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   VG Göttingen, 07.07.2014 - 2 B 211/14   

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https://dejure.org/2014,17168
VG Göttingen, 07.07.2014 - 2 B 211/14 (https://dejure.org/2014,17168)
VG Göttingen, Entscheidung vom 07.07.2014 - 2 B 211/14 (https://dejure.org/2014,17168)
VG Göttingen, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 2 B 211/14 (https://dejure.org/2014,17168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BAföG - und das verschobene Elternvermögen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 287
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus VG Göttingen, 07.07.2014 - 2 B 211/14
    Nach der von der Kammer geteilten (vgl. zuletzt Urteil vom 07.08.2012 -2 A 153/11-) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 14.03.2013 -5 C 10/12-, NVwZ-RR 2013, 689 und vom 13.01.1983 - 5 C 103/80 - DVBl. 1983, 846) handelt der Auszubildende grundsätzlich rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, um eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden, Vermögen an einen Dritten unentgeltlich überträgt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu bekommen, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seiner Ausbildung einzusetzen.

    Ein gewichtiges Indiz für die Absicht des Auszubildenden, durch die Vermögensübertragung eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden, liegt vor, wenn die Vermögensübertragung zeitnah zur Beantragung von Ausbildungsförderung erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.2013, a.a.O.; Bayrischer VGH, Urteil vom 28.01.2009 -12 B 08.824-, zitiert nach Juris).

  • VG Chemnitz, 25.05.2009 - 4 K 285/05

    BAföG; Darlehen; Darlehens-Anerkennung; Angehörige; Fremdvergleich; Genehmigung;

    Auszug aus VG Göttingen, 07.07.2014 - 2 B 211/14
    Der Vertrag war und ist damit zivilrechtlich unwirksam und damit ausbildungsförderungsrechtlich unbeachtlich (vgl. zu einem ähnlichen Fall, VG Chemnitz, Urteil vom 25.05.2009 -4 K 285/05-).
  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Auszug aus VG Göttingen, 07.07.2014 - 2 B 211/14
    Ein gewichtiges Indiz für die Absicht des Auszubildenden, durch die Vermögensübertragung eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden, liegt vor, wenn die Vermögensübertragung zeitnah zur Beantragung von Ausbildungsförderung erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.2013, a.a.O.; Bayrischer VGH, Urteil vom 28.01.2009 -12 B 08.824-, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus VG Göttingen, 07.07.2014 - 2 B 211/14
    Um der Gefahr des Missbrauchs zu begegnen, ist Voraussetzung für die Annahme einer Darlehensabrede zwischen nahen Angehörigen, dass sich die Darlehensgewähr auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten, auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abgrenzen lässt (BVerwG, Urteil vom 04.09.2008 - 5 C 30.07 - DVBl. 2009, 125).
  • VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912

    Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche

    Der Kläger war jedoch noch minderjährig; im Hinblick auf die sich aus § 181 BGB ergebende Beschränkung konnte demzufolge mit dem Kläger ein Darlehensvertrag, der diesem nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, ohne eine vormundschaftliche Genehmigung nicht rechtswirksam abgeschlossen werden (vgl. OVG LSA, U.v. 17.2.2010 - 3 L 222/07 - FamRZ 2011, 763; VG Göttingen, B.v. 7.7.2014 - 2 B 211/14 - juris; VG Regensburg, U.v. 31.10.2012 - RO 9 K 12.58 - juris).
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