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   BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14   

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https://dejure.org/2014,29550
BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14 (https://dejure.org/2014,29550)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2014 - 2 B 14.14 (https://dejure.org/2014,29550)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 (https://dejure.org/2014,29550)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 DiszG BE, § 57 Abs 1 S 1 BDG, § 57 Abs 2 BDG
    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich verordneten Verfahren; Gründe für Sachverständigenablehnung

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienstverhältnis

  • rewis.io

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich verordneten Verfahren; Gründe für Sachverständigenablehnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienstverhältnis

  • rechtsportal.de

    BDG § 55 Abs. 3 S. 1; BDG § 65 Abs. 1 S. 1
    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienstverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Disziplinarverfahren - und die Bindung an einen Strafbefehl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zuständigkeitsmangel in der Unterzeichnung einer Disziplinarklageschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom unzuständigen Beamten unterzeichnete Disziplinarklageschrift

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    Voraussetzung für eine derartige Nachholung ist allerdings, dass dem Vorgehen keine schutzwürdigen Interessen des Beamten entgegenstehen, insbesondere also, dass diese Klageschrift keine neuen belastenden Tatsachen und Beweismittel enthält (Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 = Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 19 jeweils Rn. 63 sowie zuletzt Beschluss vom 10. Juli 2014 - BVerwG 2 B 54.13 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Ein Beamter, der wegen eines gravierenden Fehlverhaltens nicht mehr tragbar ist, kann nicht deshalb im Beamtenverhältnis bleiben, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (stRspr; vgl. Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 = Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 19 jeweils Rn. 44 ff. m.w.N.; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788 ).

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    e) Soweit die Beschwerde unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 35.13 - (NVwZ-RR 2014, 314) reklamiert, das Oberverwaltungsgericht habe die familiäre Belastungssituation des Beklagten nicht ausreichend berücksichtigt, betrifft dies die Einzelfallwürdigung.

    Die Rüge, das Oberverwaltungsgericht habe verkannt, dass eine schwierige, inzwischen überwundene Lebensphase auch dann mildernd zu berücksichtigen ist, wenn sich der Pflichtenverstoß nicht als Folge dieser Lebensumstände darstellt (Beschluss vom 20. Dezember 2013 a.a.O. Rn. 29), trifft in sachlicher Hinsicht nicht zu.

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    Die Aussage ist in sachlicher Hinsicht richtig, weil bei derartigen Beeinträchtigungen die für eine Einstellung erforderliche gesundheitliche Eignung nicht vorliegt (Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 = Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 1 jeweils Rn. 10).

    Für die hier entscheidungserheblichen medizinischen Fachfragen gibt es keine eigene, nicht durch entsprechende medizinische Sachverständigengutachten vermittelte Sachkunde des Richters (vgl. Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 11 und zuletzt etwa Beschluss vom 26. Mai 2014 - BVerwG 2 B 69.12 - IÖD 2014, 172 = ).

  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    Ein Beamter, der wegen eines gravierenden Fehlverhaltens nicht mehr tragbar ist, kann nicht deshalb im Beamtenverhältnis bleiben, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (stRspr; vgl. Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 = Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 19 jeweils Rn. 44 ff. m.w.N.; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788 ).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12 - NJW-RR 2013, 851 Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 35.98 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 55 S. 11 f. = NVwZ 1999, 184 Rn. 10).
  • BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12 - NJW-RR 2013, 851 Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 35.98 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 55 S. 11 f. = NVwZ 1999, 184 Rn. 10).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr; vgl. Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie zuletzt etwa Beschluss vom 22. Januar 2014 - BVerwG 2 B 102.13 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    Liegen dem Gericht bereits sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten deshalb nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, inhaltliche Widersprüche oder fachliche Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschluss vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    Diese Möglichkeit endet, wenn die Indizwirkung des Strafbefehls entkräftet wird und der Vortrag des angeschuldigten Beamten dem Gericht Anlass zu einer eigenständigen Beweisaufnahme gibt (Beschluss vom 23. Januar 2013 - BVerwG 2 B 63.12 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
    Er besteht darin, divergierende Entscheidungen von Straf- und Disziplinargerichten über dieselbe Tatsachengrundlage nach Möglichkeit zu vermeiden (Beschluss vom 15. März 2013 - BVerwG 2 B 22.12 - NVwZ-RR 2013, 557 Rn. 14).
  • BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung;

  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung;

  • BVerwG, 10.07.2014 - 2 B 54.13

    Widerspruchszeitpunkt für Beweisverwertungsverbot; Begriff der Durchsuchung

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18

    Besitz; Dublette; Festplatte; Freispruch; Laptop; Löschung; Screenshot;

    Die Möglichkeit der Übernahme von Tatsachenfeststellungen ohne weitere Beweiserhebung endet aber dann, wenn die Indizwirkung des Strafbefehls entkräftet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Hierzu reicht ein bloßes Bestreiten grundsätzlich nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Rn. 10, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 3d A 1732/14
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014- 2 B 14.14 -, Rn. 10, juris.
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