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   OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11   

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OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11 (https://dejure.org/2012,671)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.01.2012 - 2 B 107/11 (https://dejure.org/2012,671)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 2 B 107/11 (https://dejure.org/2012,671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen PDF

    OVG entscheidet über Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BeirG § 35 Abs 2; BremBeirG § 35 Abs 2; GG Art 33 Abs 2
    OVG entscheidet über Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum - Bestenauslese; Demokratieprinzip; Ortsamtsleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stellenbesetzung eines Ortsamtsleiters

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07

    Ortsamtsleiter Burglesum

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Auf die bereits im Auswahlverfahren II gestellten Eilanträge der Antragstellerin und eines anderen Bewerbers gab das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 02.01.2008 (6 V 903/07) auf, die Stelle der Ortsamtsleiterin / des Ortsamtsleiters beim Ortsamt Burglesum vorläufig freizuhalten.

    Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Beiräte den Bedeutungsgehalt des Art. 33 Abs. 2 GG verkennen und sich generell bei einer erneuten Beschlussfassung über einen Vorschlag für die Ortsamtsleitung den Erwägungen der Gerichte und der Antragsgegnerin zur Leistungs- und Eignungsfeststellung verschließen (vgl. auch Verwaltungsgericht Bremen, Beschl. vom 02.01.2008 - 6 V 903/07).

    Auf die bereits im Auswahlverfahren II gestellten Eilanträge der Antragstellerin und eines anderen Bewerbers gab das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 02.01.2008 (6 V 903/07) auf, die Stelle der Ortamtsleiterin / des Ortsamtsleiters beim Ortsamt Burglesum vorläufig freizuhalten.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Die Verbindlichkeit des in Art. 33 Abs. 2 GG angeordneten Maßstabs gilt auch für die Auswahl unter Beförderungsbewerbern und Bewerbern, die sich noch nicht in einem Beamtenverhältnis befinden (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27.04.2010 - 1 WB 39/09 - BVerwGE 136, 388-394).

    Das Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG verlangt, dass Auswahlentscheidungen auf einer möglichst realitätsgerechten und aussagekräftigen Grundlage getroffen werden (BVerwG, Beschl. vom 27.04.2010 - 1 WB 39/09 - BVerwGE 136, 388-394).

    Zwar hat der Dienstherr bezogen auf die gesamte Bandbreite der Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle einen Eignungs- und Leistungsvergleich vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27.04.2010 - 1 WB 39/09 - BVerwGE 136, 388-394), dabei unterliegt es jedoch seinem Beurteilungsspielraum, welche Gewichtungen er vornimmt und welche fachlichen und persönlichen Fähigkeiten er für besonders qualifizierend hält.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ein Anordnungsanspruch schon dann zu bejahen, wenn sich die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des unterlegenen Bewerbers als rechtsfehlerhaft erweist und die Aussicht des unterlegenen Bewerbers, in einem neuen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschl. vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427-429; BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695-700; Beschluss des Senats vom 02.09.2011 - 2 B 64/11 - juris).

    Der eigentliche Leistungsvergleich verletzt Art. 33 Abs. 2 GG, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen oder die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden (BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695-700).

    Grundsätzlich ist der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (BVerwG, Urteile vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695-700 und vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ).

  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können als immanente Grundrechtsschranken bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, Beschl. vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164-166; Beschl. vom 02.04.1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54; BVerwG, Urteile vom 31.03.2011 - 2 A 2/09 - IÖD 2011, 170-171 und vom 25.02.2010 - 2 C 22/09 - BVerwGE 136, 140-148; OVG Bremen, Beschl. vom 12.10.2009 - 2 B 77/09 - ZBR 2010, 49-52 = juris).

    Ausnahmen vom Leistungsgrundsatz sowie Einschränkungen und Modifikationen bedürfen deshalb einer gesetzlichen Grundlage (BVerfG, Beschl. vom 02.04.1996 - a.a.O.).

  • VG Bremen, 11.01.2006 - 6 V 2545/05

    Die zu besetzende Stelle des Ortsamtsleiters/ der Ortsamtsleiterin in Burglesum

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Nachdem das Verwaltungsgericht auf Antrag eines anderen Bewerbers der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 10.01.2006 (6 V 2545/05) im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben hatte, die ausgeschriebene Ortsamtsleiterstelle vorläufig freizuhalten, wurde das erste Auswahlverfahren abgebrochen.

    Auf den Antrag eines weiteren Bewerbers gab das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 10.01.2006 (6 V 2545/05) im Wege einer einstweiligen Anordnung auf, die ausgeschriebene Ortsamtsleiterstelle vorläufig freizuhalten.

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs kann sich aus der Qualifikationsbeurteilung des unterlegenen oder ausgewählten Bewerbers oder aus dem Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern ergeben (BVerfG, Beschl. vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164-166).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können als immanente Grundrechtsschranken bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, Beschl. vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164-166; Beschl. vom 02.04.1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54; BVerwG, Urteile vom 31.03.2011 - 2 A 2/09 - IÖD 2011, 170-171 und vom 25.02.2010 - 2 C 22/09 - BVerwGE 136, 140-148; OVG Bremen, Beschl. vom 12.10.2009 - 2 B 77/09 - ZBR 2010, 49-52 = juris).

  • OVG Bremen, 12.04.2011 - 2 B 6/11

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung Schwachhausen/Vahr - Auswahlentscheidung;

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Danach gelten auch für die Besetzung von Ortsamtsleiterstellen die beamtenrechtlichen Grundsätze für die Auswahlentscheidung, die gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen ist (Beschluss des Senats vom 12.04.2011 - 2 B 6/11 - juris).

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen sachlichen Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 12.04.2011 m. w. N. - 2 B 6/11 - juris).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Diese Stärkung des demokratischen Elements durch Erweiterung der Beiratskompetenzen für stadtteilbezogene Aufgaben lässt ebenso wie bei den kommunalen Wahlbeamten die Gleichgestimmtheit zwischen Ortsamtsleitung und Beirat an Bedeutung gewinnen (vgl. zu den kommunalen Wahlbeamten: BVerfGE 7, 155-171; BVerwG, Urt. vom 25.06.2009 - 2 C 47/07 - ZBR 2010, 343-345).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Es ist für den Senat nicht ersichtlich, dass der Beirat bei seinen Beschlüssen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder sich von unsachgemäßen oder willkürlichen Erwägungen hat leiten lassen und damit seinen Beurteilungsspielraum überschritten hat (vgl. zur Frage der Begründung und Überprüfung von Entscheidungen von Richterwahlausschüssen: BVerfG, Beschl. vom 04.05.1998 - 2 BvR 159/97 - NJW 1998, 2592; und Beschluss vom 22.10.1968 - 2 BvL 16/67 - BVerfGE 24, 268; BVerwG, Urt. vom 15.11.1984 - 2 C 29/83 - BVerwGE 70, 270-278, und Urteil vom 19.6.1997 - 2 C 24.96 - BVerwGE 105, 89-94).
  • StGH Bremen, 08.07.1991 - St 2/91

    Zur Vereinbarkeit eines passiven Wahlrechts von Ausländern zu den Beiräten der

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11
    Insoweit fungieren sie in der Praxis als lokale Stadtteilparlamente (vgl. Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Entscheidung vom 08.07.1991 - St 2/91).
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Gerichtsentscheidungen, mit denen die

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

  • OVG Bremen, 28.01.2009 - 2 B 479/08

    Anforderungsprofil; Auswahl

  • BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10

    Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • OVG Bremen, 12.10.2009 - 2 B 77/09

    Beförderung; Leistungsgrundsatz

  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 2.09

    Schadensersatzanspruch; Bewerberauswahl; Auswahlverfahren; rechtmäßiger Abbruch;

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • OVG Bremen, 20.07.2010 - 2 B 19/10

    Notwendigkeit einer für das Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens

  • VG Bremen, 28.04.2011 - 6 V 1896/10

    Stellenbesetzung Ortsamtsleitung Burglesum (Auswahlverfahren IV) -

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

  • VG Bremen, 22.10.2013 - 6 V 853/13

    Bewerbung um ein Beamtenverhältnis auf Zeit, Baudezernent

    Das Wahlerfordernis ist deshalb als eine Regelung des Landesgesetzgebers anzusehen, die die unterschiedlichen Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und von Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG andererseits bei der Besetzung kommunaler Wahlämter ausgleicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - juris).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -- juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 - juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

    Das Wahlerfordernis ist deshalb als eine Regelung des Landesgesetzgebers anzusehen, die die unterschiedlichen Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und von Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG andererseits bei der Besetzung kommunaler Wahlämter ausgleicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - juris).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -- juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 - juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

    Dementsprechend konnten die Ortsamtsleitungen nicht mehr gegen das Votum des jeweiligen Beirats ernannt werden (vgl. dazu: OVG Bremen, Beschl. vom 11.01.2012 - 2 B 107/11 - [...] = NordÖR 2012, 196 mit Hinweis auf Bürgerschaftsdrucksachen 17/14 S und 17/366 S).

    Die Besonderheiten, aufgrund derer der Senat es in dem Verfahren Az.: 2 B 107/11 als offenkundig aussichtslos betrachtet hat, dass die um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchende Bewerberin das Votum des Beirats noch erhalten könnte, liegen hier ersichtlich nicht vor.

  • VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Es ist deshalb als eine Regelung des Landesgesetzgebers anzusehen, die die unterschiedlichen Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und von Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG andererseits bei der Besetzung kommunaler Wahlämter ausgleicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - m. w. N.; VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12 - zur Wahl eines hauptamtlichen Magistratsmitglieds).

    Insoweit fungieren sie in der Praxis als lokale Stadtteilparlamente (vgl. Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Entscheidung vom 08.07.1991 - St 2/91; OVG Bremen, Beschl v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - zu § 35 Abs. 2 BremOBG in der Fassung vom 02.02.2010).

    Daraus folgt, dass den dienstlichen Beurteilungen der Bewerber in Bezug auf die Besetzung der Ortsamtsleitung regelmäßig kein ausschlaggebendes Gewicht zukommen kann, weil die komplexen Eignungsanforderungen des laufbahnfreien Amtes größtenteils keine Entsprechungen in etwaigen dienstlichen Beurteilungsmerkmalen finden und weitgehend von den Besonderheiten der Aufgabenwahrnehmung im politischen Raum geprägt sind (vgl. OVG - 15 - Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - zum Votum des Beirats für die Besetzung einer Ortsamtsleiterstelle nach altem Recht).

  • VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12

    Stellenbesetzung hauptamtlicher Stadtrat als Dezernent für die Bereiche Schule

    Das Wahlerfordernis ist deshalb als eine Regelung des Landesgesetzgebers anzusehen, die die unterschiedlichen Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und von Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG andererseits bei der Besetzung kommunaler Wahlämter ausgleicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - Beschlussabdruck S. 11/12 m. w. N.).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind, die getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung des originären Entscheidungsspielraums die Wahlentscheidung rechtfertigen kann und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.02.2012 - 2 B 107/11 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, juris).

    Die komplexen Eignungsanforderungen des laufbahnfreien Amtes eines hauptamtlichen Magistratsmitgliedes finden größtenteils keine Entsprechungen in etwaigen dienstlichen Beurteilungsmerkmalen und sind weitgehend von den Besonderheiten der Aufgabenwahrnehmung im politischen Raum geprägt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - zum Votum des Beirats für die Besetzung einer Ortsamtsleiterstelle nach altem Recht).

  • OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12

    Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen sachlichen Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 11.01.2012 - 2 B 107/11 - NordÖR 2012, 196).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2013 - 1 E 681/13

    Streitwert für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    OVG, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 2 EO 132/12 -, IÖD 2013, 26 = juris, Rn. 43; Hamb. OVG, Beschluss vom 14. September 2012 - 5 Bs 176/12 -, NordÖR 2013, 21 = juris, Rn. 39; OVG Saarl., Beschluss vom 7. September 2012 - 1 B 213/12 -, DÖD 2012, 275 = juris, Rn. 68; OVG Bremen, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 B 107/11 -, NordÖR 2012, 196 = juris, Rn. 59; wohl auch Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 1 B 1932/11 -, NVwZ-RR 2012, 376 = juris, Rn. 7; a. A. Sächs. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 2 B 343/13 -, juris, Rn. 25: Auffangstreitwert; Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2013 - 6 C 13.284 -, juris, Rn. 4: Auffangstreitwert; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. April 2013 - 4 S 439/13 -, juris, Rn. 4 ff.: Auffangstreitwert für jede zu besetzende Stelle, aber höchstens das 6, 5-fache des Endgrundgehalts.
  • VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Nach den vorstehenden Ausführungen und angesichts des für den Antragsteller nachteiligen Wahlergebnisses in Höhe von nur zwei von 15 Stimmen kann offen bleiben, ob dem Eilantrag auch bereits deshalb der Erfolg versagt bleibt, weil ernstliche Zweifel bestehen, dass der Antragsteller in einem neuen Auswahlverfahren selbst bei einem Wahlmodus der einfachen Mehrheit gewählt worden wäre (zu diesem Aspekt OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -).
  • VG Bremen, 10.01.2013 - 6 V 893/12

    Besetzung des Dienstpostens des Direktors der Bremischen Bürgerschaft -

    Dies geschieht in der Regel durch qualifizierte Arbeitszeugnisse, die neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Beurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -, NordÖR 2012, 196-198.
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BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 107.11 (https://dejure.org/2012,31784)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 2 B 107.11 (https://dejure.org/2012,31784)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 2 B 107.11 (https://dejure.org/2012,31784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 6 S. 1
    Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrüge im Zusammenhang mit einem Streit über die Nichtzulassung der Revision in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 107.11
    c) Die Beschwerde hat auch keine Divergenz zu dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - (BVerfGE 110, 339) aufgezeigt.

    Gerade auf diese besondere Lage waren die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts aber gerichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 a.a.O. S. 345: "Unter diesen besonderen Umständen kann ihnen auch ausnahmsweise aus der Nichtbeachtung des Wortlauts von Gesetz und Rechtsmittelbelehrung kein Vorwurf gemacht werden").

    Schließlich steht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aber auch inhaltlich in Einklang mit den vom Bundesverfassungsgericht in der vom Kläger zitierten Entscheidung aufgestellten Rechtsgrundsätzen, wonach bei einer Fristversäumnis, die auf Fehlern des Gerichts beruht, die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben sind (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 a.a.O. S. 342).

  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 107.11
    b) Die Bezugnahme auf den - divergenzfähigen - Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - (Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 24) benennt bereits keinen allgemeinen Rechtssatz.

    In dem benannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts heißt es nicht, dass die in den Handakten vermerkte Notierung im Fristenkalender den organisatorischen Anforderungen "genügt"; vielmehr wird allein ausgeführt, dass diese Maßnahmen zu den erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen "gehört" (Beschluss vom 3. Dezember 2002 a.a.O. S. 27).

    Die Beschwerde zielt insoweit nicht auf eine verallgemeinerungsfähig zu beantwortende rechtsgrundsätzliche Frage, sondern betrifft die Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts auf einen Einzelfall (vgl. Beschluss vom 3. Dezember 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 6.08

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 107.11
    Auch die beschriebene Organisationsfreiheit führt aber nicht dazu, dass der Rechtsanwalt über die ihn treffenden Sorgfaltsanforderungen disponieren könnte (Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 2 B 6.08 - juris).

    Es hat zutreffend abgestellt, dass ein Rechtsanwalt Vorkehrungen zur zuverlässigen Fristenüberwachung treffen muss, mit denen u.a. auch sicherzustellen ist, dass ihm die Handakten rechtzeitig vorgelegt werden (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 2 B 6.08 - juris m.w.N.).

  • BGH, 25.03.1992 - XII ZR 268/91

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 107.11
    Vielmehr hat er geeignete Vorkehrungen dafür zu treffen, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hergestellt werden und vor Fristablauf beim zuständigen Gericht eingehen (vgl. hierzu auch den mit der Beschwerde selbst bezeichneten Beschluss des BGH vom 25. März 1992 - XII ZR 268/91 - FamRZ 1992, 1058).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 107.11
    a) Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1993 - XII ZR 44/92 - (NJW-RR 1993, 1213) rügt, ist damit bereits keine Entscheidung eines in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO benannten Gerichts bezeichnet.
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 107.11
    Das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen dagegen genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
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