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   OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08   

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OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08 (https://dejure.org/2008,5591)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2008 - 2 B 316/08 (https://dejure.org/2008,5591)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 2 B 316/08 (https://dejure.org/2008,5591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 6 Abs. 2; SächsVerf Art 101 Abs. 2; SchulG § 34 Abs. 1 S. 1; SOGY § 3 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in ein Gymnasium im Rahmen der Kapazität; Anforderungen an die durch den Schulleiter erstellten Kriterien zur Aufnahme von Schülern; Auswirkungen der weiteren Aufnahme von Schülern entgegen den gesetzlichen Regelungen durch die Schule

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2; ; SächsVerf Art. 101 Abs. 2; ; SchulG § 34 Abs. 1 S. 1; ; SOGY § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des Schulleiters; Gleichheitssatz; Geschwisterkinder; Zweitwunsch; Dauer des Schulwegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 4.3.2009)

    Der Zugang zum Gymnasium

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Bremen, 04.10.2001 - 1 B 363/01

    Wahlrecht der Eltern über unterschiedlicher Organisationsformen eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08
    Die Erleichterung der Kontakte der Erziehungsberechtigten zur Schule bietet einen sachlichen Grund, der die unterschiedliche Behandlung rechtfertigt (tendenziell a. A. aber: OVG Bremen, Beschl. v. 4.10.2001, NvWZ 2003, 122, das die Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz aber letztlich offen lässt, und Niehues/Rux, a. a. O. Rn. 627).

    Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig vergebene Plätze bereit gestellt werden müssen, sind an diejenigen Bewerber zu vergeben, die ihre rechtswidrige Abweisung nicht hingenommen haben; ihnen kann ein besserer Rang solcher Bewerber, die sich mit der Abweisung abgefunden haben, nicht entgegengehalten werden (st. Rspr. d. OVG, vgl. z. B. OVG Berlin, Beschl. v. 17.12.2004 - 8 S 110.04 - juris; OVG Bremen, Beschl. v. 4.10.2001, a. a. O., sowie Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 - juris).

  • OVG Berlin, 17.12.2004 - 8 S 110.04

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Kindes in die Vorklasse einer Grundschule;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08
    Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig vergebene Plätze bereit gestellt werden müssen, sind an diejenigen Bewerber zu vergeben, die ihre rechtswidrige Abweisung nicht hingenommen haben; ihnen kann ein besserer Rang solcher Bewerber, die sich mit der Abweisung abgefunden haben, nicht entgegengehalten werden (st. Rspr. d. OVG, vgl. z. B. OVG Berlin, Beschl. v. 17.12.2004 - 8 S 110.04 - juris; OVG Bremen, Beschl. v. 4.10.2001, a. a. O., sowie Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 - juris).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08
    Dabei sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, Beschl. v. 8.4.1997, BVerfGE 95, 267, 317 ff.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08
    Bei verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993, BVerfGE 88, 87, 96 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 342/03

    Aufnahmeanspruch; Aufnahmekapazität; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Antragsgegners, dass dann, wenn Gesetz- und Verordnungsgeber keine Abwägungskriterien vorgegeben haben, sich die notwendige Gleichbehandlung nur dadurch gewährleisten lässt, dass die freien Plätze nach dem Zufallsprinzip verteilt werden (so aber: Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht, Band 1, Schulrecht, 4. Aufl., Rn. 627 und unter Verweis auf Niehues/Rux: NdsOVG, Beschl. v. 8.10.2003, NVwZ-RR 2004, 258).
  • VG Dresden, 20.08.2008 - 5 L 366/08
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08
    Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. August 2008 - 5 L 366/08 - geändert.
  • OVG Bremen, 25.09.1990 - 1 B 52/90

    Gesamtschule; Zugangsregelungen; Aufnahme von Schülern; Zugangsanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08
    Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig vergebene Plätze bereit gestellt werden müssen, sind an diejenigen Bewerber zu vergeben, die ihre rechtswidrige Abweisung nicht hingenommen haben; ihnen kann ein besserer Rang solcher Bewerber, die sich mit der Abweisung abgefunden haben, nicht entgegengehalten werden (st. Rspr. d. OVG, vgl. z. B. OVG Berlin, Beschl. v. 17.12.2004 - 8 S 110.04 - juris; OVG Bremen, Beschl. v. 4.10.2001, a. a. O., sowie Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 - juris).
  • OVG Sachsen, 16.08.2013 - 2 B 376/13

    Anspruch der Eltern auf Unterrichtung ihres Kindes in der gewählten zweiten

    Soweit nach § 62 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b SchulG die Aufnahme in weiterführende Schulen einschließlich des Wechsels des Bildungsgangs beschränkt werden kann, wenn mehr Bewerber als Ausbildungsplätze vorhanden sind, das Auswahlverfahren insbesondere nach Gesichtspunkten der Eignung, Leistung und Wartezeit unter Berücksichtigung von Härtefällen zu gestalten ist, betrifft die Vorschrift nach der Rechtsprechung des Senats die Wahl der Schulart oder des Bildungsgangs (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris), nicht aber die Wahl einer bestimmten Schule oder eines bestimmten Unterrichtsfachs, hier der zweiten Fremdsprache.

    Danach entscheidet der Schulleiter im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze über die Aufnahme von Schülern in die Klassenstufe 5. Werden mehr Schüler angemeldet als Plätze vorhanden sind, muss der Schulleiter nach den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügenden sachgerechten Kriterien, zu denen auch Härtefälle gehören, eine Auswahl vornehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris; st. Rspr.).

    Zum Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Schule hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris), dass die Schule rechtswidrig abgelehnte Bewerber bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit zusätzlich aufnehmen muss.

    Ihr Aufnahmeanspruch würde deshalb bei einem Abwarten der Hauptsacheentscheidung zumindest teilweise endgültig vereitelt, was die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -; Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -).

  • OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12

    Aufnahme in das Gymnasium, Entscheidung des Schulleiters, Zügigkeit,

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 - und Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 -, alle juris; Beschl. v. 7. November 2012 - 2 B 345/12 -) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.

    Übersteigt die Zahl der Aufnahmeanträge die so ermittelte Kapazität der Schule, muss, wenn Gesetz- und Verordnungsgeber - wie hier - weder im Schulgesetz noch in den einzelnen Schulordnungen Abwägungskriterien vorgegeben haben, in einem Auswahlverfahren unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes nach sachgerechten Kriterien darüber entschieden werden, welche der Bewerber die freien Plätze erhalten sollen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris; st. Rspr.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris) muss die Schule zu Unrecht abgelehnte Bewerber bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit zusätzlich aufnehmen.

    Ihr Aufnahmeanspruch würde deshalb bei einem Abwarten der Hauptsachentscheidung jedenfalls teilweise endgültig vereitelt, was die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 28.08.2020 - 2 B 281/20

    Aufnahme in eine weiterführende Schule (Gymnasium); Festlegung der

    4 2. Bei der Ermittlung der gemäß § 3 Abs. 3 SOGYA am Gymnasium verfügbaren Ausbildungsplätze ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2018 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9) von den in § 4a Abs. 2 und 3 SächsSchulG genannten Kriterien, insbesondere der dort festgelegten Klassenobergrenze und Zügigkeit, auszugehen.

    Sachgerechte Kriterien sind die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie das Zufallsprinzip (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

    6 aa) Wie der Senat entschieden hat (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris; st. Rspr.), muss der Gesetz- oder Verordnungsgeber nicht selbst die Kriterien der Aufnahme in ein Gymnasium verbindlich festlegen.

    14 Aus den Beschlüssen des Senats vom 20. August 2018 - 2 B 304/18 - und 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - (beide juris) vermag das Verwaltungsgericht ebenfalls nichts für seine Auffassung, das Kriterium "Länge des Schulwegs" sei nicht sachgerecht, herzuleiten.

  • OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14

    Aufnahme an der Oberschule, Vergabe der Ausbildungsplätze im Losverfahren

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 -, Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 - und Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, alle juris) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.

    Sachgerechte Kriterien sind dabei neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie die Berücksichtigung von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris).

    Danach liegt der vorrangigen Berücksichtigung von Geschwistern der Gedanke zugrunde, dass, wie der Antragsgegner in der Beschwerdebegründung zutreffend ausführt, die Aufnahme von Geschwistern an ein und derselben Schule für die Eltern zu erheblichen Zeiteinsparungen und Erleichterungen führt (vgl. im Einzelnen Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris).

    Sein Aufnahmeanspruch wird deshalb bei einem Abwarten der Hauptsacheentscheidung jedenfalls teilweise endgültig vereitelt, was die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -; Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 448/09 -, beide juris; st. Rspr.).

  • OVG Saarland, 02.08.2012 - 3 B 214/12

    Auswahlverfahren zur Aufnahme einer Schülerin in die 5. Klasse eines Gymnasiums

    zu einer solchen Rechtsfolge etwa: OVG Sachsen, Beschluss vom 08.12.2008 - 2 B 316/08 - sowie OVG Berlin, Beschluss vom 17.12.2004 - 8 S 110:04 -, juris.

    z.B. OVG Sachsen, Beschluss vom 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris.

    OVG Sachsen, Beschluss vom 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.5.2010 - 3 M 307/10 - sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 8.8.2011 - 1 Bs 137/11 -, letzteres allerdings unter Hinweis auf die vom dortigen Landesgesetzgeber familienpolitisch gewünschte Privilegierung der Geschwister; offen gelassen bei OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.10.2003 - 13 ME 343/03 - sowie VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 10.9.2009 - 9 S 1950/09 - tendenziell verneinend: OVG Bremen, Beschluss vom 4.10.2001 - 1 B 363/01 -, jeweils zitiert nach juris.

    so insbesondere OVG Sachsen, Beschluss vom 08.12.2008 - 2 B 316/08 - und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.5.2010 - 3 M 307/10 -, juris.

  • VG Koblenz, 25.06.2009 - 7 L 561/09

    Streit um Aufnahme in Gesamtschule

    Es ist vielmehr ein probates Mittel, um eine dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht werdende Verteilung - nach dem Zufallsprinzip - zu gewährleisten (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, nach juris).

    Die Kammer tendiert allerdings dazu, dass eng umgrenzte Härtefälle nach ihrer Art und ihrem Gewicht die vorrangige Berücksichtigung von Schülern rechtfertigen können (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O.), sofern die Kriterien dafür, wann von einem Härtefall auszugehen ist, von der zuständigen Stelle vorab festgelegt wurden (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a.a.O.).

    Verstößt nämlich eine Schule gegen die Zugangsregeln und verkürzt sie dadurch den Zugangsanspruch eines Bewerbers, so muss sie - zumindest vorläufig - diesen zusätzlich aufnehmen, bis ihre Kapazitätsgrenzen (so OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a.a.O.) bzw. die äußerste Grenze ihrer Funktionsfähigkeit (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 1 B 362/01 -, nach juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O.) erreicht ist.

    Die gebotene enge Umgrenzung der Anwendung von Härtefallausnahmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O.) spricht aber eher dagegen, dass die Berufstätigkeit beider Eltern, der Wunsch nach Gesamtschulbetreuung, der gemeinsame Schulbesuch von Geschwistern und Betreuungsschwierigkeiten zu einer Sonderbehandlung führen sollten.

  • OVG Sachsen, 11.11.2016 - 2 B 205/16

    Aufnahme in die Klassenstufe 5 einer Mittelschule; Entscheidung des Schulleiters;

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 24. Februar 2016, SächsVBl. 2016, 155, 156 Rn. 5).

    Sachgerechte Kriterien sind dabei neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

    Während der Besuch einer bestimmten Schulart (§ 4 Abs. 1 SchulG), etwa der Mittel-/Oberschule oder des Gymnasiums, für die Verwirklichung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG, Art. 101 Abs. 2 SächsVerf sowie für die Ausbildungsfreiheit des Kindes nach Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 29 Abs. 1 SächsVerf von erheblicher Bedeutung ist, ist die Aufnahme in eine bestimmte Schule für die Verwirklichung beider Rechte von deutlich geringerem Gewicht (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris Rn. 9; zuletzt Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 10).

    Diese Verfahrensweise steht in Einklang mit § 62 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b SchulG, weil es vorliegend nicht um den Zugang zu einer Schulart oder einem Bildungsgang und damit einer schulischen Ausbildung als solcher, sondern um die Aufnahme an einer bestimmten (Wunsch-)Schule geht (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris Rn. 8).

  • VG Leipzig, 06.08.2014 - 4 L 455/14

    Anspruch eines Schülers auf Aufname an eine bestimmte Schule

    Sachgerechte Kriterien können dabei nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer des Schulweges, die Beschulung von Geschwisterkindern an der Schule oder eng umgrenzte Härtefälle sein (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19.8.2011 - 2 B 158/11 -, [...]; Beschl. v. 15.12.2009 - 2 B 498/09 -, [...]; Beschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, [...] ).

    In der Rechtsprechung nicht abschließend entschieden ist die Frage, ob und in welchem Maße bei der Entscheidung des Schulleiters nach § 3 Abs. 3 Halbsatz 1 SOGYA Leistungskriterien eine Rolle spielen können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19.8.2011 - 2 B 158/11 -, [...] Rn. 5; Beschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, [...] ).

    Ihnen kann auch kein besserer Rang solcher Bewerber, die sich mit der Abweisung abgefunden haben, entgegengehalten werden (vgl. SächsOVG, Beschl. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, [...]; VG Leipzig, Beschl. v. 23.8.2013 - 4 L 227/13 -).

    Eine Reduzierung dieses Werts für das einstweilige Rechtsschutzverfahren war unter Zugrundelegung von Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs angesichts der mit dem erstrebten einstweiligen Rechtsschutz verbundenen zumindest teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache nicht veranlasst (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.12.2009 - 2 B 498/09 -, [...] Rn. 15; Beschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, [...] Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 16.08.2013 - 2 B 377/13

    Gymnasium, Wahl der zweiten Fremdsprache, Losverfahren, Härtefall

    Soweit nach § 62 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b SchulG die Aufnahme in weiterführende Schulen einschließlich des Wechsels des Bildungsgangs beschränkt werden kann, wenn mehr Bewerber als Ausbildungsplätze vorhanden sind, das Auswahlverfahren insbesondere nach Gesichtspunkten der Eignung, Leistung und Wartezeit unter Berücksichtigung von Härtefällen zu gestalten ist, betrifft die Vorschrift nach der Rechtsprechung des Senats die Wahl der Schulart oder des Bildungsgangs (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris), nicht aber die Wahl einer bestimmten Schule oder eines bestimmten Unterrichtsfachs, hier der zweiten Fremdsprache.

    Danach entscheidet der Schulleiter im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze über die Aufnahme von Schülern in die Klassenstufe 5. Werden mehr Schüler angemeldet als Plätze vorhanden sind, muss der Schulleiter nach den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügenden sachgerechten Kriterien, zu denen auch Härtefälle gehören, eine Auswahl vornehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - juris; st. Rspr.).

    Zum Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Schule hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris), dass die Schule rechtswidrig abgelehnte Bewerber bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit zusätzlich aufnehmen muss.

    Sein Aufnahmeanspruch würde deshalb bei einem Abwarten der Hauptsacheentscheidung zumindest teilweise endgültig vereitelt, was die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -; Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -).

  • OVG Sachsen, 08.02.2016 - 2 B 301/15

    Schulnetzplan; Integrationsschüler; Losverfahren

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, und Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6).

    Sachgerechte Kriterien sind dabei neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

    Während der Besuch einer bestimmten Schulart (§ 4 Abs. 1 SchulG), etwa der Oberschule oder des Gymnasiums, für die Verwirklichung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG, Art. 101 Abs. 2 SächsVerf sowie für die Ausbildungsfreiheit des Kindes nach Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 29 Abs. 1 SächsVerf von erheblicher Bedeutung ist, ist die Aufnahme in eine bestimmte Schule für die Verwirklichung beider Rechte von deutlich geringerem Gewicht (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 14. Januar 2015 a. a. O., 190 Rn. 9).

  • OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 B 270/20

    Aufnahme einer gleichen Anzahl von Jungen und Mädchen in die Eingangsklasse einer

  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 284/15

    Entscheidung des Schulleiters; Auswahlkriterien; Ermessen; Grundsatz des fairen

  • OVG Sachsen, 16.04.2009 - 2 B 305/08

    Schülderbeförderung; notwendige Kosten; Gymnasium; zumutbarer Schulweg; Sorben

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 B 11007/18

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 einer

  • OVG Sachsen, 12.09.2016 - 2 B 190/16

    Wunschschule; weiterführende Schulen; Funktionsfähigkeit; Anspruch auf Aufnahme

  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 2 B 208/14

    Schulrecht, Gymnasium, Aufnahme an der Wunschschule, Erstwunsch, Zweitwunsch

  • OVG Sachsen, 18.08.2009 - 2 B 437/09

    Aufnahme in die Mittelschule; Beschluss der Schulkonferenz; Entscheidung des

  • OVG Sachsen, 07.11.2012 - 2 B 345/12

    Aufnahme in ein Gymnasium mit vertiefter musischer Ausbildung (Thomasschule zu

  • OVG Sachsen, 10.09.2021 - 2 B 304/21

    Aufnahme in das Gymnasium; Auswahlverfahren; Rechtmäßigkeit des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13

    Zur vorrangigen Aufnahme von sog. Geschwisterkindern an eine weiterführende

  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmeentscheidung des Schulleiters;

  • VG Leipzig, 20.08.2014 - 4 L 536/14

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme auf einem Gymnasium

  • OVG Sachsen, 09.03.2009 - 2 B 386/07

    Studentenverbindung; Corps; Verlinkung; Homepage; Universität

  • OVG Sachsen, 14.01.2015 - 2 B 206/14

    Schulrecht, Gymnasium, Aufnahmeentscheidung, Ermessen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 9 S 1950/09

    Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium; Anspruch auf ermessensfehlerfreie

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2010 - 3 M 307/10

    Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen bei fehlender Festlegung von

  • OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 409/08

    Zulassung der Berufung, Beamter, Zuschuss zur Besoldung, Bestandskraft,

  • OVG Sachsen, 10.09.2010 - 2 B 238/10

    Einstweilige Anordnung, Schülerbeförderung, nächstgelegene Schule, staatlich

  • OVG Sachsen, 19.08.2011 - 2 B 158/11

    Aufnahme in ein Gymnasium, Kapazität, Entscheidung des Schulleiters, Dauer des

  • VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Dokumentation; Ganztagsschule; Härtefall;

  • OVG Sachsen, 29.12.2009 - 2 B 578/09

    Altersteilzeit; Prognose; Ermessensausübung; Beamtengruppen; Außerordentlich

  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 243/22

    Wunschschule; Nachrückverfahren; freie Plätze

  • OVG Sachsen, 13.08.2019 - 2 B 197/19

    Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule; Durchführung des

  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 2 B 182/16

    Auswahlverfahren; Aufnahmeantrag; Bildungsempfehlung

  • OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20

    Aufnahme in die Grundschule; Kriterium der Länge des Schulwegs; Berechnung der

  • VG Braunschweig, 04.08.2010 - 6 B 120/10

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Gesamtschule; Härtefall; Härtegrund;

  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 225/22

    Gemeinschaftsschule; Klassenobergrenze; Inklusion; blinde Schülerin

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 2 B 246/22

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Bestimmung der Zügigkeit;

  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 2 A 520/12

    Nachträgliche Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Jurist" durch Ablegung

  • OVG Sachsen, 29.08.2013 - 2 B 416/13

    Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen

  • OVG Sachsen, 26.08.2013 - 2 B 390/13

    Wahl des Profils am Gymnasium, Profilgruppe, Ermittlung der verfügbaren Plätze,

  • OVG Thüringen, 26.08.2022 - 4 EO 504/22

    Zulassung eines Schülers zur Wunschschule

  • VG Leipzig, 14.08.2014 - 4 L 461/14

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme an einer bestimmten Schule

  • OVG Hamburg, 30.11.2017 - 1 Bs 253/17

    Anspruch auf Zulassung zu einem Sprachkurs im Gymnasium

  • VG Leipzig, 12.08.2014 - 4 L 440/14

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme an eine bestimmte Schule

  • OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09

    Maßgeblichkeit der Verhältnisse vor Beginn der Elternzeit für den Anspruch von in

  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 2 B 321/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17

    Zuweisung zu einer bestimmten Förderschule; Berücksichtigung des Elternwunsches;

  • OVG Sachsen, 10.09.2013 - 2 A 177/11

    Ausgleichszulage, Unterbrechung, Elternzeit

  • OVG Sachsen, 15.12.2009 - 2 B 498/09

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in das Gymnasium nach Wahl der Eltern i.R.d.

  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 178-IV-20
  • OVG Sachsen, 12.08.2022 - 2 B 193/22

    Schulrecht; Aufnahmeentscheidung; Gymnasium; Schulträger

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2017 - 3 M 83/17

    Unverzügliche Geltendmachung eines Rücktrittsgrundes

  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 2 B 330/08

    Aufnahme in den Vorbereitungsdienst; höheres Lehramt; Gymnasium; Kapazität;

  • OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
  • OVG Sachsen, 02.04.2009 - D 6 A 178/09

    Aufhebung der Streitwertfestsetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2011 - 19 B 718/11
  • OVG Sachsen, 31.08.2021 - 2 B 325/21

    Aufnahme in die Eingangsklasse einer Oberschule; zulässige Auswahlkriterien;

  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 273/22

    Aufnahme in die Klassenstufe 5 des Gymnasiums; Antragstellung nach

  • OVG Bremen, 18.10.2022 - 1 B 224/22

    Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Schule - Darlegung; familiäre Probleme;

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17

    Aufnahme in die Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk, Bestimmung der Zügigkeit

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 2 B 237/22

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmekriterien "Länge des sicheren

  • VG Halle, 03.07.2017 - 6 B 429/17

    (Kein) Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule

  • VG Stuttgart, 08.07.2014 - 12 K 2397/14

    Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule

  • VG Schleswig, 22.07.2022 - 9 B 18/22

    Zulassung eines Schülers zum Wunschgymnasium

  • OVG Sachsen, 22.11.2016 - 2 B 195/16

    Grundlage für die Bestimmung der Zügigkeit einer weiterführenden Schule ist der

  • OVG Sachsen, 06.01.2015 - 2 B 95/14

    Voraussetzungen für den Widerruf eines Bescheids über die integrative

  • VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Schulbesuchsdauer an einer Förderschule

  • VG Magdeburg, 29.07.2014 - 7 B 110/14

    Anspruch auf Zugang zu einer Grundschule

  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 230/19

    Auswahlkriterium; Aufnahme in die Kooperationsklasse einer Oberschule, in der

  • OVG Sachsen, 13.09.2023 - 2 B 146/23

    Aufnahme in ein Gymnasium; Durchführung des Losverfahrens; Antrag auf Teilnahme

  • VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16

    Erforderlichkeit von (Dritt-)Anfechtungsklagen gegen die Zulassung der

  • OVG Sachsen, 17.11.2014 - NC 2 B 264/14

    Innerkapazitäre Zulassung, Nachreichung von Unterlagen, Ausschlussfrist

  • OVG Sachsen, 12.11.2014 - NC 2 B 259/14

    Innerkapazitäre Zulassung, Antragsfrist, Nachreichung von Unterlagen, Rangliste,

  • VG Gera, 03.08.2021 - 2 E 782/21

    Aufnahme in eine Gemeinschaftsschule; zum Begriff der "Geschwisterkinder" und

  • OVG Sachsen, 05.10.2015 - 2 B 262/15

    Zu den anforderungen an die Aufnahmeprüfung in ein Gymnasium mit vertiefter

  • OVG Sachsen, 29.01.2014 - 2 E 87/13

    Streitwert beim Wechsel in eine andere Klasse der Klassenstufe

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