Rechtsprechung
   BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,967
BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 (https://dejure.org/2000,967)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 (https://dejure.org/2000,967)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 (https://dejure.org/2000,967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Beleidigungen durch den Arbeitnehmer - Grundrecht der Meinungsfreiheit - Kritik an der Unternehmenspolitik - Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - Beweiswürdigung - Ehrverletzung des ...

  • bag-urteil.com

    Beleidigung

  • RA Kotz

    Kündigung (fristlose) - wegen Beleidigungen des Arbeitgebers gegenüber anderen Arbeitnehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen beleidigender Äußerungen in Richtung auf den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Kündigungsrechtlich ausschlaggebend ist nicht die strafrechtliche Beurteilung (ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt etwa 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - EzA BBiG § 15 Nr. 13 zu II 1 a der Gründe mwN).

    Allerdings kann die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüft werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zB 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - EzA BBiG § 15 Nr. 13 zu II 1 der Gründe mwN).

    Bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung ist auch wiederum zu prüfen, ob eine Abmahnung (vgl. dazu Senatsurteil 4. Juli 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, Senatsbeschluß 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 47 und Senatsurteil 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - EzA BBiG § 15 Nr. 13), eine Änderungskündigung oder eine ordentliche Beendigungskündigung als Reaktion der Beklagten angemessen und ausreichend gewesen wäre.

  • BAG, 30.11.1972 - 2 AZR 79/72

    Kündigung - Beleidigung

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Richtig ist zwar, daß ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (Senatsurteil 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - AP BGB § 626 Nr. 66 = EzA BGB § 626 nF Nr. 23 zu 1 der Gründe).

    Hebt allein der Gesprächspartner gegen den Willen des sich negativ über seinen Arbeitgeber äußernden Arbeitnehmers die Vertraulichkeit auf, geht dies arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers (Senatsurteil vom 30. November 1972 aaO zu 1 b der Gründe).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer sicher davon ausgehen durfte, daß seine Kollegen die Äußerungen für sich behalten würden (Senatsurteil 30. November 1972 aaO zu 1 der Gründe; LAG Köln 16. Januar 1998 - 11 Sa 146/97 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64; KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 415).

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Beleidigungen durch den Arbeitnehmer, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den betroffenen Arbeitgeber bedeuten, als Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis an sich zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung geeignet; der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen; entsprechendes gilt für bewußt wahrheitswidrig aufgestellte ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand einer üblen Nachrede ausfüllen (vgl. zB BAG 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195, 200; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - RzK I 6a Nr. 146 zu II 1 c der Gründe mwN; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - AP BGB § 626 Nr. 151 = EzA BGB § 626 nF Nr. 178 zu II 2 der Gründe).

    Wer vor Teilen der Belegschaft mit Ehrverletzungen die Autorität des Arbeitgebers untergräbt, verstößt damit gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. Senatsurteil 6. Februar 1997 aaO zu II 1 c der Gründe).

    Dies trifft jedoch nicht für jedes Treffen nach Dienstschluß zu (vgl. etwa Senatsurteil 6. Februar 1997 aaO zu II 1 c der Gründe, für eine Geburtstagsfeier im Beisein des überwiegenden Teils der Belegschaft).

  • BAG, 15.12.1977 - 3 AZR 184/76

    Verhaltensbedingte Kündigung - Außerordentliche fristlose Kündigung - Wichtiger

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Auch bei der Teilnahme an einer Betriebsratswahl kann die Überschreitung der Grenzen der Meinungsfreiheit durch ehrverletzende Äußerungen ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein (BAG 15. Dezember 1977 - 3 AZR 184/76 - AP BGB § 626 Nr. 69 = EzA BGB § 626 nF Nr. 61 zu II 2, 3 der Gründe).

    So kann die Störung des Betriebsfriedens und die Beleidigung von Kollegen auch in Verfolgung von Wahlkampfzwecken ohne Verletzung von § 20 Abs. 1 BetrVG Kündigungsgrund sein (Senatsurteil 13. Oktober 1977 aaO zu II 3 b der Gründe; BAG 15. Dezember 1977 - 3 AZR 184/76 - AP BGB § 626 Nr. 69 = EzA BGB § 626 nF Nr. 61).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Altruistische Motive sind nicht geeignet, sein Verhalten in einem wesentlich günstigeren Licht erscheinen zu lassen (so für ein Vermögensdelikt Senatsbeschluß 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 47 zu B II 4 der Gründe).

    Bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung ist auch wiederum zu prüfen, ob eine Abmahnung (vgl. dazu Senatsurteil 4. Juli 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, Senatsbeschluß 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 47 und Senatsurteil 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - EzA BBiG § 15 Nr. 13), eine Änderungskündigung oder eine ordentliche Beendigungskündigung als Reaktion der Beklagten angemessen und ausreichend gewesen wäre.

  • BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76

    Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Auf die Verletzung arbeitsvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl kann der Arbeitgeber gegebenenfalls auch mit einer Kündigung reagieren, ohne gegen das Behinderungsverbot zu verstoßen (Senatsurteil 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3 zu II 3 a der Gründe).

    So kann die Störung des Betriebsfriedens und die Beleidigung von Kollegen auch in Verfolgung von Wahlkampfzwecken ohne Verletzung von § 20 Abs. 1 BetrVG Kündigungsgrund sein (Senatsurteil 13. Oktober 1977 aaO zu II 3 b der Gründe; BAG 15. Dezember 1977 - 3 AZR 184/76 - AP BGB § 626 Nr. 69 = EzA BGB § 626 nF Nr. 61).

  • BAG, 21.10.1965 - 2 AZR 2/65

    Dienstschluß - Kollegenkreis - Cafehausrunde - Politisch anfechtbare Äußerungen -

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Der Senat hat sogar umgekehrt mit Urteil vom 21. Oktober 1965 (- 2 AZR 2/65 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5) die Offenbarung derartiger vertraulicher Aussagen als möglichen Kündigungsgrund angesehen.

    Zwar können Treffen unter Kollegen nach Dienstschluß in einer Gaststätte je nach Lage des Falles als vertraulich anzusehen sein (vgl. Senatsurteil 21. Oktober 1965 aaO).

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Die Annahme eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung setzt eine Interessenabwägung voraus, die auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände erstreckt worden ist und mit der diese vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (Senatsurteil 3. November 1955 - 2 AZR 39/54 - BAGE 2, 214, 215; BAG 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP BGB § 626 Nr. 83 = EzA BGB § 626 nF Nr. 93 zu II der Gründe).
  • BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74

    Wahlbewerber - Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber - Beginn -

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Der Kläger war weder Mitglied des Wahlvorstands noch Wahlbewerber, denn vor der Kündigung war kein Wahlvorstand nach § 17 BetrVG gewählt oder bestimmt worden (vgl. Senatsurteil 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - BAGE 34, 291).
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
    Erforderlich ist jedoch, daß sich aus den Gründen ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung im Sinne von § 286 ZPO überhaupt stattgefunden hat (vgl. schon Senatsurteil 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 - BAGE 5, 221, 224).
  • BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 781/78

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlbewerber - Wahlvorschlag - Zahl von

  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

  • LAG Köln, 16.01.1998 - 11 Sa 146/97

    Kündigung; fristlos; verhaltensbedingt; Beleidigung; ehrenrührige Behauptung;

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93

    Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion

  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • LAG München, 31.07.1998 - 6 Sa 625/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen beleidigender Äußerungen in Richtung

  • BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 226/71

    Außerordentliche Kündigung - Anhörungspflicht

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97

    Außerordentliche Kündigung

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95

    Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer sicher davon ausgehen durfte, dass seine Kollegen die Äußerungen für sich behalten würden (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - zu II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Nichtssagende Floskeln ohne Bezug zum gewürdigten Sachverhalt genügen dazu nicht (Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 286 Rn. 12; Senat 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - nv.).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Dies gilt insbesondere, wenn eine ehrverletzende Erklärung an eine - vermeintliche - Vertrauensperson gerichtet wird, um mittelbar den Dritten zu treffen (vgl. Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - aaO; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - zu II 3 a der Gründe; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 415; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 607).

    So können insbesondere bei Zusammenkünften einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern Zweifel angebracht sein, dass die Gesprächsteilnehmer Äußerungen über den Arbeitgeber oder vorgesetzte Mitarbeiter für sich behalten werden (vgl. Senat 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - zu II 3 a der Gründe).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht