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   BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12   

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BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 (https://dejure.org/2014,26579)
BAG, Entscheidung vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 (https://dejure.org/2014,26579)
BAG, Entscheidung vom 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 (https://dejure.org/2014,26579)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • openjur.de

    Streitwert; Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 S 1 GKG 2004, § 45 Abs 1 S 2 GKG 2004, § 45 Abs 4 GKG 2004
    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Streitwerterhöhung durch Hilfsantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung

  • Wolters Kluwer

    Streitwerterhöhung durch Hilfsantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung

  • bag-urteil.com

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • rewis.io

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 2; GKG § 45 Abs. 4; RVG § 32 Abs. 1
    Streitwerterhöhung durch Hilfsantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Streitwerterhöhung durch Hilfsantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung bei Vergleichsschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung - und der Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1359
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher

    Auszug aus BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12
    Dies gilt auch für einen unechten Hilfsantrag (BAG 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) - Rn. 4; GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 12 Rn. 118 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20

    Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren;

    Nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist der vorläufige Antrag auf Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält (§ 45 Abs. 4 GKG i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG) oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG vom 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - juris Rn. 4; vom 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 m. zust. Anm. Ziemann, jurisPR-ArbR 20/2013 Anm. 2; vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17 - juris Rn. 34; Sächsisches LAG vom 25. Januar 2017 - 4 Ta 213/16 - juris Rn. 14).

    b) Etwas anderes gilt nur, wenn der Wille, einen unbedingten Antrag stellen zu wollen, ausdrücklich erklärt wurde (vgl. BAG vom 13. August 2019 - 2 AZR 871/12 - aaO; LAG Niedersachsen vom 9. Februar 2017 - juris Rn. 14; LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17 - juris Rn. 34).

    Die Antragsformulierung ist auslegungsfähig (vgl. BAG vom 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - aaO).

    Das wäre weder mit dem Gesetzeswortlaut noch mit dem Sinn und Zweck des § 45 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 GKG in Einklang zu bringen (stRspr. vgl. für viele: BAG vom 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - juris Rn 5; LAG Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2015 - 17 Ta (Kost) 6137/14 - nv; LAG Düsseldorf vom 6. Juli 2006 - 6 Ta 371/06 - juris; LAG Hamburg vom 30. September 2015 - 4 Ta 17/15 - juris Rn. 9; vom 17. April 2014 - 2 Ta 2/14 - juris Rn. 10; LAG Hessen vom 22. Juli 2015 - 1 Ta 212/15 juris Rn.13, 14; LAG Niedersachsen 9. März 2009 - 15 Ta 53/09 - juris Rn. 13; LAG Sachsen-Anhalt 8. Mai 2013 - 1 Ta 49/13 - juris Rn. 19; LAG Schleswig-Holstein 11. Januar 2010 - 3 Ta 196/09 - juris Rn. 34 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Ein eventualkumulierter allgemeiner Weiterbeschäftigungsantrag und ein unmittelbar vom streitigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängiger Annahmeverzugsanspruch wirken sich nur streitwerterhöhend aus, soweit eine Entscheidung über sie ergeht oder sie in einem Vergleich sachlich mitgeregelt werden (Anschluss an BAG 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - juris Rn 5).

    Deshalb kommt eine Addition des Wertes für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag zum Bestandsschutzantrag gemäß § 45 Abs. 4 GKG nur in Betracht, wenn ersterer - wie für sämtliche sonstigen Hilfsanträge auch erforderlich - nicht nur verfahrensrechtlich erledigt, sondern auch in Form einer sachlichen Regelung Eingang in den Vergleich gefunden hat (BAG 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - juris Rn 5; LAG Berlin-Brandenburg 26. Januar 2015 - 17 Ta (Kost) 6137/14 - nv; LAG Düsseldorf 6. Juli 2006 - 6 Ta 371/06 - juris; LAG Hamburg 30. September 2015 - 4 Ta 17/15 -, 30. April 2014 - 1 Ta 6/14 -, 17. April 2014 - 2 Ta 2/14 - jeweils juris; LAG Hessen 22. Juli 2015 - 1 Ta 212/15 juris; LAG Niedersachsen 9. März 2009 - 15 Ta 53/09 - juris; LAG Sachsen-Anhalt 8. Mai 2013 - 1 Ta 49/13 - juris; LAG Schleswig-Holstein 11. Januar 2010 - 3 Ta 196/09 - juris).

  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss,

    Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn. 4) und verschiedener Landesarbeitsgerichte (vgl. u.a. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 7 m.w.Nachw.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14 und die Nachw. weiterer landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bei GKArbGG/Schleusener, Nov.

    2020 § 12 Rn. 171), nach der der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gem. § 45 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen ist, wenn über ihn entschieden worden ist oder die Parteien im Vergleich eine Vereinbarung treffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 S. 2 GKG vergleichbar ist (vgl. BAG, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn. 5).

  • LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 293/16

    Gegenstandswert; Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag;

    Der neben dem Kündigungsschutzantrag hilfsweise gestellte Weiterbeschäftigungsantrag (ein allgemeiner Weiterbeschäftigungsantrag ist auch dann, wenn er - wie hier - nicht ausdrücklich als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt worden ist, als solcher auszulegen; vgl. BAG, Urteil vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 - und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -) ist weder für den Verfahrenswert noch für den Vergleichswert streitwerterhöhend zu berücksichtigen.

    aa) Hinsichtlich der Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsantrags folgt die Kammer dem Bundesarbeitsgericht, das in den Entscheidungen vom 30.08.2011 ( 2 AZR 668/10) und vom 13.08.2014 ( 2 AZR 871/12) entschieden hat, dass der Weiterbeschäftigungsantrag auch dann, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wurde, stets als solcher auszulegen ist und er nur dann streitwertmäßig zu berücksichtigen ist, wenn über ihn positiv entschieden ist oder ein Vergleich eine Regelung darüber enthält.

    Ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich keine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar wäre (vgl. BAG vom 13.08.2014 - 2 AZB 871/12 - NZA 2014, 1359 ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag,

    a) Es ist mittlerweile herrschende Meinung in der Rechtsprechung und Literatur, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer im Kündigungsrechtsstreit den Antrag ankündigt, den Arbeitgeber "für den Fall des Obsiegens" zur Weiterbeschäftigung zu verurteilen, dieser unechte oder uneigentliche Hilfsantrag auch bei der anwaltlichen Wertfestsetzung nur dann gemäß § 45 Abs. 4 i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen ist, soweit über ihn entschieden oder eine vergleichsweise Regelung getroffen wurde (BAG, Beschl. v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, Rn. 4, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.01.2010 - 3 Ta 196/09 -, Rn. 33, juris; und Beschl. v. 09.10.2013 - 4 Ta 169/13 -, Rn. 22, juris).

    Diesem Ergebnis stehen auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 -, juris, und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris, nicht entgegen (dem BAG folgend: LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 -, juris; LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 Ta 10/17 -, juris).

    a) Das Bundesarbeitsgericht führt in den Beschlüssen vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 - und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - zur Begründung aus, dass der allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens überhaupt nur dann Erfolg haben könne, wenn dem Kündigungsschutzbegehren Erfolg beschieden worden sei.

  • LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16

    Gegenstandswert bei Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag

    aa) Hinsichtlich der Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsantrags folgt die Kammer dem Bundesarbeitsgericht, das in den Entscheidungen vom 30.08.2011 ( 2 AZR 668/10) und vom 13.08.2014 ( 2 AZR 871/12) entschieden hat, dass der Weiterbeschäftigungsantrag auch dann, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wurde, stets als solcher auszulegen ist und er nur dann streitwertmäßig zu berücksichtigen ist, wenn über ihn positiv entschieden ist oder ein Vergleich eine Regelung darüber enthält.

    Ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich keine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar wäre (vgl. BAG vom 13.08.2014 - 2 AZB 871/12 - NZA 2014, 1359 ).

  • LAG Hamm, 13.01.2015 - 7 Sa 900/14

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Zuleitung der Unterrichtung des Betriebsrats über

    Auch wenn der Kläger diesen Antrag nicht als Hilfsantrag formuliert hat, so handelt es sich in jedem Falle nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts um einen unechten Hilfsantrag, über den nur zu entscheiden ist, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses feststeht (BAG, Beschluss vom 13.08.2014, 2 AZR 871/12 m.w.N.).
  • LAG München, 31.07.2023 - 3 Ta 121/23

    Streitwert, Gegenstandswert, Kündigungsschutzklage, hilfsweiser

    Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4) und verschiedener Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn 7 m.w.Nachw.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14, LAG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2023 - 7 Ta 32/22 - Rn. 23; vgl. auch die Nachw. weiterer landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bei GK-ArbGG/Schleusener, Nov.

    2020 § 12 Rn. 171), nach der der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen ist, wenn über ihn entschieden worden ist oder die Parteien im Vergleich eine Vereinbarung treffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 S. 2 GKG vergleichbar ist (vgl. BAG, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn. 5).

  • OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19

    Beschwerde gegen eine Streitwertbemessung

    Schließlich wird vertreten, dass auch unechte Hilfsanträge vom Anwendungsbereich des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG umfasst und diese Anträge bei der Streitwertberechnung nur dann zu berücksichtigen seien, wenn eine Entscheidung über sie ergehe (vgl. BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12 -, juris; Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94 -, juris Rn. 28 für den vergleichbaren Fall der unechten Hilfswiderklage; BAG, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17 -, juris Rn. 4; Zöller/ Herget , ZPO, 32. A., § 3 Rn. 16 "Eventual- und Hauptantrag").
  • LAG Nürnberg, 30.10.2020 - 2 Ta 123/20

    Streitwert - Zeugniserteilung - Einigung auf Zeugnisinhalt - Vergleichsmehrwert

    Denn ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich keine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar wäre (vgl. BAG v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12).
  • LAG Köln, 23.06.2016 - 4 Ta 118/16

    Streitwert eines Weiterbeschäftigungsantrages

  • LAG Köln, 09.03.2016 - 4 Ta 33/16

    Streitwert; Weiterbeschäftigungsantrag

  • LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22

    Höhe des Streitwertes bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag

  • LAG Sachsen, 17.01.2017 - 4 Ta 183/16

    Gegenstandswert für kumulativ gestellten allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag

  • ArbG Oldenburg, 09.12.2019 - 6 Ca 384/19

    Hilfsantrag; Streitwert; Streitwertfestsetzung; Streitwertkatalog;

  • LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22

    Streitwert - mehrere Kündigungen - Weiterbeschäftigung - Freistellung - Zeugnis -

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 49/23

    Streitwert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag, Hilfsantrag, unechter,

  • LAG Nürnberg, 22.12.2021 - 2 Ta 126/21

    Streitwert - Vergleichsanfechtung - Fortsetzung des Verfahrens

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15

    Wertfestsetzung - unechter Hilfsantrag - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag

  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 21 Sa 28/18

    Außerordentliche Kündigung - eigenmächtiger Urlaubsantritt -

  • BFH, 23.08.2023 - XI E 1/23

    Zum Streitwert einer unechten Eventualklage bei einheitlichem Klagegegenstand

  • LAG Hamburg, 30.09.2015 - 4 Ta 17/15

    Gegenstandswert - Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag nicht

  • LAG Nürnberg, 04.08.2020 - 2 Ta 84/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Teilzeit

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2017 - 8 Ta 359/16

    Umdeutung eines unbedingten Zahlungsantrags in einen unechten Hilfsantrag

  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2016 - 5 Ta 101/16

    Streitwert - Kündigung - Auflösungsvergleich

  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20

    Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 82/15

    Streitwertbestimmung - Weiterbeschäftigung

  • LAG Nürnberg, 31.08.2022 - 2 Ta 45/22

    Streitwertfestsetzung bei Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung

  • LAG Köln, 19.07.2016 - 4 Ta 155/16

    Streitwert eines Weiterbeschäftigungsantrags

  • LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag Vergleich

  • LAG Düsseldorf, 04.06.2021 - 4 Ta 194/21

    Streitwert; Auslegung des Klagebegehrens; Hilfsantrag; Folgekündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 17 Ta 6045/15

    Bewertung eines Hilfsantrages auf vorläufige Beschäftigung - vergleichsweise

  • LAG Nürnberg, 28.07.2015 - 4 Ta 80/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - Freistellung - Urlaub - Vergleichswert

  • LAG München, 08.12.2016 - 2 Ta 247/16

    Gegenstandswert, unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • LAG Nürnberg, 30.09.2022 - 2 Ta 49/22

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung

  • LAG Nürnberg, 15.07.2022 - 2 Ta 45/22

    Streitwert - Hilfsantrag - Sprinterklausel - Verschwiegenheitsklausel -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 4 Ta 563/17

    Prozesskostenhilfe - Mangel einer förmlichen Zustellung - Heilung

  • LAG Köln, 13.11.2014 - 6 Ta 311/14

    Streitwert einer mit der Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen verbundenen

  • LAG Nürnberg, 11.10.2021 - 2 Ta 80/21

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Weiterbeschäftigung - Freistellung

  • LAG Nürnberg, 19.07.2022 - 2 Ta 49/22

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung

  • LAG Nürnberg, 30.09.2021 - 2 Ta 89/21

    Beschwerde, Streitwertkatalog, Freistellung, Vergleich, Streitwert, Verfahren,

  • LAG Köln, 30.07.2015 - 4 Ta 82/15

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im

  • LAG Nürnberg, 22.09.2021 - 2 Ta 89/21

    Streitwert - Vergleichswert - Weiterbeschäftigung - Freistellung

  • ArbG Bamberg, 10.03.2015 - 3 Ca 669/14

    Wertfestsetzung für Verfahren und Vergleich

  • LAG Hamburg, 09.01.2023 - 7 Ta 32/22

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Weiterbeschäftigung - unechter Hilfsantrag

  • ArbG Bamberg, 19.06.2015 - 3 Ca 669/14

    Ein Weiterbeschäftigungsantrag wirkt nur streitwerterhöhend, wenn hierüber

  • ArbG Bochum, 05.08.2022 - 1 Ca 788/22
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2018 - 4 Ta 2/18

    Streitwert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag, Hilfsantrag,

  • LAG Nürnberg, 31.07.2015 - 6 Ta 85/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - uneigentlicher Hilfsantrag

  • AG Bamberg, 10.03.2015 - 3 Ca 669/14

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes

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