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   BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07   

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BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07 (https://dejure.org/2007,16315)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2007 - 2 B 25.07 (https://dejure.org/2007,16315)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2007 - 2 B 25.07 (https://dejure.org/2007,16315)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07
    Um in den Genuss der Zulage zu kommen, bedarf es daher wenn schon keiner Ernennung so doch zumindest eines ernennungsähnlichen Verwaltungsaktes; die bloße Übertragung eines entsprechenden Dienstpostens (also eines Amtes im konkret-funktionellen Sinne) genügt hierfür nicht, ebenso wenig die lediglich dem haushaltstechnischen Vollzug einer solchen Übertragung dienende Einweisung in eine entsprechende Planstelle (vgl. Urteil vom 12. Juli 1972 BVerwG 6 C 11.70 BVerwGE 40, 229 ).

    Anerkannt ist lediglich, dass es der förmlichen Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde nicht bedarf, wenn ein Amt mit anderem Endgrundgehalt, aber derselben Amtsbezeichnung verliehen wird (Urteil vom 12. Juli 1972 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07
    Einer weiteren Lockerung der Anforderungen steht bereits der Umstand entgegen, dass das ohne förmliche Ernennung erreichte Amt nicht ohne weiteres wieder entzogen werden kann (Grundsatz der Ämterstabilität) und deshalb Gründe für die Nichtigkeit und Rücknehmbarkeit dieses ernennungsähnlichen Verwaltungsaktes den für die förmliche Ernennung geltenden Bestimmungen zu entnehmen sind (vgl. Urteil vom 23. Februar 1989 BVerwG 2 C 25.87 BVerwGE 81, 282 ).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Die Verleihung genießt in gleicher Weise Ämterstabilität wie eine Ernennung (Urteile vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 11.70 - BVerwGE 40, 229 = Buchholz 235.11 Art. 356 Nr. 1 und vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 = Buchholz 237.6 § 18 NdsLBG Nr. 2 S. 3 f.; Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 2 B 25.07 - Buchholz 240 § 42 BBesG Nr. 26 Rn. 4).
  • BVerwG, 23.11.2017 - 5 C 6.16

    Keine Beihilfe für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament

    Dieser Grundsatz findet im Zusammenhang mit den statusrechtlichen Entscheidungen der Ernennung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - 2 B 25.07 - Buchholz 240 § 42 BBesG Nr. 26 Rn. 6), der Beförderung oder dem Aufstieg von Beamten sowie der Beendigung des Beamtenverhältnisses (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1978 - 6 C 9.77 - BVerwG 55, 212 ) Anwendung.
  • VG München, 25.03.2014 - M 21 E 13.5890

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; konstitutives und deskriptives

    Um in den Genuss einer Amtszulage zu kommen, bedarf es eines ernennungsähnlichen, statusähnlichen Verwaltungsaktes, über den der Amtszulagenberechtigte eine gefestigte Rechtsposition erhält, die sich als Statusamt mit einem durch Amtszulage erhöhten, also anderen Endgrundgehalt darstellt (BVerwG v. 16.04.2007, Az. 2 B 25/07, Rn. 4 bei juris; VG Lüneburg v. 01.03.2005, Az. 1 A 132/03, Rn. 13, 14 bei juris; VG München v. 19.10.2004, Az. M 5 K 03.1841, Rn. 27 bei juris).

    Was eine herausgehobene Funktion im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 1 BBesG ist, hat der Gesetz- und Verordnungsgebergeber daher in den einzelnen Zulagevorschriften normativ abschließend entschieden (BVerwG v. 16.04.2007, Az. 2 B 25/07, Rn. 9 bei juris; BVerwG v. 26.03.2009, Az. 2 C 1.08, Rn. 11 bei juris = ZBR 2009, 305 f.; BVerwG v. 25.04.2013, Az. 2 C 39.11, Rn. 7, 8 bei juris = ZBR 2013, 304 f.; OVG Nordrhein-Westfalen v. 30.05.2011, Az. 1 A 2825/09, Rn. 29, 30 bei juris; BayVGH v. 03.03.2011, Az. 14 B 10.361, Rn. 23 bei juris; VG München v. 28.02.2014, Az. M 21 K 12.817).

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