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   BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94   

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BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 (https://dejure.org/1995,316)
BAG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 (https://dejure.org/1995,316)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 (https://dejure.org/1995,316)
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Auf einem Auge blinde Reinigungskraft

§ 123 Abs. 1 BGB, Fragerecht des Arbeitgebers auch bei tätigkeitsneutraler Schwerbehindertenerkrankung, Unterscheidung zwischen Behinderung und Schwerbehindertenstatus nach SchwbG (jetzt SGB IX), keine Einschränkung des Fragerechts aufgrund von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (wegen Fehlens einer § 611a BGB vergleichbaren einfachgesetzlichen Umsetzung)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages; Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Job-Bewerberin darf eine Behinderung nicht verschweigen - Das gilt auch dann, wenn sie die volle Arbeitsleistung erbringen kann

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 120
  • NJW 1996, 2323
  • NZA 1996, 371
  • BB 1995, 2271
  • BB 1996, 488
  • BB 1996, 696
  • DB 1995, 2173
  • DB 1996, 580
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    »Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Stellenbewerbers ist auch dann uneingeschränkt zulässig, wenn die Behinderung, auf der die Anerkennung beruht, tätigkeitsneutral ist (Fortführung von BAG Urteil vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - AP Nr. 38 zu § 123 BGB).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAGE 5, 157 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; zuletzt BAG Urteil vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - AP Nr. 38 zu § 123 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.) kann grundsätzlich der Arbeitsvertrag auch durch Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB beendet werden.

    An dieser in der Literatur teilweise kritisierten (Großmann, NZA 1989, 702; Düwell, Praxishandbuch Arbeitsrecht, Teil 8, Kap. 5. l) Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 11. November 1993 (- 2 AZR 467/93 - AP Nr. 38 zu § 123 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) jedenfalls für die Fälle festgehalten, in denen die Schwerbehinderungserkrankung für die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung ist und nur offengelassen, ob der Arbeitgeber auch bei tätigkeitsneutralen Behinderungen ein uneingeschränktes Fragerecht nach der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung hat.

    b) Mit dem Versuch, eine Einschränkung des Fragerechts des Arbeitgebers aus dem SchwbG herzuleiten, hat sich der Senat bereits in der Entscheidung vom 11. November 1993 (aaO) auseinandergesetzt.

    Es genügt für die Kausalität, daß die Täuschung für den Willensentschluß mitbestimmend war, wobei es ausreicht, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein könnten, und wenn die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei dem Abschluß eines Vertrages einen Einfluß auf die Entscheidung haben kann (Senatsurteil vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - AP Nr. 38 zu § 123 BGB).

    Bei der Anfechtung des Arbeitsvertrages nach § 123 BGB steht dem Betriebsrat kein Anhörungsrecht zu (Senatsurteil vom 11. November 1993, aaO).

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung nach Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    Ein solches berechtigtes Interesse ist nur dann gegeben, wenn das Interesse des Arbeitgebers so gewichtig ist, daß dahinter das Interesse des Arbeitnehmers, seine persönlichen Lebensumstände zum Schutz seines Persönlichkeitsrechts und zur Sicherung der Unverletzlichkeit seiner Individualsphäre geheimzuhalten, zurückzutreten hat (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB).

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (vgl. BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP, aaO, zu II 4 der Gründe; BAGE 49, 214, 219 f. = AP Nr. 30 zu § 123 BGB, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 - n.v., zu II I der Gründe).

    a) Es muß deutlich unterschieden werden zwischen der Frage des Arbeitgebers nach einer Behinderung des Arbeitnehmers und der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft (so schon Senatsurteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB).

    Da das Fragerecht nur berechtigte Interessen des Arbeitgebers schützt, hat der Senat die Frage nach der Behinderung nur zugelassen, wenn die Behinderung erfahrungsgemäß die Eignung des Stellenbewerbers für die vorgesehene Tätigkeit beeinträchtigt (Senatsurteil vom 7. Juni 1984, aaO).

  • BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses nach langjähriger Tätigkeit - Verstoß gegen

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    Zwar steht nach ständiger Rechtsprechung die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben und die Anfechtung ist daher ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Ausübung des Anfechtungsrechts durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 18. September 1987 - 7 AZR 507/86 - AP Nr. 32 zu § 123 BGB).
  • BAG, 18.09.1987 - 7 AZR 507/86

    Arbeitsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Verstoss gegen Treu und

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    Zwar steht nach ständiger Rechtsprechung die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben und die Anfechtung ist daher ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Ausübung des Anfechtungsrechts durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 18. September 1987 - 7 AZR 507/86 - AP Nr. 32 zu § 123 BGB).
  • Drs-Bund, 01.12.1993 - BT-Drs 12/6323
    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    Das durch die Verfassungsergänzung eingeführte spezielle Diskriminierungsverbot soll ein deutliches Signal in der Öffentlichkeit setzen und damit einen gewichtigen Anstoß für einen Bewußtseinswandel in der Bevölkerung geben (BT-Drucks. 12/6323, S. 11, 12).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    Liegt demgegenüber beim Arbeitnehmer eine Funktionsstörung vor, die möglicherweise eine Schwerbehinderung begründet, so hat es der Arbeitnehmer in der Hand, ob er seine Anerkennung als Schwerbehinderter betreiben will (BSG Urteil vom 26. Februar 1986 - 9a RVs 4/83 - BehindR 1986, 43).
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    Für den Bereich der Schwerbehinderten besteht sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß der Schwerbehinderte von sich aus nicht über die bestehende Behinderung aufklären muß, soweit ihm die Tätigkeit dadurch nicht unmöglich gemacht wird (BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    Nicht jede falsche Angabe des Arbeitnehmers bei den Einstellungsverhandlungen stellt danach bereits eine arglistige Täuschung i. S. des § 123 BGB dar, sondern nur eine falsche Antwort auf eine zulässig gestellte Frage (Senatsurteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers gegen BetrVG bei unterlassener Prüfung der

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    Wer bei den Einstellungsverhandlungen seinen Schwerbehindertenstatus verschweigt, macht dem Arbeitgeber aber gerade die Prüfung unmöglich, ob der Arbeitsplatz mit ihm als Schwerbehindertem bevorzugt besetzt werden kann; ebenso wird das Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung (§ 14 Abs. 1 SchwbG) und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterlaufen, der bei Einstellungen in dem Verfahren nach § 99 BetrVG die Interessen aller schwerbehinderten Stellenbewerber bzw. der ihm von den zuständigen Stellen noch zu benennenden schwerbehinderten Stellenbewerber mitzuberücksichtigen hat und ggf. dem Arbeitgeber gegenüber durchsetzen kann (BAG Beschlüsse vom 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337 = AP Nr. 100 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (vgl. BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP, aaO, zu II 4 der Gründe; BAGE 49, 214, 219 f. = AP Nr. 30 zu § 123 BGB, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 - n.v., zu II I der Gründe).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

  • Drs-Bund, 23.03.1994 - BT-Drs 12/7139
  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    a) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 96, 123; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 81, 120) .

    b) Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob sich der Arbeitgeber weiterhin nach einer Anerkennung als Schwerbehinderter auch dann erkundigen darf, wenn die Behinderung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ohne Bedeutung ist (vgl. dazu bisher BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 90, 251; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120) .

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

    Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120 = AP Nr. 40 zu § 123 BGB).

    Das Landesarbeitsgericht hat ferner im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats zur uneingeschränkten Zulässigkeit der Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft eines Stellenbewerbers (BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120 = AP Nr. 40 zu § 123 BGB) die Täuschung des Klägers als widerrechtlich angesehen.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 5. Oktober 1995 (aaO, zu B II 2 der Gründe) ausführlich begründet, daß und warum der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Einstellung nach dessen Schwerbehinderteneigenschaft auch dann fragen dürfe, wenn die Behinderung für die auszuübende Tätigkeit ohne Bedeutung sei.

    Es kann im vorliegenden Fall auch keine Rede davon sein, daß etwa die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Ausübung des Anfechtungsrechts nicht mehr beeinträchtigt wäre, was unter Umständen den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen würde (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1995, aaO, zu B III der Gründe, m.w.N.).

  • LAG Hamm, 26.01.2018 - 10 Sa 1122/17

    Unberechtigte Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten

    Erlaubt ist dies, wenn und soweit die Fragen wegen der Art des Arbeitsplatzes zur Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung erforderlich sind (vgl. BAGE 5, 158; BAGE 81, 120; Joussen, Das erweiterte Führungszeugnis im Arbeitsverhältnis, NZA 2012, 776).
  • LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahre Beantwortung der Frage nach einer

    Eine Täuschung besteht in der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums bezüglich objektiv nachprüfbarer Umstände, durch die der Erklärungsgegner zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird (BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - AP Nr. 40 zu § 23 BGB, unter I. 1. d.Gr.) .

    Als tätigkeitsneutral wird diese Frage bezeichnet, weil sie keinen Bezug zur vorgesehenen Beschäftigung hat, sondern nur darauf zielt zu erfahren, ob eine Schwerbehinderung festgestellt ist, und zwar unabhängig davon, welche Auswirkungen die Schwerbehinderteneigenschaft oder die Gleichstellung sowie die zugrunde liegende Behinderung konkret für die in Aussicht genommene Tätigkeit hat (vgl. BAG, Urteil vom 01.08.1985 - 2 AZR 101/83 - AP Nr. 30 zu § 123 BGB, unter II. 3. a) d.Gr. und BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - AP Nr. 40 zu § 123 BGB, unter B. II. 2. d.Gr.) .

    Begründet wurde dies u.a. damit, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 05. Oktober 1995 (- 2 AZR 923/94 -) seine Auffassung zur Zulässigkeit der Frage u.a. damit begründet hatte, die Aufnahme des Verbots der Benachteiligung Behinderter in das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) rechtfertige keine andere Bewertung.

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei den Einstellungsverhandlungen wird allerdings nur insoweit anerkannt, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (BAG 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120; jeweils mwN).

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - BAGE 49, 214; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BAGE 90, 251; KR-Etzel 5. Aufl. §§ 15 - 20 SchwbG Rn. 32; teilw.

    Die im Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 (- 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120) angesprochenen Pflichten des Arbeitgebers hängen im Prinzip nicht von der amtlichen Feststellung der Schwerbehinderung ab (vgl. Neumann/Pahlen SchwbG 9. Aufl. § 1 Rn. 11, § 4 Rn. 37; GK-SchwbG/Schimansky 2. Aufl. § 1 Rn. 1, 28, 31; GK-SchwbG/Großmann § 5 Rn. 29, § 14 Rn. 17, § 47 Rn. 15; GK-SchwbG/Steinbrück § 15 Rn. 54 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10

    Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner früheren Rechtsprechung die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft auch bei tätigkeitsneutralen Behinderungen als zulässig angesehen (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94, 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - und 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - AP BGB § 123 Nr. 40, 49 und 59).
  • ArbG Hamburg, 27.06.2017 - 20 Ca 22/17

    Entschädigungsanspruch - Frage nach Schwerbehinderung bei Einstellung

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die tätigkeitsneutrale Frage nach der Schwerbehinderung zumindest bis zur Neufassung des § 81 Abs. 2 SGB IX für zulässig gehalten wurde (vgl. BAG, Urteil vom 05. Oktober 1995, 2 AZR 923/94, zit. nach juris).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei den Einstellungsverhandlungen ist insoweit anzuerkennen, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123; 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120 jeweils mwN).
  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 137/96

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit einer Klageerweiterung;

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  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2023 - L 8 BA 2385/22
    Ein berechtigtes Interesse ist nur dann gegeben, wenn das Interesse des Arbeitgebers so gewichtig ist, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers, seine persönlichen Lebensumstände zum Schutz seines Persönlichkeitsrechts und zur Sicherung der Unverletzlichkeit seiner Individualsphäre geheim zu halten, zurückzutreten hat (BAG, Urteile vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - ZTR 1996, 322; vom 07.06.1984 - 2 AZR 270/83 - NZA 1985, 57).
  • LAG Hamm, 22.01.1999 - 5 Sa 702/98

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen Verschweigens einer Behinderung

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95

    Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei Tätigkeit in einer Werkstatt für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Schwerbehinderteneigenschaft

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96

    Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der

  • ArbG Stuttgart, 16.03.2011 - 30 Ca 1772/10

    Personalfragebogen als Indiz für Benachteiligung wegen Behinderung bei späterer

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages mit rückwirkender Kraft

  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 16 Sa 2474/98

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - (kein) Schadensersatz

  • LAG Sachsen, 29.03.2007 - 2 Sa 847/05

    Personalratsvorsitzende des bei der Stadt Chemnitz gebildeten Personalrats;

  • LAG Sachsen, 16.09.2005 - 2 Sa 318/04

    Unterstützung der Anwendung von Dopingsubstanzen im

  • LAG Hamm, 06.11.2003 - 8 (16) Sa 1072/03

    Arbeitsvertrag / Anfechtung / arglistige Täuschung / Schwerbehinderung /

  • LAG Thüringen, 23.07.1997 - 4 Sa 165/96

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Wahrheitswidriges

  • LAG Berlin, 19.11.1996 - 3 Sa 87/96

    Schadensersatz; Verdienstausfall; Kündigung; Verbotene Maßregelung; Rechtskraft;

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