Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99.OVG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Zulassungsgrund der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Verfahren des gerichtlichen Eilrechtsschutzes; Anspruch eines Beamten auf Hinzuziehung einer protokollierenden Begleitperson seines Vertrauens zu einer ihm gegenüber angeordneten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 18.08.1999 - 6 L 1487/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 626
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99
Ein solches Ansinnen entbehrt der besonderen rechtsstaatlichen Legitimation, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt ein Beistand hinzugezogen werden kann (vgl. BVerwGE 38, 105 [118]), sondern die für die hier verlangte Zulassung eines "protokollierenden Beistandes" in noch höherem Maße gefordert werden muss. - OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Zulassung; Beschwerde; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99
Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO umfasst nämlich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch auf Eilverfahren bezogene Fragestellungen (vgl. VGH Bad.-Württ., DÖV 1997, 965 und DVBl. 1967, 1327; OVG NRW, NWVBl. 1998, 117 und NVwZ 1998, 759; OVG Thüringen, DÖV 1998, 476). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99
Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO umfasst nämlich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch auf Eilverfahren bezogene Fragestellungen (vgl. VGH Bad.-Württ., DÖV 1997, 965 und DVBl. 1967, 1327; OVG NRW, NWVBl. 1998, 117 und NVwZ 1998, 759; OVG Thüringen, DÖV 1998, 476). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1997 - 13 B 1612/97
Ernstliche Zweifel ; Richtigkeit einer Entscheidung; Begründung der Entscheidung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99
Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO umfasst nämlich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch auf Eilverfahren bezogene Fragestellungen (vgl. VGH Bad.-Württ., DÖV 1997, 965 und DVBl. 1967, 1327; OVG NRW, NWVBl. 1998, 117 und NVwZ 1998, 759; OVG Thüringen, DÖV 1998, 476).
- BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf …
Inwieweit das Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Begutachtung zur Wahrung einer geordneten und effektiven Beweiserhebung auf die bloße Anwesenheit des Begleiters als "stiller Beisitzer" im Hintergrund beschränkt ist oder darüber hinaus auch dessen aktive Beteiligung durch Fragen, Vorhalte, eigene Antworten im Sinne einer Fremdanamnese, sonstige Äußerungen oder sonstiges Mitwirken umfasst, ist hier nicht zu entscheiden, weil der Kläger dies nicht verlangt (vgl zur Verfälschung des Untersuchungsergebnisses durch Hilfeleistungen der Vertrauensperson LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 20.11.2009 - L 2 R 516/09 B - juris RdNr 23; vgl zu einer protokollierenden Vertrauensperson OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30.9.1999 - 2 B 11735/99 - juris RdNr 5; vgl zur Fremdanamnese Brockmeyer/Hellweg/Merten, MedSach 2022, 58, 62) . - VG Gelsenkirchen, 05.11.2003 - 1 K 500/00
Dienstfähigkeit, Untersuchung, Amtsarzt, Gesundheitsamt, Zuständigkeit, örtlich
vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. September 1999 - 2 B 11735/99 - Daraus folgt die Befugnis des Amtsarztes, das Untersuchungsverfahren nach eigenem Ermessen festzulegen, also auch sich durch Beauftragung eines von ihm ausgewählten Facharztes eine fundiertere Erkenntnisgrundlage für die von ihm abzugebende amtsärztliche Stellungnahme zu verschaffen. - VG Ansbach, 25.01.2001 - AN 17 K 00.01445
Umfang der Rückwirkung bei beamtenrechtlichen Nachzahlungsansprüchen im Falle …
Diese tatbestandsmäßigen Voraussetzungen erfüllt der Kläger unstreitig nicht, insbesondere hat er im Zeitraum vom 1. Januar 1988 bis zum 31. Dezember 1998 keinen diesbezüglichen Widerspruch eingelegt oder auch nur einen nach erstinstanzlicher Rechtsprechung (VG Neustadt a.d.W. ZBR 2000, 392 und VG Braunschweig ZBR 2000, 393) als ausreichend angesehenen diesbezüglichen Leistungsantrag gestellt, vielmehr erst mit Schreiben vom 28. Januar 2000 die begehrte Nachzahlung geltend gemacht.