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   BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13   

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BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13 (https://dejure.org/2014,18477)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2014 - 2 B 39.13 (https://dejure.org/2014,18477)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 2 B 39.13 (https://dejure.org/2014,18477)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 2 EGRL 88/2003
    Kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei nicht durch Freizeitausgleich ausgeglichenen Überstunden oder Mehrarbeit

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Polizeibeamten auf finanziellen Ausgleich für nicht angeordnete Mehrarbeit aus den vergangenen Jahren

  • rewis.io

    Kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei nicht durch Freizeitausgleich ausgeglichenen Überstunden oder Mehrarbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2003/88/EG Art. 6; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Anspruch eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Polizeibeamten auf finanziellen Ausgleich für nicht angeordnete Mehrarbeit aus den vergangenen Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    In mehreren Urteilen vom 26. Juli 2012 u.a. im Verfahren BVerwG 2 C 29.11 (BVerwGE 143, 381) hat der Senat ausgeführt, dass der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch keinen vorherigen Antrag beim Dienstherrn voraussetzt (a.a.O. Rn. 25), während bei nicht gesetzlich geregelten nationalrechtlichen Ausgleichsansprüchen es einer Geltendmachung im Sinne einer Rügeobliegenheit oder Hinweispflicht des Beamten bedarf, wobei an eine solche Rüge keine hohen Anforderungen zu stellen sind (a.a.O. Rn. 27).

    Soweit die Beschwerde auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 25. November 2010 (Rs. C-429/09, Fuß - NZA 2011, 53 Rn. 80 f.) verweist, stellt dies keinen neuen Gesichtspunkt dar; dieses Urteil ist in den oben genannten Urteilen des Senats vom 26. Juli 2012 umfassend berücksichtigt worden und war maßgeblich dafür, dass der Senat für den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch ein Antragserfordernis verneint hat (z.B. BVerwG 2 C 29.11, a.a.O. Rn. 25).

    Auch dies hat der Senat in den Urteilen vom 26. Juli 2012 ausgeführt (z.B. BVerwG 2 C 29.11, a.a.O. Rn. 26).

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    "Setzt der Anspruch auf zeitlichen oder finanziellen Ausgleich für geleistete Mehrarbeit unter Berücksichtigung von Art. 6 der Richtlinie 2003/88EG i.V.m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25. November 2010, Rs. C-429/09) unter richtlinienkonformer Auslegung abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. September 2012 - BVerwG 2 C 32.10) einen Antrag bzw. eine Geltendmachung voraus?".

    Soweit die Beschwerde auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 25. November 2010 (Rs. C-429/09, Fuß - NZA 2011, 53 Rn. 80 f.) verweist, stellt dies keinen neuen Gesichtspunkt dar; dieses Urteil ist in den oben genannten Urteilen des Senats vom 26. Juli 2012 umfassend berücksichtigt worden und war maßgeblich dafür, dass der Senat für den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch ein Antragserfordernis verneint hat (z.B. BVerwG 2 C 29.11, a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    Das setzt aber voraus, dass neue Gesichtspunkte von Gewicht vorgebracht werden, die die bisherige Rechtsprechung in Frage stellen und eine erneute revisionsgerichtliche Entscheidung geboten erscheinen lassen (Beschlüsse vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306 S. 224 m.w.N. und zuletzt vom 14. Mai 2014 - BVerwG 2 B 96.13 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    Da für Beamte keine andere Anspruchsgrundlage als der unmittelbar anwendbare Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG besteht, hat der Senat entschieden, dass der Umfang dieses Urlaubsabgeltungsanspruchs auf den vierwöchigen Mindesturlaub nach Absatz 1 der Richtlinie beschränkt ist und weder darüber hinausgehenden Erholungsurlaub noch den Schwerbehindertenzusatzurlaub nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX noch Arbeitszeitverkürzungstage erfasst (Urteile vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 - NVwZ 2013, 1295 Rn. 18 ff. und vom 30. April 2014 - BVerwG 2 A 8.13 - juris Rn. 18).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 3. Mai 2012 (Rs. C-337/10, Neidel - NVwZ 2012, 688 Rn. 21 ff.) zwar seine Rechtsprechung fortgeführt, wonach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG einen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten Jahresurlaub gewährt, den der Beamte oder sonstige Arbeitnehmer im Sinne dieser Richtlinie nicht genommen hat, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat.
  • BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13

    Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    Das setzt aber voraus, dass neue Gesichtspunkte von Gewicht vorgebracht werden, die die bisherige Rechtsprechung in Frage stellen und eine erneute revisionsgerichtliche Entscheidung geboten erscheinen lassen (Beschlüsse vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306 S. 224 m.w.N. und zuletzt vom 14. Mai 2014 - BVerwG 2 B 96.13 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    "Setzt der Anspruch auf zeitlichen oder finanziellen Ausgleich für geleistete Mehrarbeit unter Berücksichtigung von Art. 6 der Richtlinie 2003/88EG i.V.m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25. November 2010, Rs. C-429/09) unter richtlinienkonformer Auslegung abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. September 2012 - BVerwG 2 C 32.10) einen Antrag bzw. eine Geltendmachung voraus?".
  • BVerwG, 30.04.2014 - 2 A 8.13

    Mindestjahresurlaub; Abgeltung; Schwerbehindertenzusatzurlaub; Entlassung auf

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13
    Da für Beamte keine andere Anspruchsgrundlage als der unmittelbar anwendbare Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG besteht, hat der Senat entschieden, dass der Umfang dieses Urlaubsabgeltungsanspruchs auf den vierwöchigen Mindesturlaub nach Absatz 1 der Richtlinie beschränkt ist und weder darüber hinausgehenden Erholungsurlaub noch den Schwerbehindertenzusatzurlaub nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX noch Arbeitszeitverkürzungstage erfasst (Urteile vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 - NVwZ 2013, 1295 Rn. 18 ff. und vom 30. April 2014 - BVerwG 2 A 8.13 - juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - 4 S 2733/17

    Abgeltung von Urlaub bzw. Überstunden bei Dienstherrenwechsel

    Zum einen hätte der EU insoweit die Rechtssetzungskompetenz gefehlt, denn sowohl Art. 118a EWG-Vertrag als auch Art. 137 EGV beschränkten sich auf Maßnahmen der Sozialpolitik zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer; darüberhinausgehende sozialpolitische Maßnahmen blieben den Mitgliedsstaaten vorbehalten (so auch BVerwG, Beschluss vom 01.07.2014 - 2 B 39.13 -, Juris).

    Unabhängig davon ist aber bereits höchstrichterlich geklärt, dass nicht durch Freizeitausgleich ausgeglichene Überstunden oder Mehrarbeit keinen Urlaubsabgeltungsanspruch nach Art. 7 Abs. 2 der RL 2003/88/EG auslösen können, weil es sich dabei um keinen Urlaub handelt und der deutsche Gesetzgeber insoweit keine über die europarechtlichen Mindestvorschriften hinausgehenden Regelungen geschaffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.07.2014 - 2 B 39.13 -, Juris).

  • BVerfG, 22.07.2019 - 2 BvR 1702/18

    Nichtannahmebeschluss: Absehen von einer EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 4 AEUV zur

    Für den beamtenrechtlichen, im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnden Ausgleichsanspruch hielt es jedoch weiter daran fest, dass dieser nur für rechtswidrige Zuvielarbeit in Betracht komme, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet worden sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 -, juris, Rn. 26; Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 B 39.13 -, juris, Rn. 6 ff.).

    Soweit der Senat zwischenzeitlich (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - BVerwGE 141, 381 Rn. 25; ebenso Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 B 39.13 - Buchholz 237.8 § 80 RhPLBG Nr. 1 Rn. 6 f.), veranlasst durch eine aus heutiger Sicht möglicherweise fehlinterpretierte Aussage des Gerichtshofs der Europäischen Union in dessen Urteil vom 25. November 2010 (C-429/09, Fuß - Slg. 2010, I-12167 Rn. 78, 84, 86 f., 90), Gegenteiliges vertreten hat, hält der Senat daran nicht mehr fest; nach den insoweit eindeutigen Aussagen des Gerichtshofs in dessen Urteil vom 19. Juni 2014 (C-501/12 u. a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 110 ff.) ist dies überholt.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

    Soweit der Senat zwischenzeitlich (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - BVerwGE 141, 381 Rn. 25; ebenso Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 B 39.13 - Buchholz 237.8 § 80 RhPLBG Nr. 1 Rn. 6 f.), veranlasst durch eine aus heutiger Sicht möglicherweise fehlinterpretierte Aussage des Gerichtshofs der Europäischen Union in dessen Urteil vom 25. November 2010 (C-429/09, Fuß - Slg. 2010, I-12167 Rn. 78, 84, 86 f., 90), Gegenteiliges vertreten hat, hält der Senat daran nicht mehr fest; nach den insoweit eindeutigen Aussagen des Gerichtshofs in dessen Urteil vom 19. Juni 2014 (C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 110 ff.) ist dies überholt.
  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

    BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - BVerwG 2 B 39.13 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 29.11 -, BVerwGE 143, 381 (Rn. 25).

    BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2014, a.a.O., Rn. 8.

  • OVG Bremen, 13.03.2019 - 2 LC 332/16

    Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Ausgleichsanspruch;

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26.07.2012 (- 2 C 29/11 -, a.a.O., Rn. 25; vgl. auch Beschluss vom 01.07.2014 - 2 B 39/13 -, Rn. 6, juris) die Auffassung vertreten hat, dass der unionsrechtliche Haftungsanspruch nicht an ein Antragserfordernis gebunden ist, hat es diese Rechtsprechung wieder aufgegeben (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 26/14 -, a.a.O., Rn. 30).
  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2015 - 12 K 3414/12

    Trotz Altersdiskriminierung kein Geldersatz

    vgl. Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29/11 -, juris Rn. 25und 41, in Bezug auf die Entschädigung wegen Zuvielarbeit durch Beamte der Feuerwehr; zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 01. Juli 2014 - 2 B 39/13 -, juris Rn. 6 ff.
  • VGH Hessen, 15.06.2016 - 1 A 1251/14

    Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte, Verjährung des unionsrechtlichen

    Es hat mit diesem Argument und Hinweis auf die Aussagen des Europäischen Gerichtshofs in dessen Urteil vom 19. Juni 2014 (C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294, juris Rdnr. 110 ff.) die Geltung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung für den unionsrechtlichen Haftungsanspruch für Zuvielarbeit unter Aufgabe früherer Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 -, BVerwGE 143, 381, juris Rdnr. 25; ebenso Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 B 39.13 -, juris) bejaht.
  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 3 ZB 14.1433

    Ruhestandsversetzung kein zwingender dienstlicher Grund für die

    Eine Erkrankung mit anschließender Dienstunfähigkeit ist vor diesem Hintergrund auch in der neueren Rechtsprechung nicht als zwingender dienstlicher Grund anerkannt worden (BayVGH, B.v. 17.9.2014 - 3 ZB 13.1516 - juris; NdsOVG, B.v. 29.4.2013 - 5 LA 186/12 - ZBR 2013, 265; OVG NW, B.v. 27.8.2015 - 6 A 712/14 - juris; OVG RP, U.v. 14.1.2013 - 2 A 10626/12 - juris Rn. 27 bestätigt durch BVerwG, B.v. 1.7.2014 - 2 B 39.13 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2015 - 12 K 3415/12

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Schadensersatz; Entschädigung;

    vgl. Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29/11 -, juris Rn. 25und 41, in Bezug auf die Entschädigung wegen Zuvielarbeit durch Beamte der Feuerwehr; zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 01. Juli 2014 - 2 B 39/13 -, juris Rn. 6 ff.
  • VG Minden, 10.12.2015 - 4 K 1169/13
    vgl. Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29/11 -, juris Rn. 25und 41, in Bezug auf die Entschädigung wegen Zuvielarbeit durch Beamte der Feuerwehr; zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 01. Juli 2014 - 2 B 39/13 -, juris Rn. 6 ff.
  • VG Minden, 10.12.2015 - 4 K 2629/13
  • VG Greifswald, 05.12.2019 - 6 A 96/18

    Vergütung von Bereitschaftsdienst wie Volldienst im Anwendungsbereich der MArbV;

  • VG München, 20.12.2016 - M 5 K 14.1609

    Abgewiesene Klage im Streit um Mehrarbeitsvergütung

  • VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge

  • VG Neustadt, 19.06.2019 - 1 K 71/19

    Abgeltung, Beamtenrecht, Beamter, Dienstunfähigkeit, Dienstvereinbarung,

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