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   BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93   

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BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93 (https://dejure.org/1994,312)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 2 AZR 920/93 (https://dejure.org/1994,312)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 (https://dejure.org/1994,312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1
    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 102 Abs. 2
    Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats auch bei Mitteilung subjektiver Werturteile und Einschätzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 13
  • MDR 1994, 1127
  • NZA 1995, 24
  • BB 1994, 1720
  • BB 1994, 1783
  • DB 1994, 1984
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
    Allerdings hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, der Betriebsrat sei auch bei Kündigungen, die innerhalb der ersten sechs Monate eines Beschäftigungsverhältnisses ausgesprochen werden, gemäß § 102 BetrVG anzuhören; es ist weiter im Ansatz von den Grundsätzen des BAG zur Unterrichtung des Betriebsrates von den Kündigungsgründen ausgegangen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 16. September 1993, BAGE 74, 185 [BAG 16.09.1993 - 2 AZR 267/93]).

    Eine bewußt und gewollt unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgebenden Kündigungsgründe führt wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats zu einem fehlerhaften und damit unwirksamen Anhörungsverfahren (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 16. September 1993, aaO).

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
    Zwar betrug die vereinbarte Probezeit nach § 2 des Dienstvertrages der Parteien nur drei Monate, indessen dient die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ersichtlich einem ähnlichen Zweck (vgl. B AG Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter I 2 b der Gründe und BAG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT; siehe ferner Berger-Delhey, BB 1989, 977, 979; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 64).
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
    Abgesehen davon, daß der Senat entschieden hat (BAG Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10, aaO), wenn die Vollmacht des Abteilungsleiters nur im Innenverhältnis eingeschränkt sei, berühre dies nicht den Grundsatz, daß es bei der Kündigung durch den Leiter einer Personalabteilung nicht der Vorlage einer Vollmachtsurkunde bedürfe, so wäre eine solche selbst im Außenverhältnis eventuell bedeutsame Einschränkung vorliegend jedenfalls deshalb gegenstandslos, weil der zuständige Abteilungsleiter des Klägers das Kündigungsschreiben mitunterzeichnet hat.
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
    Der Arbeitgeber muß dem Betriebsrat nur diejenigen Gründe mitteilen, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluß maßgebend sind (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 8. September 1988, BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; kritisch dazu Kraft in Festschrift für Kissel, S. 611, 620 f.).
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 358/81
    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
    Anders ist der Fall entschieden worden, daß der Arbeitgeber ein negatives Werturteil abgegeben hat (vgl. die Betriebsratsanhörung im BAG-Urteil vom 11. Mai 1983 - 7 AZR 358/81 -, n. v., "trotz Aufforderung erbringt Herr P. nach wie vor nicht die von ihm an seinem Arbeitsplatz zu erwartende Leistung"), ohne dem Betriebsrat trotz eigener Kenntnis, in welchem Umfang P. bei seinen Arbeitsleistungen hinter den Vorgabezeiten zurückblieb, den innegehabten Arbeitsplatz und die prozentuale Abweichung von den Vorgabezeiten mitzuteilen; dabei zeigte die Stellungnahme des dortigen Betriebsrats, daß er ohne eigene weitere Ermittlungen sachlich nicht Stellung nehmen konnte.
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
    Im übrigen kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nach § 102 Abs. 1 BetrVG - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - bereits dann nach, wenn er den Betriebsrat über einen tragfähigen und für ihn maßgebenden Kündigungsgrund informiert, unabhängig davon, ob der Entschluß des Arbeitgebers auch auf anderen Umständen beruht (Senatsurteil vom 13. Juli 1978, BAGE 31, 1 [BAG 13.07.1978 - 2 AZR 798/77] = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78

    Befristeter Arbeitsvertrag - ABM

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
    Zwar betrug die vereinbarte Probezeit nach § 2 des Dienstvertrages der Parteien nur drei Monate, indessen dient die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ersichtlich einem ähnlichen Zweck (vgl. B AG Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter I 2 b der Gründe und BAG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT; siehe ferner Berger-Delhey, BB 1989, 977, 979; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 64).
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
    Der Senat hat dazu schon im Urteil vom 30. Mai 1972 (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB) entschieden, die Zurückweisung einer Kündigung sei ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt habe (§ 174 Satz 2 BGB); das In-Kenntnis-Setzen im Sinne dieser Vorschrift liege in aller Regel darin, daß der Arbeitgeber einen bestimmten Mitarbeiter zum Leiter der Personalabteilung berufen habe, womit das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflege.
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
    Allerdings hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, der Betriebsrat sei auch bei Kündigungen, die innerhalb der ersten sechs Monate eines Beschäftigungsverhältnisses ausgesprochen werden, gemäß § 102 BetrVG anzuhören; es ist weiter im Ansatz von den Grundsätzen des BAG zur Unterrichtung des Betriebsrates von den Kündigungsgründen ausgegangen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 16. September 1993, BAGE 74, 185 [BAG 16.09.1993 - 2 AZR 267/93]).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    bb) Hinsichtlich der Anforderungen, die an die Information des Betriebsrats durch den Arbeitgeber bei Wartezeitkündigungen zu stellen sind, ist deshalb zwischen Kündigungen, die auf substantiierbare Tatsachen gestützt werden (vgl. BAG 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 59, 295) und Kündigungen, die auf personenbezogenen Werturteilen beruhen, die sich in vielen Fällen durch Tatsachen nicht näher belegen lassen (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) , zu differenzieren.

    Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26 f.) , "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 -) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - aaO) jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats.

    Die dem Urteil zugrunde liegenden Erwägungen bzw. Ansatzpunkte müssen auch dann nicht mitgeteilt werden, wenn sie einen substantiierbaren Tatsachenkern haben (vgl. bereits BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) .

    (a) Werturteile sind in einer Vielzahl von Fällen durch Tatsachen nicht belegbar (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) .

    So haben sich die Betriebsräte im Vorfeld der den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 1978 (- 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386) , 18. Mai 1994 (- 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13) sowie vom 21. Juli 2005 (- 6 AZR 498/04 -) zugrunde liegenden Kündigungen trotz der lediglich mitgeteilten pauschalen Werturteile nicht gehindert gesehen, umfangreiche und substantiierte Stellungnahmen unter Nennung der Gründe, die aus ihrer Sicht gegen die Kündigungsabsicht sprachen, zu verfassen.

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der betreffende Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist, beispielsweise als Leiter der Personalabteilung oder Generalbevollmächtigter des Betriebs (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22; 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA BGB § 174 Nr. 1).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein Arbeitgeber dem Betriebsrat die Kündigungsgründe auch dann im Einzelnen mitzuteilen hat, wenn das Arbeitsverhältnis nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 17; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100).

    Der Arbeitgeber handelt aus seiner Sicht konsequent, indem er trotz konkreter Anhaltspunkte seinen Kündigungsentschluss nur aus subjektiven Wertungen herleitet (Senat 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 17).

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