteilung der Interessenvertretung erst am Folgetag zu (BAG, Urt. v. 12.12.1996- 2 AZR 803/95 -).
  • LAG Köln, 14.08.2001 - 13 Sa 319/01

    Betriebsratsanhörung; abschließende Stellungnahme des Betriebsrats; Kündigung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20

    Corona, Covid 19, Verpflichtung zur Offenbarung einer Nebentätigkeit

    Die Frist des § 102 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 BetrVG endete nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der nächsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem der Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung erhalten hat (BAGE 106, 14 = NZA 2003, 961 [zu II 1 b aa]; BAG, Urt. v. 12.12.1996 - 2 AZR 803/95, BeckRS 1996, 30765782 [zu II 1 b]).
  • ArbG München, 04.06.2020 - 25 Ca 11433/19

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vergabeverfahren, Arbeitsvertrag,

  • ArbG Hamburg, 12.12.2008 - 27 Ca 344/08
  • ArbG Essen, 12.05.2015 - 2 Ca 105/14

    Ausspruch einer Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats bei Verwirklichung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht