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   BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94   

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BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94 (https://dejure.org/1995,413)
BAG, Entscheidung vom 13.09.1995 - 2 AZR 862/94 (https://dejure.org/1995,413)
BAG, Entscheidung vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 (https://dejure.org/1995,413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 1 und Abs. 5 Ziff. 2
    Neue Bundesländer: Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnder persönlicher Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung - Kündigung - Informant des MfS - Öffentlicher Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 202
  • NJ 1996, 51
  • BB 1995, 2008
  • BB 1995, 2588
  • DB 1996, 435
  • JR 1996, 264
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
    Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) davon ausgegangen, daß auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen einer früheren Tätigkeit für das MfS die Voraussetzungen des Abs. 5 Ziff. 2 EV vorliegen müssen.

    Nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 474/91 -, aaO.) gilt dies jedenfalls dann, wenn sie sich in gleicher Weise wie die frühere belastende Tätigkeit manifestiert haben (zur Berücksichtigung von Entlastungstatsachen vgl. auch BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 4 d der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zwar ist zutreffend, daß die in Abs. 4 und 5 EV geforderte Einzelfallprüfung nicht in einer umfassenden Interessenabwägung zu bestehen hat (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 -, aaO.).

    Mit Recht hat insoweit das Landesarbeitsgericht allerdings angenommen, die Frage nach der MfS-Tätigkeit sei zulässig und vom Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten gewesen (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 -, aaO.).

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
    Die mit Tatbeständen des Abs. 5 Ziff. 2 EV begründete Kündigung erfordert jedoch eine Einzelfallprüfung (grundlegend BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; vgl. auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Abs. 4 Nr. 1 EV vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - NZA 1995, 619).

    Nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 474/91 -, aaO.) gilt dies jedenfalls dann, wenn sie sich in gleicher Weise wie die frühere belastende Tätigkeit manifestiert haben (zur Berücksichtigung von Entlastungstatsachen vgl. auch BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 4 d der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
    Die mit Tatbeständen des Abs. 5 Ziff. 2 EV begründete Kündigung erfordert jedoch eine Einzelfallprüfung (grundlegend BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; vgl. auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Abs. 4 Nr. 1 EV vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - NZA 1995, 619).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 502/93
    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
    Genausowenig greift der Angriff der Revision, die Sonderkündigungstatbestände des Einigungsvertrags seien schon deshalb nicht anwendbar, weil der Beklagte mit dem Kläger am 16. Juli 1992 einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen habe und auch keine Weiterverwendung im Sinne von Abs. 5 Ziff. 2 EV vorliege; zwischen den Parteien wurde - entgegen der Ansicht der Revision - kein neues Arbeitsverhältnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 502/93 - AP Nr. 11 zu Art. 20 Einigungsvertrag) begründet, vielmehr stand der Kläger im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beitritts in einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst im Sinne von Art. 20 EV, welches zu keinem Zeitpunkt unterbrochen war und das mit dem Vertrag vom 16. Juli 1992 unter ausdrücklichem Bezug auf den vorausgehenden Änderungsvertrag vom 23. August 1991 und unter Anrechnung der Beschäftigungszeit seit 1. Januar 1967 lediglich zu veränderten Bedingungen f o r t g e s e t z t wurde.
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
    Das Landesarbeitsgericht wird das streitige Entlastungsvorbringen aufzuklären haben, wobei zu beachten ist, daß die Beweislast letztlich beim Beklagten liegt (vgl. BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 27/94

    Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
    Das Landesarbeitsgericht hat mit zutreffenden Erwägungen angenommen, die streitige Kündigung sei trotz der Berufung des Beklagten auf Abs. 5 Nr. 2 EV eine ordentliche Kündigung, für die die Frist des § 53 Abs. 2 BAT-O von sechs Monaten zum Schluß eines Kalendervierteljahres zu beachten sei (vgl. zur Kündigungsfrist auch BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
    Auf die Frage, ob außerhalb des Tatbestands der Weiterverwendung gemäß Abs. 5 Ziff. 2 EV im Fall eines zum Zeitpunkt des Beitritts der neuen Bundesländer bestehenden Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst und der Neubegründung eines anderen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst nach einer zeitlichen Unterbrechung die Sonderkündigungstatbestände des Einigungsvertrags Anwendung finden (so wohl BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 274/93 - AP Nr. 10 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B 2 a der Gründe), kommt es demnach nicht an.
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 220/93

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung eines inoffiziellen

    Auszug aus BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
    Dabei ist die Art der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer in dem in Frage stehenden Arbeitsverhältnis ausübt, von Bedeutung (vgl. BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 220/93 - nicht veröffentlicht, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    bb) Die vom Kammergericht vertretene Rechtsauffassung zum Sonderkündigungsrecht entspricht der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG DtZ -1997, 143; OVG Berlin NJ 1996, 609; DtZ 1997, 266; VG Berlin NJ 1995, 274) und der teilweise vergleichbaren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 74, 257, BAG NJ 1993, 379; NZA 1996, 202).
  • LAG Sachsen, 15.11.1996 - 3 Sa 766/96

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung gegen einen Arbeitnehmer wegen

    Liegt eine derartige Tätigkeit für das MfS vor, so bestimmt sich die Auflösbarkeit des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Einzelfallprüfung (BVerfG, Beschluß vom 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 NZA 95, 619; BAG, Urteil vom 13.09.1995 - 2 AZR 862/94 Entscheidend sind vor allem das individuelle Maß der Verstrickung des Arbeitnehmers sowie Zeitpunkt und Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit.

    Entsprechendes galt bei ordentlichen Kündigungen nach der Sonderkündigungsmöglichkeit der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 1 EV (vgl. BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 8 AZR 561/92 - in AP Nr. 8 zu Art. 20 EV; BAG, Urteil vom 13.09.1995 - 2 AZR 862/94 -).

    Jedoch sind neben der individuellen Schuld des Arbeitnehmers bei Beantwortung der Fragen alle sonstigen Umstände des Einzelfalles, die für oder gegen die persönliche Eignung des Arbeitnehmers sprechen, zu prüfen und abzuwägen (vgl. BAG, Urteil vom 13.09.1995 - 2 AZR 862/94 -).

    Hierzu gehört auch ein etwaiges Entlastungsvorbringen des Arbeitnehmers, welches im Streitfalle vom Arbeitgeber zu entkräften ist (vgl. BAG, Urteil vom 13.09.1995 - 2 AZR 862/94 -) Auch das Gewicht der unwahren Erklärung des Arbeitnehmers wird von Bedeutung sein.

  • LAG Berlin, 10.06.1996 - 10 Sa 27/96

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit und

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  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

    Insofern ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Klägerin nach dem kraft Gesetzes erfolgten Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf das beklagte Land als Angehörige des öffentlichen Dienstes gehalten war, die Frage nach der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit dem MfS/ANS wahrheitsgemäß zu beantworten, weil der neue Dienstgeber ohne die übliche Einstellungsüberprüfung einerseits dieses Personal zu übernehmen, andererseits aber eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, die nunmehr der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet war, zu schaffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1993, BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Insofern ist in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - zu den Kündigungsvorschriften des Einigungsvertrages anerkannt, daß derjenige, der wahrheitswidrig versichert, keine Verpflichtungserklärung gegenüber dem MfS abgegeben zu haben, in der Regel als ungeeignet für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anzusehen ist (BAG Urteile vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP, aaO und vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP, aaO).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

    b) Auch die Falschbeantwortung einer zulässigerweise gestellten Frage nach früherer MfS-Tätigkeit kann eine ordentliche Kündigung verhaltensbedingt rechtfertigen (st. Rspr. vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.; 16. September 1999 - 2 AZR 902/98 - RzK I 5 i Nr. 157).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171) und des Senats (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 c der Gründe; vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127, zu II 2 der Gründe; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 190 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe; vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 2 der Gründe) zu kraft Gesetzes mit dem Beitritt übergegangenen Arbeitsverhältnissen, die darauf abstellt, daß der neue Dienstgeber nach Übernahme des Personals ohne Einstellungsüberprüfung eine der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtete leistungsfähige öffentliche Verwaltung schaffen mußte.
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 559/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 191), von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, kann die Falschbeantwortung der Frage nach einer Tätigkeit für das MfS bei einem Lehrer im öffentlichen Dienst eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

    aa) Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Kläger habe mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung eine objektiv falsche Erklärung im Hinblick auf eine Tätigkeit für das MfS gegenüber der Beklagten abgegeben und damit einen entsprechenden Irrtum bei der Beklagten hervorgerufen, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - I BvR 2111/94 - ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).
  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

    Der erkennende Senat vertritt - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95, 2189/95 - (NJW 1997, 2307) und wie das Bundesarbeitsgericht zur Rechtswirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. (5) gestützten ordentlichen Arbeitgeberkündigung (Urteil vom 13. September 1995 - BAG 2 AZR 862.94 - <NZA 1996, 202 [204]> m.w.N.) - die Auffassung, daß die Frage nach einer früheren Tätigkeit als IMS für das ehemalige MfS grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich und deshalb vom Soldaten wahrheitsgemäß zu beantworten ist.

    Ebenso wie die vorsätzliche Falschbeantwortung der Frage nach einer früheren Tätigkeit für das ehemalige MfS durch einen in den öffentlichen Dienst übernommenen Arbeitnehmer regelmäßig dessen mangelnde persönliche Eignung für eine Weiterbeschäftigung offenbart (BAG, Urteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - <NZA 1996, 202 [204]>, vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - <NJW 1996, 668 [670]>), ist regelmäßig auch ein Soldat in der Bundeswehr untragbar, der seine Übernahme als Berufs- oder Zeitsoldat oder seine Dienstzeitverlängerung arglistig durch wahrheitswidrige Angaben herbeigeführt hat.

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 748/94

    Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung - Zerstörung der für das

    In diesem Fall müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 13. Juni 1996 - 8 AZR 595/94 -, n.v., zu B II 3 der Gründe; im übrigen BAG Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX) auch die Voraussetzungen des Abs. 5 Ziff. 2 EV gegeben sein.

    Hat z.B. der Arbeitnehmer später, als er noch nicht mit der Aufdeckung seiner früheren Tätigkeit für das MfS rechnen mußte, diese offenbart und so dem Arbeitgeber die sachgerechte Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung ermöglicht, kann dies eine positive Prognose hinsichtlich der künftigen Loyalität des Arbeitnehmers zulassen (vgl. BAG Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 169/96

    Feststellungsklage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Unwirksamkeit einer

  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 137/96

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit einer Klageerweiterung;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.1997 - 8 Sa 257/96

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen einer früheren Tätigkeit eines Arbeitnehmers

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

  • LAG Thüringen, 02.04.1996 - 6 Sa 929/94

    Öffentlicher Dienst; MfS-Tätigkeit; Vorsätzliche Falschbeantwortung; Persönliche

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
  • LAG Berlin, 16.02.1996 - 2 Sa 18/95

    Kündigung wegen Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) ;

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

  • LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Nichtoffenbarung früherer Tätigkeit für

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96

    Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 129/97
  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

  • BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 496/96

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Falschbeantwortung einer zulässigen

  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1998 - 4 Sa 603/97

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 790/98

    Unzutreffende Angaben über frühere Tätigkeit für das Ministerium für

  • OVG Thüringen, 08.09.1997 - 2 EO 527/95

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Mitarbeit für das

  • LAG Sachsen, 11.04.1997 - 3 Sa 924/96

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Zumutbarkeit des Festhaltens am

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1996 - 8 Sa 890/95

    Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung; Bewußte

  • LAG Berlin, 29.01.1996 - 17 Sa 108/95

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen der früheren Tätigkeit des

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Fragebogenlüge

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.03.1998 - 9 Sa 690/97
  • LAG Sachsen, 06.09.1996 - 3 Sa 305/96

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung aufgrund einer Tätigkeit für das

  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 138/96

    Sozial ungerechtfertigte Kündigung; Mangelnde persönliche Eignung auf Grund

  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94

    Streit um die außerordentliche Kündigung eines Schulrats nach dem

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 470/98
  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 449/97
  • LAG Thüringen, 18.06.1996 - 5 Sa 1107/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.1996 - 2 Sa 90/96

    Klage gegen eine ordentliche Kündigung wegen des Vorwurfs der Arbeit für das

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.1996 - 3 Sa 95/96

    Wirksamkeit einer ausserordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen

  • LAG Thüringen, 02.07.1996 - 5 Sa 425/95

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und ordentlichen Kündigung eines Lehrers

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 594/97
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1998 - 8 Sa 743/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.09.1998 - 9 Sa 42/98

    Wirksamkeit der Anfechtung eines Arbeitsvertrages; Wirksamkeit eines

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 772/97
  • LAG Brandenburg, 12.03.1997 - 7 Sa 681/96

    Kündigung eines Lehrers wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.1998 - 2 S 591/95

    Rücknahme der Ernennung; Tätigkeit für das MfS; persönliche Eignung;

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