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   OVG Saarland, 02.05.2014 - 2 B 225/14   

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https://dejure.org/2014,10418
OVG Saarland, 02.05.2014 - 2 B 225/14 (https://dejure.org/2014,10418)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.05.2014 - 2 B 225/14 (https://dejure.org/2014,10418)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Mai 2014 - 2 B 225/14 (https://dejure.org/2014,10418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANDROHUNG; AUSSETZUNGSANTRAG; BEFOLGUNG; EINSTELLUNG; FESTSETZUNG; GELDBETRAG; PFLICHTIGER GRUNDVERWALTUNGSAKT; VOLLSTRECKUNGSSCHUTZ; VOLLZIEHBARKEIT; ZWANGSGELD; ZWISCHENREGELUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 630
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 18.01.2013 - 2 B 7/13

    Aussetzungsverfahren - Zwischenregelungen im Baunachbarstreit

    Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2014 - 2 B 225/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind derartige Zwischenregelungen in Aussetzungsverfahren unter unmittelbarem Rückgriff auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG nur sachgerecht, wenn eine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht feststellbar ist und zusätzlich befürchtet werden muss, dass bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über dieses Begehren - hier im Verfahren 5 L 440/14 - "vollendete Tatsachen" geschaffen werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.1.2013 - 2 B 7/13 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 18 = NVwZ-RR 2013, 356, und - grundlegend - vom 15.12.1992 - 2 W 36/92 -, BRS 54 Nr. 165) Ersteres erscheint bereits sehr zweifelhaft, zumindest letzteres ist nicht erkennbar.
  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 2 B 144/07

    Zwischenregelung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2014 - 2 B 225/14
    Für Verfahren betreffend Zwischenregelungen im Bereich des Eilrechtsschutzes ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Zehntel des hier in Anlehnung an die Ziffern 1.5 und 1.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (2013) zu bestimmenden Streitwerts des Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz in Ansatz zu bringen.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.3.2007 - 2 B 144/07 -, m.w.N., für den baurechtlichen Nachbarstreit).
  • OVG Saarland, 15.12.1992 - 2 W 36/92

    Zwischenregelung im gerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2014 - 2 B 225/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind derartige Zwischenregelungen in Aussetzungsverfahren unter unmittelbarem Rückgriff auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG nur sachgerecht, wenn eine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht feststellbar ist und zusätzlich befürchtet werden muss, dass bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über dieses Begehren - hier im Verfahren 5 L 440/14 - "vollendete Tatsachen" geschaffen werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.1.2013 - 2 B 7/13 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 18 = NVwZ-RR 2013, 356, und - grundlegend - vom 15.12.1992 - 2 W 36/92 -, BRS 54 Nr. 165) Ersteres erscheint bereits sehr zweifelhaft, zumindest letzteres ist nicht erkennbar.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 2 M 6/16

    Festsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes

    Eine Interessenabwägung zugunsten des Vollstreckungsschuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der Verlust des Geldbetrages bei dem Pflichtigen zu einem irreparablen Schaden führen würde (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 02.05.2014 - 2 B 225/14 -, juris, RdNr. 15).(Rn.32).

    Eine Interessenabwägung zugunsten des Vollstreckungsschuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der Verlust des Geldbetrages bei dem Pflichtigen zu einem irreparablen Schaden führen würde (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 02.05.2014 - 2 B 225/14 -, juris, RdNr. 15).

  • VG Hamburg, 16.07.2015 - 15 K 5677/14

    Vollstreckungshindernis einer Zwangsgeldfestsetzung bei Nichtvorlage eines

    Entsteht ein Vollstreckungshindernis erst nach Eintritt der Bestandskraft eines Verwirkungsbescheides, kommt als zulässige Klageart die Verpflichtungsklage auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht, die einen entsprechenden vorherigen Antrag an die Behörde voraussetzt (vgl. dazu Thür. OVG, Beschluss vom 5.6.2012, 1 EO 284/12, juris Rn. 5 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 2.5.2014, 2 B 225/14, juris Rn. 17) , möglicherweise auch die Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.5.2011, OVG 10 B 7.10, juris Rn. 15 ff.).
  • OVG Saarland, 14.06.2019 - 2 B 334/18

    Zeitgleiche Entscheidung über Prozesskostenhilfegesuch und

    Selbst wenn man aber davon ausginge, dass das Prozesskostenhilfegesuch schon mit Eingang der Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin und der Antragserwiderung am 14.6.2018 entscheidungsreif gewesen wäre, und weiterhin annähme, dass die Erfolgsaussichten offen gewesen wären, führt dies wegen der grundsätzlichen Vorrangigkeit des öffentlichen Vollzugsinteresses aufgrund des gesetzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei Rechtsbehelfen gegen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 20 AGVwGO) und mit Blick auf den nur vorübergehenden Verlust der Dispositionsmöglichkeiten(vgl. Beschluss des Senats vom 02. Mai 2014 - 2 B 225/14 - juris) der Antragstellerin hinsichtlich des Betrags des Zwangsgeldes vorliegend nicht zum Erfolg der Beschwerde.
  • OVG Saarland, 06.06.2019 - 2 B 334/18

    Anspruch eines russischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von

    Selbst wenn man aber davon ausginge, dass das Prozesskostenhilfegesuch schon mit Eingang der Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin und der Antragserwiderung am 14.6.2018 entscheidungsreif gewesen wäre, und weiterhin annähme, dass die Erfolgsaussichten offen gewesen wären, führt dies wegen der grundsätzlichen Vorrangigkeit des öffentlichen Vollzugsinteresses aufgrund des gesetzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei Rechtsbehelfen gegen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 20 AGVwGO ) und mit Blick auf den nur vorübergehenden Verlust der Dispositionsmöglichkeiten vgl. Beschluss des Senats vom 02. Mai 2014 - 2 B 225/14 - juris < schließen der Antragstellerin hinsichtlich des Betrags des Zwangsgeldes vorliegend nicht zum Erfolg der Beschwerde.
  • VG Halle, 02.11.2021 - 2 B 240/21
    Eine Interessenabwägung zugunsten des Vollstreckungsschuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der Verlust des Geldbetrages bei dem Pflichtigen zu einem irreparablen Schaden führen würde (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Mai 2016, a.a.O. unter Bezugnahme auf OVG Saarland, Beschluss vom 2. Mai 2014 - 2 B 225/14 -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • VG Saarlouis, 13.06.2014 - 6 L 772/14

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldfestsetzung bei Aufstellung von

    Vgl etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.05.2014, 2 B 225/14.
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