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   VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762   

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VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762 (https://dejure.org/2011,60681)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2011 - 2 B 11.762 (https://dejure.org/2011,60681)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 2011 - 2 B 11.762 (https://dejure.org/2011,60681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbescheid; teilweise Erledigung; Rücksichtnahmegebot; unveränderte Kubatur; Abweichung; Gebietserhaltungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    Erfüllt eine bauliche Maßnahme innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils den Vorhabensbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB, so sind grundsätzlich alle tatbestandlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in den Blick zu nehmen, auch wenn ein bestehendes Gebäude lediglich baulich oder in seiner Nutzung geändert wird (s. a)); der Baubestand bestimmt den Maßstab für die weitere Bebauung mit (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 Az. 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523).

    Greift somit § 29 BauGB tatbestandlich ein, so richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach den §§ 30 bis 37 BauGB (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 a.a.O.).

    Ein Vorhaben, das sich wie das streitgegenständliche Vorhaben innerhalb des aus der Umgebung ableitbaren Rahmens hält, kann sich trotzdem nicht einfügen, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene Bebauung vermissen lässt (vgl. BVerwG vom 6.12.1996 Az. 4 B 215/96 NVwZ-RR 1997, 516; vom 27.8.1998 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    Die daher bei Zulassung einer Abweichung zu fordernde atypische Situation (vgl. BayVGH vom 15.11.2005 Az. 2 CS 05.2817 - juris; BayVGH vom 16.2.2007 Az. 1 CS 07.1340 - juris) liegt hier in der Lage des Baugrundstücks im dicht bebauten innerstädtischen Bereich, in dem historische Bausubstanz vorhanden ist.

    Er ist auch dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Abweichung aus einem anderen Grund, etwa weil sie nicht mit im konkreten Fall zu erwägenden öffentlichen Belangen zu vereinbaren ist, (objektiv) rechtswidrig ist (vgl. BayVGH vom 16.7.2007 Az. 1 CS 07.1340 - juris; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Stand: Mai 2011, Art. 63 RdNr. 61; a.A. Molodovsky a.a.O., Art. 63 RdNr. 34a).

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    Bereits wenn eine Wohnnutzung auf eine vorhandene Wohnnutzung trifft, kommt unter dem Gesichtspunkt der Nutzungsart ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen in Betracht (vgl. BayVGH vom 12.9.2005 Az. 1 ZB 05.42 - juris; vom 7.10.2010 Az. 2 B 09.328 - juris).

    Dies gilt auch insbesondere deshalb, weil im dicht bebauten innerstädtischen Bereich kaum ein Anwesen die Abstandsflächen wahrt (vgl. BayVGH vom 7.10.2010 Az. 2 B 09.328 - juris).

  • VGH Bayern, 15.11.2005 - 2 CS 05.2817
    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    Die daher bei Zulassung einer Abweichung zu fordernde atypische Situation (vgl. BayVGH vom 15.11.2005 Az. 2 CS 05.2817 - juris; BayVGH vom 16.2.2007 Az. 1 CS 07.1340 - juris) liegt hier in der Lage des Baugrundstücks im dicht bebauten innerstädtischen Bereich, in dem historische Bausubstanz vorhanden ist.
  • VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 CS 01.1506
    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    aaa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH vom 13.2.2002 Az. 2 CS 01.1506).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinn der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass der Gebietserhaltungsanspruch auch im Bereich faktischer Baugebiete gilt (vgl. BVerwG vom 16.9.1993 Az. 4 C 28/91 BVerwGE 94, 151).
  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 581/09

    Doppelhaus, Anbau, Terrasse, Rücksicht, Einsichtsmöglichkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    Das Rücksichtnahmegebot gibt dem Nachbarn insbesondere nicht das Recht, vor jeglicher Beeinträchtigung, speziell vor jeglichen Einblicken verschont zu bleiben (vgl. Sächs. OVG vom 23.2.2010 Az. 1 B 581/09 - juris).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    Ein Vorhaben, das sich wie das streitgegenständliche Vorhaben innerhalb des aus der Umgebung ableitbaren Rahmens hält, kann sich trotzdem nicht einfügen, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene Bebauung vermissen lässt (vgl. BVerwG vom 6.12.1996 Az. 4 B 215/96 NVwZ-RR 1997, 516; vom 27.8.1998 a.a.O.).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    Dies ist planungsrechtlich relevant, weil die Gebäudehöhe Gegenstand planerischer Festsetzungen sein kann (§ 16 Abs. 1, § 18 BauNVO; vgl. BVerwG vom 15.5.1997 Az. 4 C 23/95 NVwZ 1998, 58).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG vom 18.11.2004 Az. 4 C 1/04 - juris).
  • OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Einkaufszentrums; Bauvorbescheid;

  • VG München, 16.02.2009 - M 8 K 08.3895

    Nachbarklage; Gemengelage; Rücksichtnahmegebot; geschlossene Bauweise;

  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe,

  • VG Schwerin, 06.12.2012 - 2 A 259/10

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Unterschreitung der Abstandsfläche;

    Für die Zulassung einer Abweichung ist mithin eine atypische Situation zu fordern (VGH München, Urt. v. 22.09.2011, Az.: 2 B 11.762 - zitiert nach Juris).

    Er ist auch dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Abweichung aus einem anderen Grund, etwa weil sie nicht mit im konkreten Fall zu erwägenden öffentlichen Belangen zu vereinbaren ist (VGH München, Urt. v. 22.09.2011, Az.: 2 B 11.762 - zitiert nach Juris), rechtswidrig ist.

    Eine grundstücksbezogene Atypik kann vorliegen, wenn anders als durch Zulassung einer Abweichung eine sinnvolle und angemessene Nutzung des Grundstücks nicht möglich ist, insbesondere weil die Abweichung in dem Bereich für die Instandsetzung, Aufwertung oder Erneuerung einer überalterten Bausubstanz in einem dicht bebauten innerstädtischen Bereich erforderlich ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.07.2005, Az.: 3 M 69/05, NordÖR 2005, 424; vgl. VGH München, Urt. v. 22.09.2011, Az.: 2 B 11.762 - zitiert nach Juris).

  • VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 9 S 14.00575

    Baurecht; vorläufiger Rechtsschutz; Rücksichtnahmegebot nicht verletzt; keine

    Ein Grundstückseigentümer hat hier kein Recht auf Beibehaltung einer ungehinderten oder bislang nur geringfügig beeinträchtigten Sicht und muss auch deutlich mehr an Verschattung hinnehmen, bis eine Rücksichtslosigkeit oder ein Verstoß gegen das Gebot der gesunden Wohnverhältnisse angenommen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5/93, NVwZ 1994, 686; BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris; VG Ansbach, U.v. 4.4.2012 - AN 3 K 12.00118 - juris Rn. 55).

    Offen bleiben kann hier die Frage, ob die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nur dann erfüllt sind, wenn sich der Grenzanbau nicht nur hinsichtlich des für die betroffene Grundstücksgrenze maßgeblichen Kriteriums im Rahmen der vorhandenen Bebauung hält, sondern das Vorhaben im abstandsflächenrelevanten Bereich unter allen planungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sein muss (so BayVGH, B.v. 15.4.1992 - 14 B 90.856 - BauR 1992, 605; in diesem Sinne wohl auch B.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris Rn. 34; VG München, B.v. 2.4.2013 - M 8 SN 12.4288 - juris Rn. 8; offen gelassen in BayVGH, B.v. 10.12.2008 - 1 CS 08.2770 - juris).

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824

    Fragen der hinreichenden Konkretisierung eines Vorbescheidsantrags

    Es kann insoweit dahinstehen, ob die Privilegierung des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nur greift, wenn das Vorhaben unter allen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist (siehe BayVGH, U.v. 15.4.1992 - 14 B 90.856 - BauR 1992, 605; U.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris).
  • VG München, 19.01.2015 - M 8 K 14.90

    Nachbarklage gegen Vorbescheid

    Die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO setzt nach Ansicht der Kammer voraus, dass das Vorhaben im abstandsflächenrelevanten Bereich unter allen planungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist (vgl. BayVGH v. 15.4.1992 - 14 B 90, 856 - BauR 1992, 605; in diesem wohl auch B. v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris, Rn. 34; offengelassen in B. v. 10.12.2008 - 1 CS 08.2770 - juris, Rn. 33; Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, Art. 6 Rn. 50; Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Art. 6 Rn. 55).
  • VG München, 13.05.2020 - M 29 SN 20.684

    Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau einer Mietwohnanlage - Gebot der

    Ob allein das genügt, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO zu bejahen, oder ob die Privilegierung des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nur greift, wenn das Vorhaben unter allen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, kann vorliegend dahinstehen (BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris Rn. 34; U.v. 05.07.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 56).
  • VG München, 30.10.2014 - M 8 SN 14.2427

    Abweichung von Abstandsflächen; Atypik; Rücksichtnahmegebot

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs könne der davon betroffene Nachbar bei Zulassung einer Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften, insbesondere von Abstandsflächenvorschriften, jeden Rechtsverstoß der Abweichung als Verletzung in eigenen Rechten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rügen (BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris RdNr. 17; U.v. 22.09.2011 - 2 B 11.762 - juris RdNr. 37).
  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 15 CS 14.1710

    Beschwerde; Abänderungsverfahren; baurechtliche Nachbarstreitigkeit; Abweichung

    aa) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat die Antragsgegnerin eine atypische Fallgestaltung u.a. aufgrund des bogenartigen schmalen Zuschnittes des Baugrundstücks, seiner besonderen Topographie und seiner Lage im Altstadtgefüge angenommen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 16.7.2007 -1 CS 07.1340 - NVwZ-RR 2008, 84 = juris Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris Rn. 36).
  • VG Ansbach, 20.04.2015 - AN 9 S 15.00314

    Rücksichtnahmegebot

    Ein Grundstückseigentümer hat kein Recht auf Beibehaltung einer ungehinderten oder bislang nur geringfügig beeinträchtigten Sicht und muss auch deutlich mehr an Verschattung hinnehmen, bis eine Rücksichtslosigkeit oder ein Verstoß gegen das Gebot der gesunden Wohnverhältnisse angenommen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5/93, NVwZ 1994, 686; BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris; VG Ansbach, U.v. 4.4.2012 - AN 3 K 12.00118 - juris Rn. 55).
  • VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 9 K 15.00157

    Rücksichtnahme, Verkehrsimmissionen, Erdrückende Wirkung, Seniorenwohnheim,

    Ein Grundstückseigentümer hat kein Recht auf Beibehaltung einer ungehinderten oder bislang nur geringfügig beeinträchtigten Sicht und muss auch deutlich mehr an Verschattung hinnehmen, bis eine Rücksichtslosigkeit oder ein Verstoß gegen das Gebot der gesunden Wohnverhältnisse angenommen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 28.10.1993 - 4 C 5/93, NVwZ 1994, 686; BayVGH, U. v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris; VG Ansbach, U. v. 4.4.2012 - AN 3 K 12.00118 - juris Rn. 55).
  • VG München, 11.10.2021 - M 8 K 20.2379

    Erfolglose Klage in baurechtlichem Nachbarstreitverfahren gegen Neubau eines

    Ob allein das genügt, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO zu bejahen, oder ob die Privilegierung nach dieser Vorschrift nur greift, wenn das Vorhaben unter allen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, kann vorliegend dahinstehen (vgl. dazu: BayVGH, U.v. 15.4.1992 - 14 B 90.856 - juris Rn. 17; U.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris Rn. 34; offengelassen: BayVGH, U.v. 05.07.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 56; VG München, B.v. 13.5.2020 - M 29 SN 20.684 - juris Rn. 44).
  • VG München, 02.04.2013 - M 8 SN 12.4288

    Nachbareilantrag gegen grenzständige Bebauung in einem Blockinnenbereich;

  • VG Ansbach, 04.04.2012 - AN 3 K 12.00118

    Rücksichtnahmegebot; Gebäudehöhe, erdrückende Wirkung; Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 2 ZB 13.2565

    Lärmschutz; Parkplatz; Geh- und Fahrtrecht

  • VG München, 21.01.2013 - M 8 K 12.1227

    Baunachbarstreit; Abstandsflächen; Einfügen; Maß der Nutzung; Rücksichtnahmegebot

  • VG Ansbach, 12.05.2014 - AN 3 S 13.02134

    Abwehranspruch des Denkmaleigentümers, Rücksichtnahmegebot, Abstandsflächen

  • VG München, 22.05.2023 - M 8 K 20.6008

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Studentenwohnheims,

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