Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17109
BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04 (https://dejure.org/2005,17109)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2005 - 2 B 107.04 (https://dejure.org/2005,17109)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 2 B 107.04 (https://dejure.org/2005,17109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04
    Diese Umstände müssen die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleidet (stRspr, vgl. bereits das vom Kläger zitierte Urteil vom 3. November 1976 BVerwG 6 C 203.73 BVerwGE 51, 220 m.w.N.).

    12 Unbegründet ist schließlich auch die Divergenzbeschwerde, mit der der Kläger die Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1976 BVerwG 6 C 203.73 (a.a.O.) rügt.

  • BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 8.91

    Soldatenversorgung - Dienstunfall - Truppenärztliche Versorgung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04
    Die Dienstgeschäfte können dem Beamten durch Gesetz, durch Verordnung oder durch generelle und spezielle dienstliche Weisungen übertragen werden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 17. Oktober 1991 BVerwG 2 C 8.91 BVerwGE 89, 117).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04
    Ist aber ein Urteil nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 20. August 1993 BVerwG 9 B 512.93 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04
    Eine solche ist nur gegeben, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung in dem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (stRspr, vgl. bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17

    Sportunfall beim "Lehrersport"

    Tätigkeiten außerhalb des durch Dienstzeit und Dienstort geprägten Geschehensablaufes sind hingegen grundsätzlich dem privaten Lebensbereich des Beamten zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.07.2014, a.a.O., Rn. 10; Beschluss vom 22.06.2005 - 2 B 107.04 -, Juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 62.13

    Zurücklegen des Wegs zu einem Integrationsfachdienst als Dienst eines Lehrers

    Diese Umstände müssen die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleidet (stRspr; Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 6 C 203.73 - BVerwGE 51, 220 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 2 B 107.04 - juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht