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   BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93   

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BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93 (https://dejure.org/1994,1013)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 2 AZR 930/93 (https://dejure.org/1994,1013)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 (https://dejure.org/1994,1013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisationsmangel einer Behörde als Ausschlussgrund einer Kündigung - Zuständigkeit von Gemeindeorganen bei Kündigung von Arbeitern und Angestellten - Zurechnung der Tatsachenkenntnis einzelner Mitglieder zum Organ

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 54 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 2; BayGO Art. 37, 43
    Fristlose Kündigung: Ausschlußfrist bei monatlich tagendem Ausschuß als Kündigungsberechtigtem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1086
  • BB 1994, 1644
  • DB 1994, 2553
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

    a) Eine solche unzulässige Rechtsausübung setzt zumindest voraus, dass die Verspätung, mit der ein für den Arbeitgeber Kündigungsberechtigter Kenntnis erlangt, auf einer unsachgemäßen Organisation beruht (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 32, BAGE 170, 84; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 47, BAGE 157, 69) , die sich als Verstoß gegen Treu und Glauben iSv. § 242 BGB darstellt (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 a der Gründe) .
  • LAG Saarland, 04.05.2016 - 2 Sa 10/15

    Außerordentliche Kündigung - Foto beim Toilettengang als Kündigungsgrund

    Da § 626 Abs. 2 BGB ausdrücklich auf die Kenntnis des Kündigungsberechtigten abstellt, kann die Kenntnis Dritter vom Kündigungssachverhalt nur ausnahmsweise Berücksichtigung finden (vgl. schon BAG Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 930/93 - in NZA 1994, 1086-1089 - Rn. 24 bei juris).
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Außerdem scheidet der Vorwurf eines überflüssigen spezifischen Organisationsrisikos aus, soweit die Organisation auf gesetzlichen Vorgaben beruht (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 c der Gründe) .
  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Nach der Entscheidung vom 18. Mai 1994 (- 2 AZR 930/93 - zu III 1 b der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6) ist zwar umgekehrt die Personalratsanhörung nicht deshalb fehlerhaft, weil sie ohne Vorliegen eines Kündigungsentschlusses des zuständigen Gremiums durchgeführt wurde, um dieses erst anschließend und unter Vorlage der Stellungnahme des Personalrats mit der Angelegenheit zu befassen.

    Dementsprechend müssen diese Mitarbeiter in einer ähnlich selbständigen Stellung sein, wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 355 mwN; SPV/Preis 10. Aufl. Rn. 810) .

    Voraussetzung für eine Zurechenbarkeit der Kenntnisse dieser Personen zum Arbeitgeber ist ferner, dass die Verzögerung bei der Kenntniserlangung in dessen eigener Person auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - aaO; KR/Fischermeier § 626 BGB Rn. 355) .

    Der erste Bürgermeister hat zwar als Vorgesetzter der Gemeindebediensteten und Vorsitzender des Gemeinderats eine herausgehobene Stellung (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6) .

    Für den Arbeitnehmer iSv. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayGO ist erkennbar, dass der erste Bürgermeister auch bei eigener Kenntnis der aus seiner Sicht eine außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umstände eines Beschlusses des Gemeinderats bedarf und dieser in der Regel erst in der nächsten Sitzung herbeigeführt werden kann (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 c cc der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6) .

    Mit Blick auf die Größe des Gremiums und die einzuhaltenden Ladungsfristen hätte dies einen nicht gerechtfertigten Aufwand verursacht (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 c dd der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6 ).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Dementsprechend muss der Mitarbeiter in einer ähnlich selbständigen Stellung sein, wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Stellvertreter des Arbeitgebers (Senat 5. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - BAGE 29, 158, 164; 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6g Nr. 13; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 33; zusammenfassend: KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 355 mwN; Stahlhacke/Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 852).

    Beide Voraussetzungen - ähnlich selbständige Stellung und schuldhafter Organisationsmangel - müssen kumulativ vorliegen (Senat 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - aaO.; KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 355).

  • LAG Hessen, 02.04.2013 - 13 Sa 857/12

    Arbeitnehmerähnliche Personen haften jedenfalls dann nur beschränkt wie

    Für Schäden, die ein Arbeitnehmer grob fahrlässig verursacht, haftet er nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, grundsätzlich in vollem Umfang (BAG (GS) vom 27. September 1994 - GS 1/89 -, NZA 1994, 1086; BAG vom 15. November 2012, - 8 AZR 705/11 -, zitiert nach juris; Staudinger, BGB, 2011, § 619 a Randziffer 72 ff; Fandel/Hausch, juris PK-BGB, 6. Auflage 2012, § 611 BGB Randziffer 321, jeweils m. w. N.).
  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

    Das Wissen einzelner Mitglieder des Gremiums setzt den Lauf der Frist nicht in Gang, da das Gremium als Kollektiv zur Entscheidung berufen ist und die Entscheidung erst nach förmlicher Einberufung im Rahmen einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Sitzung treffen kann (vgl. etwa BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 33, zu II 3; 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 195, zu II 5; 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 - AP BGB § 626 Nr. 144, zu II 5; BGH 15. Juni 1998 - II ZR 318/96 - BGHZ 139/89, zu I).

    So ist das Wissen des Bürgermeisters einer Kommune unerheblich, wenn nach der einschlägigen Gemeindeordnung nicht er, sondern der Gemeindevorstand kündigungsberechtigt ist (BAG 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP BAT § 54 Nr. 1; 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3 b; VGH Mannheim 28. November 1995 - PL 15 S 2169/94 - PersR 1996/439).

    Dem Gemeindevorstand pflichtwidrig nicht oder nicht unverzüglich weitergegebene Kenntnisse anderer Mitglieder der Gemeindeverwaltung einschließlich des Bürgermeisters können nach den Grundsätzen der Wissensvertretung (vgl. hierzu BAG 05. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 11, zu II 3 a; 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3; 25. Februar 1998 a.a.O., zu II 5 c) der Gemeinde nur zugerechnet werden, wenn die Stellung des Mitglieds es erwarten ließ, dass es den Gemeindevorstand über den Kündigungssachverhalt unterrichten werde, und wenn eine mangelhafte Organisation für die Verzögerung der Kenntnisweitergabe ursächlich und der Gemeinde eine andere Organisation zumutbar war.

    Dem Bürgermeister obliegt daneben ggf. die Verantwortung, eine Sitzung des Gemeindevorstands einzuberufen (vgl. BAG 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3; dagegen für das hessische Gemeinderecht zu Unrecht auf die Kenntnis des Bürgermeisters abstellend VGH Kassel 27. September 1994 - TL 1511/94 - ZTR 1995/229; zutreffend die Kündigungsbefugnis des Gemeindevorstands nach § 73 Abs. 1 Satz 1 HGO betonend BAG 07. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18, zu II 1b).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06

    Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Tatkündigung

    Beide Voraussetzungen, selbstständige Stellung des Dritten im Betrieb und Verzögerung der Kenntniserlangung des Kündigungsberechtigten durch eine schuldhaft fehlerhafte Organisation des Betriebes, müssen also kumulativ vorliegen (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 930/93 - AP Nr. 33 zu § 626 BGB Ausschlussfrist, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

    Bei juristischen Personen ist dabei zunächst auf die Kenntnis des gesetzlich zuständigen Organs abzustellen (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP Nr. 33 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 1 der Gründe).

    Die Kenntnis eines Dritten, also einzelner Aufsichtsratsmitglieder mußte sich die Beklagte nur dann zurechnen lassen, wenn dessen Stellung im Betrieb erwarten ließ, er werde den Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt unterrichten und wenn die verspätet erlangte Kenntnis des Kündigungsberechtigten darauf beruht, daß die Organisation des Betriebs zu einer Verzögerung des Fristbeginns geführt hat, obwohl eine andere Organisation sachgemäß und zumutbar gewesen wäre (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94

    Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für

    Gegenüber den Arbeitnehmern von Gemeinden ist Kündigungsberechtigter im Sinne der §§ 626 Abs. 2 BGB, 54 Abs. 2 BAT das nach der Gemeindeordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung zuständige Organ (im Anschluß an BAG, Urteil v 18.5.1994 - 2 AZR 930/93 -).

    Bei einer Gemeinde ist Kündigungsberechtigter das nach der Gemeindeordnung zuständige Organ (vgl. BAG, Urteil v. 20.4.1977, PersV 1979, 31; Urteil v. 18.5.1994 - 2 AZR 930/93 -).

    Beide Voraussetzungen, selbständige Stellung des Dritten im Betrieb und Verzögerung der Kenntniserlangung des Kündigungsberechtigten durch eine schuldhaft fehlerhafte Organisation des Betriebs, müssen also kumulativ Vorliegen (vgl. BAG, Urteil v. 18.5.1994, a.a.O., n.w.N.).

    Ein Organisationsmangel, der es rechtfertigen würde, die Frist des § 626 Abs. 2 BGB vor tatsächlicher Kenntniserlangung durch den Gemeinderat beginnen zu lassen, liegt aber regelmäßig nicht vor, wenn die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers der Gemeinde in der nächsten ordentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen wird, nachdem der Bürgermeister von dem Kündigungssachverhalt Kenntnis erlangt hat (vgl. dazu BAG, Urteil v. 18.5.1994, a.a.O.).

  • LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08

    Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 13 TaBV 6/14

    Zustimmungsersetzung - Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

  • ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Inhalts und Verbreitungsform

  • LAG München, 23.12.1997 - 9 Sa 51/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Angestellter eines Bayerischen Sparkasse

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06

    Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung

  • BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 48.05

    Keine Zulassung zur Revision - Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den

  • OLG Frankfurt, 12.04.2006 - 21 U 37/05

    GmbH & Co KG: Zustandekommen eines Anstellungsvertrages

  • LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01

    Chronische Spiel- und Alkoholsucht eines Arbeitnehmers als wichtiger und die

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Nürnberg, 17.02.2012 - 4 Sa 519/10

    Kündigungsrecht - Personalratsbeteiligung - Kündigungsentscheidung

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Verdacht

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 Sa 1180/00

    Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei Personalangelegenheiten -

  • LAG Berlin, 07.12.1999 - 3 Sa 1021/99

    Rechtswirksamkeit der ausserordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten

  • LAG Nürnberg, 15.03.2004 - 9 (5) Sa 841/02

    Kündigung - Zweckverband - Kündigungszuständigkeit - Vollmacht - Genehmigung

  • LAG München, 14.09.1995 - 2 Sa 114/95

    Kündigung: Kündigungsberechtigung beim Anstellungsverhältnis mit einer Stadt -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2010 - 4 U 496/09

    Beleghebammenvertrag: Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung unter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 Sa 186/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Abfindung

  • VGH Bayern, 28.02.2005 - 9 BV 04.2307

    Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den Antrag auf Zustimmung zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2014 - 61 PV 1.14

    Außerordentliche Kündigung (beabsichtigt); Personalratsmitglied; Zustimmung des

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1511/94

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungsfrist - Zurechnung der Kenntnis

  • ArbG Köln, 10.04.2012 - 14 Ca 4689/11

    Begründung einer sog. Tatkündigung; Zeitliche Begrenzung der außerordentlichen

  • LAG Köln, 16.10.2001 - 1 (2) Sa 501/01

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Angestellten der

  • LAG Hamm, 29.01.2001 - 16 Sa 998/00

    Außerordentliche Kündigung; Zurechenbarkeit der Kenntnis konzern-, aber nicht

  • ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Oberbürgermeister

  • LG Köln, 06.02.2019 - 16 O 263/17

    Courtagevereinbarung - fristlose Kündigung - Nachschieben eines Grundes

  • LAG Nürnberg, 06.08.2015 - 5 Sa 476/13

    Innerbetrieblicher Schadensausgleich - arbeitnehmerähnliche Person

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