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   VGH Bayern, 16.03.2004 - 2 B 01.1195   

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VGH Bayern, 16.03.2004 - 2 B 01.1195 (https://dejure.org/2004,65405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2004 - 2 B 01.1195 (https://dejure.org/2004,65405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2004 - 2 B 01.1195 (https://dejure.org/2004,65405)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 13.05.2013 - M 8 K 12.2534

    Vorbescheid; überbaubare Grundstücksfläche; übergeleitete Baulinie;

    7 und 9/9a/9b noch bei dem Bestand im rückwärtigen Bereich des Vorhabengrundstücks um eine für die Eigenart der näheren Umgebung nicht maßgebliche Bebauung, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung (BVerwG, U.v. 19.09.1986 - 4 C 15/84 - juris Rn. 20; U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - juris Rn. 22) und des Nichtvorliegens eines Fremdkörpers (BayVGH, U.v. 16.3.2004 - 2 B 01.1195 - juris Rn. 15), handle.
  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2014 - 5 K 3060/13

    Kfz-Ausstellungsfläche; Allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Rücksichtnahmegebot;

    vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 2014 - 2 A 2/14; Bayerischer VGH, Urteil vom 16. März 2004 - 2 B 01.1195 - mit weiteren Nachweisen; zitiert nach juris.
  • VG München, 25.11.2008 - M 1 K 07.3554

    Gemengelage; Gebot der Rücksichtnahme; Lärmimmissionen

    "Ausreißer" bzw. Fremdkörper in diesem Sinne sind solche Anlagen, die nach ihrer Qualität völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung fallen, was namentlich dann anzunehmen ist, wenn eine singuläre Anlage in einem auffälligen - auch äußerlich erkennbaren - Kontrast zur übrigen Bebauung steht; bei der Beurteilung als Fremdkörper ist allerdings entsprechende Zurückhaltung geboten (BayVGH v. 16.3.2004 Az.: 2 B 01.1195).
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