Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 48.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6143
BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 48.91 (https://dejure.org/1991,6143)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1991 - 2 B 48.91 (https://dejure.org/1991,6143)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1991 - 2 B 48.91 (https://dejure.org/1991,6143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 37 Abs. 1 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) bei einem Dienstunfall im Stadium der Ausbildung - Dienstunfälle im Rahmen einer Ausbildung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 48.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 6 C 59.76

    Anspruch auf qualifizierte Dienstunfallversorgung nach Absturz eines Fluglehrers

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 48.91
    Die geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - (Buchholz 232 § 141 a Nr. 4 = ZBR 1978, 334) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 48.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 51.11

    Unfallfürsorge; qualifizierter Dienstunfall; besondere Lebensgefahr; objektive

    Er musste sich darüber im Klaren sein, dass er dabei sein Leben verlieren könnte (Urteile vom 12. April 1978 a.a.O. S. 2 und vom 8. Oktober 1998 a.a.O. S. 2; Beschluss vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 48.91 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 3).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98

    Dienstunfall, qualifizierter -; Angriff, rechtswidriger - als Voraussetzung eines

    Qualifizierendes Merkmal nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist das bewußte Eingehen einer besonderen Lebensgefahr um der Vornahme einer als lebensgefährlich erkannten Diensthandlung willen (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1991 BVerwG 2 B 48.91; Urteil vom 12. April 1978 BVerwG 6 C 59.76 ).
  • OVG Saarland, 06.11.2019 - 1 A 19/18

    Nachträgliche Anerkennung einer Qualifizierung eines anerkannten Dienstunfalls;

    Erforderlich ist, dass der Beamte die Gefahr erkennt, ihm die Lebensgefahr also bewusst wird und er trotz dieser Lebensgefahr die Diensthandlung fortführt, obwohl ihm ein Entkommen möglich ist, wenn er also unter Hintanstellung der eigenen Rettung es unternommen hat, die Unfallfolgen zu mindern oder andere zu warnen.(BVerwG, Urteil vom 13.12.2012, wie vor, Rdnr. 14; Urteile vom 12.4.1978, wie vor, S. 2 und vom 8.10.1998, wie vor, S. 2; Beschluss vom 10.5.1991 - BVerwG 2 B 48.91 -, Juris; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, wie vor, Rdnr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2014 - 4 S 884/14

    Unfallruhegehalt nach Angriff auf Polizeibeamten mit Waffenattrappe

    Lassen sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel nicht klären, so geht dies zu Lasten des Beamten (BVerwG, Urteile vom 22.10.1981 - 2 C 17.81 -, Buchholz 232 § 46 BBG Nr. 3, vom 28.01.1993 - 2 C 22.90 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.1 Nr. 49, und vom 28.04.2011 - 2 C 55.09 -, ZBR 2012, 38; vgl. auch zu § 37 BeamtVG BVerwG, Beschluss vom 10.05.1991 - 2 B 48.91 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 3).
  • OVG Thüringen, 19.11.2009 - 2 KO 559/08

    Besoldung und Versorgung; Beamtenversorgung: Erfordernis eines subjektiven

    Die Privilegierung gegenüber dem an sich schon erhöhten Unfallruhegehalt, das infolge eines erlittenen Dienstunfalls geleistet wird (§ 36 BeamtVG), sollte dem Beamten zugute kommen, der sich bewusst unter Hinteranstellung eigener Rechtsgüter in die Gefahr zur Erfüllung der Dienstpflichten begeben hat (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 8. Oktober 1998 - 2 C 17.98 - DVBl 1999, 323 und vom 12. April 1978 - VI C 59.76 - ZBR 1978, 334, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 2 B 48.91 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 1999 - 4 S 1657/97 - VBlBW 2000, 163; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. Juni 1998 - 3 B 95.3987 -, Juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 5 L 2634/91 - OVGE MüLü 43, 374; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 1 A 4954/00 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 - DÖD 2006, 34).
  • VG Saarlouis, 23.11.2016 - 2 K 406/15

    Anforderungen an das Vorliegen eines qualifizierten Dienstunfalls bei der

    dazu BVerwG, Urteile vom 08.10.1998 -2 C 17.98- und vom 13.12.2012 -2 C 51.11-, sowie Beschluss vom 10.05.1991 -2 B 48.91-, jeweils juris, m.w.N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1998 - 2 A 10106/97

    Unfallaufnahme; Lebensgefahr; Diensthandlung; Rechtswidriger Angriff

    War somit die Diensthandlung des Verstorbenen nicht von vornherein mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden, sondern trat diese erst in den letzten Augenblicken vor dem Zusammenprall durch die unvorhergesehene Fehlreaktion eines einzelnen Autofahrers ein, so scheitert der Klageanspruch daran, daß der Verstorbene während dieser kurzen Zeitspanne sein Leben nicht bewußt "eingesetzt" hat: Sein Leben setzt ein, wer die Lebensgefahr erkennt und trotzdem - unter Hintanstellung der eigenen Rettung - die Diensthandlung fortsetzt, obwohl ihm ein Entkommen noch möglich ist (OVG NRW, Urteil vom 15. Januar 1991 - 12 A 2008/88 und BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1991 - 2 B 48.91 -, abgedr. in: Schütz, Entscheidungssammlung zum Beamtenrecht, ES/C II 3.5 Nrn. 2 und 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 2 A 13509/96

    Sondereinsatzkommando; Bereitschaftspolitzei; Geiselbefreiung; Fast-Roping;

    Eine im Sinne dieser Vorschrift einschlägige Maßnahme liegt nach der die gesetzliche Wertung zutreffend umsetzenden Verwaltungspraxis (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Januar 1991 - 12 A 2008/88 -, Schütz, Beamtenrecht ES/C II 3.5 Nr. 2) wie sie in den Nummern 37.1.1 und 37.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 37 BeamtVG vom 03.November 1980 (GMBl S. 742) ihren Ausdruck findet, nur dann vor, wenn die dienstliche Verrichtung nach den Umständen des konkreten Falles objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung des Lebens in sich birgt und wenn der Beamte subjektiv sich dieser spezifischen Gefährdung bei der Dienstverrichtung bewußt war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1991 - 2 B 48.91 -, Schütz, Beamtenrecht ES/C II 3.5 Nr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 1 A 4954/00
    Ob das subjektive Tatbestandsmerkmal des Einsetzens des Lebens unter Hinweis darauf, dass dem Beamten bzw. Soldaten bewusst sein muss, dass ihm ein Entkommen möglich ist, so ausdrücklich - allerdings ohne eine nähere Erläuterung, was darunter zu verstehen ist - OVG NRW, Urteil vom 15. Januar 1991 - 12 A 2008/88 -, a.a.O.; nachfolgend unter Wiedergabe des Obersatzes aus der Entscheidung des OVG NRW: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 2 B 48.91 - unter Übernahme des Obersatzes aus der Entscheidung des OVG NRW OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. Januar 1998 - 2 A 10106/97 -, IÖD 1998, 185, generell zu verneinen ist, wenn sich der Beamte bzw. Soldat zu dem Zeitpunkt, in dem er sich zu der sein Leben gefährdenden Diensthandlung entschließt, bereits in einer - anderen - lebensgefährdenden Situation befindet, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VG Aachen, 15.05.2003 - 1 K 2085/01

    Anforderungen an das Vorliegen der Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf

    Vgl BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 2 B 48.91 - in: Schütz, BeamtenR ES/C II 3.5 Nr. 3 (ST).
  • VG Aachen, 02.03.2006 - 1 K 1232/03

    Anerkennung eines Unfalls als qualifizierten Dienstunfall; Erfordernis einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht