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   BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93   

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BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93 (https://dejure.org/1993,705)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1993 - 2 B 25.93 (https://dejure.org/1993,705)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1993 - 2 B 25.93 (https://dejure.org/1993,705)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 956
  • DÖV 1993, 1051
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93
    Der Senat sieht indessen auch im Hinblick auf die zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 und 59) keine klärungsbedürftigen Zweifel an seiner ständigen Rechtsprechung, wonach die dienstliche Beurteilung eines Beamten ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil der für den Dienstherrn handelnden Vorgesetzten darüber zum Inhalt hat, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht und diese Wertung nicht in vollem Umfang durch Dritte nachvollzogen oder gar ersetzt werden kann (vgl. BVerwGE 60, 245 f.).

    Dies schließt nach wie vor auch ein, daß die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrundeliegenden Tatsachen nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung bedürfen, als der Dienstherr entweder historiscne Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlußfolgerungen erkennbar auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnissen, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich soweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, daß das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwGE 60, 245 ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nichnt, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 96.91

    Anfechtung einer Beurteilung durch einen Soldaten - Selbstständige Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93
    Soweit sich die genannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts auf das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG auf freie Berufswahl stützen, können sie schon deshalb auf dienstliche Beurteilungen innerhalb eines bestehenden Beamtenverhältnisses nicht übertragen werden (vgl. auch Beschluß des 1. Wehrdienstsenats vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 96.91 - zur dienstlichen Beurteilung von Soldaten).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93
    Der Senat sieht indessen auch im Hinblick auf die zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 und 59) keine klärungsbedürftigen Zweifel an seiner ständigen Rechtsprechung, wonach die dienstliche Beurteilung eines Beamten ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil der für den Dienstherrn handelnden Vorgesetzten darüber zum Inhalt hat, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht und diese Wertung nicht in vollem Umfang durch Dritte nachvollzogen oder gar ersetzt werden kann (vgl. BVerwGE 60, 245 f.).
  • VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

    Die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrundeliegenden Tatsachen bedürfen dabei nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung, als der Dienstherr historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen - nach dem Gehalt der jeweiligen Aussage oder äußerlich erkennbar - auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.6.1980, BVerwGE 60, 245, und Beschl. vom 17.03.1993, DÖD 1993, 179; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Eine tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers liegt vor, wenn dieser nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung; vgl, u.a. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 - und Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 2 B 25.93 - .

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dienstliche Beurteilungen wegen der den gesetzlichen Vorschriften immanenten Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn (hier § 15 BBG in Verbindung mit §§ 40, 41 BLV) von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar sind (stRspr BVerwG; vgl. u.a. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 - m.w.N. und Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 2 B 25.93 - ).

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auch nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kontrolldichte bei berufsbezogenen Prüfungen (BVerfGE 84, 34) hat das Bundesverwaltungsgericht an seinem Standpunkt festgehalten und eine Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur weiter gehenden Kontrolle bei berufsbezogenen Prüfungen auf die gerichtliche Kontrolle von dienstlichen Beurteilungen unter Hinweis auf die Andersartigkeit des Kontrollgegenstandes grundsätzlich abgelehnt (vgl. dazu Beschluss vom 17. März 1993, DVBl 1993, S. 956; BVerwGE 97, 128 f.; Beschluss vom 17. Juli 1998, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19).
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