Rechtsprechung
   VG Schwerin, 02.02.2015 - 2 B 1024/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1180
VG Schwerin, 02.02.2015 - 2 B 1024/14 (https://dejure.org/2015,1180)
VG Schwerin, Entscheidung vom 02.02.2015 - 2 B 1024/14 (https://dejure.org/2015,1180)
VG Schwerin, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 2 B 1024/14 (https://dejure.org/2015,1180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Standsicherheit benachbarter Gebäude

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07

    Zusicherung im Baugenehmigungsverfahren; Baugenehmigung für die Errichtung einer

    Auszug aus VG Schwerin, 02.02.2015 - 2 B 1024/14
    Schließlich braucht hier auch nicht weiter der Frage nachgegangen zu werden, ob die Baugenehmigung nicht bereits deshalb rechtswidrig und nachbarrechtsverletzend zu Lasten der Antragsteller ist, weil sie die hier in Rede stehenden Standsicherheitsfragen - in der Auslegung der Antragsgegnerin - zum Inhalt einer aufschiebenden Bedingung gemacht und damit die Baugenehmigung erteilt hat, ohne zuvor die Fragen der Standsicherheit im Blick auf § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBauO M-V abschließend geklärt zu haben (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 14. August 2013 - 3 L 116/07 -, NordÖR 2013, 486, 487 f., das sogar die Nichtigkeit einer solchen Baugenehmigung erwägt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99

    Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Schwerin, 02.02.2015 - 2 B 1024/14
    Derjenige, der eine neue bauliche Anlage errichtet, muss seinerseits darauf achten, dass er keine solchen Veränderungen der Standsicherheitsbedingungen bewirkt, die der Bauherr der bestehenden Anlage bei deren Einrichtung und ordnungsgemäßer Unterhaltung nicht in Rechnung stellen muss (vgl. VG Schwerin, Beschl. v. 14. Januar 2015 - 2 B 889/14 -, amtlicher Umdruck S. 7 unter Hinweis auf VG Schwerin, Beschl. v. 28. April 2011 - 2 B 9/11 -, und Beschl. v. 7. Oktober 2008 - 2 B 399/08 - und OVG Münster, Beschl. v. 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, BauR 2000, 862).
  • VG Braunschweig, 24.03.2011 - 2 B 9/11

    Widerruf einer Verkehrshubschrauberführer-Lizenz wegen fehlender Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Schwerin, 02.02.2015 - 2 B 1024/14
    Derjenige, der eine neue bauliche Anlage errichtet, muss seinerseits darauf achten, dass er keine solchen Veränderungen der Standsicherheitsbedingungen bewirkt, die der Bauherr der bestehenden Anlage bei deren Einrichtung und ordnungsgemäßer Unterhaltung nicht in Rechnung stellen muss (vgl. VG Schwerin, Beschl. v. 14. Januar 2015 - 2 B 889/14 -, amtlicher Umdruck S. 7 unter Hinweis auf VG Schwerin, Beschl. v. 28. April 2011 - 2 B 9/11 -, und Beschl. v. 7. Oktober 2008 - 2 B 399/08 - und OVG Münster, Beschl. v. 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, BauR 2000, 862).
  • VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15

    Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer rückwärtigen

    Dieser - im vereinfachten Genehmigungsverfahren allerdings nicht zum Prüfprogramm der Bauaufsichtsbehörde gehörenden Vorschrift (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 3 M 72/15 -, amtl. Umdruck S. 4ff. entgegen VG Schwerin, Beschluss vom 02. Dezember 2015 - 2 B 1024/14 -, juris) kommt auch nachbarschützende Wirkung zu (vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 01. Juni 2005 - 1 B 1083/05 -, amtl. Umdruck S. 11 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht