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   BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15   

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BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15 (https://dejure.org/2016,12862)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2016 - 2 B 117.15 (https://dejure.org/2016,12862)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2016 - 2 B 117.15 (https://dejure.org/2016,12862)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1; BBesG § 13 Abs. 1 Satz 1; BBesG 2002 § 13 Abs. 2; 2. BesÜV § 5
    Abordnung; Aufgabenbereich; ausgelaufenes Recht; Ausgleichszulage; dienstlicher Grund; Funktionszulage; Hinweispflicht; persönlicher Grund; rechtliches Gehör; Spannungslage; Strafversetzung; vorläufige Dienstenthebung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    Abordnung; Aufgabenbereich; Ausgleichszulage; Funktionszulage; Hinweispflicht; Spannungslage; Strafversetzung; ausgelaufenes Recht; dienstlicher Grund; persönlicher Grund; rechtliches Gehör; vorläufige Dienstenthebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 S 1 BBesG, § 13 Abs 2 BBesG vom 06.08.2002, § 5 BesÜV 2, Art 103 Abs 1 GG
    Kein Anspruch auf Ausgleichszulage bei vom Beamten zu verantwortendem dienstlichen Grund für den Wechsel der Verwendung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Ausgleichszulage bei Vorliegen eines dienstlichen Grundes für den Wechsel der Verwendung eines Beamten aufgrund Fehlverhaltens

  • online-und-recht.de

    Keine Funktionszulage, wenn Beamter sich Pornos auf Dienstrechner anschaut

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Ausgleichszulage bei vom Beamten zu verantwortendem dienstlichen Grund für den Wechsel der Verwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abordnung; Aufgabenbereich; ausgelaufenes Recht; Ausgleichszulage; dienstlicher Grund; Funktionszulage; Hinweispflicht; persönlicher Grund; rechtliches Gehör; Spannungslage; Strafversetzung; vorläufige Dienstenthebung

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Ausgleichszulage bei Vorliegen eines dienstlichen Grundes für den Wechsel der Verwendung eines Beamten aufgrund Fehlverhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Zulage für Beamten bei Porno im Dienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichszulage bei Strafversetzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weil er Pornos auf dem Dienstrechner schaute: Keine Zulage für Finanzbeamten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beamten kann Zulage gestrichen werden, wenn er sich Porno aufs Dienstrechner anschaut

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im konkreten Einzelfall entscheidungserheblich ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).

    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11

    Ausgleichszulage; dienstlicher Grund

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Sie ist aber "letztlich durch persönliche Gründe verursacht" und im Ursprung nicht dienstlich veranlasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 2 B 75.11 - juris Rn. 9).

    Die Revision ist auch nicht wegen der geltend gemachten Abweichung zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2012 - 2 B 75.11 - zuzulassen.

  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 38.65

    Ermessen bei der Beurteilung von "dienstlichen Bedürfnissen" - Zugrundelegung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Im Übrigen ist im vorliegenden Fall ein Dienstvergehen auch schon von den Disziplinargerichten festgestellt worden, sodass ein Widerspruch zu der disziplinarrechtlichen Beurteilung von Sachverhalten nicht zu besorgen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1966 - 2 C 38.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 7 S. 31, zur damals allerdings noch anderen Rechtslage).
  • BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15

    Altersteilzeitzuschlag als Verwendungseinkommen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts vermag einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu vermitteln, weil eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft nicht mehr herbeigeführt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 B 48.15 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 31.13

    Beamter; Postnachfolgeunternehmen; Vorruhestand; Zurruhesetzung; Bereich mit

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie demjenigen des "dienstlichen Grundes" nur aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist, erschlossen werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 10 oder zuletzt vom 19. März 2015 - 2 C 31.13 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 11 Rn. 16).
  • BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie demjenigen des "dienstlichen Grundes" nur aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist, erschlossen werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 10 oder zuletzt vom 19. März 2015 - 2 C 31.13 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 11 Rn. 16).
  • BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Eine derartig persönliche Verantwortung für den Wechsel liegt jedenfalls dann vor, wenn die Beeinträchtigung des Dienstbetriebs, auf den mit der Personalmaßnahme reagiert wird, durch ein Fehlverhalten des Beamten herbeigeführt worden ist (vgl. zur Zulässigkeit der Abordnung oder ggf. Versetzung in diesen Fällen BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 2 B 16.12 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 31.90

    Anspruch auf Stellenzulage - Verbot der Dienstgeschäftsführung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
    Zwar habe der Kläger ab dem Verbot der Führung seiner Dienstgeschäfte keinen Anspruch auf Weiterzahlung der Zulage aus § 5 der 2. BesÜV, weil er die zulagenberechtigende Funktion tatsächlich nicht mehr ausgeübt habe (vgl. hierzu auch bereits BVerwG, Urteil vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 4 S. 11).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 2 C 27.12

    Ausgleichszulage; Besitzstandswahrung; dienstherrenübergreifende Versetzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2010 - 9 S 1935/10

    Organisatorische Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken als

  • VGH Bayern, 14.05.2018 - 14 B 16.2427

    Zum Tatbestandsmerkmal des Wegfalls einer Stellenzulage

    Der Entwurfsbegründung zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz lassen sich ansonsten keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass mit der Neufassung eine inhaltliche Änderung zum Anwendungsbereich der Zulagenberechtigung verbunden sein sollte (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.2016 - 2 B 117.15 - ZBR 2016, 420).

    Folglich ist vorliegend weder entscheidungserheblich, dass sich der Umfang der Außendiensttätigkeit in den Monaten Februar und März 2011 aus dienstlichen Gründen verringert hatte (vgl. zur Abgrenzung dienstliche - persönliche Gründe: BVerwG, B.v. 27.4.2016 - 2 B 117.15 - ZBR 2016, 420 Rn. 8 ff.; B.v. 19.12.2012 - 2 B 75.11 - juris Rn. 9 f.), noch ist maßgeblich darauf abzustellen, dass es sich beim Kläger um eine lediglich kurzfristige Zahlungseinstellung der Prüferzulage gehandelt hat (vgl. OVG SH, B.v. 9.12.2014 - 2 LA 66/14 - n.v.).

  • BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 2.17

    Beitragserhebung durch eine nach Landesrecht errichtete Tierseuchenkasse;

    Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts vermag einer Rechtssache aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu vermitteln, weil eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft nicht mehr herbeigeführt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 117.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B2B117.15.0] - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 7 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17

    Beitragserhebung durch eine nach Landesrecht errichtete Tierseuchenkasse;

    Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts vermag einer Rechtssache aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu vermitteln, weil eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft nicht mehr herbeigeführt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 117.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B2B117.15.0] - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 7 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 3.17

    Beitragserhebung durch eine nach Landesrecht errichtete Tierseuchenkasse;

    Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts vermag einer Rechtssache aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu vermitteln, weil eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft nicht mehr herbeigeführt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 117.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B2B117.15.0] - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 7 Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21

    Feuerwehr oder Ausgleichszulage bei langfristiger Erkrankung

    Das Verwaltungsgericht beruft sich nicht anders als das Bundesverwaltungsgericht auf die amtliche Begründung des Gesetzes, der zufolge eine Zulage nicht gewährt werden könne, "wenn für das Ausscheiden aus der bisherigen Verwendung ausschließlich oder überwiegend persönliche Gründe maßgebend waren und dem Beamten die neue Verwendung aus diesen Gründen übertragen wird" (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 117.15 - juris Rn. 10 unter Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 37).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 3 ZB 20.2316

    Ausgleichszulage für den Wegfall der Ministerialzulage

    Danach ist der dreifache Jahresbetrag der begehrten Leistung maßgeblich (BVerwG, B.v. 27.4.2016 - 2 B 117.15 - juris Rn. 23).
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