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   BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89   

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BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89 (https://dejure.org/1989,7923)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1989 - 2 B 153.89 (https://dejure.org/1989,7923)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1989 - 2 B 153.89 (https://dejure.org/1989,7923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundlage einer Beurteilung eines Beamten durch seinen Dienstherrn - Tatsachenkern von Werturteilen - Wesen der Probezeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Im übrigen sind die hiermit zusammenhängenden Fragen schon aus dem Urteil des beschließenden Senats vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - (BVerwGE 60, 245 ff. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) als geklärt anzusehen.

    Alle diese Gestaltungsformen einer dienstlichen Beurteilung halten sich in dem von den Laufbahnvorschriften vorgezeichneten rechtlichen Rahmen (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]).

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 24.87

    Laufbahnrecht - Probezeit - Verlängerung - Mangelnde Bewährung - Beamter auf

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Entscheidend ist jedoch, daß für die Beurteilung der Bewährung während der Probezeit - und zwar für alle Aufgaben der Laufbahn - nicht die dienstliche Beurteilung (evtl. einer nachgeordneten Behörde) maßgebend ist (vgl. Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 23.87 - ), sondern die dem Dienstherrn bzw. dem dafür zuständigen Bediensteten übertragene Bewährungsbeurteilung, die vorliegend die Entlassung stützte (vgl. Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - ).

    Die der Entlassung zugrundeliegende Bewährungsbeurteilung ist aber im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Entlassungsverfügung in dem gleichen rechtlichen Rahmen nachprüfbar, wie er von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allgemein für dienstliche Beurteilungen festgelegt ist (vgl. Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - ).

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Dauer der

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Wird aber während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn festgestellt, die nicht behebbar erscheint, so entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen (vgl. u.a. Beschluß vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 CB 25.84 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 02.04.1986 - 2 B 84.85
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Daher ist auch eine auf mangelnde Bewährung gestützte Entlassung eines Beamten auf Probe nicht schon dann rechtswidrig, wenn eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung aus formellen Gründen aufgehoben wird (Beschluß vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 - ).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 2 B 78.81

    Staatsschutzbehörden - Beamtenbewerber - Verwertung vorhandener Erkenntnisse

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Die geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - (Buchholz 237.0 § 38 Nr. 1) kann schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen, weil hiernach Voraussetzung ist, daß die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 - <DÖD 1983, 27>).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Die geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - (Buchholz 237.0 § 38 Nr. 1) kann schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen, weil hiernach Voraussetzung ist, daß die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 - <DÖD 1983, 27>).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Solche Angriffe sind aber für die begehrte Zulassung der Revision wegen Divergenz unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 01.11.1982 - 2 B 118.81

    Gewähr der Verfassungstreue - Beamtenbewerber - Nachträglichen Bereitschaft zur

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
    Die geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - (Buchholz 237.0 § 38 Nr. 1) kann schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen, weil hiernach Voraussetzung ist, daß die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 - <DÖD 1983, 27>).
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 23.87

    Beamter auf Probe - Verlängerung der Probezeit - Notenstufe der dienstlichen

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Charaktermängel; Möglichkeit der

    Wird während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten festgestellt, die nicht behebbar erscheint, trägt § 23 Abs. 3 S 1 Nr. 2 BeamtStG auch der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Rechnung, der es in der Regel entspricht, den Beamten auf Probe in diesem Fall alsbald zu entlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.1989 - 2 B 153.89 - m.w.N., Juris).

    Wird aber während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten - innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn - festgestellt, die nicht behebbar erscheint, so trägt § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Rechnung, der es in der Regel entspricht, den Beamten auf Probe in diesem Fall alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1989 - 2 B 153.89 - m.w.N., Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 6 B 413/15

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Rüge einer fehlerhaften

    (Wie BVerwG, Urteile 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - , vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, Beschluss vom 20. November 1989 - 2 B 153.89 - und Urteil vom 29. Oktober 1964 - II C 219.62 -.).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 und vom 31. Mai 1990, jeweils a.a.O., und Beschluss vom 20. November 1989 - 2 B 153.89 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteile 31. Mai 1990, a.a.O., vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, juris, Beschluss vom 20. November 1989, a.a.O., und Urteil vom 29. Oktober 1964 - II C 219.62 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1989, a.a.O..

  • VG Kassel, 05.05.2015 - 1 L 2196/14

    Entlassung eines Probebeamten wegen fehlender Bewährung

    Dabei genügen auch nachhaltige Zweifel, weil auch sie die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen (std. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 85/84 - und vom 20. November 1989 - 2 B 153/89 -, zit. nach juris).
  • VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 1 S 18.00403

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen persönlicher

    Die Ernennungsbehörde kann aber die Entlassung auch schon vor Ablauf der regulären Probezeit aussprechen, wenn der Mangel der Bewährung unumstößlich feststeht (BVerwG, B.v. 20.11.1989 - 2 B 153/89, Dok.Ber. B 1990, 127).
  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Wird während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten - innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn - festgestellt, die nicht behebbar erscheint, so trägt § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Rechnung, der es in der Regel entspricht, den Beamten auf Probe in diesem Fall alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen (BVerwG, B.v. 20.11.1989 - 2 B 153.89 - DokBer B1990, 127, juris Ls. 2 mwN.; BVerwG, B.v. 10.10.1985 - 2 CB 25.84 - Buchholz 237.5 § 52 Nr. 4, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2016 - 6 B 6/16

    Entlassung eines Lehrers aus dem (verlängerten) Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 und vom 31. Mai 1990, jeweils a.a.O., und Beschluss vom 20. November 1989 - 2 B 153.89 -, juris.
  • VG Ansbach, 19.04.2016 - AN 1 K 15.02332

    Entlassung eines Polizeimeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Die Ernennungsbehörde kann aber die Entlassung auch schon vor Ablauf der regulären Probezeit aussprechen, wenn der Mangel der Bewährung unumstößlich feststeht (BVerwG, B. v. 20.11.1989 - 2 B 153/89, Dok.Ber. B 1990, 127).
  • VerfGH Bayern, 09.09.2014 - 2-VII-14

    Übertragung von Spitzenämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit

    Ein vorzeitiger Abbruch der Probezeit zulasten des Beamten kann unter Umständen in Betracht kommen, wenn aufgrund der konkreten Erfahrungen mit dem Beamten in der tatsächlichen Führung des ihm zugewiesenen Dienstpostens feststeht, dass sich dieser in der bis dahin absolvierten Probezeit nicht bewährt hat und auch in der verbleibenden Probezeit nicht mehr bewähren wird (BVerwG vom 20.11.1989 - 2 B 153/89 - juris; HessVGH vom 18.12.2012 - 1 B 1148/12 - juris Rn. 7; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 23 BeamtStG Rn. 156; a. A. zum Beamtenrecht des Bundes Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 24 Rn. 8).
  • VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363

    Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche

    Die Ernennungsbehörde kann aber die Entlassung auch schon vor Ablauf der regulären Probezeit aussprechen, wenn der Mangel der Bewährung unumstößlich feststeht (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1989 - 2 B 153/89, Dok.Ber. B 1990, 127).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 6 A 2041/18

    Klage eines vormaligen Studienrats zur Anstellung auf die Aufhebung und

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 = juris Rn. 35, und vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, BVerwGE 85, 177 = juris Rn. 19 ff., und Beschluss vom 20. November 1989 - 2 B 153.89 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2016 - 6 B 6/16 -, juris Rn. 7.
  • VG Münster, 14.07.2016 - 4 L 698/16

    Bewährung eines Beamten in der Probezeit gem. Leistungsgrundsatzes hinsichtlich

  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 3 CS 10.887

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 2 LA 35/16

    Entlassung aus dem Dienst aufgrund Nichtbewährung in der Probezeit

  • VG Ansbach, 19.05.2020 - AN 1 K 19.01780

    Entlassung von Probezeitbeamten vor Ablauf der Probezeit

  • VG Regensburg, 13.02.2017 - RO 1 S 16.1815

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Cannabiskonsums

  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2021 - 1 L 1732/20

    Beamtenverhältnis auf Probe, Entlassung, Nichtbewährung

  • VG Köln, 27.04.2022 - 3 L 482/22
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