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   BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98   

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BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98 (https://dejure.org/1999,1355)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2 AZR 903/98 (https://dejure.org/1999,1355)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 (https://dejure.org/1999,1355)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    KSchG § 9; ; KSchG § 14; ; GG Art. 140; ; MAVO § 3

  • arztrecht.org PDF

    Chefarzt ohne selbstständige Personalbefugnisse kein leitender Angestellter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG §§ 9, 14; GG Art. 140; MAVO § 3
    Chefarzt: Kein leitender Angestellter i. S. des § 14 KSchG bei nach außen beschränkter Einstellungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arztrecht.org PDF (Ausführliche Zusammenfassung)

    Chefarzt ohne selbstständige Personalbefugnisse kein leitender Angestellter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 915 (Ls.)
  • NZA 2000, 427
  • BB 2000, 832
  • DB 2000, 830
  • JR 2000, 484
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Nürnberg, 10.11.1998 - 6 (4) Sa 509/97

    Befugnis eines "ähnlich leitenden Angestellten" zur selbständigen Einstellung

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98
    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 6 (4) Sa 509/97 -.

    2 AZR 903/98 6 (4) Sa 509/97.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10. November 1998 - 6 (4) Sa 509/97 -, hinsichtlich der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als der Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen worden ist.

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98
    Von einer selbständigen Einstellungsbefugnis des "ähnlichen leitenden Angestellten" im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG kann nicht die Rede sein, wenn diese dem Angestellten - hier einem Chefarzt - nur intern, nicht aber auch im Außenverhältnis zusteht (im Anschluß an BAG 28. September 1961 - 2 AZR 428/60 - AP KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 1).

    Eine derart eingeschränkte Einstellungsbefugnis entspricht nicht dem Sinn des § 14 Abs. 2 KSchG (ebenso zur Vorgängervorschrift des § 12 Buchst. c KSchG 1951: BAG Urteil vom 28. September 1961 - 2 AZR 428/60 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94

    Anforderungen an die Exemtion eines Arbeitnehmers (Chefarztes) aus der Ordnung

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98
    Damit war nur der nach der MAVO erforderlichen Exemtion Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 2 AZR 578/94 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Kirchendienst), ohne daß damit über den Begriff des leitenden Angestellten hinaus, der in den in Rede stehenden Bestimmungen ohnehin nicht synonym und gleichbedeutend formuliert ist (vgl. etwa zu § 79 Nr. 1 d HPVG: BAG Urteil vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - n.v.), etwas zu der selbständigen Einstellungsbefugnis im Sinne des § 14 Abs. 2 KSchG gesagt ist.
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98
    a) Die Auslegung der hier in Rede stehenden Bestimmung des § 7 Abs. 2 des Arbeitsvertrages der Parteien unterliegt als nichttypische Vertragsklausel nur einer eingeschränkten Überprüfung des Revisionsgerichts dahin, ob bei der Auslegung die Rechtsvorschriften der §§ 133, 157 BGB richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 - AP Nr. 144 zu § 626 BGB und Urteil vom 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 b der Gründe, m.w.N., mit Anm. Oetker).
  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98
    Im gleichen Sinne hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP Nr. 28 zu § 5 BetrVG 1972) zu der insoweit wortgleichen Bestimmung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG entschieden, ein leitender Angestellter im Sinne dieser Bestimmung müsse sowohl im Außenverhältnis befugt sein, Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen, als auch im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber eigenverantwortlich über die Einstellung und Entlassung entscheiden können.
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP Nr. 10 zu § 9 KSchG 1969, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98
    a) Die Auslegung der hier in Rede stehenden Bestimmung des § 7 Abs. 2 des Arbeitsvertrages der Parteien unterliegt als nichttypische Vertragsklausel nur einer eingeschränkten Überprüfung des Revisionsgerichts dahin, ob bei der Auslegung die Rechtsvorschriften der §§ 133, 157 BGB richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 - AP Nr. 144 zu § 626 BGB und Urteil vom 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 b der Gründe, m.w.N., mit Anm. Oetker).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98
    Damit war nur der nach der MAVO erforderlichen Exemtion Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 2 AZR 578/94 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Kirchendienst), ohne daß damit über den Begriff des leitenden Angestellten hinaus, der in den in Rede stehenden Bestimmungen ohnehin nicht synonym und gleichbedeutend formuliert ist (vgl. etwa zu § 79 Nr. 1 d HPVG: BAG Urteil vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - n.v.), etwas zu der selbständigen Einstellungsbefugnis im Sinne des § 14 Abs. 2 KSchG gesagt ist.
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

    Allerdings genügt insoweit nicht eine bloß einseitige Vertraulichkeitserwartung (vgl. BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Senat hat eine Vertraulichkeitserwartung ursprünglich bei einer Kommunikation mit ein oder zwei anderen Personen angenommen (vgl. auch BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12 = EzA KSchG § 14 Nr. 9; 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4) .
  • BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Deshalb muß die Befugnis zur eigenverantwortlichen Einstellung oder Entlassung, ebenso wie bei einem leitenden Angestellten iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG, einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen, im Innen- und Außenverhältnis bestehen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern erfassen (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4; 18. Oktober 2000 aaO).

    Zwar muß die selbständige Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis gegeben sein (Senat 18. November 1999 aaO, ErfK-Ascheid 2. Aufl. § 14 KSchG Rn. 10; KR-Rost 5. Aufl. § 14 KSchG Rn. 30).

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung

    Allerdings genügt insoweit nicht eine bloß einseitige Vertraulichkeitserwartung (vgl. BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Senat hat eine Vertraulichkeitserwartung ursprünglich bei einer Kommunikation mit ein oder zwei anderen Personen angenommen (vgl. auch BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4).
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 18/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Integrationsamt

    Allerdings genügt insoweit nicht eine bloß einseitige Vertraulichkeitserwartung (vgl. BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Senat hat eine Vertraulichkeitserwartung ursprünglich bei einer Kommunikation mit ein oder zwei anderen Personen angenommen (vgl. auch BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06

    Ausländerrecht; Fortführung des Verwaltungsprozesses durch die bisherige Behörde

    Er kann zwar nicht als "leitender Angestellter" angesehen werden, da dieser Begriff jedenfalls nach seinem arbeitsrechtlichen Verständnis auch Personalverantwortung voraussetzt, die bei dem Kläger nicht vorliegt (siehe BAG, Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 903/98 -, NZA 2000, 427; LAG Hamm, Beschluss vom 7.7.2006 - 10 TaBV 165/05 -, KH 2006, 1125); sogar die Stellung von Chefärzten als leitende Angestellte ist zweifelhaft (siehe dazu Korthus in KH 2006, 518 m.w.N.).
  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

    Eine Personalbefugnis darf demnach nicht darauf beschränkt sein, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 32; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 13; BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98).
  • LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07

    Außerordentlichen Kündigung wegen unbefugter Nutzung des Internets während der

  • LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08

    Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei Untreuevorwurf des

  • LAG Bremen, 03.02.2010 - 2 Sa 123/09

    Verwirkung des Kündigungsrechts bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 647/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • LAG Hamm, 20.08.2009 - 16 Sa 1644/08
  • LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 1283/02

    Verhaltensbedingte Kündigung, Verhaltens- und Leistungsmängel, Darlegungs- und

  • LAG Thüringen, 06.07.2000 - 1 TaBV 16/99

    Leitender Angestellter: Chefarzt als Leiter der Inneren Abteilung eines

  • ArbG Düsseldorf, 21.11.2017 - 6 Ca 3976/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Regionaldirektors durch

  • LAG München, 21.09.2007 - 7 Sa 1255/06

    Kündigung eines Arbeitnehmers einer Filmproduktionsgesellschaft wegen

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs durch den Mandanten im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09

    Kündigung aus wichtigem Grund wegen der Äußerung "Jawohl, mein Führer"

  • LAG Berlin, 23.11.2001 - 8 Sa 545/01

    Kammerübergreifende Verbindung der Berufungsverfahren; Vertretungsbefugnis des

  • LAG Hessen, 31.07.2008 - 9 TaBV 267/07

    Zur Eigenschaft einer Chefärztin als leitende Angestellte

  • ArbG Lüneburg, 19.05.2017 - 2 Ca 41/17

    Fristlose Kündigung - Begründungserfordernis für Auflösungsantrag

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2003 - 9 Sa 213/03

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats

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