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   BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11   

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BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11 (https://dejure.org/2011,3880)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2011 - 2 B 1.11 (https://dejure.org/2011,3880)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2011 - 2 B 1.11 (https://dejure.org/2011,3880)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 144 Abs 6 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 Abs 6 VwGO
    Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Nachprüfung von erhobenen Mobbingvorwürfen und Aufklärung der Dienstvergehen im Zusammenhang mit schikanösen Verhaltensweisen der Mitarbeiter

  • rewis.io

    Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO

  • ra.de
  • rewis.io

    Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 144 Abs. 6; BDG § 13 Abs. 1 S. 2, 3, 4
    Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Nachprüfung von erhobenen Mobbingvorwürfen und Aufklärung der Dienstvergehen im Zusammenhang mit schikanösen Verhaltensweisen der Mitarbeiter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 25. Januar 2005 - BVerwG 9 B 38.04 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 22, stRspr).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 25. Januar 2005 - BVerwG 9 B 38.04 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 22, stRspr).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11
    Die Auffassung des Senats in seinem zurückverweisenden Beschluss vom 29. Juli 2009 (- BVerwG 2 B 15.09 - Rn. 12), der Verwaltungsgerichtshof müsse den vom Beklagten erhobenen Mobbingvorwürfen nachgehen und gegebenenfalls aufklären, ob das dem Beklagten vorgeworfene Dienstvergehen mit schikanösen Verhaltensweisen seiner Mitarbeiter und Vorgesetzten in Zusammenhang gestanden habe, stellt keinen abstrakten Rechtssatz dar, von dem der Verwaltungsgerichtshof im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abgewichen sein könnte.
  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11
    Der vom Beklagten gerügte Verstoß gegen die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO ist unter dem Gesichtspunkt des Verfahrensfehlers nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu würdigen (Beschluss vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154 S. 30 f.).
  • BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 24.93

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Verfahrensfehler wegen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11
    Die Bindungswirkung bezieht sich auf alle Punkte der rechtlichen Würdigung, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich (tragend) gewesen sind, wobei auch die - möglicherweise nicht ausdrücklich ausgesprochenen - logischen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts einzubeziehen sind (Beschlüsse vom 17. März 1994 - BVerwG 3 B 24.93 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 57 S. 1 f. und vom 21. August 1997 - BVerwG 8 B 151.97 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 21.08.1997 - 8 B 151.97

    Nichtzulassung der Revision - Zurückverweisung in Vorinstanz - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11
    Die Bindungswirkung bezieht sich auf alle Punkte der rechtlichen Würdigung, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich (tragend) gewesen sind, wobei auch die - möglicherweise nicht ausdrücklich ausgesprochenen - logischen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts einzubeziehen sind (Beschlüsse vom 17. März 1994 - BVerwG 3 B 24.93 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 57 S. 1 f. und vom 21. August 1997 - BVerwG 8 B 151.97 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

    Die Vorschrift gilt auch für Zurückverweisungen nach § 133 Abs. 6 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 1997 - 8 B 151.97 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 65 S. 8 und vom 3. November 2011 - 2 B 1.11 - juris Rn. 7).
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Einzubeziehen sind ebenso die denknotwendigen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (BAG, Urt. v. 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, NZA-RR 2017, 94; BVerwG, Beschl. v. 03.11.2011 - 2 B 1/11 - juris).
  • BGH, 01.06.2017 - IX ZR 204/15

    Zurückverweisung an das Berufungsgericht: Umfang der Bindung an die rechtliche

    Das gilt sogar dann, wenn man mit der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte annehmen wollte, dass sich die Bindungswirkung auch auf die den unmittelbaren Aufhebungsgründen logisch vorausgehenden Gründe erstreckt (vgl. BFH/NV 2007, 2138 Rn. 3; BFH/NV 2014, 1073 Rn. 32; Gräber/Ratschow, FGO, 8. Aufl., § 126 Rn. 23; BAG NZA-RR 2017, 94 Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 B 1/11, nv, Rn. 7).
  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 36.13

    Indizienbeweis; Kausalität bei Erkrankungsgefahr durch eine Dienstausübung

    An diese Beurteilung war es zudem nach der Zurückverweisung der Sache gemäß § 144 Abs. 6 VwGO gebunden (vgl. zur Reichweite dieser Bindungswirkung etwa Urteil vom 28. November 2012 - BVerwG 8 C 21.11 - BVerwGE 145, 122 Rn. 22; Beschluss vom 3. November 2011 - BVerwG 2 B 1.11 - juris Rn. 7).
  • BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14

    Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

    Einzubeziehen sind ebenso die denknotwendigen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. BVerwG 3. November 2011 - 2 B 1/11 - Rn. 7 mwN) .
  • BVerwG, 01.06.2015 - 9 B 61.14

    Reichweite des allgemeine Zuschussbegriffs des Einkommensteuergesetzes im Rahmen

    Ein etwaiger Verstoß gegen die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO ist vielmehr unter dem Gesichtspunkt des Verfahrensfehlers nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 B 1.11 - juris Rn. 4).

    Die Bindungswirkung bezieht sich auf alle Punkte der rechtlichen Würdigung, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich (tragend) gewesen sind, einschließlich der logischen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 B 1.11 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VG Osnabrück, 27.01.2015 - 2 A 90/11

    Allgemeines Wohngebiet; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb;

    Unter dem 03.01.2011 legte der Kläger Widerspruch gegen den Zurückstellungsbescheid ein und beantragte bei der erkennenden Kammer die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs (2 B 1/11).

    Auch habe das erkennende Gericht in seinem Beschluss vom 22.06.2011 im Verfahren 2 B 1/11 inzident ausgeführt, dass der Bauvorbescheid durch den Zurückstellungsbescheid mangels hinreichend konkretisierter Planungsabsicht rechtswidrig versagt worden sei.

    Wegen des weiteren Vortrags der Beteiligten wird auf deren Schriftsätze, wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakten - auch diejenige zum Verfahren 2 B 1/11 - sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • BVerwG, 05.03.2014 - 2 B 111.13

    Entfernen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Gesamtwürdigung

    Abgesehen davon, dass das Oberverwaltungsgericht nach der Zurückverweisung der Sache seiner Entscheidung gemäß § 144 Abs. 6 VwGO die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts zugrunde zu legen hatte (vgl. zur Reichweite dieser Bindungswirkung etwa Urteil vom 28. November 2012 - BVerwG 8 C 21.11 - BVerwGE 145, 122 = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 46 jeweils Rn. 22; Beschluss vom 3. November 2011 - BVerwG 2 B 1.11 - juris Rn. 7), war die geänderte Maßnahmebemessung offenkundige Folge der nunmehr vom Oberverwaltungsgericht eigenständig getroffenen Tatsachenfeststellungen.
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 14 B 14.1598

    Bei disziplinarrechtlichen Urteilen erwächst neben dem Tenor (zumindest) auch die

    Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht wies dieses mit Beschluss vom 3. November 2011 (Az. 2 B 1.11) zurück.
  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 19.17

    Abstrakt-generell; Abtretung; Ereignisse, individuelle; Existenzbedrohung;

    a) Ein Verstoß gegen § 144 Abs. 6 VwGO, der auch für Zurückverweisungen gemäß § 133 Abs. 6 VwGO gilt (BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 1997 - 8 B 151.97 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 65 = juris Rn. 2 f. - und vom 3. November 2011 - 2 B 1.11 - juris Rn. 7), ist nicht mit dem Vortrag dargelegt, das Verwaltungsgericht sei den auf Seite 4 f. der Beschwerdebegründung angesprochenen, von der Klägerin als "Prüfungsvorgaben" bezeichneten Ausführungen im zurückverweisenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2014 - 8 B 99.13 - nicht gefolgt.
  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 23.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 24.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 20.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 22.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 21.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • VG Bayreuth, 14.06.2013 - B 5 K 12.345

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Bindungswirkung

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