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   BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08   

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BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08 (https://dejure.org/2008,10993)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2008 - 2 B 18.08 (https://dejure.org/2008,10993)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2008 - 2 B 18.08 (https://dejure.org/2008,10993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Divergenz als Revisionsgrund bei Feststellung mangelnder Aktivlegitimation bei Geltendmachung der Verletzung der Rechte eines Personalrats; Gehörsverstoß wegen Nichtbeachtung von Ausführungen zur geltend gemachten Befangenheit des Leiters eines Hauptzollamtes; ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 3 CE 07.2937

    Dienstliche Beurteilung eines Richters: Befangenheit des Beurteilenden

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
    Dieser Schluss ist zwar möglich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2008 3 CE 07.2937 DVBl 2008, 532; vgl. zum Anspruch auf Beurteilung durch einen unvoreingenommenen Beurteiler auch Urteile vom 23. April 1998 BVerwG 2 C 16.97 BVerwGE 106, 318 m.w.N. und vom 23. September 2004 BVerwG 2 A 8.03 Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43), aber keineswegs zwingend oder auch nur so naheliegend, dass das Berufungsgericht auf ihn hätte eingehen müssen.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
    Dabei erfordert es der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 VwGO), benannte und mit zumutbarem Aufwand erreichbare Zeugen selbst zu vernehmen und nicht deren in einem anderen Verfahren gemachte Aussagen im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen, sofern die Partei dem ausdrücklich widersprochen hat (vgl. Urteil vom 18. September 1985 BVerwG 2 C 30.84 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28 S. 6 und Beschluss vom 18. Juli 1997 BVerwG 5 B 156.96 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 S. 28).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
    Dieser Schluss ist zwar möglich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2008 3 CE 07.2937 DVBl 2008, 532; vgl. zum Anspruch auf Beurteilung durch einen unvoreingenommenen Beurteiler auch Urteile vom 23. April 1998 BVerwG 2 C 16.97 BVerwGE 106, 318 m.w.N. und vom 23. September 2004 BVerwG 2 A 8.03 Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43), aber keineswegs zwingend oder auch nur so naheliegend, dass das Berufungsgericht auf ihn hätte eingehen müssen.
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
    Damit stehe das angegriffene Urteil im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1989 BVerwG 2 C 22.87 BVerwGE 82, 356 ), eine irreführende oder auf Täuschung beruhende Unterrichtung des Personalrats durch die Dienststelle entspreche nicht den Anforderungen an eine umfassende Unterrichtung und führe auch wenn der Personalrat sich nicht auf die Täuschung berufen sollte zur Anfechtbarkeit der getroffenen Maßnahme.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 1.08

    Begriff des den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtums; Ein Rechtsirrtum über

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
    Befand er sich wie er in verschiedenen Beschwerdepunkten vorträgt in einem möglicherweise unverschuldeten Verbotsirrtum, weil er falsch oder unzureichend instruiert worden war, so kann auch diesem Umstand Bedeutung zukommen (vgl. Urteil vom 22. Juni 2006 BVerwG 2 C 11.05 ZBR 2006, 385 ; Beschluss vom 21. Februar 2008 BVerwG 2 B 1.08 juris).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
    Befand er sich wie er in verschiedenen Beschwerdepunkten vorträgt in einem möglicherweise unverschuldeten Verbotsirrtum, weil er falsch oder unzureichend instruiert worden war, so kann auch diesem Umstand Bedeutung zukommen (vgl. Urteil vom 22. Juni 2006 BVerwG 2 C 11.05 ZBR 2006, 385 ; Beschluss vom 21. Februar 2008 BVerwG 2 B 1.08 juris).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
    Dieser Schluss ist zwar möglich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2008 3 CE 07.2937 DVBl 2008, 532; vgl. zum Anspruch auf Beurteilung durch einen unvoreingenommenen Beurteiler auch Urteile vom 23. April 1998 BVerwG 2 C 16.97 BVerwGE 106, 318 m.w.N. und vom 23. September 2004 BVerwG 2 A 8.03 Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43), aber keineswegs zwingend oder auch nur so naheliegend, dass das Berufungsgericht auf ihn hätte eingehen müssen.
  • BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei überlanger

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
    Dabei erfordert es der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 VwGO), benannte und mit zumutbarem Aufwand erreichbare Zeugen selbst zu vernehmen und nicht deren in einem anderen Verfahren gemachte Aussagen im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen, sofern die Partei dem ausdrücklich widersprochen hat (vgl. Urteil vom 18. September 1985 BVerwG 2 C 30.84 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28 S. 6 und Beschluss vom 18. Juli 1997 BVerwG 5 B 156.96 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 S. 28).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Es verstößt daher gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn ohne allseitiges Einverständnis tatsächliche Feststellungen ohne erneute Prüfung durch das Gericht auf eine bloße schriftliche Wiedergabe der Erklärungen von Personen gestützt werden, die als Zeugen hätten vernommen werden können (Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG 8 C 110.59 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 1 und vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 21; Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 103.98 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42 und vom 25. August 2008 - BVerwG 2 B 18.08 - juris; ebenso für das Disziplinarverfahren Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4).
  • VGH Hessen, 08.06.2011 - 1 A 1991/08

    Entlassung eines Beamtenanwärters

    Nach Zulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. August 2008 - 2 B 18.08 - das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Hess. VGH zurückverwiesen.

    Der Senat bemisst den Streitwert ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. August 2008 - 2 B 18.08 -.

  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08

    Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    8 Der ablehnende Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs erging mehr als zweieinhalb Jahre vor Verkündung des klageabweisenden Berufungsurteils, das aufgrund des beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Beschwerdeverfahrens noch nicht rechtskräftig ist (BVerwG 2 B 18.08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07

    Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten wegen des Konsums von

    - so wohl BVerwG, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 B 18.08 -, juris, dort Rn. 13; nur scheinbar in diese Richtung hingegen BVerwG, Beschluss vom 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, a.a.O., in juris Rn. 8, 16, wonach Protokolle über Zeugenaussagen gegen den Widerspruch eines Beteiligten wegen des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme zwar nicht als Zeugenbeweis, wohl aber als Urkundsbeweis berücksichtigt werden dürfen -, wenn ein Antrag auf Erhebung eines direkten Beweismittels, insbesondere auf Zeugenvernehmung gestellt sei oder wenn sich sonst dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen müsse.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09

    Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von

    Soweit er sich in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. August 2008 in dem Verfahren 2 B 18.08 (veröffentlicht bei juris) beruft, vermag er damit nicht durchzudringen.

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich gleichfalls nicht wegen der vom Kläger gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. August 2008 in dem Verfahren 2 B 18.08 (veröffentlicht bei juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - 19 A 1491/05

    Ausschluss einer Einbürgerung nach § 11 S. 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (

    BVerwG, Beschlüsse vom 25.8.2008 2 B 18.08 , juris, Rdn. 13, und vom 22.11.1991 1 B 142/91 , NJW 1992, 1186, juris, Rdn. 2 m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10

    Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung

    Dessen ungeachtet geht das Bundesverwaltungsgericht nach wie vor davon aus, dass jedenfalls eine irreführende oder auf Täuschung beruhende Unterrichtung des Personalrats durch die Dienststelle zur Anfechtbarkeit der getroffenen Maßnahme auch durch den Beamten führe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.2008 - BVerwG 2 B 18.08 -, juris Rn. 3; Urteil vom 12.10.1989 - BVerwG 2 C 22.87 -, juris Rn. 24) und hat eine ohne Mitbestimmung ergangene Entlassung als rechtswidrig kassiert, ohne dabei allerdings näher auf § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO und das Erfordernis einer Verletzung eigener Rechte einzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.12.1982 - BVerwG 2 C 59.81 -, juris Rn. 10, 16).
  • VG Düsseldorf, 18.05.2022 - 20 K 730/20
    Auch im Hinblick auf die gerichtliche Amtsermittlungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO gilt selbst für Fälle, in denen - wie hier im Hinblick auf die veranschlagten Kosten für den geplanten Neubau der IHK-Geschäftsstelle O. mit einem Prüfungs- und Weiterbildungszentrum - tatsächliche Umstände aus dem Bereich des Beklagten in Rede stehen, deren Überprüfung dem Kläger mangels eigener Kenntnis gar nicht möglich ist, das Gericht verlangen kann, dass der Kläger sein Bestreiten substantiiert, also Gründe für seine Zweifel anführt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 B 18/08 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 2. November 2007 - 3 B 58/07 -, juris Rn. 6.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2015 - 2 LB 3/15

    Fristlose Entlassung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis auf Zeit; in Zweifel

    Dies bedeutet zum Einen, dass die Verwaltungsgerichte den zugrundeliegenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln haben, sofern der Soldat ihn substantiiert bestreitet (vgl. hierzu allg. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 B 18.08 - juris Rn. 13), und zum Anderen, dass dem Soldaten ein Bestreiten grundsätzlich nicht zum Nachteil gereichen darf (vgl. zu diesem allg. Grundsatz: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - juris LS 2 und Rn. 51 f. mwN).
  • VG Lüneburg, 15.06.2010 - 2 A 113/09

    Baufenster; Baugenehmigung; Baugrenze; Befreiung; Grundstücksausnutzung;

    In dem nicht angefochtenen Beschluss der Kammer vom 20. März 2008 (2 B 18/08) heißt es, dass die Nachbarbeeinträchtigung nicht größer sei als bei dem ursprünglich geplanten Vorhaben von 1992.
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 4 ZB 08.3296

    Holznutzungsrecht; Beweiswürdigung; Unmittelbarkeitsgrundsatz

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 4 ZB 08.3299

    Holznutzungsrecht; Beweiswürdigung; Unmittelbarkeitsgrundsatz

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