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BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage bei bestehen eines unangegriffenen Grundes in dem Urteil; Rechtliche Voraussetzungen eines Dienstunfalles
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 23 K 3268/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2004 - 6 A 4500/02
- BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73
Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher …
Auszug aus BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04
Diese Umstände müssen die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleidet (stRspr, vgl. bereits das vom Kläger zitierte Urteil vom 3. November 1976 BVerwG 6 C 203.73 BVerwGE 51, 220 m.w.N.).12 Unbegründet ist schließlich auch die Divergenzbeschwerde, mit der der Kläger die Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1976 BVerwG 6 C 203.73 (…a.a.O.) rügt.
- BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 8.91
Soldatenversorgung - Dienstunfall - Truppenärztliche Versorgung
Auszug aus BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04
Die Dienstgeschäfte können dem Beamten durch Gesetz, durch Verordnung oder durch generelle und spezielle dienstliche Weisungen übertragen werden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 17. Oktober 1991 BVerwG 2 C 8.91 BVerwGE 89, 117). - BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93
Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit
Auszug aus BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04
Ist aber ein Urteil nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 20. August 1993 BVerwG 9 B 512.93 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04
Eine solche ist nur gegeben, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung in dem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (stRspr, vgl. bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ).
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
Sportunfall beim "Lehrersport"
- BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 62.13
Zurücklegen des Wegs zu einem Integrationsfachdienst als Dienst eines Lehrers …
Diese Umstände müssen die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleidet (stRspr; Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 6 C 203.73 - BVerwGE 51, 220 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 2 B 107.04 - juris Rn. 10).