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   BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07   

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BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07 (https://dejure.org/2007,3807)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2007 - 2 B 18.07 (https://dejure.org/2007,3807)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 2 B 18.07 (https://dejure.org/2007,3807)
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07
    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, dass die Berufungsentscheidung auf einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - (BVerwGE 124, 252 ) beruht oder der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt.

    3 1. Mit seiner Divergenzrüge macht der Beklagte geltend, in Abweichung von den Anforderungen, die der Senat in dem Urteil vom 20. Oktober 2005 (a.a.O.) für die Maßnahmebemessung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 BDG aufgestellt habe, habe der Verwaltungsgerichtshof trotz der festgestellten mildernden Umstände durchgreifende Milderungsgründe nicht für gegeben gehalten.

    5 In dem Urteil vom 20. Oktober 2005 (a.a.O.) hat der Senat zu dem Bedeutungsgehalt der gesetzlichen Bemessungsregelungen gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ausgeführt, sie begründeten die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte, über die Disziplinarmaßnahme auf Grund einer prognostischen Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller im Einzelfall belastenden und entlastenden Gesichtspunkte zu entscheiden.

    In dem Urteil vom 20. Oktober 2005 (a.a.O. S. 262) hat der Senat bestätigt, dass das Vorliegen eines "anerkannten Milderungsgrundes" bei einem Zugriffsdelikt regelmäßig eine noch günstige Persönlichkeitsprognose zulässt und daher unter Geltung des § 13 BDG geeignet sein kann, von der bei Zugriffsdelikten indizierten Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07
    Demzufolge liegt eine Divergenz nicht vor, wenn die Vorinstanz einen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Die Rechtsfrage muss im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedürfen (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07
    Ein zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führender endgültiger Vertrauensverlust gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG sei anzunehmen, wenn auf Grund der Gesamtwürdigung der bemessungsrelevanten Tatsachen der Schluss gezogen werden müsse, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei nicht wieder gutzumachen (vgl. nunmehr auch Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94

    Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07
    11 Der "anerkannte Milderungsgrund" der Wiedergutmachung des Schadens setzt voraus, dass der Beamte den durch seine innerdienstlichen Zugriffshandlungen herbeigeführten Schaden in voller Höhe freiwillig und ohne Furcht vor konkreter Entdeckungsgefahr ausgleicht (stRspr; vgl. Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - BVerwGE 103, 164 ).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 36.97

    Veruntreuung von Vereinsgeldern als Kassierer einer Karnevalsgesellschaft sowie

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07
    Je gravierender die erschwerenden Umstände zu Buche schlagen, desto gewichtiger müssen die mildernden Umstände sein, um davon ausgehen zu können, dass noch ein Rest an Vertrauen zu dem Beamten vorhanden ist (stRspr, vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 D 36.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 16).
  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 90.13

    Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; vorgeschriebene Ausbildung;

    Das ist der Fall, wenn das Berufungsgericht einen im zu entscheidenden Fall erheblichen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts nicht anwendet, weil es ihn für unrichtig hält (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 4 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 2 B 53.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

    Mit dem Vortrag, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung fehlerhaft gewürdigt und gewichtet, kann eine Divergenzrüge aber nicht begründet werden (Beschlüsse vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 7 und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 2 B 28.12 - Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 16.12

    Abschiebungsverbot wegen Verletzung des Art. 3 MRK im Heimatstaat

    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1).
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