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   BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18   

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BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18 (https://dejure.org/2019,29873)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2019 - 2 B 19.18 (https://dejure.org/2019,29873)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 2 B 19.18 (https://dejure.org/2019,29873)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 86 Abs. 2,... § 108 Abs. 1 Satz 2, § 113 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 133 Abs. 3 Satz 3; VwVfG § 39 Abs. 1; BeamtStG § 33 Abs. 1 Satz 3, § 49 Abs. 1 bis 4; StPO § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, § 480
    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der mündlichen Verhandlung; Bekanntwerden des Dienstvergehens in der Öffentlichkeit; Bescheidungspflicht; Bestärken Gleichgesinnter; Beweisantrag; Disziplinarklage; Ermessensreduzierung auf Null; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49 BeamtStG, § 49 Abs 4 BeamtStG, § 477 Abs 2 S 3 Nr 1 StPO, § 480 StPO, § 108 Abs 1 S 2 VwGO
    Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten

  • doev.de PDF

    Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten

  • rewis.io

    Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen rechtsextremistischer und menschenverachtender Äußerungen sowie Gewaltfantasien und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten i.R.e. Telefongesprächs mit einem Kollegen als Zufallsfund einer durchgeführten Telefonüberwachung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von Gewaltfantasien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 113
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
    Soweit die Beschwerdebegründung in diesem Zusammenhang auf die jüngste Entscheidung des Senats zur beamtenrechtlichen Treuepflicht und zur disziplinaren Ahndung einer Tätowierung mit verfassungsfeindlichem Inhalt abhebt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 12 ff.) und in Abgrenzung zu dieser Entscheidung (weiteren) Klärungsbedarf sieht, begründet dies keine grundsätzliche Bedeutung der Sache.

    Der Senat hat bereits in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung ausgeführt, dass das beanstandete außerdienstliche Verhalten nicht öffentlich sichtbar sein muss (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Leitsatz 3 und Rn. 27 ff.).

    Auch insoweit hat der Senat bereits - auf dem bereits angeführten Ansatz beruhend - entschieden, dass ein disziplinarwürdiges Verhalten bereits dann vorliegt, wenn der Beamte Äußerungen mit verfassungsfeindlichem Inhalt nur im Kreis Gleichgesinnter offenbart und damit Gleichgesinnte in diesen Überzeugungen (be-)stärkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 27 ff.).

    Die Beschwerdebegründung (S. 7, Punkt B.1.) macht eine Divergenz zu der bereits erwähnten Entscheidung des Senats zur beamtenrechtlichen Treuepflicht und Ahndung von Tätowierungen mit verfassungsfeindlichem Inhalt geltend (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 12 ff.).

    Die Beschwerde (Beschwerdebegründung Punkt B.2, S. 8 Mitte und S. 8 unten) zitiert diese Entscheidung zutreffend dahingehend (wie ebenfalls bereits oben ausgeführt), dass ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht weder ein öffentlich sichtbares noch ein strafbares Verhalten des Beamten voraussetzt, sondern dass es ausreicht, wenn er die beanstandungswürdige Überzeugung "nur im Kreis Gleichgesinnter" offenlegt, mit denen er sie teilt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 29 f.).

    Im Gegenteil hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass es zwischen dem bloßen Haben und Mitteilen einer Überzeugung und dem planmäßig werbenden Agieren oder gar agitieren (vielfältige) differenzierungsfähige und erheblichen Abstufungen gibt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 23).

    In der angeführten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht einen disziplinarwürdigen Verstoß gegen die Treuepflicht (bereits) in der plakativen Kundgabe einer Überzeugung in Gestalt von Tätowierungen mit verfassungsfeindlichem Inhalt gesehen (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 24 ff.).

    Soweit die Beschwerde weiter (durchaus zutreffend, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 31) ausführt, dass die beanstandete Äußerung von besonderem Gewicht sein muss und deshalb eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles erforderlich ist, der das Berufungsurteil - nach Ansicht der Beschwerde - nicht genüge, richtet sich die Beschwerde genau gegen dies, nämlich die Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles durch das dazu berufene Tatsachengericht, hier den Verwaltungsgerichtshof.

  • BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03

    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift;

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
    Mit einer - im Streitfall ausweislich des Protokolls gegebenen - kurzen mündlichen Begründung ist dem § 86 Abs. 2 VwGO zunächst Genüge getan (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 15 f. und vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 - Buchholz 406.25 § 10 BImSchG Nr. 6 Rn. 30.).

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 15 f. und vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 - Buchholz 406.25 § 10 BImSchG Nr. 6 Rn. 30).

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
    Mit einer - im Streitfall ausweislich des Protokolls gegebenen - kurzen mündlichen Begründung ist dem § 86 Abs. 2 VwGO zunächst Genüge getan (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 15 f. und vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 - Buchholz 406.25 § 10 BImSchG Nr. 6 Rn. 30.).

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 15 f. und vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 - Buchholz 406.25 § 10 BImSchG Nr. 6 Rn. 30).

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).

    Bei einer solchen Konstellation bedarf es auch keiner (richterlichen) Umdeutung, so dass die Bestätigung des Behördenhandelns nicht davon abhängt, ob die Voraussetzungen für eine Umdeutung erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
    Die Voraussetzungen, unter denen das außerdienstliche Verhalten eines Beamten geeignet ist, das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in einer für die Amtsführung eines Beamten bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, sind vom Bundesverwaltungsgericht, soweit sie in verallgemeinerungsfähiger Weise rechtsgrundsätzlich beschrieben werden können, in ständiger Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ).

    Denn Maßstab für die Frage, in welchem Umfang der Dienstherr oder die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen können, ist die Annahme, dass das Dienstvergehen einschließlich aller be- und entlastenden Umstände bekannt würde (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 56).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
    Denn Maßstab für die Frage, in welchem Umfang der Dienstherr oder die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen können, ist die Annahme, dass das Dienstvergehen einschließlich aller be- und entlastenden Umstände bekannt würde (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 56).
  • BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82

    Weinbergsaufbaugesetz - Vereinbarkeit von Landesrecht mit Bundesrecht - Kollision

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Unerheblich sind insbesondere Zufälligkeiten wie der Umstand, ob das Dienstvergehen - etwa durch die Presse oder aufgrund von Indiskretionen - bereits in die Öffentlichkeit getragen wurde oder im bisherigen dienstlichen Umfeld des Beamten bereits bekannt geworden ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 56 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 19.18 - Buchholz 232.01 § 33 BeamtStG Nr. 3 Rn. 16 und 18).

    Dies begründet zugleich eine Schutzpflicht des Staates gegenüber den in seinem Gewahrsam befindlichen Gefangenen und schließt es aus, dass (Aufsichts-)Personen mit einer Bereitschaft oder Neigung zu Gewaltanwendung in einem Bereich eingesetzt werden, in denen ihnen legale Gewaltausübung möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 19.18 - Buchholz 232.01 § 33 BeamtStG Nr. 3 Leitsatz 2 und Rn. 19, dort zu Gewalt- und Tötungsphantasien).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Zwischen dem "bloßen" Haben und Mitteilen einer Überzeugung und dem planmäßigen werbenden Agieren oder gar Agitieren liegen differenzierungsfähige und erhebliche Abstufungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 23; Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 19.18 - juris Rn. 35).

    Die Öffentlichkeit einer verfassungsfeindlichen Betätigung ist dabei nicht Voraussetzung für einen Verstoß gegen die Treuepflicht des Beamten, denn auch wenn sich ein Anhänger verfassungsfeindlicher Ziele nur im Kreis Gleichgesinnter offenbart und betätigt, zieht er Folgerungen aus seiner Überzeugung für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 29; Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 19.18 - juris Rn. 17, 33).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    Maßstab für die Frage, in welchem Umfang der Dienstherr oder die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen können, ist die Annahme, dass das Dienstvergehen einschließlich aller be- und entlastenden Umstände bekannt würde ( BVerwG, Urteil vom 29.7.2019 - BVerwG 2 B 19.18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Für den Dienstherrn begründen solche Äußerungen in jedem Fall disziplinaren Handlungsbedarf (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.7.2019, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.).

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