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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 10.06.2004 - 2 B 3.02, 2 B 4.02, 2 B 5.02   

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OVG Berlin, 10.06.2004 - 2 B 3.02, 2 B 4.02, 2 B 5.02 (https://dejure.org/2004,5587)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10.06.2004 - 2 B 3.02, 2 B 4.02, 2 B 5.02 (https://dejure.org/2004,5587)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - 2 B 3.02, 2 B 4.02, 2 B 5.02 (https://dejure.org/2004,5587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung baulicher Maßnahmen im Milieuschutzgebiet mit Nebenbestimmungen (Mietobergrenzen); Isolierte Anfechtung der auf die Einhaltung von Mietobergrenzen gerichteten Nebenbestimmungen; Anspruch auf uneingeschränkte Genehmigung; Herstellung eines zeitgemäßen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Milieuschutzverordnung; Genehmigung baulicher Maßnahmen im Milieuschutzgebiet mit Nebenbestimmungen (Mietobergrenzen); Anspruch auf uneingeschränkte Genehmigung; Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands durchschnittlicher Wohnungen; gebietsbezogener ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietobergrenzen im "Milieuschutzgebiet" unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 410
  • DVBl 2004, 1320 (Ls.)
  • BauR 2004, 1755
  • BauR 2005, 150 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 697
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 85.04

    Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; besondere städtebauliche Gründe;

    Denn auf dieser Fragestellung beruht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (BauR 2004, 1755) nicht; sie wäre daher auch in einem Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich.
  • VG Berlin, 08.09.2015 - 19 K 125.15

    Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung zum Zwecke der

    Auf die (mögliche) Steigerung der Quadratmetermiete als den Genehmigungsvorbehalt aus § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB auslösenden Grund ist in der Rechtsprechung vor allem bei Maßnahmen abgestellt worden, die die Wohnungsgröße unberührt lassen (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.: Errichtung einer Aufzugsanlage mit Haltestelle; OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, juris Rn. 34 f.: Modernisierungs- im Gegensatz zu bloßen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 2 N 64.15

    Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen in einem Erhaltungsgebiet

    Zu Unrecht entnimmt die Klägerin der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 - den Rechtssatz, bauliche Änderungen seien nur dann milieuschutzrechtlich relevant, wenn sie zu Mietpreissteigerungen führen könnten.

    Die Berufung ist nicht wegen der geltend gemachten Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juni 2004 - 2 B 3.02 - zuzulassen.

  • VG Berlin, 10.02.2021 - 19 L 447.20

    Genehmigung im Rahmen einer Berliner Erhaltungsverordnung: Bauliche Änderungen

    Für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "zeitgemäßer Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung" ist hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse ("durchschnittlich") ein bundesweiter Vergleichsmaßstab heranzuziehen und nicht nur auf das konkrete Milieuschutzgebiet abzustellen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, zitiert nach juris; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - VG 19 K 125.15 -).

    Im Einklang damit ist beispielsweise anerkannt, dass es sich bei Kohleöfen um keinen zeitgemäßen Ausstattungsstandard mehr handelt, ungeachtet von deren bauordnungsrechtlicher Zulässigkeit (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2004 - 2 B 3.02 -, juris Rn. 42; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: August 2020, § 172 Rn. 188).

  • VG München, 28.11.2016 - M 8 K 15.3460

    Verwirkung und Fälligkeit einer Vertragsstraße aus öffentlich-rechtlichem Vertrag

    Ihre Einhaltung kann im Wege von Nebenbestimmungen - oder ersatzweise einer vertraglichen Regelung - mithin dann (und nur dann) gefordert werden, wenn durch die baulichen Maßnahmen mehr als nur ein zeitgemäßer Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung hergestellt werden soll, da der Gesetzgeber in diesen Fällen keinen Anspruch auf Genehmigung gewährt (§ 172 Abs. 4 Satz 1 und 3 Nr. 1 BauGB) und somit die Erhaltungsziele von Milieuschutzgebieten als tangiert ansieht (vgl. OVG Berlin, U. v. 10.6.2004 - 2 B 3.02 - juris Rn. 38, im Ergebnis bestätigt von BVerwG, B. v. 17.12.2004 - 4 B 85.04 - juris Rn. 8 und 10).
  • VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer fingierten erhaltungsrechtlichen

    Für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "zeitgemäßer Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung" ist hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse ("durchschnittlich") ein bundesweiter Vergleichsmaßstab heranzuziehen und nicht nur auf das konkrete Milieuschutzgebiet abzustellen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, zitiert nach juris; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - VG 19 K 125.15 -).
  • VG Berlin, 16.05.2018 - 19 K 559.17
    40 m² große Dachterrasse nicht mehr heutigem (Durchschnitts-) Standard genügt, vermag das Gericht nicht festzustellen, wobei insoweit ein bundesweiter Vergleichsmaßstab heranzuziehen ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, juris Rn. 39 ff.; VG München, Urteil vom 28. November 2016 - VG M 8 K 15.3460 -, juris Rn. 44).
  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 315.20
    Für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "zeitgemäßer Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung" ist hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse ("durchschnittlich") ein bundesweiter Vergleichsmaßstab heranzuziehen und nicht nur auf das konkrete Milieuschutzgebiet abzustellen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, zitiert nach juris; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - VG 19 K 125.15 -).
  • BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 83.04

    Bestehen eines Genehmigungsvorbehalts bei Änderungen baulicher Anlagen, die sich

    Denn auf dieser Fragestellung beruht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (Parallelverfahren: BauR 2004, 1755) nicht; sie wäre daher auch in einem Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich.
  • BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 84.04

    Gebietsbezogenheit einer Erhaltungssatzung

    Denn auf dieser Fragestellung beruht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (Parallelverfahren: BauR 2004, 1755) nicht; sie wäre daher auch in einem Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich.
  • VG Berlin, 19.05.2022 - 13 K 247.19

    Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude

  • VG München, 05.03.2018 - M 8 K 16.2803

    Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Schaffung der

  • VG Berlin, 21.06.2011 - 13 K 29.10

    Erhaltungsrechtliche Genehmigung eines Aufzuges

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02   

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https://dejure.org/2002,6064
BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02 (https://dejure.org/2002,6064)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2002 - 2 B 3.02 (https://dejure.org/2002,6064)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2002 - 2 B 3.02 (https://dejure.org/2002,6064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz bzw. der Verletzung von Verfahrensrecht - Pflicht des Dienstherrn zur Information über den Beamten betreffende Rechtsänderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)

  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600

    Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

    Abweichend hiervon können besondere Fallgestaltungen eine Belehrungspflicht auslösen, z.B. bei einer ausdrücklichen Bitte des Beamten um Auskunft, ferner bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt oder bei Bestehen einer allgemeinen Praxis, Beamte über einschlägige Rechtsvorschriften zu belehren, sowie aufgrund sondergesetzlicher Informationspflichten (BVerwG, B.v. 6.3.2002 - 2 B 3.02 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

    Der Dienstherr ist aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beamten über dessen Rechte und Pflichten jederzeit umfassend und aktuell zu informieren (vgl. z.B. Urteile vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 und vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 5.04 - BVerwGE 123, 175 ; Beschlüsse vom 27. September 2001 - BVerwG 2 B 8.01 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 119 und vom 6. März 2002 - BVerwG 2 B 3.02 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 120).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09

    Belehrungspflicht des Dienstherrn

    Demgemäß gebietet die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn grundsätzlich nicht, seine Beamten von sich aus auf für sie etwa in Betracht kommende Möglichkeiten einer Antragstellung hinzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, BVerwGE 104, 55 ff., zitiert nach juris, Rn. 16 m. w. N.; Beschluss vom 6.3.2002 - 2 B 3.02 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 120, zitiert nach juris, Rn 5; Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 -).

    So ist anerkannt, dass eine dem Beamten vom Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht zu erteilende Aufklärung - zum Beispiel auf Grund einer Bitte um Auskunft oder wegen der Erkenntnis, dass der Beamte sich über die Rechtsfolgen einer ihm anheim gestellten Entschließung in einem Irrtum befindet - richtig und vollständig sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.7.1972 - II C 8.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 39; Beschluss vom 6.3.2002, a. a. O.; Urteil vom 7.4.2005 - 2 C 5.04 -, BVerwGE 123, 175 ff., zitiert nach juris, Rn 59; Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 -).

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   VG Lüneburg, 11.02.2002 - 2 B 3/02   

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VG Lüneburg, Entscheidung vom 11. Februar 2002 - 2 B 3/02 (https://dejure.org/2002,73831)
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