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   BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19   

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BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19 (https://dejure.org/2020,2187)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2020 - 2 B 38.19 (https://dejure.org/2020,2187)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 (https://dejure.org/2020,2187)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines Universitätsbeamten aufgrund einer erfolgreichen Konkurrentenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -2
    Verschulden des Dienstherrn als Voraussetzung der Aufhebung der Ernennung eines rechtsfehlerhaft ausgewählten Beamten wegen der Verletzung des Bewerbungsanspruchs eines übergangenen Mitbewerbers (hier: Ernennung als Akademischer Direktor)

  • datenbank.nwb.de

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines Universitätsbeamten aufgrund einer erfolgreichen Konkurrentenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Feste Verwirkungsfrist (Jahresfrist) für beamtenrechtliche Konkurrentenklage?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
    Im Übrigen ist im Hinblick auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - (BVerwGE 163, 36 Rn. 13 f.) klarzustellen, dass die Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen die Ernennung eines Mitbewerbers nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht das Verschulden des Amtswalters des Dienstherrn voraussetzt; das Erfordernis betrifft allein einen Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers und nicht die - ausnahmsweise zulässige - Anfechtung der Ernennung eines Konkurrenten.

    Maßgeblich ist eine Gesamtbewertung aller zeitlichen und sonstigen Umstände (BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - BVerwGE 163, 36 Rn. 16 ff. m.w.N.).

    b) Die Rüge der Divergenz vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - ist unzulässig.

    Zudem betreffen die von der Beschwerde herangezogenen Ausführungen in Rn. 35 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - gerade das Rechtsinstitut der Verwirkung und dies in der dort gegebenen Fallkonstellation, dass die Klägerin Kenntnis von der Ernennung hatte (ebenda Rn. 24 f., 27 ff.); für diese Fallkonstellation hat der Senat entschieden, dass die zeitliche Grenze "regelmäßig" mit einem Jahr ab der jeweiligen Ernennung anzusetzen ist (Leitsatz 3 und Rn. 27 ff.).

    Soweit die Beschwerde des Beigeladenen rügt, das Berufungsurteil weiche rechtssatzmäßig vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - (BVerwGE 163, 36 Rn. 34 f.) ab, wird nicht beachtet, dass diese Ausführungen zum zeitlichen Abstand zwischen der Ernennung des ausgewählten Bewerbers und der Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen des nicht berücksichtigten Beamten auf den dort vorliegenden Sachverhalt bezogen sind.

  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 B 25.12 - Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 7 Rn. 3).
  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
    Eine die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht tragende Begründung vermag die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 S. 5 f., vom 1. Juli 1986 - 2 B 65.85 - DVBl. 1986, 1159 und vom 21. September 1993 - 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181 S. 32 f.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 17.18

    Annahme einer Polizeidienstuntauglichkeit nach einer Knieoperation;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 2 B 17.18 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 118 Rn. 7).
  • BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85

    Nachholung der Anhörung - Betroffener - Widerspruchsverfahren - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
    Eine die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht tragende Begründung vermag die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 S. 5 f., vom 1. Juli 1986 - 2 B 65.85 - DVBl. 1986, 1159 und vom 21. September 1993 - 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181 S. 32 f.).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
    Die Schutzwürdigkeit des Verpflichteten besteht insbesondere nicht, wenn er die Untätigkeit des Berechtigten in unredlicher Weise veranlasst hat oder er davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von dem ihm zustehenden Anspruch keine Kenntnis hat (BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97 - NJW 2000, 140 ).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
    Weder in Rn. 29 noch an einer anderen Stelle des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - (BVerwGE 138, 102) wird ein Zeitraum - von einem Jahr nach Aushändigung der Ernennungsurkunde an den beförderten Beamten - für die Möglichkeit nachgehenden Primärrechtsschutzes gegen die Ernennung des ausgewählten Bewerbers festgelegt.
  • BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
    Eine die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht tragende Begründung vermag die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 S. 5 f., vom 1. Juli 1986 - 2 B 65.85 - DVBl. 1986, 1159 und vom 21. September 1993 - 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181 S. 32 f.).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 -âEURŒ Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22

    Disziplinarrechtliche Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Frühzeitige

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 14).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 2 B 8.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22

    Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 B 3.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der anerkannten Regeln sachgerechter Auslegung oder auf der Grundlage der Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 45.22
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 3.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    Insbesondere hat der Antragsteller seine prozessualen Rechte nicht verwirkt (vgl. zur Verwirkung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - juris Rn. 12; Jacobs, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, § 83 Rn. 51).
  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 15 K 23.1634

    Widerruf, Rückforderung und Erstattungsfestsetzung, Unerreichbarkeit des mit

    Jedenfalls ist die Festsetzung einer festen zeitlichen Grenze, bei deren Überschreitung das materielle Recht verwirkt ist, nicht möglich (BVerwG, B.v. 15.1.2020 - 2 B 38/19 -, Rn. 12, juris).
  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 39.19

    Verschulden des Dienstherrn als Voraussetzung für die Aufhebung der Ernennung

    Die Klage auf Aufhebung der Auswahlentscheidung und der Ernennung des ausgewählten Oberrats zum Akademischen Direktor und auf Beförderung des Klägers zum Akademischen Direktor, hilfsweise auf Verpflichtung der Beklagten, über die Beförderung des Klägers unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden, sind Gegenstand des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 - und des Beschlusses des Senats über die Nichtzulassung der Beschwerden der Beklagten und des in diesem Verfahren beigeladenen Ernannten (Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 -).

    Zudem ist, wie im Beschluss des Senats im Parallelverfahren - 2 B 38.19 - ausgeführt, die Frage des Verschuldens für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts über die Anfechtungsklage gegen die Ernennung (OVG 6 A 1133/17) nicht tragend und ein Verschulden des Dienstherrn für den Erfolg einer solchen Klage auch nicht erforderlich.

    Der Grundsatz der Verwirkung erfordert eine Gesamtbewertung aller Umstände des konkreten Einzelfalls, die für das Zeit-, Umstands- und Vertrauensmoment von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - BVerwGE 163, 36 Rn. 16 ff. und Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Rn. 12 ).

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

    Die Frage, ob eine Verwirkung vorliegt, ist im Einzelfall auf Grundlage einer Gesamtbewertung aller zeitlichen und sonstigen Umstände zu beantworten (BVerwG, B.v. 15.1.2020 - 2 B 38.19 - IÖD 2020, 103 = juris Rn. 12; U.v. 30.8.2018 - 2 C 10.17 - BVerwGE 163, 36 = juris Rn. 22).
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833

    Anspruch auf wegemäßige Erschließung eines Grundstücks in Bayern (Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 8 ZB 22.2287

    Zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf der Freigabe eines Grundstücks für den

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 6 ZB 21.1259

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Rücknahme eines

  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 8 ZB 20.1579

    Verwirkung der Sperrung eines öffentlichen Weges

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 8 CS 21.2166

    Vorläufiger Rechtsschutz, Drittanfechtungsklage eines Nachbarn, beschränkte

  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 797/22
  • VG Münster, 29.04.2021 - 5 K 2935/18
  • VG Regensburg, 03.12.2020 - RO 2 K 17.782

    Erfolgreiche Klage auf Duldung des Rückbaus von auf einem Privatgrundstück

  • VGH Bayern, 17.08.2022 - 8 CS 22.1578

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs

  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 5020/21
  • VG Cottbus, 01.10.2021 - 3 K 1632/19

    Baugenehmigung für Gartenhaus mit Überdachung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18

    Flurbereinigung; verjährungsrechtliche Wirkung der anspruchsvernichtenden

  • VG Arnsberg, 17.02.2021 - 2 K 5352/18
  • BVerwG, 24.08.2022 - 2 B 26.22

    Disziplinarverfahren wegen eines außerdienstlichen Dienstvergehens; Recht auf

  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 3616/20
  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 6712/20
  • VG Potsdam, 30.09.2020 - 2 K 3257/19
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 1 M 63/20

    Zur Verwirkung eines Anspruches auf Nichtumsetzung einer Verfügung, mit der einem

  • VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 1 K 19.00376

    Erfolglose Einwendungen gegen eine periodische dienstliche Beurteilung

  • VGH Bayern, 12.05.2020 - 3 ZB 19.1003

    Verwirkung des Klagerechts gegen eine dienstliche Beurteilung

  • VG Ansbach, 02.03.2021 - AN 1 K 20.01763

    Verwirkung des Klagerechts nach zu später Geltendmachung eines Dienstunfalls

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