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   BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82   

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BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82 (https://dejure.org/1984,1305)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1984 - 2 B 205.82 (https://dejure.org/1984,1305)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1984 - 2 B 205.82 (https://dejure.org/1984,1305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung - Beteiligung des zuständigen Amtsarztes - Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1974 - VI A 458/73
    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Ferner ist aber bereits hinreichend geklärt, daß die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit (bzw. Dienstfähigkeit) ärztlich untersuchen zu lassen, von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden kann, ob sie - insbesondere unter Berücksichtigung der soeben dargelegten Gesichtspunkte - ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich ist (vgl. OVG Münster, ZBR 1974, 362, 363; vgl. auch Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 6 B 46.67 - und vom 10. März 1980 - BVerwG 2 B 65.78 - sowie Battis, Bundesbeamtengesetz, § 42 Anm. 4).

    Die Revision kann ferner nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen der in der Beschwerdeschrift vom 19. November 1982 geltend gemachten Abweichung der Entscheidung des Berufungsgerichts vom Urteil des beschließenden Senats vom 22. Juli 1965 - BVerwG 2 C 41.62 - (ZBR 1966, 178 f.) und vom bereits erwähnten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 10. Juni 1974 - VI A 458/73 - (ZBR 1974, 362 ff.) zugelassen werden.

    - Auch vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 10. Juni 1974 - VI A 458/73 - (a.a.O.) ist das Berufungsgericht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 127 Nr. 1 BRRG abgewichen.

  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 41.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Die Revision kann ferner nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen der in der Beschwerdeschrift vom 19. November 1982 geltend gemachten Abweichung der Entscheidung des Berufungsgerichts vom Urteil des beschließenden Senats vom 22. Juli 1965 - BVerwG 2 C 41.62 - (ZBR 1966, 178 f.) und vom bereits erwähnten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 10. Juni 1974 - VI A 458/73 - (ZBR 1974, 362 ff.) zugelassen werden.

    Das Urteil des beschließenden Senats vom 22. Juli 1965 - BVerwG 2 C 41.62 - (a.a.O.) ist zur Frage der Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts und der ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel in einem Verfahren ergangen, in dem über die Dienstunfähigkeit der Klägerin im Zeitpunkt ihrer Versetzung in den Ruhestand zu entscheiden war.

  • BVerwG, 02.04.1968 - VI B 55.67

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bezüglich der Dienstfähigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Es versteht sich von selbst und bedarf deshalb nicht erst der grundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren, daß die an den Beamten gerichtete Anordnung des Dienstherrn, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen (§ 51 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Beamtengesetzes - HBG - in der Fassung vom 14. Dezember 1976, GVBl. I 1977 S. 42; vgl. auch § 42 Abs. 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes - BBG -), nur gerechtfertigt ist, wenn die - vom Beamten nicht geteilten - Zweifel des Dienstherrn an der Dienstfähigkeit (vgl. zur Anwendbarkeit des § 51 Abs. 1 Satz 3 HBG in diesem Falle Beschluß vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - <ZBR 1969, 49 f.>) sich auf konkrete Umstände stützen und nicht "aus der Luft gegriffen" sind (vgl. Plog-Wiedow-Beck, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Band 1, § 42 RdNr. 11; vgl. zur Konkretisierung einer Untersuchungsanordnung auch BGH, NJW 1979, 219, 220 [BGH 01.09.1978 - RiZ R 7/77] sowie das Urteil des beschließenden Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - ).

    Ob bei Zugrundelegung des genannten Prüfungsmaßstabes die Zweifel der Behörde an der Dienstfähigkeit des Beamten berechtigt sind und ob Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung anzuerkennen sind, sind Fragen des Einzelfalles, die rechtsgrundsätzlicher Bedeutung entbehren (vgl. Beschluß vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer darzulegende und für die Entscheidung in dem erstrebten Revisionsverfahren erhebliche - Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Darauf, ob der Kläger mit diesem vereinfachten Verfahren einverstanden ist, kommt es nicht an (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - ).
  • BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Ferner ist aber bereits hinreichend geklärt, daß die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit (bzw. Dienstfähigkeit) ärztlich untersuchen zu lassen, von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden kann, ob sie - insbesondere unter Berücksichtigung der soeben dargelegten Gesichtspunkte - ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich ist (vgl. OVG Münster, ZBR 1974, 362, 363; vgl. auch Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 6 B 46.67 - und vom 10. März 1980 - BVerwG 2 B 65.78 - sowie Battis, Bundesbeamtengesetz, § 42 Anm. 4).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Eine Ermittlung in der von der Beschwerde vorgetragenen Richtung muß sich dem Berufungsgericht von seinem für den Umfang der Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Rechtsauffassung aus (vgl. hierzu Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]) auch nicht etwa von Amts wegen aufdrängen; dies folgt aus den bereits zum Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gemachten Ausführungen.
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Ob das Berufungsgericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (vgl. Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Dies wäre aber aufgrund der Mitwirkungspflicht der Parteien zur Vermeidung eines Rügeverlusts hier zu erwarten gewesen (vgl. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 27.12.1967 - VI B 46.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
    Ferner ist aber bereits hinreichend geklärt, daß die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit (bzw. Dienstfähigkeit) ärztlich untersuchen zu lassen, von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden kann, ob sie - insbesondere unter Berücksichtigung der soeben dargelegten Gesichtspunkte - ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich ist (vgl. OVG Münster, ZBR 1974, 362, 363; vgl. auch Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 6 B 46.67 - und vom 10. März 1980 - BVerwG 2 B 65.78 - sowie Battis, Bundesbeamtengesetz, § 42 Anm. 4).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BGH, 01.09.1978 - RiZ(R) 7/77

    Zurruhesetzung eines Richters wegen Dienstunfähigkeit

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Diese kann - dem Sinn und Zweck des § 53 Abs. 1 Satz 3 LBG a.F. entsprechend - nicht nur bei Zweifeln an der Dienstunfähigkeit eines Richters, sondern auch bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit ergehen (BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, DVBl 1981, 502, und Beschluss vom 28.05.1984 - 2 B 205.82 -, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1; Senatsbeschluss vom 03.02.2005, a.a.O.).

    Voraussetzung ist, dass sich die Zweifel auf hinreichend gewichtige tatsächliche Umstände stützen und "nicht aus der Luft gegriffen" sind (BVerwG, Beschluss vom 28.05.1984, a.a.O., Beschluss vom 26.09.1988 - 2 B 132.88 -, Buchholz 237.1 Art. 56 Nr. 1, und Urteil vom 30.05.2013, a.a.O.).

    Dabei können sich die eine Untersuchungsanordnung tragenden Zweifel des Dienstherrn auch aus einer Summe von Umständen ergeben, die - je für sich gesehen - noch keinen hinreichenden Anlass zu Zweifeln bieten (BVerwG, Beschluss vom 28.05.1984, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, Juris).

    Dem Zweck der Ermächtigung des § 53 Abs. 1 Satz 3 LBG a.F. entsprechend hat sich die gerichtliche Überprüfung vielmehr darauf zu beschränken, ob die Anordnung ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 28.05.1984, a.a.O., und vom 17.09.1997 - 2 B 106.97 -, Juris).

  • VG Trier, 18.04.2019 - 3 K 5849/18

    Entfernung aus dem Dienst wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst

    In welcher Weise der Beamte der Nachweispflicht nachzukommen hat, bestimmt der Dienstvorgesetzte nach Ermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1984 - 2 B 205.82 -, juris).
  • BVerwG, 23.03.2006 - 2 A 12.04

    Verpflichtung eines Beamten zum Nachweis der Dienstunfähigkeit ab dem ersten Tage

    In welcher Weise der Beamte der Nachweispflicht nachzukommen hat, bestimmt die Behörde nach Ermessen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 1984 BVerwG 2 B 205.82 Buchholz 237.5 § 51 LBG Hessen Nr. 1).

    Diese Zweifel dürfen nicht aus der Luft gegriffen, sondern müssen durch konkrete Umstände veranlasst sein (vgl. Beschluss vom 28. Mai 1984 a.a.O.).

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