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   BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06   

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https://dejure.org/2008,355
BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 (https://dejure.org/2008,355)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 (https://dejure.org/2008,355)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 (https://dejure.org/2008,355)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis; Gleichstellung des Verlusts einer betrieblichen Fahrerlaubnis mit dem Verlust einer behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis; Rechtfertigung der Kündigung eines Busfahrers ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung Berufskraftfahrer - Entzugs der betrieblichen Fahrerlaubnis

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • hensche.de

    Kündigung: Personenbedingt, Kündigung: Verhaltensbedingt

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Verlusts der betrieblichen Fahrerlaubnis

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 615; ; BGB § 626; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615 § 626; KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung - außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlusts einer betrieblichen Fahrerlaubnis ? Grundsätzlich keine Gleichstellung mit Entzug gesetzlich vorgeschriebener Fahrerlaubnis ? Entzug betrieblicher Fahrerlaubnis bedarf klarer Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsrecht bei Entzug der Fahrerlaubnis gemäß Dienstanweisung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Busfahrers wegen des Entzugs einer "betrieblichen Fahrerlaubnis"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach Entzug der betrieblichen Fahrerlaubnis

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Entzug der "betrieblichen Fahrerlaubnis" rechtfertigt nicht die Kündigung eines Busfahre

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung eines Busfahrers wegen des Entzugs einer "betrieblichen Fahrerlaubnis"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen Verlusts der betrieblichen Fahrerlaubnis

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Busfahrers wegen des Entzugs einer "betrieblichen Fahrerlaubnis"

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Entzug der betrieblichen Fahrerlaubnis kein Kündigungsgrund

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Keine Kündigung eines Busfahrers wegen des Entzugs einer betrieblichen Fahrerlaubnis"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Busfahrers wegen des Entzugs einer „betrieblichen Fahrerlaubnis“ unzulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation, 12.6.2008)

    Führerscheinverlust

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Die Kündigung eines Busfahrers wegen Entzugs der "betrieblichen Fahrerlaubnis"

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Keine personenbedingte Kündigung bei Entzug einer betrieblichen Qualifikation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 123
  • JR 2009, 308
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95

    Personenbedingte Kündigung; Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
    b) Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust einer Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer einen personenbedingten Grund zur Kündigung - und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung - darstellen kann (vgl. insbesondere BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1207; KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 293).

    c) Der Senat hat weiter entschieden (vgl. 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - aaO), dass der Entzug bzw. der Verlust einer Betriebsfahrberechtigung grundsätzlich nicht dem Verlust einer behördlich bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis gleichgestellt werden kann.

    All dies macht deutlich, dass die kündigungsrechtlichen Grundregeln, beispielsweise die Darlegung und Überprüfbarkeit von arbeitsvertraglichen Pflichtverstößen, bei einer verhaltensbedingten Kündigung umgangen werden könnten, wenn noch nicht einmal die "Spielregeln", unter denen eine betriebliche Fahrerlaubnis entzogen werden kann, klar fixiert sind (vgl. insoweit etwa den der Entscheidung des Senats vom 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14 zugrunde liegenden Sachverhalt).

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
    a) Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, kommen solche Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - BAGE 114, 51).

    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - aaO).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
    b) Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust einer Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer einen personenbedingten Grund zur Kündigung - und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung - darstellen kann (vgl. insbesondere BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1207; KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 293).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich wie bei der Prüfung des wichtigen Grundes (§ 626 Abs. 1 BGB) um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht diesen Begriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG bzw. des § 626 BGB Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. bspw. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - aaO).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85

    Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
    a) Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, kommen solche Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - BAGE 114, 51).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06
    b) Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust einer Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer einen personenbedingten Grund zur Kündigung - und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung - darstellen kann (vgl. insbesondere BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1207; KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 293).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Als personenbedingter Kündigungsgrund kommen solche Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22) .
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    a) Als Gründe in der Person des Arbeitnehmers kommen Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" für das Arbeitsverhältnis beruhen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 33 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 27; 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 120/12

    Personenbedingte Kündigung - Untersuchungshaft

    a) Als Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers kommen Umstände in Betracht, die auf einer in dessen persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 13; 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Darin liegt regelmäßig eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses, der der Arbeitgeber, wenn keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, mit einer außerordentlichen Kündigung begegnen kann (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Darin liegt regelmäßig eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses, der der Arbeitgeber, wenn keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, mit einer außerordentlichen Kündigung begegnen kann (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, aaO; 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22) , wenn eine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht, mit einer außerordentlichen Änderungskündigung.
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 984/08

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Als personenbedingter Grund zur Kündigung kommen solche Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14

    Kündigung, fristlos, Maklerbetreuerin, Außendienstmitarbeiter, Trunkenheit,

    Dies gilt auch für den Fall, dass die Entziehung auf einer im Zustand der Trunkenheit im Verkehr bei einer außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Privatfahrt beruht (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76 -, juris; BAG, Urt. v. 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris; BAG, Urt. v. 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 -, juris; BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 -, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.07.2007 - 2 TaBV 5/07 -, juris; .

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust der Fahrerlaubnis bei Arbeitnehmern, die für ihre Berufsausübung einen Führerschein benötigen, einen personenbedingten Kündigungsgrund i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG darstellen kann (BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06, Rn. 27 f., juris; LAG Niedersachsen, Urt. v. 09.09.2003 - 13 Sa 699/03 -, Rn. 25, juris).

  • LAG Hessen, 01.07.2011 - 10 Sa 245/11

    Verlust des Arbeitsplatzes wegen Trunkenheitsfahrt

    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 - DB 2009, 123).

    Sie ist ihm aufgrund des Verlustes der Fahrerlaubnis rechtlich unmöglich geworden (BAG 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 - a. a. O.).

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    (aa) Der Verlust einer öffentlich-rechtlichen Befugnis (Erlaubnis) bzw. ein damit einhergehendes Beschäftigungsverbot kann eine Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers rechtfertigen (zur Fahrerlaubnis BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 28; zur Erlaubnis nach § 19 AFG BAG 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - zu C II und C II 2 a der Gründe; zur Fluglizenz eines Verkehrsflugzeugführers BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 139) .
  • LAG Hamburg, 01.09.2016 - 7 Sa 24/16
    (aa) Der Verlust einer öffentlich-rechtlichen Befugnis (Erlaubnis) bzw. ein damit einhergehendes Beschäftigungsverbot kann eine Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers rechtfertigen (zur Fahrerlaubnis BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 28; zur Erlaubnis nach § 19 AFG BAG 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - zu C II und C II 2 a der Gründe; zur Fluglizenz eines Verkehrsflugzeugführers BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 139 ).

    Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG sozial rechtfertigen können, sind solche Umstände anzuerkennen, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 -, juris).

    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine anderweitige Beschäftigung möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 -, juris).

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2011 - 5 Sa 295/10

    Einmonatiges Fahrverbot ist auch bei einem Berufskraftfahrer im Regelfall kein

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 82/22

    Personenbedingte Kündigung - Fahrerlaubnisentzug - Busfahrer

  • ArbG Hamburg, 03.02.2016 - 27 Ca 594/14

    Ende des Sonderurlaubs als Grund für die Kündigung eines abgestellten

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 697/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 742/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitgeberkündigung - private Trunkenheitsfahrt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2010 - 10 Sa 52/10

    Außerordentliche Kündigung - Busfahrer - Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

  • ArbG Koblenz, 09.07.2020 - 4 Ca 307/20

    Personenbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung

  • ArbG Herne, 09.07.2020 - 4 Ca 307/20

    Personenbedingte Kündigung wegen umständlicher Kommunikation im Arbeitsverhältnis

  • ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11

    Außerordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin - Entzug der kanonischen

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09

    Wirksamkeit einer auf einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot

  • ArbG Stuttgart, 08.11.2013 - 26 Ca 1180/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Standortschließung - Beschäftigungsmöglichkeit im

  • LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei

  • LAG Hamm, 02.12.2010 - 15 Sa 1247/10

    Außerordentliche Änderungskündigung im öffentlichen Dienst; Änderung der

  • ArbG Mönchengladbach, 12.11.2021 - 5 Ca 1138/21
  • LAG Hamm, 20.10.2011 - 15 Sa 841/11

    Personenbedingte Kündigung wegen schwerer und dauerhafter Störung des

  • SG Karlsruhe, 17.06.2010 - S 13 AL 3975/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

  • ArbG Hamburg, 04.12.2014 - 29 Ca 329/14

    Faktisches Arbeitsverhältnis - personenbedingte Kündigung eines Cheftrainers

  • SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10

    Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung,

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