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   BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79   

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BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79 (https://dejure.org/1980,2000)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1980 - 2 B 50.79 (https://dejure.org/1980,2000)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1980 - 2 B 50.79 (https://dejure.org/1980,2000)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Zweifel an der Verfassungstreue - Tätigkeit für die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und deren Studentenorganisationen (AMS und MSB-Spartakus)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    Die Beurteilung des Bewerbers stützt sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung, wobei es sich aber stets um ein prognostisches Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers, nicht lediglich um die Feststellung einzelner Beurteilungselemente (Äußerungen, Teilnahme an Demonstrationen, politische Aktivitäten und Zugehörigkeit zu irgendwelchen Gruppen, Vereinigungen oder politischen Parteien) handelt (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]).

    In diesen Zusammenhang kann auch das auf innerer Überzeugung fußende Bekenntnis eines Beamtenbewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere, wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336 f.]).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    In diesen Zusammenhang kann auch das auf innerer Überzeugung fußende Bekenntnis eines Beamtenbewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere, wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336 f.]).

    Eine derartige Kandidatur kann damit - das bedarf nicht mehr der rechtsgrundsätzlichen Klärung - Teil der den jeweiligen Einzelfall betreffenden Eignungsprognose des Dienstherrn sein (BVerwGE 47, 330 [360]; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -).

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    In diesen Zusammenhang kann auch das auf innerer Überzeugung fußende Bekenntnis eines Beamtenbewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere, wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336 f.]).

    Dabei ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 52, 313 [337]) jedenfalls eine zulässige Erwägung im Rahmen der Eimzelfallprüfung, wenn Schlüsse daraus gezogen werden, daß es sich bei der betreffenden Partei um eine homogene Partei mit einem ideologisch fest umrissenen, inhaltlich hinsichtlich der Grundauffassungen nicht zur Diskussion stehenden Programm handelt, die Partei zudem ihre Mitglieder streng auf die "Parteilinie" verpflichtet.

  • BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77

    Notwendige Beiladung einer politischen Partei mit verfassungsfeindlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    Sie ist weitgehend keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 - und vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -).

    Eine derartige Kandidatur kann damit - das bedarf nicht mehr der rechtsgrundsätzlichen Klärung - Teil der den jeweiligen Einzelfall betreffenden Eignungsprognose des Dienstherrn sein (BVerwGE 47, 330 [360]; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -).

  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    Nach ständiger Praxis der mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einer auf Einstellung in den öffentlichen Dienst gerichteten Klage, soweit es sich um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe handelt, der - geschätzte - hälftige Wert des jährlichen Endgrundgehalts zugrunde zu legen (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 11. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 92.78 -).
  • BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78

    Fürsorgepflicht des Richterdienstgerichts - Vertreter des Dienstherrn -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    Die Beschwerde vernachlässigt hier wie auch in anderem Zusammenhang, daß durch die Bezugnahme auf frühere Schriftsätze die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ersetzt werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 242 - S. 1008 -], vom 10. Mai 1976 - BVerwG 6 B 25.76 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 - und vom 14. September 1979 - BVerwG 2 B 17.78 -).
  • BVerwG, 11.10.1979 - 2 B 92.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    Nach ständiger Praxis der mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einer auf Einstellung in den öffentlichen Dienst gerichteten Klage, soweit es sich um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe handelt, der - geschätzte - hälftige Wert des jährlichen Endgrundgehalts zugrunde zu legen (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 11. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 92.78 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 14.09.1979 - 2 B 17.78

    Anforderungen an die Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Ordnungsgemäße

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    Die Beschwerde vernachlässigt hier wie auch in anderem Zusammenhang, daß durch die Bezugnahme auf frühere Schriftsätze die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ersetzt werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 242 - S. 1008 -], vom 10. Mai 1976 - BVerwG 6 B 25.76 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 - und vom 14. September 1979 - BVerwG 2 B 17.78 -).
  • BVerwG, 10.05.1976 - 6 B 25.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
    Die Beschwerde vernachlässigt hier wie auch in anderem Zusammenhang, daß durch die Bezugnahme auf frühere Schriftsätze die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ersetzt werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 242 - S. 1008 -], vom 10. Mai 1976 - BVerwG 6 B 25.76 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 - und vom 14. September 1979 - BVerwG 2 B 17.78 -).
  • BVerwG, 05.12.1977 - 6 CB 41.77

    Freiwillige Mitgliedschaft in der DKP in Kenntnis ihres Programms und ihres

  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auch die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgeseheneUrteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 -[NJW 1980, 2145] sowieBeschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Beurteilungselenente können dabei auch weitere politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen sein, etwa die Kandidatur im Bundestagswahlkampf für eine solche Partei oder auf anderer Ebene für deren Unterorganisationen(Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -) sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (vgl. u.a.Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).

    Ein schematisches Anknüpfen rechtserheblicher Zweifel an die Feststellung bestimmter Verhaltensweisen ist nicht zulässig (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354 f.]), Die Frage, ob der Beamtenbewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gründet sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Beurteilungselementen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]; BVerwGE 52, 313 [336];Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.]; BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [NJW 1981, 71]) und ist weitgehend Tatfrage (vgl. u.a.Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 -, vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Auch die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Beurteilungselemente können dabei auch weitere politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen sein, etwa die Kandidatur im Bundestagswahlkampf für eine solche Partei oder auf anderer Ebene für deren Unterorganisationen (Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -) sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (vgl. u.a. Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).

    Die Frage, ob der Beamtenbewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gründet sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Beurteilungselementen (BVerfGE 39, 334 [353]; BVerwGE 52, 313 [336]; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.]; BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [NJW 1981, 71]) und ist weitgehend Tatfrage (vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 -, vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Wie in dem angeführten Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - weiter ausgeführt ist, schließt zwar die Mitgliedschaft eines Beamtenbewerbers in einer Partei mit derartigen Zielsetzungen ein verfassungstreues Verhalten als Beamter nicht zwingend aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des

    Auch die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Beurteilungselemente können dabei auch weitere politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen sein, etwa die Kandidatur im Bundestagswahlkampf für eine solche Partei oder auf anderer Ebene für deren Unterorganisationen (Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -[a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -) sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (vgl. u.a. Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).

    Die Frage, ob der Beamtenbewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gründet sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Beurteilungselementen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]; BVerwGE 52, 313 [336]; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -[a.a.O.]; BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 -[NJW 1981, 71] und ist weitgehend Tatfrage (vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 -, vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79-).

  • BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines

    Auch durch die Bezugnahme auf frühere Schriftsätze, hier auf den Schriftsatz vom 15. Dezember 1980, kann die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. September 1979 - BVerwG 2 B 17.78 - und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).
  • BVerwG, 23.09.1980 - 2 B 50.80

    Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung bei einer Grundsatzrüge -

    Nach der ständigen Praxis der mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einer auf Einstellung in den öffentlichen Dienst gerichteten Klage, soweit es sich um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe handelt, der - geschätzte - hälftige Wert des jährlichen Endgrundgehalts zugrunde zu legen (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 -, vom 11 . Oktober 1979 - BVerwG 2 B 92.78 - und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1982 - 2 A 91/81

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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