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   BVerwG, 27.12.2010 - 2 B 28.10   

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BVerwG, 27.12.2010 - 2 B 28.10 (https://dejure.org/2010,18984)
BVerwG, Entscheidung vom 27.12.2010 - 2 B 28.10 (https://dejure.org/2010,18984)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - 2 B 28.10 (https://dejure.org/2010,18984)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 13 Abs 2 DG NW 2004, § 13 Abs 3 S 1 DG NW 2004, § 67 S 1 DG NW 2004
    Kinderpornographische Bild- und Videodateien im Besitz eines Lehrers; Gesamtwürdigung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes eines Lehrers sowie des ihm von seinem Dienstherrn und der Allgemeinheit entgegen gebrachten Vertrauens i.R.e. Entscheidung über die Entfernung des Lehrers aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornographischer ...

  • rewis.io

    Kinderpornographische Bild- und Videodateien im Besitz eines Lehrers; Gesamtwürdigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kinderpornographische Bild- und Videodateien im Besitz eines Lehrers; Gesamtwürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LDG NRW § 13 Abs. 2 S. 1; LDG NRW § 13 Abs. 3 S. 1
    Umfang der Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes eines Lehrers sowie des ihm von seinem Dienstherrn und der Allgemeinheit entgegen gebrachten Vertrauens i.R.e. Entscheidung über die Entfernung des Lehrers aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornographischer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2010 - 2 B 28.10
    Beim Besitz kinderpornografischer Schriften ist eine Regeleinstufung nicht angezeigt, weil die Variationsbreite der jeweiligen Schwere der außerdienstlichen Verfehlung zu groß ist (Urteile vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 5.10 - juris Rn. 22 und - BVerwG 2 C 13.10 - juris Rn. 25; jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Abgesehen davon, dass es entscheidend auf die Grundsätze der Urteile vom 19. August 2010 (- BVerwG 2 C 5.10 und 2 C 13.10 -) ankommt, hat das Berufungsgericht weder den diesen noch den von der Beschwerde genannten Urteilen des Wehrdisziplinarsenats entgegenstehenden Rechtssatz aufgestellt, dass bei der disziplinarischen Ahndung des Dienstvergehens des Besitzes kinderpornographischer Dateien nur die Höchstmaßnahme nach § 13 Abs. 3 Satz 1 LDG NRW in Betracht kommt.

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2010 - 2 B 28.10
    Beim Besitz kinderpornografischer Schriften ist eine Regeleinstufung nicht angezeigt, weil die Variationsbreite der jeweiligen Schwere der außerdienstlichen Verfehlung zu groß ist (Urteile vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 5.10 - juris Rn. 22 und - BVerwG 2 C 13.10 - juris Rn. 25; jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Abgesehen davon, dass es entscheidend auf die Grundsätze der Urteile vom 19. August 2010 (- BVerwG 2 C 5.10 und 2 C 13.10 -) ankommt, hat das Berufungsgericht weder den diesen noch den von der Beschwerde genannten Urteilen des Wehrdisziplinarsenats entgegenstehenden Rechtssatz aufgestellt, dass bei der disziplinarischen Ahndung des Dienstvergehens des Besitzes kinderpornographischer Dateien nur die Höchstmaßnahme nach § 13 Abs. 3 Satz 1 LDG NRW in Betracht kommt.

  • BVerwG, 17.02.2004 - 2 WD 15.03

    Besitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Bilder im dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2010 - 2 B 28.10
    Die Beschwerde macht geltend, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39 und vom 17. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 15.03 - NVwZ-RR 2006, 553) sei der Besitz kinderpornographischer Darstellungen zwar ein schweres Dienstvergehen, führe aber nicht zu einem endgültigen Vertrauensverlust, sondern lediglich zu einer Minderung des Vertrauens.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2010 - 2 B 28.10
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO i.V.m. § 67 Satz 1 LDG NRW obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.).
  • BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02

    Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde;

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2010 - 2 B 28.10
    Die Beschwerde macht geltend, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39 und vom 17. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 15.03 - NVwZ-RR 2006, 553) sei der Besitz kinderpornographischer Darstellungen zwar ein schweres Dienstvergehen, führe aber nicht zu einem endgültigen Vertrauensverlust, sondern lediglich zu einer Minderung des Vertrauens.
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2010 - 2 B 28.10
    Denn Divergenz setzt voraus, dass das Berufungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz von einem tragenden Rechtssatz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist (Beschluss vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2010 - 2 B 28.10
    In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz aber grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung fehlerhaft gewichtet (Beschluss vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - 3d A 1164/10

    Zurückstufung eines Beamten (hier: Hauptwerkmeister) wegen Begehung eines

    Anders als bei einem solchen unmittelbaren Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung ist beim Besitz kinderpornografischer Schriften eine Regeleinstufung nicht angezeigt, weil die Variationsbreite der jeweiligen Schwere der außerdienstlichen Verfehlung zu groß ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, a. a. O., Beschluss vom 27. Dezember 2010 - 2 B 28.10 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, a. a. O.; Beschlüsse vom 27. Dezember 2010 - 2 B 28.10 -, a. a. O., und vom 22. Dezember 2010 - 2 B 18.10 - a. a.

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