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   BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79   

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BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79 (https://dejure.org/1982,16206)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1982 - 2 AZR 940/79 (https://dejure.org/1982,16206)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1982 - 2 AZR 940/79 (https://dejure.org/1982,16206)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
    Januar 1978 - 1 ABR 7/76 - BAG 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1970 Danach ergibt sich eine Vereinbarung über die gemeinsame Führung eines Betriebes nicht bereits daraus, daß ein Unternehmen zentrale Verwaltungs aufgaben für das andere Unternehmen wahmimmt, die mit den Verwaltungsaufgaben betrauten Arbeitnehmer in den Betriebsräumen des anderen Unternehmens arbeiten und die Geschäftsleitungen beider Gesellschaften aus denselben Personen bestehen.
  • BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 108/78

    Annahme eines einheitlichen Betriebs mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
    Dies setzt jedoch vor aus, daß die beteiligten Unternehmen sich zu einer gemeinsamen Führung dieses Betriebes rechtlich verbunden haben, wie das Bundesarbeitsgericht gerade auch für das Verhältnis zwischen einer Beteiligungsgesellschaft und einer von ihr beherrschten Produktionsgesellschaft entschieden hat (Beschluß des Sechsten Senats vom 25., November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972 m.w.N.; vgl. ferner BAG vom 1?.
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
    Inso weit erstreckt sich die Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, bei der Interessenabwägung vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind und das Berufungsgericht hierbei nicht gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BA vom 17- August i972 - 2 AZR 415/71 - BAG 24, 401, 407 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe] und vom 26. August 1976 - 2 AZR 977/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 27.09.1957 - 1 AZR 493/55

    Rücktritt des Betriebsrates und Kündigungsschutz bis zur Neuwahl

    Auszug aus BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
    Die für die Beurteilung des Verhaltens des Klägers und die nach § 626 Abs. 1 BGB gebotene Interessenabwägung maßgebenden Umstände stehen noch nicht lückenlos fest (vgl. BAG vom 27. September 1957 - 1 AZR 493/55 - AP Kr. 7 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Rüge zulässig ist, nachdem das Berufungsgericht den von ihm .zugrundegelegten Inhalt der Information des Klägers in den Entscheidungsgründen seines Urteils als unstreitig festgestellt hat, eine solche Feststellung zum Tatbestand im Sinne des § 314- ZPO gehört und deshalb nur mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO angegriffen werden kann (vgl. BAG vom 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAG 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
    Ferner kann bei Angestellten in hervorgehobener Vertrauensstellung auch schon eine einmalige und in ihren Auswirkungen verhältnismäßig geringfügige Verletzung der Verhaltenspflichten im Vertrauensbereich geeignet sein, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben (vgl. - für Dienstverpflichtete - BAG vom 2. Juni I960 - 2 AZR 91/58 - BAG 9, 265, 268 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu V 1 der Gründe]).
  • BAG, 23.03.1976 - 1 ABR 7/76

    Antrag des Arbeitgebers - Arbeitsverhältnis eines Auszubildenden - Feststellung

    Auszug aus BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
    Januar 1978 - 1 ABR 7/76 - BAG 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1970 Danach ergibt sich eine Vereinbarung über die gemeinsame Führung eines Betriebes nicht bereits daraus, daß ein Unternehmen zentrale Verwaltungs aufgaben für das andere Unternehmen wahmimmt, die mit den Verwaltungsaufgaben betrauten Arbeitnehmer in den Betriebsräumen des anderen Unternehmens arbeiten und die Geschäftsleitungen beider Gesellschaften aus denselben Personen bestehen.
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    (b) Der Kläger hat nicht in rechtswidriger Weise gegen seine aus § 241 Abs. 2 BGB resultierende, durch § 17 UWG ergänzte Verpflichtung verstoßen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einschließlich der ihm aufgrund seiner Tätigkeit bekannt gewordenen privaten Geheimnisse der Beklagten zu wahren (zur Eignung solcher Verstöße als wichtiger Grund vgl. BAG 18. März 1982 - 2 AZR 940/79 - zu A IV 1 der Gründe) .

    Ob eine außerordentliche Kündigung berechtigt ist, hängt insbesondere von der Motivation des Arbeitnehmers und möglichen nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber ab (vgl. BAG 18. März 1982 - 2 AZR 940/79 - zu A IV 1 der Gründe) .

  • LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99

    Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung

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