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   VGH Hessen, 05.09.2013 - 2 B 1903/13   

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https://dejure.org/2013,22504
VGH Hessen, 05.09.2013 - 2 B 1903/13 (https://dejure.org/2013,22504)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.09.2013 - 2 B 1903/13 (https://dejure.org/2013,22504)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. September 2013 - 2 B 1903/13 (https://dejure.org/2013,22504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Versammlungsverbot Zweiter Islamischer Friedenskongress am 7. September 2013

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbot der Stadt Frankfurt gekippt - Salafisten dürfen demonstrieren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Offenbach gestattet Salafisten-Kundgebung - Pierre Vogel darf auftreten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main in Sachen Versammlungsverbot "Zweiter Islamischer Friedenskongress" am 7.9.2013 zurückgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2013 - 2 B 1903/13
    3 Ein Verbot bloßer verfassungsfeindlicher Meinungskundgaben bei Demonstrationen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (etwa Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 28) erst in Betracht, wenn durch die Meinungskundgabe zugleich strafrechtliche Normen verletzt werden.

    Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Bestandteilen ist ebenso erlaubt wie die Äußerung der Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu ändern (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63, 82).

    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ist ein Recht auch zum Schutz von Minderheiten und darf deshalb nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte den herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen entsprechen (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a. a. O.).

  • VG Köln, 08.05.2012 - 20 L 590/12

    Eilverfahren gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2013 - 2 B 1903/13
    Die in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Beschluss vom 8. Mai 2012 - 20 L 590/12 - juris) betrifft eine andere Situation.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2013 - 2 B 1903/13
    3 Ein Verbot bloßer verfassungsfeindlicher Meinungskundgaben bei Demonstrationen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (etwa Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 28) erst in Betracht, wenn durch die Meinungskundgabe zugleich strafrechtliche Normen verletzt werden.
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VGH Hessen, 05.09.2013 - 2 B 1903/13
    Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Bestandteilen ist ebenso erlaubt wie die Äußerung der Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu ändern (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63, 82).
  • VG Bremen, 30.05.2014 - 5 V 703/14

    Verbot einer salafistischen Kundgebung - Salafismus; Versammlung

    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ist ein Recht zum Schutz von Minderheiten und darf deshalb nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte den herrschenden sozialen oder ethischen Anschauungen entsprechen (vgl. BVerfG, B. v. 19.12.2007 - 1 BvQ 19/04, juris; Hess. VGH, B. v. 05.09.2013 - 2 B 1903/13, juris).
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