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   BVerwG, 01.08.2007 - 2 B 15.07   

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BVerwG, 01.08.2007 - 2 B 15.07 (https://dejure.org/2007,14170)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.2007 - 2 B 15.07 (https://dejure.org/2007,14170)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 2007 - 2 B 15.07 (https://dejure.org/2007,14170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Schadensminderungspflicht eines Beamten durch Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine schädigende Amtshandlung; Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Notwendigkeit einer Inanspruchnahme von möglichen Rechtsbehelfen seitens des Verletzten ...

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2007 - 2 B 15.07
    8 Die erste Frage hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urteile vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 BVerwGE 107, 29 m.w.N. und vom 3. Dezember 1998 BVerwG 2 C 22.97 Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 2) und im Urteil vom 1. April 2004 BVerwG 2 C 26.03 (Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1) erneut klargestellt, dass die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nach dem auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB nicht eintritt, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nach Durchführung des Vorverfahrens, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat.

    Davon abgesehen hat der Senat im Urteil vom 1. April 2004 BVerwG 2 C 26.03 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 (a.a.O. S. 32) bekräftigt, dass der zeitnah in Anspruch genommene Primärrechtsschutz nach Durchführung des Vorverfahrens am ehesten zur Aufklärung und Würdigung komplexer Verwaltungsentscheidungen geeignet ist.

    Ob es der Schadensersatz beanspruchende Beamte schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, hängt davon ab, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von einem Angehörigen des Verkehrskreises verlangt werden muss, dem er angehört (Urteil vom 1. April 2004 BVerwG 2 C 26.03 a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 1990 III ZR 302/89 BGHZ 113, 17 ).

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2007 - 2 B 15.07
    8 Die erste Frage hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urteile vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 BVerwGE 107, 29 m.w.N. und vom 3. Dezember 1998 BVerwG 2 C 22.97 Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 2) und im Urteil vom 1. April 2004 BVerwG 2 C 26.03 (Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1) erneut klargestellt, dass die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nach dem auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB nicht eintritt, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nach Durchführung des Vorverfahrens, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat.

    Davon abgesehen hat der Senat im Urteil vom 1. April 2004 BVerwG 2 C 26.03 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 (a.a.O. S. 32) bekräftigt, dass der zeitnah in Anspruch genommene Primärrechtsschutz nach Durchführung des Vorverfahrens am ehesten zur Aufklärung und Würdigung komplexer Verwaltungsentscheidungen geeignet ist.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2007 - 2 B 15.07
    Danach hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener - bei

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2007 - 2 B 15.07
    8 Die erste Frage hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urteile vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 BVerwGE 107, 29 m.w.N. und vom 3. Dezember 1998 BVerwG 2 C 22.97 Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 2) und im Urteil vom 1. April 2004 BVerwG 2 C 26.03 (Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1) erneut klargestellt, dass die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nach dem auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB nicht eintritt, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nach Durchführung des Vorverfahrens, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat.
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2007 - 2 B 15.07
    Ob es der Schadensersatz beanspruchende Beamte schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, hängt davon ab, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von einem Angehörigen des Verkehrskreises verlangt werden muss, dem er angehört (Urteil vom 1. April 2004 BVerwG 2 C 26.03 a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 1990 III ZR 302/89 BGHZ 113, 17 ).
  • OVG Saarland, 18.05.2022 - 1 A 216/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch zum Ausgleich der Folgen der Verleihung

    [BVerwG, Beschluss vom 1.8.2007 - 2 B 15/07 -, juris Rn. 8, dort zu einem Anspruch auf Schadensersatz infolge einer unrichtigen Auskunft, und Urteil vom 18.4.2002 - 2 C 19/01 -, juris, dort zu einem Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung] Ob der Schadensersatz beanspruchende Beamte es in diesem Sinne schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, hängt davon ab, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von einem Angehörigen des entsprechenden Verkehrskreises verlangt werden muss.

    [BVerwG, Beschluss vom 1.8.2007 - 2 B 15/07 -, juris Rn. 10, und Urteil vom 1.4.2004 - 2 C 26/03 -, juris].

  • VG Regensburg, 08.11.2017 - RN 1 K 15.1906

    Verwirkte Ansprüche eines Beamten wegen Benachteiligung in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, ist bei der Prüfung, ob der Verletzte es schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf die Verhältnisse des Verkehrskreises, dem der Verletzte angehört, mithin darauf abzustellen, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen dieses Kreises verlangt werden muss (BVerwG, U.v. 1.4.2004 - 2 C 26/03 - juris; B.v. 1.8.2007 - 2 B 15/07 - juris Rn. 10; vgl. auch BGH, U.v. 15.11.1990 - III ZR 302/89 - juris; U.v. 7.11.1996 - III ZR 283/95 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Vielmehr ist bei einem Beamten im Rahmen eines Sachverhalts, wie er hier zu entscheiden ist, u.a. auf das ihm im maßgeblichen Zeitraum übertragene konkrete Amt, seine Ausbildung sowie seine bisherige berufliche Erfahrung abzustellen (BVerwG, B.v. 1.8.2007 - 2 B 15/07 - juris Rn. 10).

  • VG Saarlouis, 23.04.2013 - 2 K 1817/11

    Schadensersatzanspruch eines Beamten: Schadensersatz wegen unterbliebener

    BVerwG, Urteile vom 01.04.2004 -2 C 26.03-, NVwZ 2004, 1257, vom 03.12.1998 -2 C 22.97-, ZBR 1999, 199 und vom 28.05.1998 -2 C 29.97-, BVerwGE 107, 29 sowie Beschluss vom 01.08.2007 -2 B 15.07-, juris,; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.11.2007 -1 A 330/07- und vom 22.11.2007 -1 A 328/07-, m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 -2 C 26.03-, a.a.O. sowie Beschluss vom 01.08.2007 -2 B 15.07-, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - 6 A 674/11

    Berufung i.R.d. Klage eines Polizeihauptkommissars auf Schadensersatz wegen

    Die von der Rechtsprechung verwendete Formel, der Schadensersatzanspruch sei ausgeschlossen, wenn der Beamte mögliche Rechtsbehelfe "unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung" ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen habe, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. August 2007 - 2 B 15.07 -, juris, ist allein der Abgrenzung von vorrangigem Primär- und nachrangigem Sekundärrechtsschutz geschuldet.

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. August 2007 - 2 B 15.07 -, juris.

  • OVG Hamburg, 22.09.2009 - 1 Bf 162/09

    Verweisung durch Einzelrichter; Fortgeltung der Übertragung auf den

    Auch im Öffentlichen Recht beansprucht der in § 839 Abs. 3 BGB enthaltene, mit dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens verwandte, allerdings darüber hinausgehende Rechtsgedanke Geltung, wonach die Ersatzpflicht für rechtswidriges rechtsstaatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch des Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.1998, BVerwGE 107, 29 m.w.N.; Urt. v. 5.12.1999, DÖV 2000, 602; Urt. v. 9.12.1999, DVBl. 2000, 1128; Beschl. v. 1.8.2007, 2 B 15.07, juris; Kramarz, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. 2009,§ 839, Rdnr. 48 m.w.N.).
  • VG Münster, 05.03.2018 - 5 K 4518/16

    Anspruch eines Beamten auf Schadensersatz für eine nicht erfolgte Beförderung;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. August 2007 - 2 B 15.07 -, juris, Rn. 10, und Urteil vom 1. April 2004 - 2 C 26.03 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2021 - 1 A 1453/18

    Schadensersatzanspruch eines Beamten durch Nichtbeförderung bei der Vergabe eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. August 2007- 2 B 15.07 -, juris, Rn. 10, und Urteil vom 1. April 2004 - 2 C 26.03 -, juris, Rn. 13, OVG NRW, Urteil vom 27. April 2017 - 1 A 1664/15 -, juris, Rn. 79.
  • VG Düsseldorf, 17.07.2012 - 2 K 7157/11

    Schadensersatz verspätete Beförderung Primärrechtsschutz Unterlassen schuldhaft

  • VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1561/11

    Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung

  • OVG Sachsen, 09.09.2013 - 2 A 173/11

    Schadensersatzanspruch, Fürsorgepflichtverletzung, Rechtsmittel,

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07   

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https://dejure.org/2008,33544
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2008 - 2 B 15.07 (https://dejure.org/2008,33544)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Kolumbien, Union Patriotica, UP, Mitglieder, Glaubwürdigkeit, Übergriffe, Paramilitärs, Vergewaltigung, Scheinexekution, gesteigertes Vorbringen, traumatisierte Flüchtlinge, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung, Schutzbereitschaft, Demobilisierung, interne ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86

    Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07
    Für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder eines politisch Verfolgten besteht dabei die Regelvermutung, dass sie in die asylerhebliche Verfolgung einbezogen werden (BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 24).

    Eine negative Wiederholungsprognose, dass sich aufgrund geänderter Umstände die Verfolgung, in die auch die Familienangehörigen erneut mit einbezogen werden (vgl. zur Regelvermutung BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244), nicht wiederholen wird (hierzu BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97, 101), kann mithin nicht gestellt werden.

  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07
    Eine negative Wiederholungsprognose, dass sich aufgrund geänderter Umstände die Verfolgung, in die auch die Familienangehörigen erneut mit einbezogen werden (vgl. zur Regelvermutung BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244), nicht wiederholen wird (hierzu BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97, 101), kann mithin nicht gestellt werden.
  • VGH Bayern, 31.08.2007 - 11 B 02.31724

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Anerkennungsrichtlinie,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07
    Es kann daher dahin stehen, ob das Konzept der inländischen Fluchtalternative nach Inkrafttreten der Qualifikationsrichtlinie einer Korrektur bedarf und dies gegebenenfalls auch für das Asylgrundrecht des Art. 16 a GG gilt (vgl. hierzu HessVGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - 3 UE 191/07-, S. 16 -, zitiert nach juris; a.A. BayVGH, Urteil vom 31. August 2007 - 11 B 02.31724 -, zitiert nach juris; ebenso VG Berlin, Urteil vom 18. März 2008 - 38 X 87.08 -).
  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07
    Für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder eines politisch Verfolgten besteht dabei die Regelvermutung, dass sie in die asylerhebliche Verfolgung einbezogen werden (BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 24).
  • VG Berlin, 18.03.2008 - 38 X 87.08

    Frage des Abschiebungsschutzes für Tschetschenien

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07
    Es kann daher dahin stehen, ob das Konzept der inländischen Fluchtalternative nach Inkrafttreten der Qualifikationsrichtlinie einer Korrektur bedarf und dies gegebenenfalls auch für das Asylgrundrecht des Art. 16 a GG gilt (vgl. hierzu HessVGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - 3 UE 191/07-, S. 16 -, zitiert nach juris; a.A. BayVGH, Urteil vom 31. August 2007 - 11 B 02.31724 -, zitiert nach juris; ebenso VG Berlin, Urteil vom 18. März 2008 - 38 X 87.08 -).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07
    Die Anerkennung als Asylberechtigter setzt weiter voraus, dass dem Betroffenen bei einer Rückkehr in seinem Heimatland bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung im oben beschriebenen Sinne erneut droht, wobei die insoweit erforderliche Prognose auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen hat und auf einen absehbaren Zeitraum ausgerichtet sein muss (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760).
  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07
    Es kann daher dahin stehen, ob das Konzept der inländischen Fluchtalternative nach Inkrafttreten der Qualifikationsrichtlinie einer Korrektur bedarf und dies gegebenenfalls auch für das Asylgrundrecht des Art. 16 a GG gilt (vgl. hierzu HessVGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - 3 UE 191/07-, S. 16 -, zitiert nach juris; a.A. BayVGH, Urteil vom 31. August 2007 - 11 B 02.31724 -, zitiert nach juris; ebenso VG Berlin, Urteil vom 18. März 2008 - 38 X 87.08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06

    Kolumbien, Drohungen, GRE, Studenten, Plan Columbia, Drohbriefe, Glaubwürdigkeit,

    Human Rights Watch geht in dem Bericht an das US-Repräsentantenhaus vom 28. Juni 2007 von jährlich 800 - 900 durch die Paramilitärs Ermordeten aus (Gerichtsakten OVG 2 B 15.07 Band II S. 26, 29) und die kolumbianische Juristenkommission geht für die Regierungszeit Uribes sogar von 11 300 aus politischen Gründen getöteten Personen aus, wovon 60 % der Morde den paramilitärischen Einheiten zugeschrieben werden (Le Monde diplomatique, dt. Ausgabe 11. Mai 2007, Gerichtsakten OVG 2 B 15.07 Band II S. 13).
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 21.02.2007 - 2 B 15/07   

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https://dejure.org/2007,36872
VG Göttingen, 21.02.2007 - 2 B 15/07 (https://dejure.org/2007,36872)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21.02.2007 - 2 B 15/07 (https://dejure.org/2007,36872)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 2 B 15/07 (https://dejure.org/2007,36872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wechsel von einem Magister in einen Studiengang mit Bachelor und Masterabschluss vor dem Hintergrund der Ausbildungsförderung.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs 3 S 1 Nr 1 BAföG
    Anrechnung; Anrechnungsmöglichkeit; Armenien; armenische Staatsangehörige; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausbildungsförderungsleistung; Ausbildungsgang; Ausbildungsziel; Ausländer; Bachelor; Bachelorstudium; Fachrichtung; Fachrichtungswechsel; Festsetzung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach

    Auszug aus VG Göttingen, 21.02.2007 - 2 B 15/07
    Diese Anrechnungsmöglichkeit verringert aus verfassungsrechtlichen Erwägungen heraus die Zahl der tatsächlich absolvierten Semester im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz BAföG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.8.2005 -1 BvR 309/03-, FamRZ 2005, 1895).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 5 B 97.85

    Förderung eines weiteren Studienganges - Anrechnung eines zuvor durchgeführten

    Auszug aus VG Göttingen, 21.02.2007 - 2 B 15/07
    Eine solche, einen Fachrichtungswechsel nicht begründende Verlagerung liegt vor, wenn der Auszubildende nach dem Wechsel der Studiengänge seine Ausbildung praktisch so fortsetzen kann, als hätte er von Anfang an in einem einzigen Studiengang studiert (BVerwG, Beschluss vom 22.10.1986 -5 B 97.85-).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 19.98

    Fachrichtungswechsel, wichtiger Grund für -; familiäre Gründe für

    Auszug aus VG Göttingen, 21.02.2007 - 2 B 15/07
    Er kann auch in einem ernsthaften Neigungswandel liegen, der als innerer Vorgang nur erschwert einer Prüfung zugänglich ist, wenn die an der bisherigen Ausbildung ausgerichteten Beweggründe und Motivationsumstände erkennbar gemacht werden sowie rational fassbar und nach Inhalt und Aussage überzeugungsfähig feststellbar sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23.9.1999 -5 C 19.98-, DVBl 2000, 634).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund -

    Auszug aus VG Göttingen, 21.02.2007 - 2 B 15/07
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hiervon dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Auszubildende aufgrund hochschulrechtlicher Zugangsbeschränkungen für sein Wunschstudium zunächst keinen Studienplatz erhält, nach wenigen Semestern jedoch in sein Wunschstudium wechselt (BVerwG, Urteil vom 9.6.1983 -5 C 8.80-, BVerwGE 67, 235, 244).
  • VG Halle, 22.12.2014 - 6 B 259/14

    Fachrichtungswechsel - Zur Förderung eines ausländischen Studenten nach dem BAföG

    Eine rückwirkende Leistungserbringung ist ausgeschlossen, weil sich der Antragsteller in dieser Zeit finanziell selbst geholfen hat (vgl. VG Göttingen, 21. Februar 2007 - 2 B 15/07 -, zit. nach juris Rn. 28).
  • VG Göttingen, 19.12.2013 - 2 B 920/13

    Andere Ausbildung; Ausbildung; ausländischer Ehegatte; unabweisbarer Grund;

    Eine rückwirkende Leistungserbringung ist ausgeschlossen, weil sich die Antragstellerin in dieser Zeit finanziell selbst geholfen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 21. Februar 2007 - 2 B 15/07 -, zit. nach juris Rn. 28).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - L 2 B 15/07 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,72624
LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - L 2 B 15/07 AS (https://dejure.org/2008,72624)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.10.2008 - L 2 B 15/07 AS (https://dejure.org/2008,72624)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - L 2 B 15/07 AS (https://dejure.org/2008,72624)
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  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - L 2 B 15/07
    Prozesskostenhilfe kommt dagegen nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - L 2 B 15/07
    Als hinreichend sind die Erfolgsaussichten einer Klage einzuschätzen, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gewiss, eine Erfolgschance jedoch nicht unwahrscheinlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 1 BvR 94/88 - NJW 1991, 413).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - L 4 KR 52/05
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - L 2 B 15/07
    Eine Verfassungswidrigkeit der Vorschrift ist nicht ersichtlich (so der 4. Senat des hiesigen Landessozialgerichts bereits ausführlich im Urteil vom 22. März 2006 - L 4 KR 52/05).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 15/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,114954
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 15/07 R (https://dejure.org/2007,114954)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.05.2007 - L 2 B 15/07 R (https://dejure.org/2007,114954)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - L 2 B 15/07 R (https://dejure.org/2007,114954)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 2 B 15/07
    Außerdem muss die Belastung des Unterhaltsschuldners mit den Prozesskosten der Billigkeit entsprechen (BGH, B. v. 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633).
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