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   BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11   

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BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11 (https://dejure.org/2012,9487)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2012 - 2 B 26.11 (https://dejure.org/2012,9487)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2012 - 2 B 26.11 (https://dejure.org/2012,9487)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 LBV NW 1995 vom 30.06.2009, § 52 Abs 1 LBV NW 1995 vom 30.06.2009, § 84 Abs 2 LBV NW 1995 vom 30.06.2009, Art 33 Abs 2 GG, Art 6 EGRL 78/2000
    Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen

  • Wolters Kluwer

    Zulassen von Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter der zu verbeamteten Lehrer bzgl. Festlegung der Höchstaltersgrenze

  • rewis.io

    Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassen von Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter der zu verbeamteten Lehrer bzgl. Festlegung der Höchstaltersgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Eine solche Ermächtigung umfasst alle Regelungsmaterien, die herkömmlicherweise zum Laufbahnwesen der Beamten zählen; Regelungen über Höchstaltersgrenzen zählen dazu (Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O.).

    Insbesondere sind nach der Praxis des Berufungsgerichts (Urteil vom 27. Juli 2010 - 6 A 282/08 - juris Rn. 71 f.; seitdem stRspr des OVG) Übernahmeanträge, die vor dem Bekanntwerden des Urteils vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) gestellt und unter Berufung auf die alte unwirksame Altersgrenze, jedoch noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgelehnt worden sind, auch bei solchen Bewerbern positiv zu bescheiden, die im Laufe des Verfahrens auch die neue Altersgrenze überschritten haben.

    Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 152 f. bzw. S. 7 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Die Mitgliedstaaten verfügen über einen weiten Spielraum bei der Wahl der Maßnahmen, die sie zur Erreichung eines legitimen Ziels für erforderlich halten; sie können sich auf politische, wirtschaftliche, soziale, demografische und fiskalische Erwägungen stützen, auch wenn letztere für sich allein nicht ausreichen (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - C-159 und 160/10, Fuchs und Köhler - NVwZ 2011, 1249 ).

    Die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer Maßnahme ist nachgewiesen, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf Beweismittel gestützt ist, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen hat (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 a.a.O. Rn. 83).

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78

    Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Dies folgt daraus, dass diese Beteiligung nicht Bestandteil des Normsetzungsverfahrens ist, sondern den Zweck verfolgt, dem Gesetzgeber im Vorfeld von Gesetzgebungsvorhaben Zugang zum Sachverstand der Spitzenorganisationen zu öffnen (Beschluss vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 N 1.78 - BVerwGE 59, 48 = Buchholz 237.5 § 110 HessBG Nr. 1, ebenso Reich, BeamtStG, § 53 Rn. 4).

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Rechtswirksamkeit der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung vom 30. Juni 2009 nicht davon abhänge, ob die Vorschriften über die Beteiligung der Spitzenorganisationen eingehalten wurden, weicht nicht von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 - (BVerfGE 127, 293) ab, weil die Regelungen des § 53 BeamtStG und des § 94 Abs. 1 LBG NRW nach der Rechtsprechung des Senats nicht Bestandteil des Normsetzungsverfahrens sind (Beschluss vom 25. Oktober 1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Sie schränkt das dem Berufungsgericht durch § 130a VwGO eingeräumte Ermessen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, etwa in Fällen ein, in denen außergewöhnliche Schwierigkeiten in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht bestehen oder in denen eine erstinstanzliche Beweiswürdigung nur durch eine erneute Beweisaufnahme des Berufungsgerichts überprüft werden kann (Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 82; Beschluss vom 26. Februar 1998 - BVerwG 9 B 169.98 - juris; Seibert, in : Sodan / Ziekow, VwGO 3. Aufl. § 130a Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 26.02.1998 - 9 B 169.98

    Würdigung des Sachvortrags durch das Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Sie schränkt das dem Berufungsgericht durch § 130a VwGO eingeräumte Ermessen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, etwa in Fällen ein, in denen außergewöhnliche Schwierigkeiten in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht bestehen oder in denen eine erstinstanzliche Beweiswürdigung nur durch eine erneute Beweisaufnahme des Berufungsgerichts überprüft werden kann (Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 82; Beschluss vom 26. Februar 1998 - BVerwG 9 B 169.98 - juris; Seibert, in : Sodan / Ziekow, VwGO 3. Aufl. § 130a Rn. 8 ff.).
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Derartige Ziele können sich insbesondere aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung ergeben; daneben kommt jedes weitere sozialpolitische Ziel in Betracht (EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - C-447/09, Prigge u.a. - NJW 2011, 3209 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - 6 A 282/08

    Erfordernis der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bei Entscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Insbesondere sind nach der Praxis des Berufungsgerichts (Urteil vom 27. Juli 2010 - 6 A 282/08 - juris Rn. 71 f.; seitdem stRspr des OVG) Übernahmeanträge, die vor dem Bekanntwerden des Urteils vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) gestellt und unter Berufung auf die alte unwirksame Altersgrenze, jedoch noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgelehnt worden sind, auch bei solchen Bewerbern positiv zu bescheiden, die im Laufe des Verfahrens auch die neue Altersgrenze überschritten haben.
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Diese Frage kann jedoch anhand der vorliegenden Senatsrechtsprechung (vor allem Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 = Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 6, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 9 und vom 6. April 2011 - BVerwG 2 B 58.11 -) beantwortet werden, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.
  • BVerwG, 06.04.2011 - 2 B 58.11

    Verweigerung der Aufnahme eines Lehrers in das Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Diese Frage kann jedoch anhand der vorliegenden Senatsrechtsprechung (vor allem Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 = Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 6, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 9 und vom 6. April 2011 - BVerwG 2 B 58.11 -) beantwortet werden, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    b) Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2012 - 2 B 26.11 -, der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Dezember 2010 - 6 A 1695/10 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 7. Juli 2010 - 3 K 5879/09 - und der Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 14. August 2009 - 47.5-Pe - verletzen die Beschwerdeführerin zu II. in ihrem Recht aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 2012 - 2 B 35.12 (2 B 26.11) - gegenstandslos.

    c) Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hatte keinen Erfolg (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2012 - 2 B 26.11 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 1 S 432/18

    Gefährlichkeit eines Hundes bei Hundebiss; Unsubstantiiertheit eines

    Eine verdeckte Divergenz, die zur Zulassung führt, kann nur dann vorliegen, wenn das Verwaltungsgericht unausgesprochen von einem divergierenden Rechtssatz ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.2012 - 2 B 26.11 - juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124 R. 159a).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2018 - 1 S 583/18

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

    Eine verdeckte Divergenz, die zur Zulassung führt, kann nur dann vorliegen, wenn das Verwaltungsgericht unausgesprochen von einem divergierenden Rechtssatz ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.2012 - 2 B 26.11 - juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124 R. 159a).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige

    Eine verdeckte Divergenz, die zur Zulassung führt, kann nur dann vorliegen, wenn das Verwaltungsgericht unausgesprochen von einem divergierenden Rechtssatz ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.03.2012 - 2 B 26.11 - juris; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124 Rn. 159a m. w. N.).
  • BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden;

    Für die Überprüfung einer erstinstanzlichen Beweiswürdigung gilt dies erst recht (vgl. Beschluss vom 26. März 2012 - BVerwG 2 B 26.11 -).
  • BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12

    Beihilfefähigkeit implantologischer Leistungen; Ausschluss von Aufwendungen

    Eine Divergenz ist gegeben, wenn das Oberverwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung einen diese tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, mit dem es einem Rechtssatz widersprochen hat, den ein anderes Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat (Beschluss vom 26. März 2012 - BVerwG 2 B 26.11 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19

    Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen

    Eine verdeckte Divergenz, die zur Zulassung führt, kann nur dann vorliegen, wenn das Verwaltungsgericht unausgesprochen von einem divergierenden Rechtssatz ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.2012 - 2 B 26.11 - juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124 Rn. 159a).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 4 S 509/14

    "Vorläufige" Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im schulpsychologischen

    Die Kausalität - hier - der Pflegezeit für die Verzögerung bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis ist im Gesetzeswortlaut des § 48 Abs. 1 Satz 2 LHO zwar nicht ausdrücklich geregelt, hat aber im Gesetzgebungsverfahren Ausdruck gefunden, lässt sich aus dem Wortlaut (noch) hinreichend deutlich herauslesen und entspricht auch dem Regelungszusammenhang und dem Sinn und Zweck der Regelung, die Verhältnismäßigkeit der Höchstaltersgrenze im Einzelfall zu gewährleisten (vgl. dazu Senatsurteil vom 31.05.2011, a.a.O.; s.a. BVerwG, Beschlüsse vom 26.03.2012 - 2 B 26.11 -, Juris und vom 24.01.2011, a.a.O.).
  • BVerwG, 19.07.2012 - 2 B 35.12

    Anforderungen an ein Gerichtsverfahren zur Vermeidung einer Verletzung des

    Die Anhörungsrüge der Klägerin sowie ihre Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2012 - BVerwG 2 B 26.11 - werden zurückgewiesen.
  • VG Augsburg, 22.03.2018 - Au 2 K 18.90

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Die Festsetzung einer versorgungsrechtlichen Wartezeit dient dem Ziel, bei der Versorgung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem erdienten Gehalt und der Dauer der im öffentlichen Dienst verbrachten Zeit herzustellen (BVerwG, U.v. 19.2.2009 - 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143; U.v. 23.2.2012 - 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59; B.v. 26.3.2012 - 2 B 26.11 - juris Rn. 20; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz mit Bundesbeamtenversorgungsgesetz, Stand November 2017, § 4 BeamtVG Rn. 13).
  • BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15

    Altersgrenze als Erlöschensgrund für das Amt Öffentlich bestellter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2012 - 6 A 2988/11

    Zulassungsantrag eines Lehrers i.R. einer Klage auf Neubescheidung des Antrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - 6 A 2903/11

    Höchstaltersgrenze für Lehrer in der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung;

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 29.19

    Klage gegen die zweite Verlängerung der Probezeit für einen Beamten im Lehramt;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2023 - 4 S 2551/22

    Erhöhung der Altersgrenze einer Verbeamtung für alle, die Kinder erziehen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zum

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