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   BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11   

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BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11 (https://dejure.org/2013,10739)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2013 - 2 B 145.11 (https://dejure.org/2013,10739)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2013 - 2 B 145.11 (https://dejure.org/2013,10739)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 15 Abs 4 AGG, EGRL 78/2000
    Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz; Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Entschädigung i.R.e. Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im mittleren Zolldienst mit Altersbegrenzung wegen Diskriminierung eines Bewerbers unter Beachtung der Ausschlussfrist

  • rewis.io

    Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz; Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung einer Entschädigung i.R.e. Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im mittleren Zolldienst mit Altersbegrenzung wegen Diskriminierung eines Bewerbers unter Beachtung der Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Auf der Grundlage dieser EuGH-Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht die Vereinbarkeit der zweimonatigen Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit Unionsrecht bezüglich des Entschädigungsanspruchs aus § 15 Abs. 2 AGG bejaht (Urteile vom 24. September 2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387 Rn. 40 ff., vom 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - NZA 2012, 901 Rn. 29 ff. mit fortentwickelter Begründung und vom 21. Juni 2012 - AZR 188/11 - NJW 2013, 555 Rn. 20 ff.).

    Die außerdem als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage, wann die zweimonatige Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG zu laufen beginnt, soweit nach § 68 VwGO bzw. § 126 BBG und damit nach innerstaatlichem Recht vor Klageeinreichung ein Vorverfahren notwendig ist und diese Sachurteilsvoraussetzung deshalb obsolet wird, weil die Anspruchsgegnerin einen Klageabweisungsantrag stellt und sich zum Sachverhalt einlässt, sodass die Berufung auf das fehlende Vorverfahren reine Förmelei wäre, lässt sich unmittelbar aus dem Gesetz beantworten: Nach § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG beginnt die Frist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG im Falle einer Bewerbung mit dem Zugang der Ablehnung bzw. mit dem - sofern er später liegt - Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der behaupteten Diskriminierung (vgl. zu Letzterem EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 a.a.O. Rn. 41; BAG, Urteil vom 15. März 2012 a.a.O. Rn. 56).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Während ersterer eine schuldhafte Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs fordert, die für die Nichteinstellung bzw. Nichtbeförderung kausal gewesen sein muss und die ausgeschlossen ist, wenn der Beamte es schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15 m.w.N.), kommt es beim Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG auf keine dieser Voraussetzungen an.

    Mangels näherer Darlegungen der Beschwerde beschränkt sich der Senat insoweit auf den Hinweis, dass in der Sache bei der gebotenen Äquivalenzprüfung zu berücksichtigen wäre, dass auch der Beamte oder Beamtenbewerber schnell handeln muss, wenn er sich die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs oder vergleichbarer Schadensersatzansprüche offenhalten will (vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 ).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Mit Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-246/09, Bulicke - (Slg. 1010 I-7003 Rn. 25 ff. m.w.N.) hat der EuGH auf eine Vorlage zur Vereinbarkeit des § 15 Abs. 4 AGG mit Unionsrecht entschieden, dass das Primärrecht der Union und die Richtlinie 2000/78/EG einer nationalen Verfahrensvorschrift nicht entgegenstehen, nach der bei der Einstellung wegen seines Alters Diskriminierte seine Ansprüche auf Ersatz des Vermögens- und Nichtvermögensschadens innerhalb von zwei Monaten geltend machen muss.

    Die außerdem als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage, wann die zweimonatige Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG zu laufen beginnt, soweit nach § 68 VwGO bzw. § 126 BBG und damit nach innerstaatlichem Recht vor Klageeinreichung ein Vorverfahren notwendig ist und diese Sachurteilsvoraussetzung deshalb obsolet wird, weil die Anspruchsgegnerin einen Klageabweisungsantrag stellt und sich zum Sachverhalt einlässt, sodass die Berufung auf das fehlende Vorverfahren reine Förmelei wäre, lässt sich unmittelbar aus dem Gesetz beantworten: Nach § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG beginnt die Frist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG im Falle einer Bewerbung mit dem Zugang der Ablehnung bzw. mit dem - sofern er später liegt - Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der behaupteten Diskriminierung (vgl. zu Letzterem EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 a.a.O. Rn. 41; BAG, Urteil vom 15. März 2012 a.a.O. Rn. 56).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Die schließlich als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage, welche Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen nach § 15 Abs. 4 AGG gestellt werden, obwohl das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - (BAGE 113, 361) eine Bezifferung von Entschädigungsansprüchen nicht für notwendig gehalten habe, ist nicht entscheidungserheblich.
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Auf der Grundlage dieser EuGH-Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht die Vereinbarkeit der zweimonatigen Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit Unionsrecht bezüglich des Entschädigungsanspruchs aus § 15 Abs. 2 AGG bejaht (Urteile vom 24. September 2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387 Rn. 40 ff., vom 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - NZA 2012, 901 Rn. 29 ff. mit fortentwickelter Begründung und vom 21. Juni 2012 - AZR 188/11 - NJW 2013, 555 Rn. 20 ff.).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Das Oberverwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - NJW 2011, 2070 ff. Rn. 23) gefordert, dass der Entschädigungsanspruch nach dem Lebenssachverhalt individualisiert und der ungefähren Höhe nach angegeben werden muss.
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Auf der Grundlage dieser EuGH-Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht die Vereinbarkeit der zweimonatigen Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit Unionsrecht bezüglich des Entschädigungsanspruchs aus § 15 Abs. 2 AGG bejaht (Urteile vom 24. September 2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387 Rn. 40 ff., vom 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - NZA 2012, 901 Rn. 29 ff. mit fortentwickelter Begründung und vom 21. Juni 2012 - AZR 188/11 - NJW 2013, 555 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507; stRspr).
  • BVerwG, 06.03.2006 - 10 B 80.05

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; höchstrichterlicher Klärungsbedarf;

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nicht gegeben, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in der Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts bereits hinreichend geklärt ist und das angerufene oberste Bundesgericht dem folgt (Beschlüsse vom 6. März 2006 - BVerwG 10 B 80.05 - Buchholz 424.01 § 29 FlurbG Nr. 1 Rn. 5 und vom 24. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 12.11 - Rn. 8).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11
    Mangels näherer Darlegungen der Beschwerde beschränkt sich der Senat insoweit auf den Hinweis, dass in der Sache bei der gebotenen Äquivalenzprüfung zu berücksichtigen wäre, dass auch der Beamte oder Beamtenbewerber schnell handeln muss, wenn er sich die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs oder vergleichbarer Schadensersatzansprüche offenhalten will (vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 ).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen

  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt;

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Schließlich hat der Kläger den Anspruch nicht innerhalb der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG geltend gemacht (vgl. zur Zulässigkeit der Fristenregelung EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-246/09, Bulicke - Slg. 2010, I-7003; BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - NJW 2013, 555; BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135 Rn. 32 und Beschluss vom 16. April 2013 - BVerwG 2 B 145.11 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Im Bereich des Beamtenrechts gibt es keinen vergleichbaren Anspruch, der auf Entschädigung zum Ausgleich eines immateriellen Schadens gerichtet ist (Beschluss vom 16. April 2013 - BVerwG 2 B 145.11 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Im Bereich des Beamtenrechts gibt es keinen vergleichbaren Anspruch, der auf Entschädigung zum Ausgleich eines immateriellen Schadens gerichtet ist (Beschluss vom 16. April 2013 - BVerwG 2 B 145.11 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12

    Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren durch unterlassene Beteiligung der

    Dass die Klägerin nicht gegen die Ernennung ihres Konkurrenten vorgegangen ist, berührt (jedenfalls) den davon unabhängigen, hier im Vordergrund stehenden Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.04.2013 - 2 B 145.11 -, Juris) und kann auch bei der Prüfung eines Schadensersatzanspruchs nach § 15 Abs. 1 AGG allenfalls im Zusammenhang mit einer Schadensminderungs- oder -abwendungspflicht, nicht aber als Frage des Rechtsschutzinteresses von Bedeutung sein.

    Er knüpft - anders als der auf den Ersatz materieller Schäden gerichtete Anspruch nach § 15 Abs. 1 AGG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.04.2013 - 2 B 145.11 -, Juris) - an eine Benachteiligung bereits im Bewerbungsverfahren an und setzt gerade nicht voraus, dass andere Bewerberinnen oder Bewerber um einen Arbeitsplatz diesen nicht sollen erlangen dürfen.

    Unabhängig davon müsste ihr entsprechend § 254 Abs. 2 Satz 1, § 839 Abs. 3 BGB wohl auch entgegengehalten werden, dass sie die Entstehung eines solchen Schadens nicht durch die Geltendmachung von - in der Regel vorläufigem - Primärrechtsschutz abgewendet hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.04.2013, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Begründungspflichten;

    Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG ist mit Art. 9 der Richtlinie 2000/78/EG vereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.4.2013 - BVerwG 2 B 145.11 -, juris Rn. 9 f. unter ausdrücklichem Beitritt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Im Bereich des Beamtenrechts gibt es keinen vergleichbaren Anspruch, der auf Entschädigung zum Ausgleich eines immateriellen Schadens gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.4.2013 - BVerwG 2 B 145.11 -, juris Rn. 10; Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, juris Rn. 48 m. w. N.).

    Grundsätzliche Bedenken an der Zulässigkeit der Regelung in § 15 Abs. 4 AGG bestehen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 8.7.2010 - C-246/09, Bulicke -, juris; BVerwG, Beschluss vom 16.4.2013 - BVerwG 2 B 145.11 -, juris Rn. 9 f.).

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2020 - 5 LB 129/18

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Kopftuchverbot; religiöse Benachteiligung;

    § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG ist jedoch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts teleologisch dahingehend auszulegen, dass die 2-Monatsfrist nicht zwangsläufig mit dem Zugang der Ablehnung, sondern mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Beschäftigte (zusätzlich) von der behaupteten Diskriminierung Kenntnis erlangt hat (EuGH, Urteil vom 8.7.2010, a. a. O., Rn. 41; BVerwG, Beschluss vom 16.4.2013 - BVerwG 2 B 145.11 -, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des BAG vom 15.3.2012 - 8 AZR 37/11 -).
  • OLG Hamm, 03.12.2014 - 11 U 6/13

    Altersdiskriminierung eines Polizeivollzugsbeamten - kein Schadensersatzanspruch,

    Darüber hinaus hat bereits das BVerwG in seiner Entscheidung vom 16.04.2013 (Az.: 2 B 145/11) zutreffend darauf hingewiesen, dass auch ein Beamter oder Beamtenbewerber in aller Regel schnell handeln muss, wenn er sich die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs oder vergleichbarer Schadensersatzansprüche offenhalten will.

    Auf die anschließend hiergegen von ihm noch durchgeführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VG Münster 4 L 135/10 und 4 K 216/10) kommt es für die Kenntniserlangung nicht an, weil nach der Rechtsprechung des BVerwG für den Fristbeginn nicht auf den Abschluss eines eventuell durchzuführenden Widerspruchsverfahrens abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 16.04.2013, 2 B 145/11 - Rz. 12 bei Juris).

  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 2.14

    Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich

    Die Beantwortung durch ein anderes oberstes Bundesgericht reicht aus, wenn sich das angerufene Bundesgericht dessen Rechtsprechung anschließt (stRspr, vgl. Beschluss vom 16. April 2013 - BVerwG 2 B 145.11 - juris Rn. 7).

    Danach darf die Durchsetzung unionsrechtlicher Ansprüche nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die Durchsetzung vergleichbarer Ansprüche aus nationalem Recht (EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-246/09, Bulicke, Slg. 2010 I-7003 Rn. 25 f.; BVerwG, Beschluss vom 16. April 2013 - BVerwG 2 B 145.11 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 7 B 21.15

    Bundesbeamte; Besoldung; Besoldungsgruppe A; Grundgehalt; Grundgehaltstabelle;

    Die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche erfordert, dass der Entschädigungsanspruch nach dem Lebenssachverhalt individualisiert und der ungefähren Höhe nach angegeben werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2013 - 2 B 145.11 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts geklärt, dass die zweimonatige Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG bezüglich des Entschädigungsanspruchs aus § 15 Abs. 2 AGG mit Unionsrecht vereinbar ist (Beschluss vom 16. April 2013 - 2 B 145.11 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2018 - 2 A 11817/17

    Kausalzusammenhang zwischen einem Nachteil und einem Merkmal nach § 1 AGG als

    Eine wirksame Geltendmachung setzt voraus, dass die ungefähre Höhe des Anspruchs mitgeteilt wird (BVerwG, Beschluss vom 16. April 2013 - 2 B 145.11 -, Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 12 und juris Rn. 14).

    Für den Fristbeginn kommt es nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift - anders als die Klägerin meint - also nicht darauf an, ob zuvor ein Widerspruchsverfahren gegen den vermeintlich benachteiligenden Akt durchzuführen ist (BVerwG, Beschluss vom 16. April 2013 - 2 B 145.11 -, a.a.O. und juris Rn. 12).

  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 3.14

    Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2628/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 10.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 7.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 9.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 4.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 8.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21

    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 11.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 6.14

    Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15

    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15

    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter;

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16

    Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung; vorherige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1432/13

    Geltendmachung einer altersdiskrimminierenden Wirkung der Bemessung des

  • VG Berlin, 18.04.2018 - 28 K 6.14

    Benachteiligung/Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion und der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1451/13

    Bemessung der Besoldung eines Beamten nach der Endstufe der Besoldungsgruppe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 10 B 10.16

    Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfeberechtigung; Ausschluss von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 10 B 10.16

    Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfeberechtigung; Ausschluss von

  • VG Göttingen, 18.03.2014 - 1 A 247/12

    Behinderung; Entschädigungsanspruch; höheres Risiko; krankheitsbedingte

  • VG Schleswig, 09.12.2021 - 12 A 49/19

    Gleichbehandlung Schwerbehinderter Menschen bei Einladung zum

  • VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 331/15

    Schadensersatz nach dem Gleichberechtigungsrecht; Fehlen der oberen beiden

  • VG Braunschweig, 12.12.2011 - 2 B 276/11

    Aufschiebenden Wirkung einer nach §§ 27 a, 34 a Abs. 1 AsylVfG erlassenen

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