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   BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13, 2 B 2.13, 2 B 2.13   

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https://dejure.org/2013,10740
BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13, 2 B 2.13, 2 B 2.13 (https://dejure.org/2013,10740)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 B 2.13, 2 B 2.13, 2 B 2.13 (https://dejure.org/2013,10740)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 B 2.13, 2 B 2.13, 2 B 2.13 (https://dejure.org/2013,10740)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub bei dienstunfähiger Erkrankung i.R.d. Bewilligung der Altersteilzeit bei Eintritt in den Ruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub bei dienstunfähiger Erkrankung i.R.d. Bewilligung der Altersteilzeit bei Eintritt in den Ruhestand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13
    Denn das nationale Recht räumt einem Beamten einen solchen Urlaubsabgeltungsanspruch nicht ein (Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 - IÖD 2013, 78 ).

    Der erkennende Senat ist dem gefolgt (Urteile vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 29.11 - NVwZ-RR 2012, 972 Rn. 20 ff. und vom 31. Januar 2013 a.a.O. S. 79 ).

    Die Voraussetzungen für die unmittelbare Anwendbarkeit des nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzten Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG sind erfüllt (Urteil vom 31. Januar 2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13
    Der erkennende Senat ist dem gefolgt (Urteile vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 29.11 - NVwZ-RR 2012, 972 Rn. 20 ff. und vom 31. Januar 2013 a.a.O. S. 79 ).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13
    Der EuGH hat für beamtete Feuerwehrleute mehrfach entschieden, dass sie der Arbeitszeitrichtlinie unterfallen (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - ABl EU 2012, Nr. C 174 S. 4 = NVwZ 2012, 688 Rn. 22).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13
    Der EuGH hat für beamtete Feuerwehrleute mehrfach entschieden, dass sie der Arbeitszeitrichtlinie unterfallen (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - ABl EU 2012, Nr. C 174 S. 4 = NVwZ 2012, 688 Rn. 22).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 C 41.10

    Berufssoldat; Dienstzeit; Dienstzeitausgleich; Freistellung vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13
    Der Senat hat darauf hingewiesen, dass Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG, auf den Art. 1 Abs. 3 RL 2003/88/EG zur Bestimmung ihres Anwendungsbereichs Bezug nimmt, nach der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen ist und nicht etwa Streitkräfte, Feuerwehr oder Polizei generell, sondern nur für bestimmte in diesen Sektoren wahrgenommene besondere Aufgaben wie etwa bei Natur- oder Technologiekatastrophen und schweren Unglücksfällen von der Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie ausnimmt (Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 2 C 41.10 - Buchholz 240 § 50a BBesG Nr. 1 Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17

    Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden

    Wird ein solches Konto geführt, besteht auch ein Anspruch auf Zeitgutschrift vorgeleisteter Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto in Höhe des tatsächlich erbrachten Arbeitsumfangs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2012 - 2 B 2.13 - und Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14.03 - vorgehend Senatsurteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 - vgl. auch BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 5 AZR 676/11 -, Juris).
  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 6 ZB 15.2493

    Unionsrechtlicher Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei wieder erlangter

    Vor Inkrafttreten der Vorschrift des § 10 EUrlV am 14. März 2015, die für die vorliegende Fallgestaltung noch nicht galt, gab es für Beamte keine normativen Regelungen des deutschen Rechts, die einen solchen Anspruch begründet hätten (BVerwG, U. v. 25.4.2013 - 2 B 2.13 - juris Rn. 7).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH gewährt Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf finanzielle Vergütung des bezahlten Jahresurlaubs nur dann, wenn sie diesen krankheitsbedingt während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Anspruch nehmen konnten (u. a. EuGH, U. v. 3.5.2012 - Rs. C-337/10 - juris; BVerfG, B. v. 15.5.2014 - 2 BvR 324/14 - juris Rn. 12; BVerwG, B. v. 25.4.2013 - 2 B 2.13 - juris Rn. 8).

  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 16.606

    Kein Urlaubs(abgeltungs)anspruch für Zeitraum einer rechtswidrigen

    Zudem werde auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2013 - 2 B 2/13 - verwiesen.

    Auch aus der klägerseits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 31.1.2013 - 2 C 10/12; U.v. 30.4.2014 - 2 A 8 /13; B.v. 25.4.2013 - 2 B 2/13), die sich auf die Rechtsprechung des EuGH stützt, ergibt sich nichts anderes, da § 10 Abs. 3 UrlV in Umsetzung dieser Rechtsprechung die gleichen Voraussetzungen an einen Urlaubsabgeltungsanspruch - mithin eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und einen bestehenden Urlaubsanaspruch, der infolge Dienstunfähigkeit nicht genommen werden konnte, stellt.

  • VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5036/14

    Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub wegen vorzeitiger Zurruhesetzung eines

    Die Regelung zum Umgang mit krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Mindesturlaub vor längeren Freistellungsphasen unmittelbar vor Beendigung des Beamtenverhältnisses (Altersteilzeit, Sabbatjahr, Elternzeit etc.) setzt den Beschluss des BVerwG vom 25. April 2013 (Az. 2 B 2/13; Vorinstanz: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 26. September 2012, Az. 1 A 161/12) um, wonach auch bei einer bis zum Beginn der Freistellungsphase bestehenden krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit grundsätzlich ein finanzieller Abgeltungsanspruch gemäß Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG in Betracht kommt.
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