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   BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13   

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https://dejure.org/2014,44735
BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 (https://dejure.org/2014,44735)
BAG, Entscheidung vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 (https://dejure.org/2014,44735)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 (https://dejure.org/2014,44735)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; angestellter Lehrer; sexueller Missbrauch; freie Beweiswürdigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch - freie Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 ZPO, § 415 ZPO, § 417 ZPO, § 273 Abs 2 ZPO
    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch - freie Beweiswürdigung

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § ... 288 Abs. 1 ZPO, § 67 ArbGG, § 286 Abs. 1 ZPO, §§ 415, 417 ZPO, § 273 Abs. 2 StPO, § 274 StPO, § 273 Abs. 3 StPO, §§ 415 ff. ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 ZPO, §§ 371 ff. ZPO, § 184g Nr. 1 StGB, Art. 7 Abs. 1 Verf. NW, § 2 Abs. 2 SchulG NW, § 176 StGB, § 139 ZPO, § 74 Abs. 3 LPVG NW, § 74 Abs. 2 Satz 1 LPVG NW, § 74 Abs. 2 Satz 2 LPVG NW, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verwertung der Feststellungen eines Strafurteils durch die Arbeitsgerichte; Umfang der Beweisaufnahme bei strafrechtlicher Verurteilung

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch - freie Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Urkundenbeweis - Außerordentliche Kündigung; angestellter Lehrer; sexueller Missbrauch eine Kindes; Verwertung der Feststellungen eines Strafurteils; Anhörung des Personalrats

  • rechtsportal.de

    Verwertung der Feststellungen eines Strafurteils durch die Arbeitsgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Strafurteil im Kündigungsschutzprozess

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch eine Kindes - Verwertung der Feststellungen eines Strafurteils - Anhörung des Personalrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Einbeziehung eines Strafurteils als Beweismittel in einem Kündigungsschutzprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertung eines Strafurteils im Kündigungsprozess

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Verwertung eines Strafurteils im Kündigungsschutzprozess

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Verwertung eines Strafurteils im Zivilprozess

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 355
  • NJW 2015, 651
  • MDR 2015, 717
  • NZA 2015, 353
  • BB 2015, 307
  • DB 2015, 442
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94

    Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers erschöpft sich die Möglichkeit, die Akten eines anderen Rechtsstreits als Beweisurkunde heranzuziehen, nicht in der Verwertung von schriftlichen Aussagen und Protokollen über die Aussagen von Zeugen (vgl. dazu BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 20; BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe) .

    Er hat die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (BGH 2. März 1973 - V ZR 57/71 - zu 1 a der Gründe) und den Beweiswert der früheren, lediglich urkundlich in den Worten des Strafrichters belegten Aussage sorgfältig zu prüfen (BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe) .

    Eine Verwertung der früheren, im Strafurteil wiedergegebenen Aussagen im Wege des Urkundenbeweises anstelle der beantragten Anhörung ist unzulässig, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung des Zeugen verlangt (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 20; BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe) .

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die für die Würdigung maßgeblichen Umstände in den Akten festgehalten worden sind und die Parteien Gelegenheit hatten, sich dazu zu erklären (BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05

    Massenentlassung - Verfahrensrüge

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers erschöpft sich die Möglichkeit, die Akten eines anderen Rechtsstreits als Beweisurkunde heranzuziehen, nicht in der Verwertung von schriftlichen Aussagen und Protokollen über die Aussagen von Zeugen (vgl. dazu BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 20; BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe) .

    Eine Verwertung der früheren, im Strafurteil wiedergegebenen Aussagen im Wege des Urkundenbeweises anstelle der beantragten Anhörung ist unzulässig, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung des Zeugen verlangt (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 20; BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe) .

    Bei dieser Sachlage ist die Rüge, das Landesarbeitsgericht habe gegen Verfahrensrecht verstoßen, indem es von einer eigenen Vernehmung der fraglichen Zeugen abgesehen habe, nicht ausreichend begründet iSv. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 21) .

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    Nach Sinn und Zweck der Anhörung darf der Arbeitgeber dem Personalrat allerdings solche persönlichen Umstände des Arbeitnehmers nicht vorenthalten, die er - der Arbeitgeber - zwar nicht berücksichtigt hat, die sich jedoch im Rahmen der Interessenabwägung entscheidend zugunsten des Arbeitnehmers auswirken könnten (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - zu B II 3 a der Gründe; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - zu B II 3 a der Gründe) .

    c) Da es dem beklagten Land aufgrund der Schwere des Kündigungsvorwurfs auf die exakten Sozialdaten ersichtlich nicht ankam, genügte es, dass der Personalrat nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts um die lange Beschäftigungsdauer des Klägers wusste ("schon ewig dabei") und deshalb auch unter diesem Aspekt die Kündigungsabsicht ausreichend beurteilen konnte (vgl. BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - zu B II 2 a der Gründe; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - zu B II 3 a der Gründe) .

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    Einer Abmahnung bedarf es auch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 f.; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18) .

    Zu berücksichtigen sind allerdings regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß des durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 22) .

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    Einer Abmahnung bedarf es auch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 f.; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18) .

    Zu berücksichtigen sind allerdings regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß des durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 22) .

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 39; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15, BAGE 146, 303) .

    Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung reicht nicht so weit wie seine Darlegungslast im Prozess (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 27, BAGE 146, 303) .

  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    Das Strafurteil ist, wenn eine Partei sich zu Beweiszwecken darauf beruft, im Wege des Urkundenbeweises gemäß §§ 415, 417 ZPO zu verwerten (OLG Hamm 7. September 2012 - 9 W 4/12 - zu II der Gründe; OLG Zweibrücken 1. Juli 2010 - 4 U 7/10 - zu II 2 der Gründe) .

    Unter Beweis gestellte Indiztatsachen können als wahr unterstellt werden, wenn das Gericht deren Beweiskraft verneint (OLG Zweibrücken 1. Juli 2010 - 4 U 7/10 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BGH, 02.03.1973 - V ZR 57/71

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages - Vorliegen einer arglistigen Täuschung

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    (1) Mit der Verwertung von Feststellungen eines Strafurteils im Wege des Urkundenbeweises wird schon deshalb keine "Erkenntnisquelle dritten Rangs" zur Entscheidungsgrundlage erhoben (vgl. BGH 2. März 1973 - V ZR 57/71 - zu 1 a der Gründe) , weil die Strafprozessordnung ein Wortlautprotokoll grundsätzlich nicht vorsieht.

    Er hat die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (BGH 2. März 1973 - V ZR 57/71 - zu 1 a der Gründe) und den Beweiswert der früheren, lediglich urkundlich in den Worten des Strafrichters belegten Aussage sorgfältig zu prüfen (BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    Nach Sinn und Zweck der Anhörung darf der Arbeitgeber dem Personalrat allerdings solche persönlichen Umstände des Arbeitnehmers nicht vorenthalten, die er - der Arbeitgeber - zwar nicht berücksichtigt hat, die sich jedoch im Rahmen der Interessenabwägung entscheidend zugunsten des Arbeitnehmers auswirken könnten (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - zu B II 3 a der Gründe; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - zu B II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
    c) Da es dem beklagten Land aufgrund der Schwere des Kündigungsvorwurfs auf die exakten Sozialdaten ersichtlich nicht ankam, genügte es, dass der Personalrat nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts um die lange Beschäftigungsdauer des Klägers wusste ("schon ewig dabei") und deshalb auch unter diesem Aspekt die Kündigungsabsicht ausreichend beurteilen konnte (vgl. BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - zu B II 2 a der Gründe; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - zu B II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • BGH, 14.02.1967 - VI ZR 139/65

    Unfallursächlichkeit der Betriebsgefahr eines Lastzugs

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 129/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung eines

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

  • BGH, 23.07.2013 - 1 StR 204/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der sexuellen Handlung:

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2011 - 26 Sa 1269/10

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Züchtigung und Belästigung von

  • OLG Köln, 11.01.1991 - 19 U 105/90

    Strafurteil; Urkunde; Tatsachenfeststellung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung;

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624

    Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint);

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZN 1085/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Präklusion

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 845/11

    Kündigung - qualifiziertes Schriftformerfordernis - Präklusion

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung von ZPO § 288

  • LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12

    Außerordentliche Kündigung eines angestellten und ordentlich unkündbaren Lehrers

  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

    Die Klägerin verkennt, dass es für die von § 286 Abs. 1 ZPO geforderte Überzeugung des Gerichts keiner absoluten Sicherheit bedarf, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit genügt, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr., vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 44; BGH 11. November 2014 - VI ZR 76/13 - Rn. 23) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Mögliche Zweifel müssen überwunden, brauchen aber nicht völlig ausgeschlossen zu werden (vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 44; 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 42, BAGE 123, 1) .

    Dabei sind die Tatsacheninstanzen grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft sie den behaupteten Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau beimessen (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35; allgemein zum Indizienbeweis BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 43) .

    Insoweit gelten die gleichen Anforderungen wie an eine Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 57 mwN) .

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, BAGE 149, 355; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16) .
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