Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 05.05.2009

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   BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09   

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BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09 (https://dejure.org/2010,10130)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2010 - 2 B 47.09 (https://dejure.org/2010,10130)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 (https://dejure.org/2010,10130)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35aF BG NW
    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des Dienstherrn; Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes

  • Wolters Kluwer

    Entlassung einer Widerrufsbeamtin aus dem Vorbereitungsdienst aus gesundheitlichen Gründen; Ermessensfehler i.R.d. Entlassung einer dienstunfähigen Widerrufsbeamtin bei Verursachung der Dienstunfähigkeit durch pflichtwidriges Verhalten anderer Bedienstete (Mobbing)

  • rewis.io

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des Dienstherrn; Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes

  • ra.de
  • rewis.io

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des Dienstherrn; Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes

  • datenbank.nwb.de

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des Dienstherrn; Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
    Widerrufsbeamte können nicht verlangen, auf unabsehbare Zeit im Vorbereitungsdienst zu bleiben und Unterhaltsleistungen zu erhalten, obwohl sie das Ausbildungsziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen können (Beschluss vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG BW Nr. 3; Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 = Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 4 S. 4 f.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - DVBl 1992, 1597).

    Das Berufungsgericht ist vielmehr auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. Juni 1981 a.a.O. S. 269 f. bzw. S. 4 f.) davon ausgegangen, aus dem Umstand, dass die Klägerin in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids bereits seit zwei Jahren durchgehend dienstunfähig erkrankt gewesen sei, ohne dass der angeordnete Wechsel der Ausbildungsstätte eine Besserung ihres Gesundheitszustandes habe bewirken können, folgten die für die Rechtmäßigkeit der Verfügung ausreichenden ernsthaften Zweifel daran, dass sie ihre Dienstfähigkeit innerhalb eines absehbaren Zeitraums wiedererlangen werde und damit das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreichen könne.

  • BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
    Widerrufsbeamte können nicht verlangen, auf unabsehbare Zeit im Vorbereitungsdienst zu bleiben und Unterhaltsleistungen zu erhalten, obwohl sie das Ausbildungsziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen können (Beschluss vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG BW Nr. 3; Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 = Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 4 S. 4 f.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - DVBl 1992, 1597).
  • BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kinderzuschlägen bei Anwärterbezügen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
    Widerrufsbeamte können nicht verlangen, auf unabsehbare Zeit im Vorbereitungsdienst zu bleiben und Unterhaltsleistungen zu erhalten, obwohl sie das Ausbildungsziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen können (Beschluss vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG BW Nr. 3; Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 = Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 4 S. 4 f.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - DVBl 1992, 1597).
  • BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 70.89

    Rüge des Verfahrensfehlers der Zugrundelegung eines unrichtigen Tatbestandes

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
    Vielmehr kann ein solcher Fehler, sofern er tatsächlich vorliegt, nur mittels eines fristgebundenen Antrags auf Berichtigung gemäß § 119 VwGO geltend gemacht werden (Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 - Buchholz 310 § 119 VwGO Nr. 5 und vom 3. Januar 2005 - BVerwG 2 B 46.04 - juris).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
    Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Herausarbeitung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und zudem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f. und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 03.01.2005 - 2 B 46.04

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Interpretation der das

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
    Vielmehr kann ein solcher Fehler, sofern er tatsächlich vorliegt, nur mittels eines fristgebundenen Antrags auf Berichtigung gemäß § 119 VwGO geltend gemacht werden (Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 - Buchholz 310 § 119 VwGO Nr. 5 und vom 3. Januar 2005 - BVerwG 2 B 46.04 - juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
    Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Herausarbeitung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und zudem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f. und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
    Ferner muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20

    Polizeikommissaranwärter; Vorbereitungsdienst; einziger expliziter Vorfall im

    Kann mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes allerdings nicht mehr gerechnet werden, weil dem Beamten auf Widerruf die Eignung fehlt, ist es mit Sinn und Zweck des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG vereinbar, den Beamten auf Widerruf zu entlassen (so BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 7).

    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient der Ausbildung - die hier nicht mehr erfolgreich sein kann - und nicht der Unterhaltssicherung (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei Zustimmung zu Internetbeiträgen

    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient der Ausbildung und nicht der Unterhaltssicherung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2019 - OVG 4 S 22.19 - juris Rn. 15 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6).
  • VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 3 L 694/20

    Zur Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin wegen fehlender charakterlicher

    Die Entlassung eines Widerrufsbeamten ist nur dann ermessensfehlerfrei möglich, wenn die tragenden Ermessenserwägungen mit Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes in Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47/09 -, RdNr. 6, juris).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 05.05.2009 - 2 B 47/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,93152
VG Lüneburg, 05.05.2009 - 2 B 47/09 (https://dejure.org/2009,93152)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 05.05.2009 - 2 B 47/09 (https://dejure.org/2009,93152)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 2 B 47/09 (https://dejure.org/2009,93152)
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