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   BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11   

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BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 (https://dejure.org/2014,21558)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 (https://dejure.org/2014,21558)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 859/11 (https://dejure.org/2014,21558)
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Volltextveröffentlichungen (19)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wartezeit und Kündigungsschutz für den ehemaligen Leiharbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - und die zwischenzeitliche Insolvenz der Arbeitgeberin

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vorangegangener Einsatz als Leiharbeitnehmer ist bei späterem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher regelmäßig nicht auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Anrechnung früherer Arbeitnehmerüberlassung auf kündigungsschutzrechtliche Wartezeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - Wartezeit - Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wartezeit nach § 1 Kündigungsschutzgesetz: Vorbeschäftigung aus Leiharbeitsverhältnis zählt nicht mit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung Leiharbeitnehmer keine Wartezeitanrechnung bei Vorbeschäftigung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit als Leiharbeitnehmer ist nicht auf Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG anrechenbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überlassung ist nicht mit tatsachlicher Beschäftigungszeit gleichzusetzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit als Leiharbeiter zählt für den Kündigungsschutz nicht mit

Besprechungen u.ä. (2)

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtanrechnung der im Leiharbeitsverhältnis erbrachten Beschäftigungszeiten auf die Wartezeit

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer werden bei Berechnung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG nicht berücksichtigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 251
  • NJW 2014, 3184
  • ZIP 2014, 2468 (Ls.)
  • ZIP 2014, 69
  • MDR 2014, 1333
  • NZA 2014, 1083
  • BB 2014, 2227
  • BB 2014, 3066
  • DB 2014, 2173
  • JR 2015, 402
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (zB BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 12; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 138, 321) .

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, hängt insbesondere vom Anlass der Unterbrechung und der Art der Weiterbeschäftigung ab (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 13; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 138, 321) .

    Liegt unstreitig eine Unterbrechung vor, hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass sie sich mit Blick auf die Wartezeit als unschädlich erweist (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 15 mwN; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 28) .

    Abweichende Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers, etwa einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber, sind dagegen zulässig (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - zu B I 4 b aa der Gründe, BAGE 115, 92; 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - zu 5 b aa der Gründe; vgl. auch BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12

    Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr., vgl. BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39) .

    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen Anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 23; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 40) .

    Wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur oder im Konzept der betrieblichen Tätigkeit können einer Wahrung der Identität entgegenstehen (BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 24; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 26) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    Die Klägerin hat - auch unter Berücksichtigung ihr zugutekommender Beweiserleichterungen (dazu BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 142, 36)  - keine hinreichenden Umstände dargetan, die dafür sprächen, die Schuldnerin habe sich mit Anton Schlecker auf eine gemeinsame Betriebsführung verständigt.

    Vielmehr müssen gerade die sozialen und personellen Angelegenheiten institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 14. August 2013 - 7 ABR 46/11 - Rn. 27; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36, jeweils mwN) .

    Das gilt selbst dann, wenn die Zusammenarbeit auf der Ausübung einer - bis zur Betriebsebene durchschlagenden - konzernrechtlichen Weisungsmacht beruht haben sollte (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36) .

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    Im Übrigen hätte selbst dies nicht zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Schuldnerin als Entleiherin begründet worden wäre (zu den Rechtsfolgen der gesetzlichen Vermutung vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 9; 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22) .

    Werden durch ein Ausweichen auf Arbeitsvermittlung beim Entleiher geltende Arbeitsbedingungen in rechtsmissbräuchlicher Weise umgangen, kann dies zu Leistungspflichten des Entleihers, nicht aber zum Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen ihm und dem Leiharbeitnehmer führen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 32 ff.; BGH 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 - Rn. 15).

    Es ist nicht geboten, schon während der - als solcher legalen - Überlassung vom Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher auszugehen (ähnlich BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 35) .

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr., vgl. BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39) .

    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen Anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 23; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 40) .

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    Liegt unstreitig eine Unterbrechung vor, hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass sie sich mit Blick auf die Wartezeit als unschädlich erweist (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 15 mwN; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 28) .

    Wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur oder im Konzept der betrieblichen Tätigkeit können einer Wahrung der Identität entgegenstehen (BAG 23. Mai 2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 24; 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 26) .

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    § 1 Abs. 1 KSchG knüpft für die Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes an den - ununterbrochenen - rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber als Betriebsinhaber und nicht an eine tatsächliche Beschäftigung im Betrieb oder Unternehmen an (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 14; 8. Dezember 1988 - 2 AZR 308/88 - zu 3 b der Gründe, BAGE 60, 282) .

    Zwar zählen Leiharbeitnehmer in einem solchen Fall bei der Berechnung der Betriebsgröße iSv. § 23 Abs. 1 KSchG mit (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 11 ff.) .

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    Die damit verbundene mittelbare Betroffenheit der Insolvenzmasse führte dazu, dass der Kündigungsrechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin unterbrochen wurde (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 19, BAGE 120, 27) .

    Masseverbindlichkeiten können dementsprechend durch Bestandsschutzprozesse entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht nur die Grundlage für in der Vergangenheit begründete Insolvenzforderungen ist, sondern sein Bestand über den Eröffnungszeitpunkt hinaus geklärt werden soll (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 25, BAGE 120, 27; 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 57, 152) .

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (zB BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 12; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 138, 321) .

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, hängt insbesondere vom Anlass der Unterbrechung und der Art der Weiterbeschäftigung ab (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 13; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 138, 321) .

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
    cc) Die von einem Erwerber übernommene organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen muss im Übrigen bereits beim Veräußerer eine abgrenzbare wirtschaftliche Einheit dargestellt und damit die Qualität eines Betriebs oder Betriebsteils gehabt haben, um die Voraussetzung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllen zu können (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 455/10 - Rn. 37, BAGE 139, 309; 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71

    (Stillschweigende) Vereinbarung eines vorzeitig einsetzenden Kündigungsschutzes

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Hamm, 30.08.2010 - 13 TaBV 8/10

    Eilantrag des Wahlvorstandes auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung der

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 46/11

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Gemeinschaftsbetrieb

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 380/86

    Tarifvertragliche Abweichung von § 1 Abs 1 KSchG

  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12

    Verbrauchsgüterkauf: Vorschieben eines Strohmanns zur Herbeiführung eines

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Saarland, 22.06.2011 - 2 Sa 26/11
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 308/88

    Befristung des Arbeitsvertrages

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06

    Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87

    Anspruch gegen den Konkursverwalter auf Zahlung einer Betriebsrente aus der

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

    Vielmehr sollen die Parteien während dieser Zeit prüfen können, ob sie sich dauerhaft vertraglich binden wollen (vgl. etwa BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 147, 251) .
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Anders verhält es sich, falls eine einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit oder die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber vorsieht (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 44 f., BAGE 147, 251; ErfK/Oetker 17. Aufl. § 1 KSchG Rn. 34) .
  • LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19

    Probezeit - Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel - Verzicht auf die

    Dies sei ungeachtet des für die Wartezeit nicht zu berücksichtigenden Leiharbeitsverhältnisses (Bezugnahme auf BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11) auch hier erforderlich gewesen.

    Das gilt selbst dann, wenn sich dieses Arbeitsverhältnis nahtlos an die Überlassung anschließt und der Arbeitnehmer schon während seiner Tätigkeit als Leiharbeitnehmer im selben Betrieb eingesetzt war (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - NZA 2014, 1083 Rn. 23 mwN).

    Drängen "alter" und "neuer" Arbeitgeber den Arbeitnehmer gemeinsam zum Unternehmenswechsel und verfolgen sie dabei vorrangig das Ziel, den Verlust des Kündigungsschutzes herbeizuführen, kann der Arbeitnehmer überdies nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB so zu stellen sein, als hätte er die Wartefrist beim neuen Arbeitgeber bereits erfüllt (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - aaO Rn. 44 und 47).

    Anderes kann aber gelten, wenn - wie hier - zusätzliche Umstände beim Arbeitnehmer die Vorstellung erwecken mussten, seine Tätigkeit beim bisherigen Vertragsarbeitgeber setze sich beim neuen unverändert fort (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - aaO Rn. 50).

    Denn der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die persönlichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes vorliegen (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 21 mwN).

    Ohne entsprechende Kenntnis ist eine sachgerechte, dem Gesetzeszweck genügende Erprobung nicht möglich (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - aaO Rn. 25).

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