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   BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06   

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BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06 (https://dejure.org/2007,975)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2007 - 2 AZR 94/06 (https://dejure.org/2007,975)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 (https://dejure.org/2007,975)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung - Wartezeit - Zustimmung des Integrationsamtes - Dauer des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung einer anerkannten Schwerbehinderten ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes; Anrechnung von Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die Wartezeit sowohl nach § 1 Abs. 1 ...

  • bag-urteil.com

    Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Kündigung: Schwerbehinderung,

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB IX § 90 Abs. 1 Nr. 1; ; KSchG § 1; ; TzBfG § 14 Abs. 3

  • RA Kotz

    Wartezeit von 6 Monaten für Kündigungsschutz - frühere Arbeitsverhältnisse

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Schwerbehindertenrecht - "Wartezeit" nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX - befristete Anstellung (ca. 5 Monate) als Lehrerin an Schule für Lernbehinderte und unbefristete Anstellung als Lehrerin an Sonderschulen mit Einsatz an Schule für geistig Behinderte nach ...

  • rechtsportal.de

    Kündigung; Schwerbehindertenrecht - "Wartezeit" nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX - befristete Anstellung (ca. 5 Monate) als Lehrerin an Schule für Lernbehinderte und unbefristete Anstellung als Lehrerin an Sonderschulen mit Einsatz an Schule für geistig Behinderte nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung - Dauer des Arbeitsverhältnisses und Kündigung Schwerbehinderter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin (Lehrerin)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.6.2007)

    Kündigungsschutz für Behinderte // Kündigung einer Lehrerin nach den Ferien unwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Kündigungsschutz: Wann ist die Wartezeit trotz Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses erfüllt?

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 185
  • NZA 2007, 1103
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06
    Auf die Wartezeit sowohl nach § 1 Abs. 1 KSchG als auch nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX sind Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 -BAGE 89, 307).

    c) Das Landesarbeitsgericht geht deshalb zu Recht mit der bisherigen Rechtsprechung (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307) davon aus, dass auf die Wartezeit sowohl nach § 1 Abs. 1 KSchG als auch nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen sind, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht, wobei es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung ankommt.

    Solche besonderen Umstände sind vom Senat in einem das beklagte Land betreffenden Fall angenommen worden, in dem es nach § 162 Abs. 2 BGB als Verstoß gegen Treu und Glauben zu werten war, dass sich das beklagte Land trotz einer positiven Leistungsbeurteilung im ersten Arbeitsverhältnis auf die von ihm selbst gesetzte Bedingung berufen hatte, das Arbeitsverhältnis während der Schulferien, in denen keine Arbeitsleistung anfiel, nicht fortzuführen (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 -AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06
    Auf die Wartezeit sowohl nach § 1 Abs. 1 KSchG als auch nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX sind Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 -BAGE 89, 307).

    c) Das Landesarbeitsgericht geht deshalb zu Recht mit der bisherigen Rechtsprechung (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307) davon aus, dass auf die Wartezeit sowohl nach § 1 Abs. 1 KSchG als auch nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen sind, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht, wobei es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung ankommt.

  • LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 1 (11) Sa 900/05

    Anrechnung von Zeiten eines vorangegangenen Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. November 2005 - 1 (11) Sa 900/05 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06
    a) Das Landesarbeitsgericht geht zutreffend davon aus, dass die in § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX geregelte Frist sich an § 1 Abs. 1 KSchG anlehnt, so dass die dazu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze entsprechend heranzuziehen sind (BAG 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 2 = EzA SchwbG § 20 Nr. 1).
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06
    d) Bei der Prüfung, wann nach den Rechtsprechungsgrundsätzen von einem sachlichen Zusammenhang zwischen mehreren Arbeitsverhältnissen und damit von einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis iSv. § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX und § 1 Abs. 1 KSchG ausgegangen werden kann, können nicht die festen zeitlichen Grenzen zugrunde gelegt werden, die in anderen Gesetzen, etwa § 1 Abs. 1 Satz 3 BeschFG 1985 (hierzu BAG 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48) oder § 14 Abs. 3 TzBfG enthalten sind.
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Wird etwa das Arbeitsverhältnis allein auf Veranlassung des Arbeitgebers für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum unterbrochen, so kann dieser sich in der Regel auf die von ihm selbst gesetzte Ursache nicht berufen (zu diesem aus § 162 BGB abgeleiteten Ansatz vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185) .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    (1) Zugunsten des Klägers kann nur der rund dreijährige Bestand des Arbeitsverhältnisses seit dem 1. Februar 2016 berücksichtigt werden, nachdem das vorherige Arbeitsverhältnis mit der Beklagten bereits am 31. Mai 2015 geendet hatte und infolge der achtmonatigen Unterbrechung und des Umstands, dass der Beendigungswunsch vom Kläger ausging, ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem seit dem 1. Februar 2016 bestehenden Arbeitsverhältnis nicht mehr angenommen werden kann (vgl. dazu: BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 831/13 - Rn. 30, BAGE 150, 380; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 11 ff., BAGE 123, 185) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    So wäre es etwa vor diesem Ziel sachlich nicht zu begründen, ein Arbeitsverhältnis, das an einem - ohnehin arbeitsfreien - Wochenende auf Veranlassung des Arbeitgebers geendet hat, selbst bei Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zu Beginn der darauffolgenden Woche als iSv. § 1 Abs. 1 KSchG unterbrochen anzusehen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185) .

    Dafür kommt es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (st. Rspr., bspw. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252) .

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Wird das Arbeitsverhältnis allein auf Veranlassung des Arbeitgebers für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum unterbrochen, so kann sich je nach den Umständen der Arbeitgeber auf die von ihm selbst gesetzte Ursache der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses nicht berufen (vgl. § 162 BGB zu diesem Ansatz, st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2).

    Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2).

    Bei der Prüfung, wann von einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis iSv. § 1 Abs. 1 KSchG ausgegangen werden kann, können keine festen zeitlichen Grenzen zugrunde gelegt werden, wie sie beispielsweise in anderen Gesetzen (vgl. etwa § 1 Abs. 1 Satz 3 BeschFG 1985 oder § 14 Abs. 3 TzBfG) geregelt sind (vgl. zum Ganzen Senat 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - aaO).

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 19. Juni 2007 (- 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2) bestehen aber im Entscheidungsfall gleichwohl erhebliche Unterschiede bei einer Tätigkeit eines Lehrers an einem Gymnasium und an einem Berufskolleg.

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13

    Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis

    Zu berücksichtigen ist auch, ob die Beendigung des vorherigen Ausbildungsverhältnisses auf Veranlassung des Ausbilders oder des Auszubildenden erfolgt ist (vgl. für § 90 SGB IX BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    So wäre es etwa vor diesem Ziel sachlich nicht zu begründen, ein Arbeitsverhältnis, das an einem - ohnehin arbeitsfreien - Wochenende auf Veranlassung des Arbeitgebers geendet hat, selbst bei Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zu Beginn der darauffolgenden Woche als iSv. § 1 Abs. 1 KSchG unterbrochen anzusehen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185) .

    Dafür kommt es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (st. Rspr., bspw. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252) .

  • LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06

    Wartezeit gemäß § 1 KSchG; Lehrerarbeitsverhältnis

    Darüber hinaus wurde die Revision auch im Hinblick auf das nicht rechtskräftige Urteil der 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.11.2005 nach § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG zugelassen (LAG Düsseldorf 16.11.2005 .. - 1 (11) Sa 900/05 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 2 - Az. BAG 2 AZR 94/06).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09

    Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Wartezeit - Auflösungsantrag

    Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. BAG v. 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - (n.v; in juris; BAG v. 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 18 Sa 2163/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Anwendbarkeit des KSchG - Anrechnung eines

    Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. BAG v. 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - (n.v.; in juris; BAG v. 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 16.01.2008 - 12 Sa 1524/07

    Unwirksamkeit der in einem "Scheinarbeitsvertrag" erfolgten Befristung wegen

    Dabei sind nach ständiger und zutreffender BAG-Judikatur (Urteil vom 19.06.2007, 2 AZR 94/06, NZA 2007, 1103, Urteil vom 22.09.2005, a.a.O., Urteil vom 22.05.2003, 2 AZR 426/02, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit) auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht.
  • ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15

    Alleinentscheidungsrecht - Anwendbarkeit KSchG - Wartezeit - enger sachlicher

  • LAG Hessen, 24.04.2012 - 12 Sa 330/11

    Nichterreichen der gesetzlichen Wartezeit für den Kündigungsschutz

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