Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.2000 - 2 B 1.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11569
BVerwG, 17.03.2000 - 2 B 1.00 (https://dejure.org/2000,11569)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2000 - 2 B 1.00 (https://dejure.org/2000,11569)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2000 - 2 B 1.00 (https://dejure.org/2000,11569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Finanzierung von Ausbildungsmitteln durch den Auszubildenden - Grenzen der Kostentragungspflicht während einer Fachausbildung - Notwendikeit von Ausbildungsmitteln zur Erreichung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.10.1979 - 6 C 63.78

    Soldatenversorgung - Beschaffungskosten von Fachliteratur - Kostentragung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 2 B 1.00
    In welchem Umfang die Beklagte die Kosten einer Fachausbildung von Soldaten zu tragen hat, ist - soweit sich dies allgemein beantworten läßt - durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - (Buchholz 238.41 § 5 Nr. 3) bereits geklärt.

    Nicht erstattungsfähig sind hingegen auch diejenigen Aufwendungen, die lediglich zweckmäßig erscheinen, um die Ausbildungs- und Prüfungsleistungen zu vervollkommnen (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 2 B 1.00
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren

    (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.05.2000 - 2 B 1/00 -, SKZ 2000, 219) Da nach den Lärmgutachten die Immissionsrichtwerte eingehalten würden und das Landesamt für Straßenbau in seiner Stellungnahme vom 03.09.2010 keine Bedenken gegen die Errichtung einer Linksabbiegerspur geäußert habe, sei mit unzumutbaren Belästigungen des Antragstellers nicht zu rechnen.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2010 - 5 LA 315/08

    Förderung einer Promotion nach Maßgabe des Soldatenversorgungsgesetzes zugunsten

    Angesichts des beschriebenen Gesetzesziels kann der Kläger deshalb nicht die Förderung von Maßnahmen beanspruchen, die seine mit einem akademischen Grad beendete Berufsausbildung vervollkommnen (vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Beschluss vom 17.3.2000 - BVerwG 2 B 1.00 -, Buchholz 239.2 § 5 SVG Nr. 7; OVG Schleswig, Urteil vom 28.10.1994 - 3 L 116/93 -, RiA 1995, 308; Plog/Wiedow, BBG, Band 4 Anh. IX/1, § 3 SVG Rn 5).
  • VG Saarlouis, 09.02.2010 - 3 K 1459/09

    Erstattungspflicht für Umsatzsteuer bei einer Bildungsmaßnahme

    BVerwG, Beschluss vom 17.03.200 - 2 B 1/00 -, Buchholz 239.2 § 5 SVG Nr. 7.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht