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   BVerwG, 01.03.2016 - 2 B 105.15   

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https://dejure.org/2016,4677
BVerwG, 01.03.2016 - 2 B 105.15 (https://dejure.org/2016,4677)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2016 - 2 B 105.15 (https://dejure.org/2016,4677)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2016 - 2 B 105.15 (https://dejure.org/2016,4677)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124a Abs 5 S 3 VwGO
    Keine inhaltliche Bindungswirkung des Zulassungsbeschlusses für das Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsbegehren einer Kirchenbeamtin bzgl. ihres Anspruchs auf kirchenrechtliche Versorgungsansprüche mit der Versetzung in den Ruhestand

  • rewis.io

    Keine inhaltliche Bindungswirkung des Zulassungsbeschlusses für das Berufungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsbegehren einer Kirchenbeamtin bzgl. ihres Anspruchs auf kirchenrechtliche Versorgungsansprüche mit der Versetzung in den Ruhestand

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3 ; BeamtVG § 4 Abs. 1
    Feststellungsbegehren einer Kirchenbeamtin bzgl. ihres Anspruchs auf kirchenrechtliche Versorgungsansprüche mit der Versetzung in den Ruhestand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2016 - 2 B 105.15
    Ernstliche Zweifel sind dabei bereits dann anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung der erstinstanzlichen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 19.12

    Zugang zu staatlichen Gerichten; Kirchenbeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2016 - 2 B 105.15
    Schließlich entspricht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zur allenfalls subsidiären - erst nach Erschöpfung des innerkirchlichen Rechtsschutzes eröffneten - und auch inhaltlich nur eingeschränkten Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlichen Rechtsschutzes in kirchendienstrechtlichen Angelegenheiten BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2014 - 2 C 19.12 - BVerwGE 149, 139 Rn. 27 und vom 25. November 2015 - 6 C 18.14 - Rn. 20).
  • BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 18.14

    Einklage eines von Gerichten der Evangelischen Kirchen zugesprochenen

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2016 - 2 B 105.15
    Schließlich entspricht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zur allenfalls subsidiären - erst nach Erschöpfung des innerkirchlichen Rechtsschutzes eröffneten - und auch inhaltlich nur eingeschränkten Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlichen Rechtsschutzes in kirchendienstrechtlichen Angelegenheiten BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2014 - 2 C 19.12 - BVerwGE 149, 139 Rn. 27 und vom 25. November 2015 - 6 C 18.14 - Rn. 20).
  • BVerwG, 14.06.2018 - 3 BN 1.17

    Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen eine auf Jagdrecht

    Der auf eine Folgenabwägung gestützte Beschluss über den Erlass einer einstweiligen Anordnung will die effektive Sachprüfung in einem Hauptsacheverfahren ermöglichen; er nimmt diese aber nicht vorweg (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 B 105.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:010316B2B105.15.0] - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 35 Rn. 5 zur fehlenden inhaltlichen Bindungswirkung eines Beschlusses über die Zulassung der Berufung).
  • BVerwG, 04.01.2017 - 2 B 23.16

    Ausschöpfung; Buße; Codex Iuris Canonici; Erschöpfung; Essentialia;

    Das Gegenteil ist der Fall: In der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ausdrücklich geklärt, dass die Inanspruchnahme staatlichen Rechtsschutzes in kirchendienstrechtlichen Angelegenheiten allenfalls subsidiär - erst nach Erschöpfung des innerkirchlichen Rechtswegs - und zudem auch inhaltlich nur eingeschränkt möglich ist (BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2014 - 2 C 19.12 - BVerwGE 149, 139 Rn. 27 und vom 25. November 2015 - 6 C 21.14 - BVerwGE 153, 282 Rn. 20; Beschluss vom 1. März 2016 - 2 B 105.15 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 35 Rn. 9).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 17.17

    Schadensersatzbegehren eines Ruhestandsbeamten wegen einer Verletzung der

    Er enthält aber keinerlei Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung der nachfolgenden Berufungsentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 B 105.15 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 35 Rn. 5 f.).
  • VG Bremen, 20.01.2023 - 2 K 2763/19

    Ausschöpfung des innerreligionsgemeinschaftlichen Rechtswegs vor Anrufung der

    Dies gebietet die verfassungsrechtlich geschuldete Rücksichtnahme auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 C 19.12 -, juris Rn. 27; Beschlüsse vom 04. Januar 2017 - 2 B 23/16 -, juris Rn. 13 und vom 01. März 2016 - 2 B 105.15 -, juris Rn. 9).
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