Rechtsprechung
BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- archive.org
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 1; ; LPVG NW § 72 a; ; LPVG NW § 66
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG § 1 Abs. 1
Wartezeit des § 1 KSchG: Voraussetzungen der Anrechnung einer früheren Vertragszeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 1; LPVG NW §§ 72a, 66
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wartezeit für allgemeinen Kündigungsschutz; Anrechnung eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber; Sachlicher Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis; Dauer der Unterbrechung
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 12.09.1996 - 3 Ca 676/96
- ArbG Siegen, 13.09.1996 - 3 Ca 676/96
- LAG Hamm, 27.10.1997 - 5 Sa 2360/96
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98
Papierfundstellen
- BAGE 89, 307
- MDR 1999, 235
- NZA 1999, 314
- BB 1999, 1822
- DB 1998, 2475
Wird zitiert von ... (35)
- BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung
(a) Dabei kann dahinstehen, ob einem nicht rechtskundigen durchschnittlichen Arbeitnehmer, wie die Revision annimmt, die Auswirkung der Vereinbarung einer Probezeit auf die Länge der in dieser Zeit einzuhaltenden Frist bekannt ist oder ob ein solcher Arbeitnehmer nur davon ausgeht, dass in dieser Zeit noch kein Kündigungsschutz gilt, also die Probezeit mit der Wartezeit des § 1 KSchG gleichsetzt (so vereinzelt auch die ältere Rechtsprechung des BAG, vgl. 5. Februar 2004 - 8 AZR 639/02 - zu II 3 a der Gründe; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - zu II 3 der Gründe, BAGE 89, 307) . - LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01
Probezeitvereinbarung - Beendigung, Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses
Auch wenn die Möglichkeit der Erprobung als Motiv für diese gesetzliche Regelung nicht im Vordergrund steht (vgl. BAG, Urteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 10: Maßgeblich ist danach, dass der Arbeitnehmer erst nach einer gewissen Zeit "ein Recht auf den Arbeitsplatz" erhalten soll), so ist für diesen Zeitraum doch auch kennzeichnend, dass sich der Arbeitgeber ohne nachhaltige Bindung entscheiden können soll, ob der Arbeitnehmer sich als geeignet für die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erweist. - BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
Seit der Änderung der Bestimmung durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1106) ist der allgemeine Kündigungsschutz nicht mehr an die tatsächliche Beschäftigung, sondern allein an den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 89, 307) .Der Zweck einer Erprobung des Arbeitnehmers steht nicht mehr uneingeschränkt im Vordergrund (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO; 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163) .
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot
a) Unterbrechungen bleiben nur ausnahmsweise außer Betracht, wenn nämlich zwischen dem vorangegangenen und dem gekündigten Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr., vgl. zB BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307, 311 f., zu II 1 der Gründe; 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305).Der Arbeitnehmer soll nur - aber auch schon - durch eine gewisse Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb oder Unternehmen das Recht auf eine mit besonderem gesetzlichen Schutz versehene Arbeitsstelle erwerben (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 mwN).
Dem trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, daß sie rechtliche Unterbrechungen nur ausnahmsweise und nur bei Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs als unbeachtlich ansieht (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).
Eine feste Begrenzung für den Zeitraum, bis zu dem Unterbrechungen außer Betracht bleiben können, besteht nicht, auch wenn, wie § 4 KSchG, § 17 TzBfG, § 613a Abs. 6 BGB zeigen, der Gesetzgeber in Bestandsschutzfragen rasche Gewißheit der Parteien anstrebt (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - ein Monat und zehn Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 - ein Monat und 23 Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 - zwei Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 - 2 2/3 Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen: enger sachlicher Zusammenhang).
Daneben sind ua. der Anlaß der Unterbrechung (…vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO: Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einem Lehrer für die Zeit der Schulferien) sowie die Art der Weiterbeschäftigung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO: Beschäftigung mit anderer Arbeitszeit an anderer Schule und anderem Schultyp nach der Unterbrechung) zu berücksichtigen.
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02
Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Es muss dann jedoch zwischen dem vorangegangenen und dem gekündigten Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang bestehen (st. Rspr. zB BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307, 311 f.; zuletzt 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2).Der Bestandsschutz tritt erst nach einer bestimmten ununterbrochenen Betriebszugehörigkeitsdauer ein (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307).
- BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02
Kündigungsfrist und Betriebsübergang
Schon auf Grund der nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses am bisherigen Arbeitsplatz des Klägers liegt ein hinreichend enger innerer Zusammenhang zwischen den beiden - rechtlich getrennten - Arbeitsverhältnissen vor (BAG 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176, 181; 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252, 256; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49; - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307; zuletzt 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 15 = EzA KSchG § 1 Nr. 55). - BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Dem entspricht auch die Rechtsprechung zu § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. dazu BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 und 2 AZR 83/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 und 10) und die hM zu § 622 Abs. 2 BGB (…vgl. dazu KR-Spilger 5. Aufl. § 622 BGB Rn. 58). - BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung
Zu prüfen sind dabei der Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie die Art der Weiterbeschäftigung (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307). - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher …
Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2). - BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98
Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …
Je länger die Unterbrechung andauert, um so gewichtiger müssen jedoch die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (grundlegend Senatsurteil 6. September 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252; zuletzt Senatsurteile 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 zu II 1 der Gründe und - 2 AZR 83/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Nr. 50 zu II 1 der Gründe jeweils mwN).Die gesetzliche Wertung muß Ausgangspunkt und die Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten trotz Unterbrechung Ausnahme bleiben (Senatsurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO zu II 2 der Gründe; vgl. auch BAG 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 55 f.).
Übersteigt dagegen - wie hier - die Unterbrechung die Dauer der Schulferien um mehrere Wochen, spricht dies gegen einen engen Sachzusammenhang (Senatsurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO zu II 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 zu B II 2 a der Gründe;… BAG 10. Mai 1989 aaO zu II c cc der Gründe).
Diese Vorschrift ist für die Berechnung der Kündigungsfrist im ersten halben Jahr nach Vertragsbeginn und folglich auch für die Berechnung der Wartezeit nicht anwendbar (arg. e § 53 BAT-O; vgl. Senatsurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO zu II 2 d der Gründe für die entsprechende Regelung von § 53 BAT; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand: Dezember 1999 § 53 Rn 40, 43).
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06
Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit
- BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang
- BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen …
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03
Anschlussbefristung
- BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01
Sozialauswahl - Betriebszugehörigkeit - "Beschäftigungszeit
- LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06
Wartezeit gemäß § 1 KSchG; Lehrerarbeitsverhältnis
- BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 339/99
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung - …
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 559/05
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
Vergütung studentischer Sitzwachen
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Wartezeit - Auflösungsantrag
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 21/03
Kündigung; Befristung - Keine Wirksamkeit einer sachgrundlosen …
- LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 1 (11) Sa 900/05
Anrechnung von Zeiten eines vorangegangenen Arbeitsverhältnisses
- LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Voraussetzungen einer rechtlich bedeutsamen Unterbrechung des …
- LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung von Besitzstandszulagen; …
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 305/06
betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen
- LAG Niedersachsen, 25.11.2002 - 5 Sa 1183/02
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsfrist nach Unterbrechung des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 18 Sa 2163/09
Betriebsbedingte Kündigung - Anwendbarkeit des KSchG - Anrechnung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2005 - 8 Sa 1023/04
Leistungswille als Voraussetzung für Annahmeverzugsansprüche
- LAG Baden-Württemberg, 30.10.2002 - 17 Sa 13/02
Kündigungsschutz bei unwirksamer Befristung auf 6 Monate gemäß § 14 Abs 2 Satz 2 …
- SG Hannover, 02.07.2018 - S 43 AS 2003/18
Eine Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit von bis zu einem Monat ist für das …
- ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15
Alleinentscheidung; zweiter Gütetermin; fehlender ehrenamtlicher Richter; …
- LAG Baden-Württemberg, 12.02.1999 - 18 Sa 72/98
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
- ArbG Nürnberg, 16.12.2009 - 8 Ca 2079/09
Ordentliche Kündigung - unentschuldigtes Fernbleiben - Unterbrechung des …
Rechtsprechung
BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 1 und Abs. 2
- Der Betrieb
KSchG § 1 Abs. 1 und Abs. 2
Wartezeit des § 1 KSchG: Voraussetzungen der Anrechnung einer früheren Vertragszeit - rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 1, Abs. 2
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG; Probezeitkündigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wartezeit für den Eintritt des allgemeinen Kündigungsschutzes; Anrechnung eines früheren Arbeitsverhältnisses mit Arbeitgeber; Enger sachlicher Zusammenhang; Trennung der Arbeitsverhältnisse durch Schulferien; Zusage einer bevorzugten Berücksichtigung
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 15.05.1997 - 4 Ca 527/97
- LAG Düsseldorf, 17.10.1997 - 9 Sa 964/97
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98
Papierfundstellen
- NZA 1999, 481
- BB 1998, 2480
- DB 1998, 2533
Wird zitiert von ... (32)
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot
Eine feste Begrenzung für den Zeitraum, bis zu dem Unterbrechungen außer Betracht bleiben können, besteht nicht, auch wenn, wie § 4 KSchG, § 17 TzBfG, § 613a Abs. 6 BGB zeigen, der Gesetzgeber in Bestandsschutzfragen rasche Gewißheit der Parteien anstrebt (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - ein Monat und zehn Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 - ein Monat und 23 Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 - zwei Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 - 2 2/3 Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen: enger sachlicher Zusammenhang).Daneben sind ua. der Anlaß der Unterbrechung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO: Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einem Lehrer für die Zeit der Schulferien) sowie die Art der Weiterbeschäftigung (…vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO: Beschäftigung mit anderer Arbeitszeit an anderer Schule und anderem Schultyp nach der Unterbrechung) zu berücksichtigen.
Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).
Der Vertragsschluß beruhte, wie auch das Landesarbeitsgericht hervorgehoben hat, nicht etwa auf einem von der Beklagten für eine bestimmte Stelle gesehenen durchgehenden Beschäftigungsbedarf, der nur aus technischen oder organisatorischen Gründen eine Unterbrechung erfuhr (so aber in BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen).
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10
Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges …
Aufgrund einer nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses am bisherigen Arbeitsplatz liegt ein hinreichend enger innerer Zusammenhang zwischen den beiden - rechtlich getrennten - Arbeitsverhältnissen vor (vgl. BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - BAGE 102, 58 = AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 15 = EzA KSchG § 1 Nr. 55; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49; 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252 = AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 2 = EzA KSchG § 1 Nr. 36; 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176, 181 = AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Nr. 35) . - BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
Kündigungsschutz - Wartezeit
Je länger die Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (…vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 20, aaO; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49) .
- BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02
Kündigungsfrist und Betriebsübergang
Schon auf Grund der nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses am bisherigen Arbeitsplatz des Klägers liegt ein hinreichend enger innerer Zusammenhang zwischen den beiden - rechtlich getrennten - Arbeitsverhältnissen vor (BAG 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176, 181; 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252, 256; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49; - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307; zuletzt 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 15 = EzA KSchG § 1 Nr. 55). - BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Dem entspricht auch die Rechtsprechung zu § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. dazu BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 und 2 AZR 83/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 und 10) und die hM zu § 622 Abs. 2 BGB (…vgl. dazu KR-Spilger 5. Aufl. § 622 BGB Rn. 58). - BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06
Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit
Auf die Wartezeit sowohl nach § 1 Abs. 1 KSchG als auch nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX sind Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 -BAGE 89, 307).c) Das Landesarbeitsgericht geht deshalb zu Recht mit der bisherigen Rechtsprechung (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307) davon aus, dass auf die Wartezeit sowohl nach § 1 Abs. 1 KSchG als auch nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen sind, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht, wobei es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung ankommt.
Solche besonderen Umstände sind vom Senat in einem das beklagte Land betreffenden Fall angenommen worden, in dem es nach § 162 Abs. 2 BGB als Verstoß gegen Treu und Glauben zu werten war, dass sich das beklagte Land trotz einer positiven Leistungsbeurteilung im ersten Arbeitsverhältnis auf die von ihm selbst gesetzte Bedingung berufen hatte, das Arbeitsverhältnis während der Schulferien, in denen keine Arbeitsleistung anfiel, nicht fortzuführen (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 -AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49).
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung
Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4 d Nr. 24). - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher …
Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2). - BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, wegen des sozialen Schutzzwecks des Kündigungsschutzgesetzes Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses - mit demselben Arbeitgeber - auf die Wartezeit dann anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (zuletzt Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307).Maßgeblich sind vielmehr neben der Dauer und dem Anlaß der Unterbrechung die Art der Weiterbeschäftigung (Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO).
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung
Teilweise Parallelurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen.a) Die vorliegende zeitliche Unterbrechung (4. Juli bis 27. August 1995) betrifft nicht nur die Zeit der offiziellen NW-Schulferien, sondern außerdem noch den Zeitraum der Projektunterrichtszeit vom 4. bis 10. Juli 1995 aus dem vorhergehenden Schulhalbjahr, d.h. auch diese wurde - im Gegensatz zu dem mit Senatsurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - entschiedenen Parallelfall - vertraglich ausgeklammert.
Von hier aus gesehen ist darin ein erheblicher Unterschied zu sehen, daß der Kläger in den ersten beiden Arbeitsverhältnissen nur aushilfs- bzw. vertretungsweise ohne Erprobungsbedingungen bei halber Stundenzahl in relativ kurzen Zeiträumen (zuletzt knapp drei Monate), seit 28. August 1995 dagegen in einem Arbeitsverhältnis mit voller Belastung unter Probezeitbedingungen - anders wiederum als im Parallelprozeß - 2 AZR 76/98 - tätig war.
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98
Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10
Kündigungsschutz - Wartezeit
- LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06
Wartezeit gemäß § 1 KSchG; Lehrerarbeitsverhältnis
- LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 1 (11) Sa 900/05
Anrechnung von Zeiten eines vorangegangenen Arbeitsverhältnisses
- BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 339/99
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung - …
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 313/10
Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges …
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
Vergütung studentischer Sitzwachen
- LAG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 3 Sa 159/04
Entfristungsklage, Kündigung, Treuwidrigkeit, Betriebsratsanhörung, …
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
Stufenzuordnung nach dem TV-L - Berücksichtigung von Zeiten einschlägiger …
- LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07
Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung von Besitzstandszulagen; …
- LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 79/06
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst; Sozialauswahl; …
- LAG Niedersachsen, 25.11.2002 - 5 Sa 1183/02
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsfrist nach Unterbrechung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 1 Sa 293/05
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Schließung eines Betriebsteils
- LAG Baden-Württemberg, 12.02.1999 - 18 Sa 72/98
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung
- LAG Hamburg, 04.09.2000 - 5 Sa 17/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Fehlen eines sachlichen …
- LAG Hamm, 14.12.2006 - 15 Sa 1137/06
Voraussetzungen einer rechtlich bedeutsamen Unterbrechung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 2 Sa 75/05
Befristung, Befristungsklage, vorsorgliche Kündigung, Wartezeit, Erfüllung, …
- LAG Hamburg, 02.02.2001 - 5 Sa 68/00
Bestimmung der Klagefrist für die Inzidentkontrolle früherer Befristungen
- LAG Hamburg, 18.10.2000 - 5 Sa 19/99
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 4 Sa 553/04
Anrechnung eines früheren Beschäftigungsverhältnisses auf die Wartezeit
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2010 - L 7 AL 30/07
- ArbG Nürnberg, 16.12.2009 - 8 Ca 2079/09
Ordentliche Kündigung - unentschuldigtes Fernbleiben - Unterbrechung des …