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   BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13   

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BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13 (https://dejure.org/2014,35190)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2014 - 2 B 109.13 (https://dejure.org/2014,35190)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 2 B 109.13 (https://dejure.org/2014,35190)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 Nr 4 BZRG, § 51 Abs 1 BZRG
    Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für betätigungsbeendende Maßnahme

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Ernennung zum Polizeibeamten aufgrund der Beschädigung des Ansehens der Polizei i.R.d. Berücksichtigung der Verurteilungen wegen Diebstahls

  • rewis.io

    Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für betätigungsbeendende Maßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Ernennung zum Polizeibeamten aufgrund der Beschädigung des Ansehens der Polizei i.R.d. Berücksichtigung der Verurteilungen wegen Diebstahls

  • rechtsportal.de

    Rücknahme der Ernennung zum Polizeibeamten aufgrund der Beschädigung des Ansehens der Polizei i.R.d. Berücksichtigung der Verurteilungen wegen Diebstahls

  • datenbank.nwb.de

    Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für betätigungsbeendende Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen nicht abgehandelt hat, dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 Nr. 174 S. 27 f.; Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann anzunehmen, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (stRspr; vgl. nur BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 und vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515 ).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann anzunehmen, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (stRspr; vgl. nur BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 und vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515 ).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen nicht abgehandelt hat, dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 Nr. 174 S. 27 f.; Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13
    Weiterhin hat der Kläger seinen Vortrag mit Schriftsatz vom 7. Dezember 2012 durch einen Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 - (BVerwGE 101, 24) ergänzt.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen nicht abgehandelt hat, dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 Nr. 174 S. 27 f.; Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13
    Für diese Auslegung weist der Senat auf seine Rechtsprechung hin, wonach Erklärungen gegenüber einer Behörde auch aus Gründen der Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Rahmen des methodisch Vertretbaren so auszulegen sind, dass der Erklärende sein Rechtsschutzziel erreicht (Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 15 f., 23).
  • VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19

    Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Er schränkt das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG aber nicht für Maßnahmen ein, die die betreffende Betätigung beenden, wie hier für die Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege (vgl. nur: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2014 - 2 B 109.13 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, juris Leitsatz und Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 24.05.2016 - 2 A 304/15

    Rücknahme der Ernennung zum Polizeibeamten

    Nach Rückverweisung des Rechtsstreits durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 2 B 109.13 - hat der Senat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig mit Beschluss vom 12. Juni 2015 - 2 A 541/14 - auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.

    Der Senat folgt der Streitwertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht, gegen die die Beteiligten keine Einwände geltend gemacht haben (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 B 109.13 - in dieser Sache).

  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292

    Widerruf einer Maklererlaubnis

    Der Ausnahmetatbestand schränkt das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG aber nicht für Maßnahmen ein, die die betreffenden Betätigungen beenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 2 B 109/13 -, Rn. 16, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Die Klärung der strittigen Frage, ob die rechtskräftige Verurteilung wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Rahmen des § 43 Abs. 2 Satz 4, § 72a Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VIII nicht mehr vorgehalten bzw. auch nicht zu seinem Nachteil verwertet werden dürfen oder ob hiervon aufgrund der Vorschrift des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG (kein Vorhalte- und Verwertungsverbot bei sicherheitsrelevanten Zulassungs- und Erlaubnisverfahren) auch im Fall der Rücknahme einer - aus Gründen des Kinderschutzes jeweils nur für die Dauer von fünf Jahren - erteilten Tagespflegeerlaubnis eine Ausnahme zu machen ist, ist in einem Hauptsacheverfahren abschließend zu klären (vgl. zu § 51 Abs. 1 BZRG Schindler/Smessaert in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 72a Rn. 25; Kößler in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 72a Rn. 23 unter Bezugnahme auf DIJuF - Gutachten v. 26.07.2017, SN_2017_0319 Sm; vgl. zu § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG: BT-Drs. 19/18019, S. 2 f. und BR-Drs. 63/22, S. 3; BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12/95 -, juris , und Beschluss vom 30.10.2014 - 2 B 109/13 -, juris ; Bücherl in: BeckOK StPO, § 52 Rn. 8 ).
  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG greift als ebenfalls eng auszulegende Ausnahmevorschrift nur dann ein, wenn der Betroffene den Zugang zu einer bestimmten Betätigung oder die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufs oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt; die Regelung gilt damit aber gerade nicht für Maßnahmen, welche die betreffenden Betätigungen beenden (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 2 B 109/13) und damit auch nicht - wie hier - im Fall einer Anordnung eines Berufsverbots nach § 70 StGB.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 2032/21

    Fehlende Eignung einer Kindertagespflegeperson; Zusammenleben mit

    Die Klärung der strittigen Frage, ob die rechtskräftige Verurteilung wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Rahmen des § 43 Abs. 2 Satz 4, § 72a Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VIII nicht mehr vorgehalten bzw. auch nicht zu seinem Nachteil verwertet werden dürfen oder ob hiervon aufgrund der Vorschrift des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG (kein Vorhalte- und Verwertungsverbot bei sicherheitsrelevanten Zulassungs- und Erlaubnisverfahren) auch im Fall der Rücknahme einer - aus Gründen des Kinderschutzes jeweils nur für die Dauer von fünf Jahren - erteilten Tagespflegeerlaubnis eine Ausnahme zu machen ist, ist in einem Hauptsacheverfahren abschließend zu klären (vgl. zu § 51 Abs. 1 BZRG Schindler/Smessaert in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 72a Rn. 25; Kößler in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 72a Rn. 23 unter Bezugnahme auf DIJuF - Gutachten v. 26.07.2017, SN_2017_0319 Sm; vgl. zu § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG: BT-Drs. 19/18019, S. 2 f. und BR-Drs. 63/22, S. 3; BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12/95 -, juris , und Beschluss vom 30.10.2014 - 2 B 109/13 -, juris ; Bücherl in: BeckOK StPO, § 52 Rn. 8 ).
  • BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; tatsächliche oder rechtliche Verhinderung an

    ; 2 B 109/13.

    In den beiden (von weiteren Verfahren abgetrennten) Ausgangsverfahren begehrt der Antragsteller Prozesskostenhilfe für einen Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen Geschäftsverteilungspläne des Oberverwaltungsgerichts für die Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (Verfahren OVG 2 D 108/13) sowie für einen entsprechenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 47 Abs. 6 VwGO (Verfahren OVG 2 B 109/13).

  • VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703

    Keine Pflicht zur Angabe von bereits getilgten Verurteilungen bei Einstellung als

    Eine derartige Maßnahme stellt die Entlassung aus der Bundeswehr nach § 55 Abs. 4 SG jedoch dar (vgl. BVerwG, B.v. 30.10.2014 - 2 B 109/13 - juris; BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris).
  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 6 B 305/22

    Zuwendungsrecht; subventionsrechtliche Zuverlässigkeit; Verwertung länger

    Wie die Vorschrift des § 52 BZRG zeigt, sind dabei auch Regelungen durch den Gesetzgeber zulässig, die eine von § 51 BZRG abweichende, insbesondere längere Berücksichtigung von Sachverhalten ermöglichen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 B 109.13 -, juris Rn. 16 sowie zur sog. "ewigen Verwertung" BVerwG, BVerwG, Urt. v.12. Juli 2001 - 3 C 14.01 -, juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 B 946/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, BVerwGE 148, 217 = juris, Rn. 15 f., Beschluss vom 30.10.2014 - 2 B 109.13 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 45 = juris, Rn. 11, BFH, Beschluss vom 21.7.2016 - V S 20/16 (PKH) -, BFH/NV 2016, 1734 = juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14

    Fahrtenbuchauflage; sechs Monate; Geschwindigkeitsbeschränkung aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 B 813/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Antrags auf Gewährung einstweiligen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 B 814/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine durch einen Rechtsanwalt noch

  • VG Saarlouis, 20.07.2022 - 2 L 432/22

    Das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG steht grundsätzlich auch der

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