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   BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77   

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BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77 (https://dejure.org/1979,68)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1979 - 2 AZR 940/77 (https://dejure.org/1979,68)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 (https://dejure.org/1979,68)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast - Beweis des ersten Anscheins - Ordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Arbeitsplatzeinsparung - Rationalisierung - Zweckmäßigkeit - Rechtmäßigkeit - Notwendigkeit - Mißbrauchskontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 150
  • NJW 1981, 301
  • ZIP 1980, 379
  • MDR 1980, 787
  • DB 1980, 1400
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77
    Da von den Gerichten grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob der für den Arbeitgeber maßgebende Anlaß die von ihm getroffene organisatorische Maßnahme auch erforderlich gemacht hat und ob die Unternehmerentscheidung geeignet ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen, braucht der Arbeitgeber die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der innerbetrieblichen Maßnahme nicht zu begründen (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung m. zust. Anm. v. Meisel = AR-Blattei "Kündigungsschutz", Entsch. 148 m. zust. Anm. v. Herschel = SAE 1975» 155 m. zust. Anm. v. Weitnauer; Hueck, KSchG, 9 Aufl., § 1 Anm. 101 bis 106; Zöllner, Arbeitsrecht, 2. Aufl., S. 196).

    2. Im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) hat das Landesarbeitsgericht weiter angenommen, die unternehmerische Entscheidung der Beklagten sei nur dahin zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sei; dafür habe der Kläger nichts vorgetragen.

    men "beschränkt sich im wesentlichen auf die Fälle, in denen die Kündigung nicht durch die Betriehsänderung, sondern die Betriebsänderung durch den Wunsch des Arbeitgebers bedingt ist, sich von einem mißliebigen Arbeitnehmer zu trennen (BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Neumann und Weitnauer, aaO).

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77
    a) Der Senat hat in dem Urteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - (SAE 1979, 141 m. zust. Anm. v. Herschel = EzA Kr. 10 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung m. teilw. krit. Anm. v. Rancke = [demnächst] AP Kr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) die Grundsätze zusammengefaßt und erläutert, die für die Darlegungslast bei einer Kündigung gelten, die mit dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG begründet wird.
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77
    5. Das Landesarbeitsgericht hat auch die Notwendigkeit der umfassenden Interessenabwägung bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht verkannt (vgl. dazu BAG 9» 36 [42 ff.] und 16, 134 [136] AP Nr. 5 und 14 zu § 1 KSchG Betriebsbe dingte Kündigung sowie BAG AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; auch zum Abdruck in der Amtlichen 11.
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77
    Die Maßnahmen unterliegen nur einer Miß brauchskontrolle (im Anschluß an das Senatsurteil vom 7- Dezember 1978 [demnächst] AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    (1) Eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte Unternehmerentscheidung hat die Vermutung für sich, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist (vgl. Senat 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, zu III 2 c der Gründe; 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Hierbei ist es von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat für den Prüfungsmaßstab des Gerichts bei einer betriebsbedingten Kündigung insbesondere in den Urteilen vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - und 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - (BAGE 31, 157 und 32, 150 = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) aufgestellt und in dem Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - (AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 der Gründe) zusammenfassend dargelegt hat.

    In dem Urteil vom 24. Oktober 1979 (BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) hat der Senat diese Grundsätze bestätigt und insbesondere noch näher dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine durch außerbetriebliche Umstände veranlaßte oder einen innerbetrieblichen Grund darstellende unternehmerische Entscheidung als offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich anzusehen und eine Kündigung aufgrund einer Interessenabwägung sozial ungerechtfertigt sein kann.

    Sie wurde durch außerbetriebliche Umstände wie Auftragsmangel oder Umsatzrückgang noch nicht einmal veranlaßt, wobei darauf hinzuweisen ist, daß ein außerbetrieblicher Grund, wenn er nicht selbst als Kündigungsgrund angeführt, sondern nur zum Anlaß für eine organisatorische Maßnahme genommen wird, den für innerbetriebliche Gründe geltenden Prüfungsmaßstab nicht verändert (Senatsurteil vom 24. Oktober 1979, aaO, zu II 1 b der Gründe).

    In dem letztgenannten Fall ist grundsätzlich nicht nachzuprüfen, ob der für den Arbeitgeber maßgebende Anlaß die getroffene organisatorische Maßnahme erforderlich gemacht hat und ob sie geeignet ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, aaO, zu II 1 der Gründe).

    Des weiteren hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. Oktober 1979, aaO, zu II 2 a der Gründe) angenommen, für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte Unternehmerentscheidung spreche die Vermutung, daß sie aus sachlichen Gründen erfolgt sei.

    Eine so weitgehende Kontrolle der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit hat der erkennende Senat seit dem Urteil BAGE 32, 150, 156 f. [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP, aaO, wie ausgeführt, jedoch nicht mehr gebilligt.

    Anschließend wird unter Bezugnahme auf das Senatsurteil BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP, aa0 ausgeführt, sei eine Kündigung "an sich" betriebsbedingt, so sei eine Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber nur in einem seltenen Ausnahmefall zuzumuten.

    Einer näheren Stellungnahme zu diesen Entscheidungen, die auch bei innerbetrieblichen Gründen eine umfassende Interessenabwägung verlangen, bedarf es indessen nicht; sie stehen der Anwendung der in dem Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1979 (aaO) aufgestellten und in dem Urteil vom 7. Februar 1985 (aaO) bestätigten Grundsätze auf den vorliegenden Fall nicht mehr entgegen.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Bei Kündigungen aus innerbetrieblichen Gründen muß der Arbeitgeber darlegen, welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen er angeordnet hat und wie sich die von ihm behaupteten Umstände unmittelbar oder mittelbar auf die Beschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auswirken (BAG Urteil vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150 = AP Nr. 8, aaO).

    Vielmehr kann dann, wenn die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluß ohne nähere Konkretisierung praktisch deckungsgleich sind, die vom Senat bisher angenommene Vermutung (vgl. u.a. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 269 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 c der Gründe und vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150, 155 f. = AP Nr. 8, aaO, zu II 2 a der Gründe), die Unternehmerentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht von vornherein greifen.

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