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   OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20   

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OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20 (https://dejure.org/2020,13447)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 (https://dejure.org/2020,13447)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 2 B 201/20 (https://dejure.org/2020,13447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 18 VwGOAG SL, § 32 BVerfGG, § 12 Abs 2 CoronaVV SL, § 4 Abs 3 CoronaVV SL, Art 12 Abs 1 GG
    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bordelle im Saarland müssen geschlossen bleiben

  • RA Kotz

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der "Corona-Verordnung" (Prostitutionsstätten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bordelle im Saarland bleiben vorerst geschlossen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Bei der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190).

    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Ließen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so wäre wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen dann die von der Antragstellerin angesprochene "Folgenbetrachtung" [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.

    [vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83Nr.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    [vgl. entsprechend zum damaligen § 5 Abs. 1 CPV OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, sowie zum früheren § 5 Abs. 4 Satz 1 CPV Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, teilweise eingestellt auf der Homepage des Gerichts].

    Die Wirksamkeit des § 4 Abs. 3 CPV unterliegt bei der hier allein möglichen überschlägigen Betrachtung zunächst weder in formeller [vgl. auch zu den Anforderungen an die Veröffentlichung und die Benennung der Ermächtigungsgrundlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -] noch in materieller Hinsicht durchgreifenden Bedenken.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    [vgl. entsprechend zum damaligen § 5 Abs. 1 CPV OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, sowie zum früheren § 5 Abs. 4 Satz 1 CPV Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, teilweise eingestellt auf der Homepage des Gerichts].

    Die Wirksamkeit des § 4 Abs. 3 CPV unterliegt bei der hier allein möglichen überschlägigen Betrachtung zunächst weder in formeller [vgl. auch zu den Anforderungen an die Veröffentlichung und die Benennung der Ermächtigungsgrundlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -] noch in materieller Hinsicht durchgreifenden Bedenken.

  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Ließen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so wäre wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen dann die von der Antragstellerin angesprochene "Folgenbetrachtung" [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Ließen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so wäre wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen dann die von der Antragstellerin angesprochene "Folgenbetrachtung" [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    [kritisch zur Beachtung des sog. Parlamentsvorbehalts etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 9.4.2020 - 1 S 925/20 -, bei Juris] Ebenso wie in dem Eilrechtsschutzverfahren nach § 32 BVerfGG ist auch in dem Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO für eine Klärung derart grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen kein Raum.
  • OVG Saarland, 09.04.2020 - 1 B 83/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Schließung einer im

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Selbst bei Annahme "offener" Erfolgsaussichten in der Hauptsache und einer von der Antragstellerin angesprochenen reinen Folgenabwägung in Anlehnung an den § 32 BVerfGG [vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166] hätten die im Antrag geschilderten Interessen der Antragstellerin, von der zeitlich befristeten Betriebsuntersagung sofort verschont zu bleiben, hinter den genannten schwerwiegenden öffentlichen und privaten Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zurückzutreten.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Das besondere Anordnungsinteresse (§ 47 Abs. 6 VwGO) [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzlich Legitimation des staatlichen Normgebers allgemein deutlich über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt] im Sinne erheblich gesteigerter "Dringlichkeit" ergibt sich aus ihrem Vortrag.
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, Juris].
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    [so unter Verweis auf die textliche Anlehnung an § 34 BSeuchG a.F sowie zur Entstehungsgeschichte etwa VGH München, Beschlüssen vom 30.3.2020 - 20 NE 20.632 und 20 NE 20.631 -, beide bei Juris, jedenfalls in der Neufassung vom März 2020 trotz der Formulierung als "Generalklausel" auch keine Bedenken gegen eine hinreichende inhaltliche Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) bestehen, was Inhalt, Zweck und Ausmaß der übertragenen Rechtssetzungsbefugnisse angeht] Danach trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, wenn "Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider" festgestellt werden, [vgl. insoweit die täglichen Lageberichte und Feststellungen des nach § 4 Abs. 1 IfSG insoweit zuständigen Robert-Koch-Instituts (RKI) zur "Corona-Virus-Krankheit-2019", zuletzt vom 2.4.2020, wonach bezogen auf das Saarland 2381 Fälle bestätigt sind] soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20

    Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung

  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 134/20

    Verbot des Betriebs von Fitnessstudios wegen Bekämpfung des Corona-Virus nicht

  • VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20

    Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten

    (Ebenso: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21.Oktober 2020 - Vf. 26-VII-20, juris Rn. 17 f. und Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, juris Rn. 45 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE -, juris Rn. 37 ff. und Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 13 B 1581/20.NE -, juris Rn. 32 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. April 2020 - 13 MN 67/20 -, juris Rn. 26 und Beschluss vom 11. November 2020 - 13 MN 485/20 -, juris Rn. 14 ff.; HessVGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 36 und Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2701/20.N -, juris Rn. 22 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 2 B 128/20 -, juris Rn. 13 und Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 B 111/20 -, juris Rn. 10 und vom 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 22 ff.; ThürOVG, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 EN 245/20 -, juris Rn. 36 und Beschluss vom 25. November 2020 - 3 EN 746/20 -, juris Rn. 40; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 KM 439/20 OVG -, juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris Rn. 28 und Beschluss vom 5. November 2020 - 1 S 3405/20 -, juris Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 R 52/20 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 -, juris Rn. 17 ff. und Beschluss vom 10. November 2020 - 3 R 219/20 -, juris Rn. 41; HambOVG, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 Bs 86/20 -, juris Rn. 8 und Beschluss vom 18. November 2020 - 5 Bs 209/20 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 21 f. und Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 11 S 120/20 -, juris Rn. 24 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 30. Juli 2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 21 ff. und Beschluss vom 24. November 2020 - 1 B 362/20 -, juris Rn. 25 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 MR 14/20 -, juris Rn. 13 f. und Beschluss vom 5. November 2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2020 - 6 B 11353/20 -, juris Rn. 5 f.; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 34 und Beschluss vom 8. September 2020 - 20 NE 20.1999 -, juris Rn. 26; Brocker, NVwZ 2020, S. 1485 (1486); Greve, ZG 2021, S. 25 (36); Johann/Gabriel, in: Eckart/Winkelmüller, BeckOK InfSchR, 3. Ed. 1.1.2021, § 28 IfSG Rn. 5; Kießling, IfSG.
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Sie vertrage sich auch weder mit dem Lockerungskonzept des Antragsgegners, noch entspreche sie der auch vom Senat im Beschluss vom 30.6.2020 - 2 B 201/20 - herausgestellten Verpflichtung des Verordnungsgebers für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung fortlaufend und zeitnah zu überprüfen, ob die Aufrechterhaltung der Verbote noch notwendig und angemessen sei.

    Diese Maßgaben erscheinen in dem konkreten, räumlich kleinen und - mit den Worten der Antragstellerin - "überschaubaren" Betrieb ("...domizil") mit speziellem Leistungsangebot vor allem in den beiden "Spartenzimmern" [vgl. hierzu den im Zusammenhang mit dem Umbau beziehungsweise der Nutzungsänderung eines ehemaligen medizinischen Labors im 4. Obergeschoss des Gebäudes vorgelegten Grundrissplan zur Einrichtung eines "bordellähnlichen Kleinbetriebs mit gewerblicher Zimmervermietung"] anders als bei den auch in Bayern weiterhin mit Betriebsverboten belegten Bordellen und bordellartigen Betrieben [vgl. dazu etwa Beschluss des Senats vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, Juris] in der gebotenen Weise kontrollierbar und umsetzbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 13 B 800/20

    Bordelle bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 11.

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juni 2020 - 1 S 1629/20 -, Abdruck S. 11.

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14.

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juni 2020 - 1 S 1629/20 -, Abdruck S. 12.

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 17 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juni 2020 - 1 S 1629/20 -, Abdruck S. 9 ff.

  • VG Berlin, 15.10.2020 - 14 L 422.20

    Berliner Sperrstunde für Gaststätten vorerst suspendiert

    Die Ermächtigungsgrundlage in Form einer Generalklausel und die sich hierauf beziehende Verordnungsermächtigung verstoßen weder gegen den Parlamentsvorbehalt bzw. das Wesentlichkeitsprinzip noch gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Verordnungsermächtigungen in Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - VGH 1 S 2871/20 - juris, Rn. 28 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. September 2020 - VGH 20 CS 20.1962 - juris, Rn. 24 f.; Saarländischer VerfGH, Beschluss vom 31. August 2020 - Lv 15/20 - EA S. 15 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juli 2020 - OVG 13 B 870/20.NE - juris, Rn. 14 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Juni 2020 - OVG 13 MN 244/20 - juris, Rn. 11.; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. Juni 2020 - VGH 8 B 1446/20.N - juris, Rn. 27 ff.; Saarländisches OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - OVG 2 B 201/20 - juris, Rn. 10 f.; jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 10.07.2020 - 3 EN 394/20

    Thüringen; Corona-Pandemie; Schließung von Prostitutionsstätten und Untersagung

    Sie ist jedenfalls auch in ihren Grundrechten aus Art. 12 GG - hier der Berufsausübungsfreiheit - betroffen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 - juris Rdn. 7).

    Auch ausgehend von einem strengen Maßstab erweisen sich die angegriffenen Anordnungen nicht als offensichtlich rechtswidrig (vgl. zu den jeweiligen Rechtslagen im Ergebnis ebenso: OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2020 - 13 B 800/20.NE - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.06.2020 - 13 MN 211/20 - juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 08.06.2020 - 8 B 1446/20.N - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 - juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.06.2020 - 3 B 203/20 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.06.2020 - 1 S 1617/20 - n. v.).

    Die Schließung von Prostitutionsstätten, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden (§ 2 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz), ist daher grundsätzlich geeignet, die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden (vgl. OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2020 - 13 B 800/20.NE - juris, Rdn. 52; OVG Saarland, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 - juris, Rdn. 13).

    Angesichts der besonderen gewollten intimen Atmosphäre in Bordellen, der körperlichen Erregungszustände der Beteiligten und dem Bedürfnis nach Anonymität ist anzunehmen, dass eine Kontrolle - gar durch Dritte - während der Dienstleistung an Grenzen stößt, wenn nicht sogar tatsächlich unmöglich sein dürfte (vgl. OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2020 - 13 B 800/20.NE - juris, Rdn. 56 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.06.2020 - 13 MN 211/20 - juris, Rdn. 41; Hessischer VGH, Beschluss vom 08.06.2020 - 8 B 1446/20.N - juris, Rdn. 35; OVG Saarland, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 - juris, Rdn. 14; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.06.2020 -3 B 203/20 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - 3 R 156/20

    Prostitutionsstätten dürfen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen

    Gleichwohl muss er bereits beschlossenen Schutzmaßnahmen, die in erheblichem Maße in Grundrechte - hier der Betreiber von Prostitutionsstätten und der dort tätigen Anbieter sexueller Dienstleistungen - eingreifen, mit zunehmender Dauer besonders streng prüfen, ob es deren uneingeschränkter Beibehaltung bedarf oder nicht andere, weniger grundrechtsintensive Maßnahmen ebenso geeignet sind, den verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 16; SaarlOVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 - juris Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

    Bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen besteht - anders als bei sonstigen körpernahen Dienstleistungen oder im Bereich der Gastronomie - ein erhöhtes Bedürfnis an Diskretion, das es für diesen Bereich wahrscheinlicher erachten lässt, dass Kunden unzutreffende Kontaktdaten angeben (vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14).

    Es liegt nahe, dass es viele Besucher dieser Einrichtungen wegen einer negativen gesellschaftlichen Bewertung dieses Verhaltens oder aus persönlichen Gründen scheuen werden, ihre Daten korrekt anzugeben, um sich nicht bei einer im Einzelfall erforderlichen telefonischen oder schriftlichen Nachverfolgung oder im Zusammenhang mit der Einleitung von Quarantänemaßnahmen mit "unliebsamen" Fragen im Familien- oder Bekanntenkreis konfrontiert zu sehen (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei der Prostitution in Deutschland um einen gesetzlich anerkannten Beruf handelt, liegt es jedenfalls nicht völlig fern, dass nicht wenige Besucher der Einrichtung aufgrund nach wie vor noch verbreiteter negativer gesellschaftlicher Wertungen eine gewisse Scheu an den Tag legen werden, ihre Daten korrekt anzugeben, um sich bei einer im Einzelfall erforderlichen telefonischen oder schriftlichen Nachverfolgung oder im Zusammenhang mit der Einleitung von Quarantänemaßnahmen nicht mit Fragen im Familien- oder Bekanntenkreis konfrontiert zu sehen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Bei lebensnaher Betrachtung dürfte daher kaum zu erwarten sein, dass im Falle eines Corona- Ausbruchs die Infektionsketten zu verfolgen sind (vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris Rdnr. 14).

    Bei Abwägung der Auswirkungen des zeitlich befristeten Eingriffs in die Grundrechte der Antragstellerin mit den Grundrechten der Bevölkerung ist dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der "noch gesunden" Personen der Vorrang zu geben (vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris).

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 252/19

    Normenkontrollantrag des Betreibers eines sog. "Laufhauses" gegen die Festlegung

    [vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 - im Zusammenhang mit Einzelregelungen der saarländischen Corona-Pandemie-Verordnungen, dort konkret zur Betriebsuntersagung von Prostitutionsstätten] Die Übrigen Regelungen, insbesondere das Verbot der Straßenprostitution innerhalb und - mit Ausnahme der dafür im § 5 SGV ausdrücklich ausgenommenen Bereiche des Stadtgebiets - auch außerhalb des Sperrgebiets sind einer davon unabhängigen rechtlichen Betrachtung zugänglich und haben insoweit einen selbständigen Charakter.

    [vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2014 - 6 C 28.13 -, KommJur 2015, 158, und Beschluss vom 16.5.2017 - 4 B 24.16 -, BauR 2017, 1498, dort in Abgrenzung zu den anderen Zwecksetzungen unterliegenden bauplanungsrechtlichen Befugnissen der Gemeinden für einen Ausschluss nach § 1 Abs. 9 BauNVO] Diese Ermächtigungsgrundlage selbst unterliegt auch wegen des Tatbestandsmerkmals des "öffentlichen Anstands" insbesondere mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die grundrechtlichen Gewährleistungen der Art. 12 [vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 20.11.2001 - C-268/99 -, NVwZ 2002, 326, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen im gemeinschaftsrechtlichen Verständnis angesehen werden kann, sowie BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, wonach der Erlass einer Sperrgebietsverordnung sowohl für Prostituierte als auch für sonstige Personen, die im Umfeld der Prostitution eine berufliche Tätigkeit entfalten, eine Berufsausübungsregelung darstellt; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, Betriebsuntersagung CORONA, bei Juris und auf der Homepage des Gerichts] zugunsten von Prostituierten und "prostitutionsakzessorischen Gewerbetreibenden" nach einschlägiger Rechtsprechung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • VG Berlin, 09.11.2020 - 4 L 476.20

    Gaststätten im Land Berlin bleiben geschlossen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 1 S 2347/20

    Coronakrise: Domina- und BDSM-Studios als Prostitutionsstätten zu behandeln

  • VG Mainz, 14.07.2020 - 1 L 445/20

    Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2020 - 3 R 205/20

    Zum (touristischen) Beherbergungsverbot im Land Sachsen-Anhalt

  • VG Hamburg, 11.06.2020 - 9 E 2258/20

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte gegen die aus der

  • OVG Hamburg, 20.08.2020 - 5 Bs 114/20

    Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten in Zeiten der Corona-Pandemie

  • VG Berlin, 10.11.2020 - 14 L 561.20

    Corona-Beschränkungen gelten auch für Laternenumzug und Kindergeburtstag

  • VG Berlin, 03.11.2020 - 14 L 508.20

    Konzertverbot der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin

  • VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20

    Corona: Prostitutionsstätten in Berlin müssen weiterhin geschlossen bleiben

  • OLG Hamm, 07.09.2021 - 5 RBs 224/21

    Betriebsuntersagung; Prostitutionsstätte; Massagesalon; Dokumentation

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22

    3G-Zutrittsbeschränkung zu den Prüfungsräumlichkeiten der Zweiten Juristischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung einer

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19

    Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken (Art. 297 EGStGB)

  • VG Berlin, 12.11.2020 - 14 L 516.20

    Schlosspark Theater bleibt für das Publikum geschlossen

  • VG Berlin, 20.10.2020 - 14 L 426.20

    § 7 Abs. 5 Satz 1 SARS-CoV-2-IfSV ist unverhältnismäßig

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des

  • VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Betriebe

  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung

  • VG Berlin, 16.11.2020 - 14 L 511.20

    Ausstellung "Berlin 1945-2000: A Photographic Subject" und die

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 70/20

    (Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken

  • VG Berlin, 05.03.2021 - 4 L 31.21

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen für den Publikumsverkehr

  • VG Berlin, 25.11.2020 - 14 L 589.20

    Tennishallen bleiben geschlossen - Corona-Virus

  • VG Berlin, 23.11.2020 - 14 L 549.20

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen

  • OVG Sachsen, 31.01.2022 - 3 MB 1/22

    3G-Zutrittsbeschränkung zu Prüfungsräumlichkeiten während der COVID-19-Pandemie

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